Ausgabe 
7.5.1881
 
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Die einspaltige Petitzelle wird bel Annoncen mit

N 5581.

Samstag den 7. Mai.

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berhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere

11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder

nicht Jahres-Conto bei uns haben),

Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per

Post nachgenommen.

5 Das Reichsgesetzblatt Nr. 9 enthält: Gesetz, betreffend die Fürsor die Caution der Postagenten.

Amtlicher Theil.

Landespferdezucht-Verein.

Sonntag den 15. Mai, Nachmittags 3 Uhr, wird eine Versammlung zu Reichelsheim

Die Herren Pferdezüchter und Pferdefreunde, Zur Besprechung kommt: 1. Ernährung des Fohlens in

2. Auswahl

insbesondere die Vereinsmitglieder werde f seinem ersten Lebensjahre. des Zuchtmaterials.

3. Import von Zuchtfohlen.

Darmstadt den 4. Mai 188m.

8 1 0 8 F. ge für die Wittwen und Waisen der Reichsbeamten der Civilv Allerhoͤchster Erlaß, betreffend die Ausführung des Gesetzes wegen Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Post zc.

imGasthaus zur Post abgehalten. n hierzu ergebenst eingeladen.

Der Vorstand.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Der frühere Landgerichts assessor v. Grolmann aus Gießen wurde zum Amtsrichter in Wald-Michelbach und der Ge richtsaccessist Fabricius zum Amtsrichter in Oppen⸗ heim ernannt.

Berlin, 5. Mai. Reichstag. Berathung der

Vorlage über zweijährige Budget⸗Perioden und vierjährige Legislatur-Perioden.

Marquardsen begründet den Commissions-Antrag, welcher da

hin geht, die Vorlage abzulehnen und den An trag anzunehmen, daß der Reichstag jährlich

im October zusammentritt. v. Maltzahn-Gültz

empfiehlt den Antrag der Conservativen, der an

der jahrlichen Einberufung des Reichstags fest

Legislatur-Perioden einführen will.

hält, aber zweijährige Etats⸗ und vierjährige Reichen⸗ sperger spricht für den Commissions-Antrag unter

Aufnahme einer Bestimmung in die Reichsver

fassung, welche das gleichzeitige Tagen des Reichstages und der Landtage verbietet. Die Commission für das Unfall⸗Versicherungsgesetz setzte die Berathung fort bis§. 47. Die Com mission genehmigte die§§. 1418 unverändert, b. 19 mit einem Amendement von Franckenberg, wonach die staatliche Versicherungsanstalt ver pflichtet sein soll, ihren Bescheid uͤber Annahme oder Ablehnung des Versicherungsantrags binnen rier Wochen zu ertheilen, mit dem Antrag Lieber, wonach der Unternehmer im Ablehnungsfalle für die Prämie allein haftet; zu§. 23 wurden un wesentliche Aenderungen beschlossen. Die Stempelsteuercommission setzte den Stempelbetrag folgendermaßen fest: Für in- und ausländische Actien 5 pro Mille, für in- und ausländische Renten und Schuldverschreibungen 2 pro Mille, für Anleihen von Provinzen, Kreisen, Gemeinden, ländlichem und städtischem Grundbesitz und ein heimische Bahnprioritäten 1 pro Mille, für Schlußnoten auf Zeitgeschäften eine Mark, für andere Schlußnoten und Rechnungen 10 Pfennig und beendete die erste Lesung des Gesetzentwurfes unter Hinzufügung einer Uebergangsbestimmung und beauftragte eine Redactionscommission von

drei Mitgliedern mit der Vorbereitung der zweiten Lesung. Die Gerichtskostengesetz Com

mission lehnte alle auf Herabsetzung der Pausch

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guantum im Prozesse abzielenden Anträge ab.

DieNordd. Allgem. Ztg. erklärt sich in der Lage, die an sich schon incorrecte Notiz anderer Blätter, daß die angegebenen Differenzen zwischen dem Arbeiten-Minister und dem Finanz minister auf die Frage der Kündigung der Actien der verstaatlichten Privatbahnen behufs der Herab

setzung des Zinsfußes derselben sich bezogen, als

aus der Luft gegriffene Erfindung zu bezeichnen. Die Verhandlungen mit Oesterreich-Un

vertrags werden fortgesetzt. Der Abschluß des Vertrages gilt unter Fortdauer des jetzigen Provisoriums bis zum Schlusse des Jahres als nahe bevorstehend.

München, 5. Mai. Der Reichsrath nahm das Gewerbesteuergesetz inel. Steuertarif mit geringer Modification nach Fassung des Ab geordnetenhauses an.

