Ausgabe 
5.4.1881
 
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1881. Dienstag den 5. April. M41.

Oberhessischer Anzeiger.

Erscheint drelmal wöchentlich und zwar Dienstag,

Wird hier und in Nauheim Montag Mittwoch und 1 1 1 1 Freitag Abend audgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag.

bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. erden stets per Post nachgenommen.

Die einspaltige Petitzeile wird dei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersaß mit 14 Pf., Unnoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns baben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, w

0 Amtlicher Theil. Friedberg am 1. April 1881.

Betreffend: Die Wahlen zum XXIV. Landtag. f Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises Friedberg, welche dem J., II., IV. und XIII. Wahlbezirk zugetheilt sind, nämlich: J. Wahlbezirk, bestehend aus dem Landgerichtsbezirk Vilbel und zwar den Gemeinden Büdesheim, Burg-Graͤfenrode, Dortelweil, Groß-Karben, Harheim, Heldepbergen, Holzhausen, Kaichen, Klein-Karben, Kloppenheim, Massenheim, Nieder-Erlendach, Nieder-Eschbach, Ober-Erlenbach, Ober⸗Eschbach, Okarben, Petterweil, Rendel, Rodheim und Vilbel; II. Wahlbezirk, bestehend aus dem Landgerichtsbezirk Friedberg mit Aus⸗ nahme der Stadt Friedberg und dem Landgerichtsbezirk Bad-Nauheim mit Ausnahme der Orte Ober- und Nieder Mörlen, mithin aus den Gemeinden Assenheim mit Wickstadt, Bad Naubeim, Beienheim, Bruchenbrücken, Dorheim, Dorn-Assenheim, Fauerbach b. Fr., Ilbenstadt, Melbach, Nieder- Florstadt, Nieder Rosbach, Nieder-Woͤllstadt, Ober Florstadt, Ober-Rosbach mit Bainhards, Ober-Woͤllstadt, Ockstadt mit Straßheim, Ossenheim, Reichelsheim, Bauernheim, Schwalheim, Soͤdel, Steinfurth, Weckesheim, Wisselsheim und Roͤdgen; IV. Wahlbezirk, Landgerichtsbezirke Hungen und Lich mit Ausnahme von Holzheim: im Kreise Friedberg die Gemeinden: Wölfersheim,

Landgerichtsbezirk Hungen, 1 0* 1 9 7 9 8* 0** 8 8** 7 2 a 1 9 9 Wohnbach; XIII. Wahlbezirk, Landgerichtsbezirke Altenstadt und Büdingen, im Kreise Friedberg, Landgerichtsbezirk Altenstadt: die Gemeinden Bönstadt, Staden und Stammheim.

Nach Vorschrift des Art. 47 des Gesetzes vom 8. November 1872, die Zusammensetzung der beiden Kammern der Stände und die Wahlen der Abgeordneten betreffend, haben demnächst in dem 1., II., IV. und XIII. Wahlbezirk der Provinz Oberhessen, Zwecks Ersatzes der austretenden Abgeordneten neue Wablmännerwahlen stattzufinden. Unter Mittheilung der betreffenden Wahlformularien verfügen wir daher wie folgt:

1) Die Gemeinden Reichelsheim und Bauernheim, weiter die Gemeinden Wisselsheim und Roͤdgen werden behufs des Wahlgeschaͤfts vereinigt und steht die Leitung der Wahlmännerwahl dem Bürgermeister der am meisten bevölkerten Gemeinden, sohin den Burgermeistern von Reichelsheim und Wisselsheim zu. In jeder der vorgenannten vereinigten Gemeinden hat der Gemeinderath eine Urkundsperson aus den stimmberechtigten Einwohnern zu der zu bildenden Wahlcommission zu wählen, worüber die betreffenden ProtokolleAnlage B demnächst, dem Wablprotokolle beizufügen sind. In allen übrigen Gemeinden sind vorschriftlich Art. 20 des Gesetzes und F. 14 der Wahlinstruction vom 8. November 1872 je zwei stimmberechtigte Einwohner als Urkundspersonen zu der Wahlcommission zu wählen und ist hierüber gleichfalls Protokoll nach Anlage B aufzunehmen. Diese Wahlen haben sofort stattzufinden un ist Abschrift des betreffenden Protokolls anher einzusenden.

