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Dienstag den 27. Juli. 1 88.
Oberrhessischer Anzeiger.
0 Wird hier u
nd in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Areisblatt für den Kreis Friedberg.
le einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen⸗ oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
—
Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. — ö
Amtlicher Theil.
Das Reichsgesetzblatt Nr. 18 enthält: Gesetz, betreffend die Abänderung des§ 32 der Gewerbe-Ordnung.
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Betreffend: In Unters
aus Herzo
uchungssachen gegen Wilhelm von Boremski aus Schurgast in Schlesien und Franz Jöris
genrath, Rheinpreußen, wegen Uebertretung des§ 361 pos. 2 des Reichsstraf-Gesetzbuchs. Friedberg am 22. Juli 1880.
Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und die Gr. Gensdarmerie des Kreises.
Die beiden Rubrikaten sind in das Großherzogliche Staatsgebiet, obgleich Sie vom Großherzoglichen Kreisamt Heppenheim auf Grund
ves§ 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes ausgewiesen worden waren,
Jahres in Bad⸗Nauheim beim Betteln betroffen worden.
Bad⸗Nauheim unter Bezugnahme auf gegenwärtiges Ausschreiben zuzuführen. q
doch wieder zurückgekehrt; insbesondere sind sie am 25. Juni dieses Im Betretungsfalle sind dieselben festzunehmen und dem Großherzoglichen Amtsgerichte
J. V. d. K.: Dr. von Gemmingen, Regierungs-Accessist.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die für die Waisen-Anstalt zu erhebenden Colleeten und Büchsengelder.
Nachstehendes Verzeichniß der in 1879 eingegangenen Waisenhausbüchsengelder wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Friedberg den 24. Juli 1880.
Kreisamtsbüchse inel. Beitrag von M. 1.45 von Dorn Beienheim M.—.—, Bodenrod M. 1.24, Bönstadt M. 2.25, B M. 1.27, Dorn-Assenheim M.—.47, Dortelweil M. 2.10, Fauerba
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Verzeichniß der Waisenhausbüchsengelder in 1879.
⸗Assenheim aus 1877 78 M. 1.47, Assenheim M. 13.95, Bad⸗Nauheim M. 22.34, Bauernheim M.—.60,
ruchenbrücken M. 2.18, Büdesheim M. 3.04, Burg-Gräfenrode M. 2.20, Butzbach M. 17.28, Dorheim
ch b. Fr. M. 3.55, Fauerbach v. d. H. M. 4.53, Friedberg M. 32.96, Gambach M. 3.75, Griedel Holzhausen M. 8.10, Ilbenstadt M. 3.68, Kaichen
MN. 1.05, Groß ⸗Karben M. 1.03, Harheim M. 2.67, Hausen M.—.94, Heldenbergen M. 6.37, Hoch-Weisel M. 1.25, H M. 1.—, Klein⸗Karben M. 2.70, Kirch-Göns M. 2.50, Kloppenheim M. 1.45, Langenhain mit Ziegenberg M. 1.—, Maibach M.—.50, Massenheim M. 3.22, Melbach M.—.47, Münster M.—.56, Münzenberg M. 1.13, Nieder-Erlenbach M.—.53, Nieder-Eschbach M. 2.57, Nieder-Florstadt M. 4.78, Nieder-Mörlen M. 4.07, Nieder⸗
zu unterziehen, um Zulassung
mission nur herzogthum
verwenden. Adresse ange
Betreffend:
werbevereins
Ober- Rosbach M. 1.33, Ober- Wöllstadt M. 6.19, Ockstadt M. 5.64, Petterweil M. 3.19, Pohl⸗Göns M.—.20, Reichelsheim M. 4.94, Rendel M. 3.29, Rockenberg M. 3.10, Rodhei Södel M. 4.80, Staden M. 2.50, Stammheim M. 4.14, Steinfurth M. 5.88, Trais-Münzenberg M.—.15, Wisselsheim M. 8.84, Wölfersheim M.—.16, Wohnbach M. 1.—.
*
Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst im Herbst 1880.
Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen sich der im Herbst laufenden Jahres stattfindenden werden hierdurch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche bei Meidung des Ausschlusses von dieser Prüfung spätestens bis zum 1. August 1880 bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission einzureichen. Hinsichtlich der Anbringung der 1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Com⸗ dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Groß⸗ Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Die Zulass
17. Lebensjahr erfolgen. g. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben
und ist hierzu Auch e
4. Dem Gesu
zeugniß; b. Einwilligungsattest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; e. ein Un bescholtenheitszeugniß, welches von der Polizeiobrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist;
In der 2. zu Op
aus dem ganzen Großherzogthum gemacht werden. zes können Exemplare desselben, sowie Anmeldeformulare von twerkerschulen und von uns bezogen werden.
Wir gestatten uns, Lehrmei linge bei dieser Ausstellung ergebenst zu ersuchen. 8
Daemst a
geben wird.
Ausstellung von Lehrlingsarbeiten zu Oppenheim im Herbst 1880.
Nosbach M. 2.20, Nieder-Weisel M., 3.—, Nieder⸗Wöllstadt M.—.—, Ober⸗Erlenbach M. 4.99, Ober⸗Eschbach M. 2.— Ober-Florstadt M.—.—, Ober-Mörlen M. 6.—, Des M.—.—, Okarben 9.36, Oppershofen M.—.15, Ossenheim M.—.30, Ostheim M. 2.77,
im M. 8.48, Rödgen M.—.60, Schwalheim M. 1.45,
Vilbel M. 20.55, Weckesheim M. 1.35, Wickstadt M. 1.—,
Bekanntmachung.
d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf. Zu pos. b. wird noch besonders darauf hingewiesen, daß in dem Einwilligungsattest die Er— klärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf und daß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.
5) In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen(Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.
6) Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Un⸗ bescholtenheitszeugniß beizulegen.
Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungsordnung(Anlage 2 zur Ersatzordnung— I. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875— Negierungs⸗ Blatt Nr. 55 von 1875) Aufschluß. Bezüglich des Prüfungstermins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt ev. weitere Bekanntmachung; auf spezielle Ladung kann nicht gerechnet werden.
Darmstadt den 28. Juni 1880.
Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Spamer.
rubricirten Prüfung
Gesuche wird im Speciellen das Folgende bemerkt:
ung zur Prufung kann nicht vor vollendetem
ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu rscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere
che sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts⸗
Belaunt machung.
der Generalversammlung der Mitglieder des Landesge—
älfte des Monats September laufenden Jahres soll, gelegentlich.. ö 85 f 2 ändischen Handwerkerschulen, der Versuch einer
penheim und der üblichen Ausstellung von Schülerarbeiten aus den in!
Ausstellung von Lehrlingsarbeiten Das Programm dieser Ausstellung ist im Gewerbeblatt Nr. 28 abgedruckt, und den Vorständen sämmtlicher Localgewerbvereine, von den Vorständen der Hand⸗
ister und Eltern zur thunlichsten Veranlassung einer recht regen und zahlreichen Betheiligung ihrer resp. Lehr⸗ die Gewerbe und den Landesgewerbeverein.
Großherzogliche Centralstelle für ßherzog Busch.
dt den 28. Juni 1880. tra Fink.


