Ausgabe 
29.6.1880
 
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Dienstag den 29. Juni.

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Oberhessischer Anzeige

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Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf.

berechnet,

bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Das Reichsgesetzblatt Nr. 14 enthält: Gesetz, betreffend die Consulargerichtsbarkeit in Egypten; Gesetz, betreffend die Consulargerichtsbarkeit in Bosnien und in der Herzegowina; Uebereinkunft mit Oesterreich-Ungarn wegen weiterer provisorischer Regelung der Handels beziehungen; Uebereinkunft mit Belgien wegen weiterer pro olsorischer Regelung der Handelsbeziehungen; Uebereinkunft mit der Schweiz wegen weiterer provisorischer Regelung der Handelsbeziehungen.

An die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir ersuchen Sie Diejenigen Ihrer Ortsangehörigen, welchen Pfleglinge unserer Stiftung anvertraut sind, zu benachrichtigen, daß unser Rechner, Herr Vogt dahier, die Pfleggelder für das erste Halbjahr 1880 gegen die vorschriftsmäßige Bescheinigung und Quittung

Freitag den 2. Juli d. J. auszahlen wird.

Friedberg den 26. Juni 1880.

Für die Verwaltungs-Commission der Mathildenstiftung.

Meyer.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Friedrich Jacobi von Friedberg wurde auf den Feld- und Gartenschutz verpflichtet.

Deutsches Reich. Darmstadt. Das Regierungsblatt, Bei

lage Nr. 19, enthält:

J. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

II. und III. Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Vieinalwegbaufonds für die Provinz Rhein⸗ hessen für das Jahr 1876 und 1877.

IV. und V. Bekanntmachungen über die Erhebung einer Umlage von den zum Friedhof-Verbande zu Dals⸗ hein gehörigen Israeliten sowie über die für 1880/81 in Offenbach zu erhebenden Umlagen.

VI. und II. Uebersicht der für 1880 genehmigten Um⸗ lagen in den israel. Relgem., der Kreise Schotten und Darmstadt.

VII. Bekanntmachung über die Umlagen vom 1. Jan. 1880 bis Ende März 1881 in der Stadt Mainz.

IX. Ordensverleihung. 5

X. Coneurrenzeröffnungen. Erledigt sind: Die Lehrer⸗ stelle zu Schwanheim, Gehalt 900 M. Die Lehrerstelle zu Massenheim, Gehalt 900 M. Die Lehrerstelle zu Bob stadt, Gehalt 900 M. Eine Lehrerstelle zu Aspisheim, Gehalt 900 M. Eine Lehrerstelle zu Seligenstadt, Ge halt 1000 1400 M. Eine Gesanglehrerstelle und die 2. Turnlehrerstelle zu Mainz, Gehalte 1200 M. Die Concurrenzausschreiben in der Beilage Nr. 15 des Reg. Bl. werden zurückgezogen.

Berlin. Zur Beleuchtung der Controverse zwischen Bennigsen und Windthorst über die Genesis des Bruches Preußen mit Hannover ist dieNordd. Allgem. Ztg. in den Stand gesetzt worden, actenmäßige Angaben aus der Zeit vom 5. bis 27. Mai 1866 zu veröffentlichen.

25. Juni. Botschafterconferenz. In heu tiger Sitzung wurde der Bericht der Delegirten über den franzssischen Vorschlag der Grenzregu lirung entgegengenommen. Derselbe wurde von den Bevollmächtigten einstimmig angenommen.

25. Juni. Zur Lage der Conferenz erfährt dieNat.⸗Ztg.: Heute Abend werden die Delegirten noch einmal zusammentreten, um die Schlußredaction des Gesammtgutachtens über die griechische Frage vorzunehmen, welches der Conferenz unterbreitet werden wird. Die tür⸗

lischen Diplomaten zeigen sich keineswegs auf

lehnend gegen die Beschlüsse der Conferenz, aber sie geben dauernd zu bedenken, daß Griechen⸗ land, welches in seinen Forderungen nie zu befriedigen war, auch nicht so leicht befriedigt werden möchte, selbst wenn die Conferenz Alles zugesteht, was die Griechen fordern.. Berlin, 25. Juli. Abgeordnetenhaus. Inter- pellation Virchow, betreffend die Einverleibung Altonas und der unteren Elbe in das Zollgebiet. Virch ow erklärt: die Interpellation berühre das reichsgeseßluche Gebiet, nicht das Recht des Hauses. Gründe der Nütz⸗ lichkeit hätten die Interpellation veranlaßt. Die 55 ziellen Vortheile, welche Preußen bei der Sache erziele, kvürden durch die Nachtheile voll und ganz aufgewogen, tvelche Altona und die noch Freihafen verbleibenden umliegenden Gebiete erleiden. Die Verlegung der Zoll⸗ Zrenze würde deshalb zu den größten Verkehrsstörungen