2) Mit der Aufstellung der Liste der Urwähler F. 3, 4 und 7 der Wabhlinstruction ist unverzüglich zu beginnen und sind diese Listen spätestens in 8 Tagen dem betreffenden Großherzoglichen Steuercommissaxiate zu dem in F. 17 der Wablanleitung bezeichneten Zwecke mitzutheilen. 4 3) Die Aufstellung der Listen der nach Art. 9 des Gesetzes vom 8. November 1872 zu Wahlmaͤnnern wählbaren stimmberechtigten Urwählern ist gleichfalls sofort zu bethätigen und sind diese Listen demnächst mit den von den betreffenden Großherzoglichen Steuercommissariaten

mitzutheilenden Verzeichnissen der Waͤhlbaren genau zu vergleichen und richtig zu stellen. Ueber die vollzogene Aufstellung der Listen sub 2 und 3 erwarten wir ebenmäßig nach 8 Tagen berichtliche Anzeige. Bezüglich der weiteren Vorbereitungen zum Wahlgeschäft, namentlich wegen Offen⸗ legung der Listen und der Vornahme der Wahl der Wahlmänner werden Ihnen demnächst noch besondere weitere Verfügungen zugehen und

Dr. Braden.

hat daher die Offenlegung der Listen vorerst nicht stattzufinden.

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g Friedberg am 1. April 1881. im Sparkassebezirk Friedberg- Butzbach.

diejenigen von Ihnen, welche noch damit rückstandig Dr. Braden.

Betreffend: Die Prämitrung von Dienstboten aus der Sparkasse(Mathildenstift) Friedberg-Bußback

0 1 f f a Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien Wir bringen die Erledigung unserer Verfügung vom 12. vorigen Monats für sind, hiermit in Erinnerung. e nachstehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffentlichen. Friedberg den 2. April 1881. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Bekanntmachung.

Den Umtausch der noch in Verkehr befindlichen in Guldenwährung ausgefertigten renten Obligationen gegen dergleichen in der Markwährung ausgefertigte Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen werden sämmtliche noch 1 der Guldenwährung ausgefertigten Großherzoglich Hessischen 4% igen Staatsrenten-Obligationen d. d. 1. October 1824, 1. Januar 1825, 1. Juli 1867 und 1. Juli 1874 gegen in der Markwährung ausgefertigte Obligationen von jetzt an bis zum 1. October umgetausch t.

Der Umtausch findet bei der Großherzoglichen Hauptstaatskasse in der Weise statt, daß für je 700 fl. oder das Vielsache hiervon an Nomina! ö betrag der umzutauschenden Obligationen 1200 M. oder das entsprechend Vielfache in neu zu emittirenden 10 oigen Staatsrenten Obligationcn abgegeben werden Wegen des Zinsenausgleichs findet, soweit erforderlich, Abrechnung statt. Die umzutauschenden Obligationen nebst zug! hörigen noch nicht fälligen Coupons und Talons sind mit darüber aufzustellenden Verzeichnissen, zu welchen die Formulare unentgeltlich bei der Hauptstaatskasse bezogen werden können, bis zum oben bezeichneten Termin bei der letzteren Kasse zu präsentiren. Fuͤr die neuen& chuldve 5 Darmstadt das Bankhaus M. A. von Rothschild& Soͤhne zu Frankfurt a.

Di Kenntniß.

Jrostherzoglich Hessischen Adoigen Staats-

Betreffend: im Verkehr befindlichen Stücke der s. Z. in

M.,

schreibungen ist außer der Großherzoglichen Hauptstaatskasse zu 2 0 5 4 N 1 5

Einlösungsstelle der Zins Coupons und rückzahlbar werdenden Obligationen. Auf Namen von Kirchen a 2 chulen, milden Stiftu igen d eing

0 schriebene Obligationen können nur nach Vorlage der nach Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 28. Dezember 1873,

mu Nr. M. d. J. 12391 erforderlichen Ermächtigungen umgetauscht werden. 1 i N i f

Darmstadt den 28. März 1881. Großherzogliche Staatsschulden Commission. Michell. J. Moͤllinger. Best

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Innern und der Justiz hat durch Verfügung vom 29. Maͤrz dieses Jahres ach Nr. 6776 zu der den Vertrieb der Loose

Großherzogliches Ministerium des U. 95.. Musterschutz-Ausstellung zu Frankfurt a. M. verbundenen Verloosung

mit der allgemeinen deutschen Patent und à 1 Mark im Großherzogthum gestattet.

* N b n 7 Vres de 7 5 ent Jehbiete des Groß

J dem Wilhelm Kunze, Maurer von Frauenheim, Kreis Ohlau, Regierungsbezirk Breslau, e en Ansentzen. n i 0

herzogthums auf die Dauer von 2 Jahren untersagt. Der Aufenthaltsort der Lousse Maria Burger aus Kefenrod, Kreis Buͤdingen, * N 1** 8

unbekannt und zu ermitteln. Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

ämmtlich von Kirch Göus wurden als

sch 2 Tobi g hrücke d s V Nachtwächter für diese Heinrich Jung, Tobias Euler, Anton Mrückel J. und Johannes Volk f Lachtwaͤchter 0

Gemeinde ernannt und verpflichtet.

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