Ausgabe 
29.4.1880
 
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für Oberhessen wird auch in diesem Jahre wieder ein Cursus zur Ausbil

dung von Wiesenbaugehülfen unter Leitung des Vereinscultur-Technikers,

Wiesenbaumeisters Greb, an hiesiger Ackerbauschule stattfinden und soll derselbe in der Zeit vom 31. Mai bis 24. Juli abgehalten werden.

einer Prüfung die erforderlichen Vorkenntnisse nachweisen können.

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1880. Donnerstag den 29. April. M 51.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und

Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Artis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf bei Reel it 5 Pf.: ei

eile, N. 5 9 5 6 N 8 ˖ 3285 Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post c eee K

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Nieder-Erlenbach. 0

1550 Nachdem der Ortsvorstand in Nieder-Erlenbach die Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Nieder-Erlenbach beantragt hat, wird Offenlegung der summarischen Darlegung und des Namensverzeichnisses auf dem Gemeindehause zu Nieder-Erlenbach von Montag den 10. Mai laufenden Jahres bis Montag den 7. Juni laufenden Jahres hierdurch angeordnet. Zugleich werden die stimmberechtigen Grund besitzer aufgefordert im Termin Montag den 7. Juni laufenden Jahres Vormittags von 1012 Uhr über das Project abzustimmen, mit dem Anfügen, daß die weder in Selbstperson noch durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte abstimmenden Stimmberechtigten als für die Ausführung der Zusammenlegung stimmend angesehen werden sollen.

f Auswärtige Stimmberechtigte haben bis zu dem genannten Termin einen Bevollmächtigten in der Gemeinde zu bestellen, als sonst bei weiter nöthig werdenden Handlungen eine besondere Aufforderung nicht mehr ergehen wird.

Schließlich wird darauf hingewiesen, daß nur diejenigen Grundbesitzer, welche im Grund oder Flurbuche stehen, oder deren Erben, zur Abstimmung legitimirt sind, daß jedoch bei zeitigem Antrag das Ab- und Zuschreiben noch während der Dauer der Offenlegungsfrist erwirkt and durch das Großherzogliche Steuercommissariat Friedberg gewahrt werden kann.

Friedberg, am 27. April 1880. Großherzogliches Kreisamt Friedberg

J. V. d. K.: Küchler, Kreisassessor.

Bekannt ma ch ung.

0 den Unterrichts⸗Cursus im Wiesenbau an der Ackerbauschule zu Friedberg betreffend.

Eine entsprechende Anzahl der Theilnehmer wird voraussichtlich alsbald nach Absolvirung des Unterrichts-Cursus als Gehülfen des Wiesen-Baumeisters, bezw. als Wiesenbau-Aufseher je nach Befähig⸗ ung gegen entsprechende Vergütung bei den in Ausfuhrung begriffenen Meliorations-Unternehmungen Verwendung finden und ist denselben hierbei volle Gelegenheit zu ihrer Ausbildung als selbstständige Tech niker gegeben.

Anmeldungen haben thunlichst bald, spätestens bis zum 24. Mai laufenden Jahres unter Vorlage eines Zeugnisses über gute Aufführung, etwaiger Zeugnisse über Vorbildung ꝛc. bei dem unterzeichneten Curatorium zu erfolgen, das zu jeder weiteren Auskunft gerne bereit ist.

Friedberg den 28. April 1880.

Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg. Dr. Braden. Küchler. Schmidt.

Nach Beschluß des Ausschusses des landwirthschaftlichen Vereins

a Der Unterricht umfaßt: Naturwissenschaften, Geometrie, Feldmessen, Nivelliren, Planzeichnen, Aufstellung von Culturplänen und Kostenüber⸗ schlägen, Theorie des Wiesenbaues, der Drainage, verbunden mit Demonstrationen und praktischen Uebungen bei den in Ausführung be gzriffenen Meliorationsanlagen.

Der Unterricht ist unentgeltlich und wird von dem Wiesenbau meister und von Lehrern der Ackerbauschule ertheilt. Aufnahmefähig sind junge Leute, welche bereits eine Ackerbauschule besucht, angehende

Geometer und solche, welche im Wiesenbau praktisch geübt sind und in

Einladung.

Donnerstag den 13. Mai dieses Jahres findet auf dem Selzer 2) Auf Rinder und junge Bullen, welche angekauft, mindestens brunnen bei Groß-Karben eine Prämiirung von jungem Rindvieh statt. aber ½ Jahr im Privatbesitz des Ausstellers sich be⸗ Inhaber von preiswürdigem Vieh aus der Section Vilbel sind höflichst finden. Vereinsmitglieder, wie Alle, welche sich hiefür interessiren, sind eingeladen solches daselbst auszustellen. ergebenst eingeladen dieser Ausstellung beizuwohnen.

