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1 Betreffend: Raubanfall.
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jerhrauerei 3 Betreffend: Renumerirung des Feldschutzpersonals für das II., III. und IV. Quartal 1879 und
N 70 4 15 Apier an die Großherzoglichen Bürgermeistereien
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Samstag den 28. August. 102.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Diensta Freitag Abend ausgegeben. N stag,
Donnerstag und Samstag
Kreisblatt für den Kreis Kriedberg.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. —
Amtlicher Theil.
das I. Aurel 1880, Friedberg den 23. August 1880.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
Bauernheim, Beienheim, Butzbach, Hausen, Kloppenheim, Melbach, Nieder-Mörlen, Nieder— und Ober⸗-Florstadt und Weckesheim.
Wir erinnern Sie an die Erledigung unseres Ausschreibens vom 25. Juli dieses Jahres— Oberhessischer Anzeiger Nr. 89.—
J. V. d. K.: Küchler, Kreis-Assessor.
Friedberg am 26. August 1880.
enen Ae Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und die Großh. Gendarmerie des Kreises.
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Das nachstehende Ausschreiben des Großherzoglichen Staatsanwalts zu Darmstadt vom 25. laufenden Monats theilen wir Ihnen unter dem Auftrage zur Kenntnißnahme mit, etwaige, auf den betreffenden Vorfall bezügliche Wahrnehmungen sof ort hierher mitzutheilen. Dr. Braden.
Raubanfall. . Freitag den 20. dieses Monats, in der Fruͤhe zwischen 2 und 3 Uhr, wurde auf der Sraße Griesheim-Darmstadt gegen einen hiesigen Fuhrmann von drei Burschen ein Raubversuch unternommen, dessen sich der Angegriffene dadurch erwehrte, daß er zweien seiner Angreifer derart mit einer Wagenrunge auf den Kopf schlug, daß sie zusammenstürzten, insbesondere der eine offenbar schwer verletzt rücklings vom Wagen bewußtlos zu Boden fiel. Es ist hiernach nicht unwahrscheinlich, daß die Verletzten oder einer derselben irgendwo krank darniederliegen und werden deßhalb hiermit alle Polizei- und Sicherheitsbeamte, Aerzte, Heilgehülfen ꝛc., welche auf obigen Vorfall bezügliche Wahrnehmungen gemacht, aufgefordert, solche alsbald hierher mitzutheilen. Die Großherzoglichen Kreisämter ersuche ich iusbesondere um Verbreitung dieser Bekanntmachung in den betreffenden Kreisblättern. Die Thaͤter waren offenbar umherziehende Strolche und trugen sehr defecte Kleidung. Darmstadt den 25. August 1880. Der Großherzogliche Staatsanwalt. Haller.
Betreffend: Die Führung der Schulinventare. Friedberg am 24. August 1880. Die Großherzogliche Kreisschulcommission Friedberg an die sämmtlichen Schulvorstände des Kreises.
Wir haben uns schon früher veranlaßt gesehen, Sie, beziehungsweise die Oberlehrer, und insbesondere auch bei den Conferenzen die »inzelnen Lehrer, auf die Ihnen(nach Art. 68 pos. 2 des Volksschulgesetzes und§. 3 pos. 2 Ihrer Instruction), beziehungsweise den Ober— lehrern überwiesene Aussicht über die Führung der Schulinventare zu erinnern; trotzdem haben wir bei unsern Visitationen und durch einzelne
Verhandkungen, sowie unser Kreisschulinspector bei seinen Inspectionen wahrgenommen, daß die betreffenden Verzeichnisse hier und da nicht
forgfältig genug geführt und controlirt werden, indem Lehrer und Schulverwalter von einer Stelle auf eine andere überziehen, ohne daß Sie,
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1 Großherzogliche Kreisamt.
beziehungsweise die Oberlehrer sich die in dem Inventar eingetragenen Gegenstände vorzeigen lassen und die Ablieferung beglaubigen, noch auch dem Nachfolger gegen Anerkennung durch Unterschrift überliefern. Indem wir Sie, beziehungsweise die Oberlehrer hiermit an diese Obliegen— heit erinnern, empfehlen wir Ihnen, beziehungsweise den Oberlehrern nicht blos die Lehrer zu bedeuten, daß sie unweigerlich verpflichtet seien und ohne Nachsicht angehalten werden müßten, im Juventar eingetragene und bei der Durchsicht fehlende, oder durch ihre Nachlässigkeit ver— worbene Gegenstände der Gemeinde zu ersetzen, sondern auch das bisher Versäumte nachzuholen und bei etwaigen Anständen und Weigerungen an uns zu berichten, ansonst der Gemeindevorstand Sie selbst, beziehungsweise den Oberlehrer für das Fehlende verantwortlich machen könnte. Schließlich weisen wir Sie an, in das betreffende Inventar auch die Schülerverzeichnisse(Klassenliste und Hauptliste) eintragen zu lassen, vährend die Schulversäumnißlisten nur vorübergehend für einige Jahre und die Schulzeugnisse nur bis zur Entlassung der betreffen— den Schuler, wobei sie ihnen dann für immer überlassen werden, in dem verschließbaren Schranke der Klassenzimmer aufzubewahren sind. J. V. d. K.: Küchler, Kreis-Assessor.
Zetreffend: Die Feier des 2. September in den Volksschulen. Friedberg am 24. August 1880. Die Großherzogliche Kreisschulcommission Friedberg an die sämmtlichen Schulvorstände des Kreises. Sie wollen am 2. September laufenden Jahres, entsprechend dem Erlasse der vormaligen Oberstudiendirection vom 26. August 1872, u ähnlicher Weise wie seither, eine Schulfeier in Ihrer Schule veranlassen. J. V. d. K.: Küchler, Kreis⸗Assessor.
Bekanntmachung. Zetreffend: Die Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Ilbenstadt. 859 Freitag den 3. September findet die Wahl der sachverständigen Commissionsmitglieder und ihrer Ersatzmänner auf dem Bürgermeisterei⸗
Zureau zu Ilbenstadt statt.
Judem wir dies bekannt machen, bemerken wir: 2*
1. Die Abstimmungsliste liegt auf dem Bürgermeistereibureau drei Tage vor der Abstimmung offen. 4 i f b
2. Die Abstimmung erfolgt von 9 Uhr Morgens ab in drei Abtheilungen durch je ein Dritttheil der betheiligten Grundbesitzer, in der Lit, daß das höchste, das mittlere und das letzte Dritttheil der Grundbesitzer, nach Steuerkapital geordnet, je ein Commissionsmitglied und einen Stellvertreter zu wählen haben. 2. 2 255 bet 227675 1
3. Das erste Dritttheil der Grundbesitzer geht bis zu einem Steuerkapital von 7.52 M., das zweite bis zu einem von 2.52 M. incl. herunter, das dritte Dritttheil umfaßt die Grundbesitzer von 2.47 M. Grundsteuerkapital und weniger.
4. Von 9—9½ Uhr wählen die Grundbesitzer des dritten Dritttheils, von 9½— 10 Uhr diejenigen 0—10½ Uhr die des ersten Dritttheils.
des zweiten Dritttheils, von
1 1 7 1 N er Sachb sr 1 7—* N 8 2901 5. Falls in dem Termin eine Wahl nicht zu Stande kommt erfolgt die Ernennung der Sachverständigen durch das unterzeichnete
Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Fried d 2 880. Friedberg den 26. August 1880 dn
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