0 1881. Famstag den 5. gebruar. N
Sberhesssher Anzeiger
rd 1 l U Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und 3 5 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienst 8 1 heint nal 0 tlich u 36 Dienstag HN Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Artis Friedberg. Donnerstag und Samstagz. a Yb. 1 11. 1 8.— Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg 5 Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nach *—————
We en 1 8 Amtlicher Theil. Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat durch Verfügung vom 21. Januar dieses Jahres ad Nr. 1406 zu der 1 löl mit dem diesjährigen Frühjahrsfaselmarkt zu Butzbach verbundenen Verloosung die Erlaubniß ertheilt und den Vertrieb der Loose a1 Mark im Großherzogthum gestattet.
4 8 98 5 3 n N e Betreffend: Den Grenzgang der Feldgeschworenen im Jahre 1880. Friedberg den 2. Februar 1881.
J Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg ug. an die Großberzoglichen Bürgermeistereien Bruchenbrücken, Fauerbach b. Fr. und v. d. H., Gambach, Groß-Karben, Hausen, Kirch- g Göns, Ober-Erlenbach, Ober-Rosbach, Stammheim und Vilbel. — Wir erinnern Sie an die Wiedervorlage unseres Inseripts vom 5. Dezember vorigen Jahres und erwarten solche binnen acht ö Dr. Braden.
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1* idelten. Bekanntmachung. Betreffend: Zurückstellung der zum einjährig n ten Milttärpflichtigen. 8 1 1— 22 0 8 d. 6* Aut* 9 ben 1 Diejenigen, im Jahre 1861 geborenen Militärpflichtigen, welche im Kreise ihren dauernden Aufenthalt haben und Berechtigungs⸗ schein zum einjährig⸗ freiwilligen ust besitzen, werden, insofern sie ihre Zurückstellung vom Militärdienst bis jetzt noch nicht beantr⸗ 0
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ig⸗ freiwilligen Dienst
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1 * 2 dies zu thun aber beabsichtigen, hierdurch aufgefordert, ihre Bercchtigungsscheine alsbald dahier vorzulegen. 881 0* 2 1 1 u 1 dr—— 1 Uclhach ö Friedberg den 2. Februar 1881. Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen Ersaßcommission Friedberg. 9 Dr. Braden. „ 1 5. 2 Bekanntmachung. i Betreffend: Die Zurückstellung der Reserve, Ersaßzreserve und Landwehr Mannschaften. Nachstehende Bestimmungen über die Zurückstellung der Reserve, Ersatzreserve und Landwehr Mannschaften rücksichtlich ihrer häuslichen a0 und gewerblichen Verhältnisse werden hiermit für die Betheiligten zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Bis zum 10. kommenden Monats n daben die Großherzoglichen Bürger meistereien die bei ihnen vorgebracht werdenden Gesuche anher einzusenden. 5 Friedberg den 2. Februar 1881. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 4 Dr. Braden. a 0 I. Bei nothwendigen Verstärkungen oder Mobilmachungen werden die Mannsch statten, nach den Jahresklossen, mit den jüngsten beginnend, einberufen Hierbei können drin 5 Reservisten 8 binter die letzte Jahresllasse der Reserve ihrer Waffe oder Dienstkategorie, Landw ne Reservisten, 10 hinter die letzte Jahresklasse der 9 andwehr ihrer Waffe oder Dienstkategerie zeitweise ahl der hinter der letzten Jabresklasse der Reserve zurückgestellten Mannschaften zwei Prozent de stze Dienst⸗ ise pflicht) hat die Zurückstellung keinen Einfluß. 1 1 II. Zurückstellungen im Sinne der vorbezeichneten Festsetzungen dürf aus folgenden Grün als der bene. kinzige Ernährer seines arbeitsunfähig Vaters oder seiner Mutter, beziehungsweise seines Großvaters bewohnt, u betrachten ist, und ein K t oder Geselle nicht gehalten werden kann uch durch die der K buen Nun des elterlichen Haus standes nicht abgewendet werden könnte; b. un die Einberuf
„ nis. Feächter oder Gewerbtreibender oder Ernährer einer za — der gesetzlichen Unterstütßung dem Elende preisgegeben würde; e. zu ermöglichen ist, im Interesse der allgemeinen Landes cultur!
