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1881. Donnerstag den 2. Zuni. 0* 65
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und
Freitag Abend ausgegeben. ö Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. ber t, bei größe Tal 7 a: Annoncen— auswärtigen Einsendern(soweit. c größerem Tabellen- oder Ilffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. 5 5 eßztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
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f Amtlicher Theil. Zu publiciren ist aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt Nr. 13: Gesetz, die allgemeine Bauordnung betreffend. Betreffend: Flecktybpus im Kreise Friedberg. Friedberg am 31. Mai 1881.
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. Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. . on den achtzehn im Kreise bis jetzt constatirten Fällen von Flecktyphus sind mehrere entstanden durch Ansteckung in Herbergen, einige haben ihren Ursprung in den Schlafstätten von Arbeitern von Russensteinfabriken. 5.
Auf Antrag Großherzoglichen Kreisgesundheitsamtes weisen Ihrer Gemeinden in Bezug auf ihren Reinlichkeitszustand auf's Genaueste zu überwach
wir Sie deshalb an,
das öftere Benutzen von Lagerstroh uns alsbald zur Anzeige zu bringen.
Wir würden aus solchen Vorfällen eventuell Veranlassung nehmen, bedeuten, die betreffenden Räume bis zur Herstellung eines ordnungsmäßigen
stätten Der Auftritt der Seuche zu Okarben,
welche weiten Kreisen droht und wird Sie, dessen halten wir uns v
Betreffend:
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Mit Bezug auf unsere Ausschreiben vom 15. Februar und 9. März d. J.,
Ihnen zur sofortigen entsprechenden Bedeutung der betreffenden Gemeinde-Einnehmer, daß nur auf Grund von demselben von Seiten Beiträge im Laufe des Monats Juni zu leisten hat.
Last fallenden Umlagen
für das erste Vierteljahr 1881 Anforderungszettel bezahlen kann und die Zahlung dieser
wo bei acht Erkrankungen zwei Todesf
Dr. Braden.
Die fiskalischen Beiträge zu den Communal-Umlagen per 1. Quartal 1881.
Großherzoglichen Bürgermeist
im Oberhessischen
Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Betreffend: Das Gesetz über die Ausübung und den Schutz der Fischerei.
Nach Artikel 66 des Gesetzes vom 27. Inkrafttreten desselben allen Pächtern offener Fischwasser frei, ungen auf Grund dieser Bestimmung nur in einer unerstrecklichen bis zum 26. Juli dieses Jahres stattfinden. Zufolge Bestimmung zur Kenntniß der Kreisangehöͤrigen.
Friedberg den 29. Mai 1881.
Ausgewiesen aus Jacob Scherer von St. Fronhofen.— Wegen Landstreicherei bestraft: Aufenthaltsorte des Heinrich
dem Großherzogthum auf Grund des§ 3 Absatz Ingbert.— Wegen Bettels bestraft: Wilhelm Eduard Lanzendorf Erb von Geilshausen und der Louise Marie Burger von Keffenroth,
vorigen Monats, die Ausübung
Auftrags Großherzoglichen
ersichert, zur genauesten Befolgun
2 des Freizügigkeitsgesetzes: Friedrich Brücken von Neuwerk, Karl Grießner von Glatz, von Lunzig, Gottfried
en und vorkommende Unreinlichkeiten,
Friedberg
und den Schutz der Fischerei betreffend, von ihrem seitherigen Pachtverhältniß zurückzutreten, Frist von zwei Monaten nach dem Ministeriums des
Innern und der
Inkrafttreten des Gesetzes,
alle Herbergen und alle Arbeitermassenschlafstätten
namentlich auch
darnach wollen Sie die Herbergswirthe und Inhaber der Schlaf— Zustandes zu schließen. älle vorgekommen sind, zeigt deutlich die große Gefahr,
g dieser Verfügung veranlassen.
am 31. Mai 1881.
ereien des Kreises. Anzeiger Nr. 21 und 31, das Rentamt die dem Cameral- und Forstfiskus zur der Gemeinde—
bemerken wir
Einnehmer zuzusendenden
steht es mit dem jedoch Kündig⸗ also längstens Justiz bringen wir diese
es können
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Wilhelm Schmidt von
Bernhard Heinrich Hänel von Görlitz,
Leonhard Gierl von Rückeroth.— Die
Kreis Büdingen, sind unbekannt und zu ermitteln.