führen, weil, möge die Regierung auch Anfangs noch so milde in Ueberwachung des Verkehrs verfahren, der dadurch unbedingt beförderte Schmuggel allmählich doch zu größerer Härte führen würde. Es fehle jede Auf klärung darüber, warum Preußen mit solcher Hast in der Frage vorgegangen sei und die bezüglichen Bundes rathsbeschlüsse veranlaßt habe trotz des nicht mißzuver stehenden Votums des Reichstages. Der Finanz⸗ minister gibt in Beantwortung der Interpellation Virchow folgende Erklärung ab: es hätten sorgfältige Erwägungen stattgefunden, daß die wirthschaftlichen Nach theile des Zollanschlusses Altonas nicht die Vortheile überwiegen. Abgesehen davon, sei mit dem Anschlusse Altonas lediglich nach Bestimmung der Verfassung ver⸗ fahren. Die Kostenanschläge würden seiner Zeit dem Reichstage und Bundesrathe vorgelegt. Die Regierung habe ihr Verhalten in dieser Angelegenheit dem Reichs tage gegenüber nicht zu rechtfertigen und lehne jede Erklärung in dieser Richtung ab. Die auf die verbün⸗ deten deutschen Staaten zu nehmenden Rücksichten, welche gewürdigt worden, seien nicht im preußischen Abgeordneten hause zu verhandeln; auch nicht auf diplomatischem Wege nach der früheren Pragmatik des aufgelösten deutschen Bundes oder durch Einzelverhandlungen; die selben würden vielmehr verfassungsmäßig innerhalb des Bundesrathes zur Entscheidung gebracht und erledigt. Bei Besprechung der Interpellation Virchow erklärt v. Minnigerode die Form derselben für verfehlt, den Inhalt in seiner Allgemeinheit für indisecutabel. Die Einverleibung Altonas sei materiell geboten; Ham⸗ burgs Freihafenstellung bleibe gewahrt. Richter tritt dem Vorredner entgegen, verurtheilt scharf das Verfahren gegen Hamburg und erklärt, die ganze Sache trage den Stempel einer beabsichtigten Pression auf Hamburg. Windthorst will Nichts über die Frage entscheiden, weil er sich nicht für unterrichtet genug halte. Redner fügt hinzu: die Einverleibung der Unterelbe war rechtlich unzulässig. Warburg spricht sich im Sinne der Inter⸗ pellation gegen die Einverleibung Altonas und der Unterelbe in den Zollverein aus, unter eingehender Erörterung der Handels- und sonstigen wirthschaftlichen Bedürfnisse Altonas. Es folgt die Interpellation von Hüne betreffend den Nothstand in Oberschlesien. Der Finanzminister hofft, daß dem Hause im Herbste ein Generalplan mit Kostenberechnung vorgelegt werde und daß dann, im Einvernehmen mit der Landesvertre tung, dem Oberpräfidenten und der Bezirksregierung in Oppeln die Ausführung des Planes überlassen werden könnte. Hierauf wird der Gesetzentwurf betreffend die Verwaltungsgerichte und das Verwaltungsstreitverfahren auf Miquel's Antrag en bloc in der Fassung des Herrenhauses angenommen. 26. Juni. Dritte Lesung des Kirchengesetzes. Für die Generaldebatte sind 8 Redner für und 8 gegen die Vorlage gemeldet. v. Schorlemer⸗ Alst erklärt, er habe die Vorlage auf das Gewissen⸗ hafteste geprüft. Dieselbe wolle die Regelung der Angelegenheit ohne Rom, wolle das Centrum disereditiren und eonstituire Ministerialwillkür und Absolutismus. Gegen ein solches Gesetz müsse das Centrum sich aus⸗ sprechen, so lange Anzeigepflicht und Staatsaufsicht auf⸗ recht erhalten würden. Wenn die Katholiken den Mai⸗ gesetzen sich unterwürfen, würden sie preußisch⸗katholische