Ausland. Oesterreich-Ungarn. Pest, 5. Mai. Der Justiz-Ausschuß des Unterhauses beschloß die unveraͤnderte Aufrechterhaltung der von dem Oberhause abgelehnten Novelle zur Civilproceß ordnung. Frankreich. Paris. DerNational be⸗ zeichnet vonDaily-News und anderen Jour⸗ nalen veröffentlichte Friedensbedingungen für den Bey von Tunis als ungenau und erklärt, die Regierung beabsichtige weder die Annexion noch das Protectorat von Tunis und habe be schlossen, die Truppen sollten die eroberten Positionen so lange besetzt halten, bis Frank reich hinreichende, bereits lange geforderte Garantien erlangt habe. General Brem nahm die Unterwerfung des Stammes der Ouchteta an und wird scharfe Bedingungen stellen. Italien. Rom, 3. Mai. In der Kammer der Deputirten fragte Rubini an, ob es wahr sei, daß die Franzosen Biserta besetzt hätten. Depretis bestätigt die Nachricht und fügt hinzu, daß dieses Factum das Verhalten und die Anschauung der Regierung nicht zu verändern vermöge, Rubini glaubt, die Kammer werde von dieser Erklärung Act nehmen. Türkei. Konstantinopel, 3. Mai. Die gestern Nacht übergebene Antwort auf die Collec tivnote der Botschafter vom 19. April erklärt: der Sultan nimmt die von den Großmächten vorgeschlagene Grenzlinie an und hat Ali Nizam, Ghazi Mukhtar und Arbin Efendi beauftragt, sich behufs Abschlusses der nöthigen Convention den Botschaftern zur Verfügung zu stellen. Rumaͤnien. Bukarest. Das amtliche Blatt veröffentlicht das Programm zur Krönungsfeier. Die Feier beginnt am 22. Mai und dauert drei Tage. Die Behörden, die Truppen und alle Körperschaften nehmen daran Theil. Sämmt liche Districte des Landes werden durch zahl reiche Delegationen vertreten sein. Das diplo matische Corps ist eingeladen. Die Krone wird, nachdem sie von beiden Metropoliten geweiht ist, von den Präsidenten beider Kammern über reicht werden. Die Krönungs-Acte wird von beiden Metropoliten, den Pxräsidenten beider Kammern, den Ministern, dei Präsidenten des Cassationshofes, und zuletzt von dem Könige

garn über einige Punkte des neuen Handels

zug beginnt sodann von der Metropole nach dem Königspalais, woselbst die Huldigung ge schieht. Abends ist Illumination. Am anderen Tage findet ein Aufzug der Corporationen, von Bewohnern der Dobruͤdscha, den Studenten und den Mitgliedern der fremden Colonien Statt. Am dritten Tage Parade über die Armee.

Griechenland. Athen. Der Präsident der Nationalliga, Trearitis, welcher bei dem jüngsten Meeting eine sehr heftige Rede hielt, ist seines Amtes als Professor an der Universität enthoben worden.

5. Mai. Die Gesandten der Machte theilten der hiesigen Regierung die Annahme der neuen Grenzlinie Seitens der Pforte mit. Griechenland wiederholte seine Annahmeerklärung und sprach den Wunsch aus, daß die Abgränzungs commission bezüglich der Uebergabe der abge tretenen Gebietstheile entschieden vorgehen möge.

Rußland. Petersburg. Gerüchte in aus⸗ wärtigen Blattern über Aenderungen im Per⸗ sonale der russischen Botschaften und des Mini steriums des Aeußern sind ganzlich unbegründet.

Einem Theile der bei der Ermordung des Kaisers Alexander II. von Rußland un mittelbar thatig gewesenen Nihilisten war es gelungen, nach Rumänien zu entfliehen. Wie es scheint, wurde die Polizei dieses Landes von hier aus auf die Verbrecher aufmerksam gemacht und die letzteren entschlossen sich, um der drohen den Verhaftung zu entgehen, nach der Türkei zu fliehen. Die Polizei von Constantinopel wurde aus Petersburg und Bukarest von der be vorstehenden Ankunft der Flüchtlinge benach richtigt und traf alle Maßregeln, um sich der selben bei der Ankunft zu bemächtigen. Als der DampferAunis am 27. April von Küstendsche in Constantinopel ankam, begaben sich verschiedene Beamten der geheimen Polizei sogleich an Bord und erklärten vier Maͤnner, in deren Begleitung sich drei Frauen und zwei Kinder befanden, für verhaftet. Der Dampfer wurde mit einer Wache besetzt und den Verhafteten die Landung unter sagt. Zwei andere Angehörige der Gesellschaft, die schon wahrend der Einfahrt des Dampfers in den Bosporus sich ausgeschifft hatten, wurden noch im Laufe des Nachmittags in der Stadt verhaftet und in's Polizeigefängniß von Stambul abgefuͤhrt. Ueber das Schicksal der Verhafteten ist noch Nichts entschieden; die Polizei glaubt, einen sehr wichtigen Fang gemacht zu haben. Afrika. Tunis, 3. Mai. Mehrere Scheiks, welche den heiligen Krieg gepredigt haben, sind verhaftet und hierher gebracht worden. Der Bey hat seine gewohnliche Residenz, wo er sich nicht für sicher genug hält, verlassen und sich

und der Königin unterschrieben. Der Krönungs

in den Bardo begeben.

ein Beleg kostet 9 Pf.

erwaltung. Verordnung, betreffend