Ausgabe 
30.11.1880
 
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Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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1880. Dienstag den 30. November.

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Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei grö len⸗ Ziffers ö P i ö 8 2 n größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Bele kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post e

Amtlicher Theil.

8 Zu publitiren ist aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt Nr. 32: Verordnung, die tempelmarken betreffend. Bekanntmachung, die zwischen Hessen und Preußen getroffene Vereinbarung über die getzenseitige Anerkennung der in beiden

stellten Prüfungszeugnisse für Lehrerinnen an den höheren Mädchenschulen betreffend.

Ersatzleistung für im öffentlichen Dienste unbrauchbar gewordene Ländern ausge⸗

19. November laufenden Jahres ad Nr. M. J. 24448 ist dem

Durch Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern d. d. die Erlaubniß zum Vertrieb von Loosen à 1 Mark im

Vorstand des Vereins für Vogel- und Geflügelzucht in Darmstadt(älterer Verein) Großherzogthum ertheilt worden.

2 5 ermeistereien des Kreises.

Die Gemeinde Darmstadt hat 3 Spritzen, Feuerwehrhelme, Gürtel für Feuerwehrmannschaften und Ledereimer, alles wohlerhalten,

aber von älterer Construction, ausgeschieden und zum Verkauf gestellt. Wir bringen dieses unter dem Anfügen zur Kenntniß, daß sich eine

ähnliche billige Kaufgelegenheit, namentlich für kleinere Gemeinden, kaum finden lassen dürfte. Helme und Gürtel dürften die Uniformirung

freiwilliger Feuerwehren bikligst möglich machen. Friedberg den 27. November 1880.

An die Großherzoglichen Bürg

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Volkszählung am 1. Dezember 1880. 8 Nach Beschluß des Bundesraths vom 29. Mai dieses Jahres soll am 1. Dezember 1880 eine Volkszählung im ganzen Deutschen Reiche stattfinden. Dieselbe dient zur Förderung wissenschaftlicher und gemeinnütziger Zwecke. Ihre Ergebnisse sind von entscheidender Wichtigkeit für die Beurtheilung der volkswirthschaftlichen Zustände und bilden eine der wichtigsten Grundlagen für eine wohlgeordnete Staats verwaltung. Die Volkszahl ist maßgebend für die Bildung der Wahlbezirke und die Zahl der Vertreter des Großherzogthums in dem Deutschen Reichstag, für die Zahl der zu wählenden Schöffen, für die Vertheilung der Geschworenenzahl auf die Amtsgerichtsbezirke, für die Berechnung und Vertheilung des Recrutenbedarfs ꝛc. Dieselbe dient ferner als Maßstab für die Vertheilung von Einnahmen und Lasten im Deutschen Reiche. In sämmtlichen Deutschen Staaten wird die Zählung nach übereinstimmenden Vorschriften vorgenommen. Man erwartet daher, daß alle Betheiligten die erforderlichen Angaben vollständig und nach bestem Wissen zu machen und, im Hinblick auf den gemeinnützigen Zweck der Volkszählungen, deren Ausführung überhaupt nach Kräften zu unterstützen bemüht sein werden. Für jede Haushaltung und jede einzeln lebende selbstständige Person, welche eine besondere Wohnung inne hat und eine eigene Hauswirthschaft führt, wird ein besonderer Zähl brief und außerdem für jede Person eine besondere Zählkarte ausgegeben werden. Ueber die Austheilung, Ausfüllung und Abholung dieser Zählkarten gibt eine besondere Anleitung, welche sich auf dem Umschlag der Zählbriefe abgedruckt findet, Aufschlnß. In Zweifelsfällen wolle man sich an die zuständige Zählungs Commission oder an den seitens derselben bestellten Zähler mit der Bitte um geeignete Belehrung wenden. Friedberg den 16. November 1880. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 5 Dr. Braden.

Kaspar Philippi betr., ist erledigt. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Brader.

Unser Ausschreiben vom 9. laufenden Monats, Anzeiger Nr. 136, den Friedberg den 27. November 1880.

Wegen Bettels bestraft: Christian Möbus von Borken, Verwaltungsbezirk Homburg. Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des§. 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes: Kreis Marburg; Georg Boßhammer aus Kassel; Erust Meißner aus Kunewitz bei Leipzig; Johann Jacob Lotz von Bottenhorn,