Die Prämiirung beginnt genau um Stammheim, am 24. April 1880.

9 Uhr morgens und erstreckt sich

1) Auf ½ bis jährige, oder sichtbar trächtige Rinder und ½5 Ad f. Rullmann. 1 bis 2jährige Bullen aus eigener Zu cht. 1é t-ę-¼ e Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. 0 Thierarzt Schenk von Butzbach wurde als Fleischbeschauer für diese Gemeinde in Pflichten genommen. Der Antrag

der bestehenden Classificirung einzureihen; hier⸗ der heutigen Tagesordnung abzusetzen.

Deutsches Reich. Darmstadt, 26. April. Der Großherzog

f bat sich heute nach Alsfeld zur Auerhahnbalz

begeben und wird Mittwoch zurückkehren.

Militärdienstnachrichten. In Folge der Kadettenvertheilung wurden angestellt: P. U. Frhr. v. Nauendorf als Sec.-Lieut. im 1. Gr. Fuf.⸗Regt. Nr. 115; P. U. Hahn I. als Sec.⸗Lieut. Im 2. Gr. Juf.⸗Regt. Nr. 116; Gefr. Lindt

us Port.⸗Fähnr. im 3. Gr. Juf.⸗Regt. Nr. es

Ferner wurde Kadett Babst als char. Port.⸗Fahur. zei dem 3. Gr. Juf.⸗Regt. Nr. 117 angestellt. Wendt, Magazinrendant, bisher Vorstand der Armee ⸗Conservenfabrik in Mainz, wurde nach Ludwigslust versetzt. 1

Der Abgeordnete Heinzerling hat bezüglich ker Einreihung der neuen Justizstellen in das Civildienerwittwen-Junstitut den Antrag eln⸗ gebracht, die Regierung zu ersuchen: 1) Die turch die Justiz⸗Organisation neugeschaffenen Dienststellen alsbald vorläufig nach Analogie

bei 2) Vorkehrung zu treffen, daß Todesfälle, welche zwischen dem 1. Oktober v. J. und die fragliche Einreihung fallen, so behandelt werden,

als sei die Einreihung schon mit jener Neu

organisation erfolgt; endlich 3) demnächst den Ständen eine Gesetzvorlage wegen definitiver Aufnahme der neuen Stellen in die Classen des Civildienerwittwen-Instituts zugehen zu lassen.

Berlin, 26. April. Der Kaiser hat gestern dem Fürsten Bismark einen Besuch abgestattet.

Berlin, 26. April. Reichstag. Erste Berath⸗ ung des von der Gewerbeordnungs⸗Commission vor⸗ geschlagenen Gesetzentwurfs betreffend den Gewerbebetrieb der Schauspiel⸗Unternebmer. Die Commission beantragt, daß Schauspiel⸗Unternehmern die Erlaubniß zum Betriebe ihres Gewerbes versagt werde, wenn die Behörde auf Grund von Thatsachen die Ueberzeugung gewinnt, daß der Nachsuchende die erforderliche Zuverlässigkeit, ins⸗ besondere in sittlicher, artistischer und finanzieller Hinsicht, nicht besitzt. Richter beantragt, den Gesetzentwurf zur schriftlichen Berichterstattung an die Commission

zurückzuverweisen, wenigstens die zweite Berathung von

Richters auf Zurückverweisung an die Commission wird abgelehnt. Das Haus beginnt sofort die zweite Lesung und wird der Commissions-Antrag bei namentlicher Abstimmung mit 125 gegen 90 Stimmen angenommen. Es folgt nunmehr die Berathung der von der Gewerbe⸗ Commission beantragten Resolution, den Reichskanzler um weitere Abänderung der Gewerbeordnung bezüglich des Gewerbebetriebes der Auctionatoren und Hausirer, sowie hinsichtlich der Wanderlager zu ersuchen. Die Fortsetzung der Berathung wird wegen Beschlußunfähigkeit auf morgen vertagt. 27. April. Zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Unterstützung der Südseegesellschaft. Fürst Hohenlohe ergreift das Wort, damit sein Schweigen, nachdem er provisorisch zum Staatsseeretär des Auswärtigen berufen, nicht dem Gerüchte neue Nahrung gebe, daß die Reichsregierung geringen Werth auf die Annahme der Vorlage lege. Diese Ansicht sei ganz unbegründet. Er könne versichern, daß die Ablehnung des Gesetzes von der Reichsregierung sehr beklagt werden würde. Der Handel in der Suͤd⸗ See habe einen für Deutschland erfreulichen Aufschwung genommen. Die Südsee⸗Insulaner hätten nach Ver⸗ sicherungen zuverlässiger Kaufleute ein sehr feines Gefühl für die Macht der Nationen, mit deren Angehörigen sie Handel treiben. Aus der Ablehnung der Vorlage und dem Scheitern der Seehandelsgesellschaft würden diese