An die Großherzoglichen Bürgermeistereien in Wir ersuchen Sie in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die Donnerstags ohne Mahnung anher geschehen kann. Großherzogliche Distrikts Einnehmereien Weigel.
vom 1. bis 25. Juni dieses Jahres an Friedberg am 31. Mai 1881.
den Zahltagen Dienstags und
den Großherzoglichen Distrikts
⸗Einnehmereien Friedber Berichtigung der Forst— und Fe
Nieß.
g und Nieder- Wollstadt. ldstrafen für die 2. Periode 1881
Friedberg und Nieder-Wöͤllstadt.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Der Revisions-Controleur Reuling an dem Hauptsteueramte Mainz wurde in den Ruhestand versetzt und der Oberförster
Preuschen von Bessungen, der Finanzaccessist Seip
von Darmstadt, der Finanzaspirant Bastert aus Lauterbach zu Ministerialcalculatoren II. Kl., so⸗ wie der Finanzaspirant Martin aus Bessungen zum Assistenten bei der Hauptstempelverwaltung ernannt.
Berlin, 30. Mai. Der Reichstag er⸗ ledigte in erster Lesung die beiden Zolltarif— Novellen über Mehlzoll, Traubenzoll, die Ver— zollung von Tuchwaaren und Zeugwaaren und beschloß die zweite Lesung im Plenum. Bei der alsbald vorgenommenen zweiten Lesung wird der Traubenzoll nach der Vorlage der Regierung genehmigt. Die Debatte über den Mehlzoll wird auf Abends vertagt.— Der Reichstag ge⸗ nehmigte sodann in der Abendsitzung den Mehlzoll nach der Vorlage der Regierung mit dem An— trage von Heeremann, betreffend den Nachweis der Identität bei der Ausfuhr des Mehles. Die Berathung über den Zoll für Wollengewebe wurde schließlich vertagt,
schluß nicht mehr vollzählig war.— 31. Mai.
weil das Haus zu einem Be—
Der Reichstag genehmigte den 8
unter Ablehnung aller Amendements nach Anträgen der Commission.
— Der„Nordd. Allg. Ztg.“ zufolge leidet Fürst Bismarck seit einigen Tagen an rheumati— schen Schmerzen. Er sei deßhalb genöthigt, das Zimmer zu hüten. Aus diesem Grund konnte er auch an den Reichstags-Verhandlungen der letzten Tage nicht Theil nehmen.
Leipzig. Dem Wiener„Fremdenblatt“ entnehmen wir: Die beiden Socialistenführer Bebel und Liebknecht haben ihre Habseligkeiten verkauft und verlassen in den nächsten Tagen Deutschland, um sich in der Schweiz anzusiedeln.
Hamburg, 31. Mai. Der„Hamburger Correspondent“ hoͤrt, der Senat werde in der morgen stattfindenden Sitzung der Bürgerschaft die über den Zollanschluß zu erwartende Vor— lage noch nicht einbringen, da das vorliegende
Material zu umfangreich sei, als daß es schon
bewältigt werden konnte.
Ausland. Oesterreich-Ungarn.
1 des Unfall- in unver Versicherungsgesetzes nach vierstündiger Debatte an, betreffe den die Fortdauer des Appreturverfahrens. dem der Handelsminister beruhigende wurde die Resolution Rieger's, Regierung aufgefordert wird, dieses Jahres das Nothwendige zu zur definitiven Normirung Appreturverfahrens, mit allen gegen 2 Stimmen
Wien, 30. Mai. Der Volkswirthschafts-Ausschuß nahm einstimmig! des
Industrie
genehmigt. Dänemark.
thing.
klärte Graf Holstein
Entgegenkommen von unmöglich. wiederte: wenn der
die seine festhalten.
kreisen sieht man Ankündigung
Folkething an.
Senats wählten
dem Resultat der neuen Der Conseil— Stellung festhalte, werde er nicht weiter auszuführen. diese
der abermaligen Auflösung des
Frankreich. Par
änderter Fassung die Regierungsvorlagen nd den deutschen Handelsvertrag und
Nach⸗ für die einschlägige Erklärungen gegeben, wonach die noch im Laufe veranlassen der Verhältnisse des
Kopenhagen, 30. Mai. Folke⸗ Bei der ersten Lesung des Budgets er⸗ ⸗Ledreborg(Linke), nach
Wahlen sei ein weiteres Seiten des Folkethings Präsident Estrup er⸗ Folkething seine bisherige der Landsthing auch Die Consequenzen brauche In Abgeordneten—
Aeußerung als eine
is, 30. Mai. Die Bureaux eine Commission zur Vor—
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