Konrad Schmidt aus Frohnhausen Kreis Biedenkopf

Der Districtseinnehmer Fuchs in Worms wurde auf Nachsuchen in den Ruhestand ver⸗ die K 8 Zassi Rücksicht auf die in Aussicht stehende allgemeine Revision setzt und die Hauptsteueramtsassistenten 2. Kl. der Verwaltungsgesetze nach einigen kurzen Bemerkungen Henkel zu Mainz und Weiß zu Offenbach zu des 8 98 3 dessen e ae Hauptsteueramtsassistenten 1. Kl. ernannt. abgelehnt. Es folgt Berathung der Jeschwerde hessischer N N 17 pi ä Gemeinden und Gutsbesitzer über die durch Hochwasser Berlin, 27. Nov. 9 Der; Kaiser hat die des Rheins hervorgerufene Eigenthums⸗Beschädigungen. Nacht gut geschlafen. Das Allgemeinbefinden Metz spricht für die Ausschußanträge, ebenso Abg. Schröder, ist befriedigend, die Heiserkeit fast geschwunden. 151 den 1 e die N wolle be. Am Nachmittag empfing der Kaiser den Obersten schließen, an die Regierung das dringende Ersuchen aus⸗ 392 i 2 Ft des 2 zusprechen, den Landständen bald eine Gesetzesvorlage, 2 Häseler, welcher das neuste Heft des General⸗ die Benutzung und Instandhaltung der Gewässer betreffend stabswerkes überreichte. f 5 (Wassergesetz), zugehen zu lassen. Die Fortsetzung der 26. Nov. Der deutsche Botschafter in e F heutige Paris, Fürst Hohenlohe, befindet sich augen⸗ Sitzung der zweiten Kemi wird der Antrag bes ßlicklich in Friedrichsruhe bei dem Reichskanzler. Abg. Schröder, den Erlaß eines Wassergesetzes betr.,. 4 A 7 4 g mit geringer Majorität angenommen. Es folgt die Be- Der französische Botschafter, Graf St. Vallier, rathung des Antrags in Vetreff der Conservirung der ist heute ebendorthin abgereist. Hypothekarforderungen in Rheinhessen. Nachdem der 27. Nov. Im Abgeordnetenhause er⸗ Antragsteller den Antrag kurz begründet und Geh. Staats- fal e 2 rath Finger sind dagegen erklärt, wird derselbe dem Kelste heute die Fortsetzung der Etatsberathung Antrag des Ausschusses gemäß unter Hinweis auf das der landwirthschaftlichen Verwaltung. in Aussicht stehende deutsche Civilgesetzbuch abgelehnt. 27. Nov. Gestern Abend wollte der 27. Nov. Die zweite Kammer bereilhere beute ein. Abgeordnete Hermes in einer Bezirksvereins⸗ simmig 243,000 M. zur Erbauung einer stehenden Brücke persammlung einen Vortrag über die Juden⸗ bei Offenbach. 2. 2 5 8 a frage und die politische Lage halten. Zahlreiche Das Regierungsblatt Nr. 32 enthält: Gegner hatten sich eingefunden. Fürchterlicher ür im öffentlichen Tumult entstand. Die Polizei mußte ein⸗ schreiten, das Lokal theilweise geräumt werden. Tags zuvor hatte derReichsbote und die Landeszeitung zum Besuch der Versammlung ihre Gesinnungs-Genossen aufgefordert.

haftbar zu machen sei. Der Antrag des Abg. Muhl auf Vorlage eines den Art. 11 des Jagdgesetzes vom 26. Juli 1848 modifieirenden Gesetzentwurfes wird mit

Deutsches Reich.

Darmstadt, 25. Nov. Die zweite Kammer

nahm heute ihre Arbeiten im Plenum wieder auf. Neu eingelaufen ist eine Offerte der Firma Lönholdt& Comp. in Frankfurt a. M. in Betreff der Offenbacher stehenden Bruͤcke. Die Firma erklärt sich bereit, das Holzmann'sche Projeet nach Maßgabe der Pläne und der technischen Bedingungen mit einem Abgebot von 10 Procent auf die Voranschlagssumme in Generalentreprise zu übernehmen und verpflichtet sich, die Brücke innerhalb 18 Monaten nach Beginn der Bauarbeiten zur Benutzung zu über⸗ eben. Ein Schreiben des Minssteriums theilt mit, daß die Regierung nicht gewillt sei, den Gesetzentwurf in Betreff des Baues und der Unterhaltung der Kunststraßen zurückzuziehen, vielmehr auf dessen Durchberathung be⸗ stehe. Bezüglich des ersten Gegenstandes der Tagesord⸗ nung: Antwort der Regierung auf die Interpellation des Abg. Osann, das Reichsgesetz über die Abwehr und Un terdrückung von Viehseuchen wird von v. Rabenau ein Antrag auf Besprechung gestellt, welcher ausreichende Unterstützung findet. Ministerialrath Weber sagt eine Erwägung der Frage einer Gründung einer Landesvieh⸗ versicherungsanstalt zu und bemerkt weiter, daß bei einer durchschnittlichen Gesammtzahl von 44,00 Pferden im Lande und bei einem Durchschnittswerthe der Pferde von 250 M. bei jährlich etwa 40 Pferden, welche getödtet werden müssen, auf das einzelne Pferd der geringe Be⸗ trag von 20 25 Pf. per Jahr entfalle. Auf Antrag des Abg. Schröder, welcher die genügende Unterstützung findet, folgt eine Besprechung der Antwort der Regierung. auf die Interpellation Schröder über Maßregeln gegen das Landstreicherwesen. Ministerialrath Weber sührt aus, N 5 eee 8 wie die Regierung bisher schon alle ihr gesetzlich zu Ge⸗ getroffene Vereinbarung über die gegenseitige Aner ennung bote stehenden Miktel angewandt habe und für eine allen⸗ der in beiden Ländern aus gestellten Prüfungszeugnisse fallsige zu milde Praxis elnzelner Polizeibehörden nicht für Lehrerinnen an den höheren Mädchenschulen betr.

Verordnung, die Ersatzleistung f Dienste unbrauchbar gewordene Stempelmarken betr. 11. Bekanntmachung, die zwischen Hessen und Preußen

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