F. 67 und F. 69 des Reichen
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0 wegen Controlentzi rfahren bei derartigen
. III. In Bezug auf de f g Ersaßreserve erster Klasse, welche auf Zurückstellung Anspruch en 1 darüber eine an den Civilvorsitzenden der Ersatzeommisston einz der Bittsteller, sondern auch die okwaltenden besonderen 1 ch g Gesuche unterliegen der Entschelbung der verstärkten Ersatzcommission, welche im Ansch n 8 17 Anmal Sitzung hält. 3) Das Verfahren der verstärkten Ersaßeommission beim Classisiece F. 30,7 1 dungen sind endgültig, insofern nicht der Militärvorsitgende auf Grund des 8 30,7 de uch erhebt. 5) Die vorgeda hei behalten des Bedürfnisses ze auf weitere Zurückstellung alsda zu ö Mann
hre Gültigkeit nur bis zum nächsten Classificationstermin. Im Falle schaften aus einem Aushebungsbezirk in einen anderen verzsehen, so erlischt die gewährte
IV. Die vor erfüllter activer Dienstpflicht auf Reclamation entlassenen Mannschaften binter die letzte Jahresklasse der Reserve zurückgestelt und haben demnächst etwalge Anträge auf weitere Zurückstellun nach dem allgemeinen Entlassungstermin der Reserven dringende Verhältnisse die sofortige Zurückstellung einzelner der entt lassen, so kann die vorläufige Jurückstelung solcher Mannschaften bis zum nächsten Classifteattonstermin binter die letzte Jahresklasse der Reserve 1 einkommen der ständigen Mitglieder der Ersaßcommisston verfügt werden. In anderen als den unter II. vorbezeichneten Fällen siud außerterminliche Zurückst unstatthaft. Jusbesondere sind Gesuche um Zurüchslellung im Augenblick der Einberufung unzulässig. Eine Wiederentlassung einzelner einberufener Mannschaften nur auß nahmsweise auf dem im F. 82,2 und§. 100, der Ersaßordnung vorgeschriebenen Wege berbeigeführt werden. Derartige Gesuche konnen werden, daß seit dem letzten Classiflcatlonstermin für den Eingestellten durch unabwendbare, nicht durch ihn selbst herbeigeführte Ereignisse, als Brandschader schwemmung, Tod eines nahen Anverwandten u. s. w. ein wirklicher Nothstand eingetreten ist.
tionstermin
bis zu dem ihrer Entlassung zunächst folgenden 1*
Mannschaften
nur dadurch begrün
Bekanntmachung. Betreffend: Die Entwässerung der Grundstücke in der Gemarkung Bönstadt und einem Theil der Gemarkung Ilbenstadt.
Nachdem seitens des Gemeinderaths von Bönstadt die Entwasserung der Grundstücke in der Gemarkung Boͤnstadt beantragt worden ist, wird Antrag, Darlegung, Plan mit Kostenvoranschlag und das Verzeichniß der bethetligten Grundbesißzer auf dem Bürgermeistereibureau pier Wochen lang, von Donnerstag den 10. laufenden Monats bis Donnerstag den 10. kommenden Monats, unter der Bekanntgabe offen gelegt, daß Termin zur Abstimmung auf Donnerstag den 10. Maͤrz, Vormittags von 9 bis 11 Uhr, auf dem Gemeindehause zu Boͤnstadt anberaumt worden. Diejenigen stimmberechtigten Grundbesitzer, welche in dem Termin weder in Selbstperson noch durch gehörig legitimirte Bevollmaͤchtige abstimmen, werden als für das Project stimmend angesehen werden.
Friedberg den 26.
Januar 1881. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Nr* 466 Dr. Braden.
Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des K. 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes: Friedrich Schulz von Wollgast, Kreis Greifewalde; Tobias Edling von Traffurt, Kreis Mühlhausen; Georg Nephuth von Marburg; Karl Horn von Soda, Kreis& chlunge, 1
Re gitrungsbezirk Kößlin.— Die Ehefrau des Johann Peter Klein von Ilbenstadt ist im Betretungsfalle zu verhaften und vorzuführen.