Christen. Sie wollten aber römisch⸗katholische Christen bleiben. Miquel erklärt, das Wesen und der

zweck der Motive der Vorlage sei ihm absolut unver⸗ ständlich gewesen. Wäre gesagt worden, daß die Ver⸗ hältnisse zwischen Staat und Kirche so geklärt seien, daß für eine gewisse Zeit diseretionäre Befugnisse gefordert werden koͤnnten, so wäre die Vorlage unbedenklich accep⸗

tabel gewesen. Redner berührt kurz die einzelnen Artikel und bemerkt, daß sich durch die Ernennung von Bis thumverwesern seitens der Kirche die Uebelstände besei tigen ließen, welche die Verwaisung der Pfarreien mit sich brächten. Aus inneren sachlichen Gründen könne er die Vorlage nicht ablehnen. Das Friedens bedürfniß sei nicht bei der katholischen Bevölkerung allein, groß, sondern bestehe in dem gesammten Volke. Der Friede sei aber nicht zu erreichen mit der Aufhebung der Mai⸗ gesetze. Dieselben seien Kampfgesetze gewesen und hätten nicht die organische Regelung der Verhältnisse zwischen Staat und Kirche bezweckt, welche Regelung der Friede bezwecken würde. Nachdem aber dem Gesetze die Gefähr lichkeit der diseretionären Gewalt durch die Frist bestimmung und andere Aenderungen benommen wären, würde er der amendirten Vorlage zustimmen können. Er erblicke in der Vorlage einen Schritt des Entgegen kommens gegen die Kirche und zur Aufhebung der Gegensätze, welche die deutsche Nation zerfleischten. Das Centrum müsse jedoch, wenn es ernstlich den Frieden erstrebe, bei Weitem entgegenkommender sein, als bisher. Lieber ist gegen die Vorlage. Die Anzeigepflicht könne unter keinen Umständen anerkannt und zugestanden werden. Der Friede sei nur möglich bei Beseitigung o der Suspen⸗ dirung der Maigesetze. Der Cultus minister erklärt, die Haltung und Aeußerung des Centrums habe nicht gezeigt, daß es im Mindesten das Friedens bedürfniß hege, das es betont habe. Die Regierung stehe mit den Aeußerungen Miquel's und damit auch das gesammte Land, ausgenommen das Centrum, auf demselben Boden. Das Centrum werde stets in der Minderheit bleiben und nie eine geneigte Regierung finden, wenn es auf den jetzt erhobenen Forderungen bestehen bleibe. Auch eine gewaltsame Umwälzung würde nicht bewirken, was das Centrum wolle. Unter diesen Umständen falle die Ver antwortung auf das Centrum, wenn die Vorlage nicht zu Stande komme. Die Regierung bitte um die Annahme der Vorlage und ersuche namentlich um die Annahme des Art. 4. Stengel erklärt, die freiconservative Partei wolle die Vorlage mit gewissen Modificationen annehmen. Den Artikel 4 würde die Fraection ablehnen, weil die Nationalliberalen gegen das Gesetz stimmen würden, wenn derselbe aufrecht erhalten bleibe. v. Rauchhaupt bedauert, daß die Regierung ihre Entschließung noch nicht getroffen und dadurch die Situation erschwert und die Verantwortlichkeit des Hauses vergrößert habe. Die conservative Partei habe im Gefühl ihrer Verantwort- lichkeit zu retten gesucht, was zu retten sei und deshalb beschlossen, den Artikel 4 fallen zu lassen, um zu einer Verständigung zu kommen. Um 4 Uhr wird die Sitzung abgebrochen. In einer Abendsitzung wird sodann das Verwaltungs⸗Organisations⸗Gesetz berathen. Sämmtliche Paragraphen werden einzeln unverändert angenommen unter Ablehnung der zu den§8 23, 35, 37 und 79 eingebrachten Anträge auf wesentliche Wieder⸗ herstellung der Beschlüsse zweiter Lesung. Hierauf wird die Vorlage im Ganzen unverändert nach der Herren haus⸗Fassung angenommen.

Ausland.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 27. Juni. Die amtliche Zeitung veröffentlicht kaiserliche Handschreiben, nach welchen die Minister Stre mayr, Horst, Korb und Kriegsau auf ihr Ansuchen ihrer Aemter enthoben und an ihrer Stelle Dr. v. Dunajewski zum Finanz-Minister, v. Kremmer zum Handelsminister, Baron Streit