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Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.;
ö Betreffend: Regelung einiger dienstgeschäftlichen Beziehungen zwischen den Bürgermeistereien und
Donnerstag den 27. Mai. M 62.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
77 g 1 5. a 5 0 0 ein Beleg kostet 9 Pf.
Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. . 0
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Für den Monat Juni kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags⸗Expedition mit 34 Pf., bei den Poststellen mit 50 Pf. abonnirt werden.
Amtlicher Theil. dem Kreis⸗Gesundheitsamte des Kreises. Friedberg den 24. Mai 1880.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Es ist darüber geklagt worden, daß von Ihnen versäumt wird dem Großherzoglichen Kreisgesundheitsamt beziehungsweise den delegirten
Herren Kreisärzten regelmäßig und rechtzeitig Anzeige davon zu machen, wenn eine Gemeindehebamme erkrankt oder stirbt und wenn ein der
Waisenanstalt angehöriges Kind aus dieser ausscheidet. Wir empfehlen Ihnen künftig bei jedem der vorerwähnten Vorfälle unfehlbar und unver— züglich entsprechende Anzeige an Großherzogliches Kreisgesundheitsamt beziehungsweise an den betreffenden delegirten Herrn Kreisarzt zu erstatten. Dr. Braden.
Betreffend: Beginn des neuen Schuljahrs. ee ee Friedberg den 21. Mai 1880.
Die Gr. Kreisschulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände und Gr. Bürgermeistereien des Areises. Diejenigen Schulvorstände, welche mit Erledigung unserer Verfügung vom 16. vorigen Monats in Nr. 46 dieses Blattes noch im
Rückstande sind, werden hiermit aufgefordert, derselben umgehend zu entsprechen und die Großherzoglichen Bürgermeistereien, in den Orten, in welchen der Schulvorstand den Oberhessischen Anzeiger nicht halt, daran erinnert, daß die Nummern, in welchen amtliche Erlasse an die
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der Forstaccessist S
Schulvorstände und Lehrer stehen, den Betreffenden alsbald zur Einsicht mitzutheilen sind. Dr. Braden. Bekanntmachung. Betreffend: Tollwuth bei Hunden.
Bezugnehmend auf die Bekanntmachung vom 20. dieses Monats— Oberhessischer Anzeiger Nr. 60— wird hiermit für die Orte Bauernheim, Beienheim, Dorheim, Dorn-Assenheim, Friedberg, Schwalheim, Stammheim und Weckesheim das Führen von Hunden an sicherer Leine, sowie das Laufenlassen derselben mit sicherem Maulkorbe gestattet. In den anderen in der angezogenen Bekanntmachung aufgeführten Orten und zwar in Assenheim, Bruchenbrücken, Bönstadt, Burg⸗Gräfenrode, Fauerbach b. Fr., Ilbenstadt, Kaichen, Nieder-Florstadt, Nieder⸗ Wöllstadt, Ober⸗Florstadt, Ober⸗Wöllstadt, Okarben, Ossenheim, Reichelsheim und Wickstadt ist das Führen der Hunde an sicherer Leine dann erlaubt, wenn dieselben gleichzeitig mit einem genügenden Maulkorb versehen sind. Sichere, das Beißen wirksam verhindernde Maulkörbe können bei Kaufmann Frick zu Friedberg bezogen werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung von Heerden und von Jagdhunden bei der Jagd kann auf besonderen Antrag von uns erlaubt werden.
Friedberg den 25. Mai 1880. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V. d. K.: Küchler, Kreis ⸗-Assessor.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Sie wollen die vorstehend abgedruckte Bekanntmachung vom 25. Mai d. J. in ortsüblicher Weise in Ihren Gemeinden bekannt machen lassen. J. V. d. K.: Küchler, Kreis-Assessor.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Drainirung des sogenannten Lachenfeldes in der Gemarkung Stammheim.
Nachdem der Ortsvorstand von Stammheim die Drainirung der Grundstücke der Gemarkung Stammheim in den Fluren 1— IV, VI, IX, X, XII und XVI beschlossen hat, wird nach Maßgabe des Art. 23 und ff. des Gesetzes vom 2. Januar 1858 Plan mit Beschreibung und Kostenvoranschlag von Montag den 31. laufenden Monats bis Montag den 14. kommenden Monats auf dem Gemeindehause zu Stammheim zur Einsicht der Interessenten mit dem Anfügen offen gelegt, daß Diejenigen, an welche zum Zweck der Drainirung der Grundstüͤcke ein Anspruch auf Veränderung ihres Eigenthums oder auf dessen Belastung mit Dienstbarkeiten gemacht wird, oder gegen welche ein Zwang zur Theilnahme stattfinden soll, oder deren Grundstücke durch die Drainirung benachtheiligt werden, im Termin
Mittwoch den 28. kommenden Monats, Vormittags von 9 bis 11 Uhr,
auf dem Gemeindehause zu Stammheim Erklärung über den Plan und die darnach an sie gemachten Anforderungen abzugeben und in Selbst⸗ person oder durch gehörig legitimirte Sener über die Ausführung desselben abzustimmen haben, widrigenfalls sie als für die Aus— ü ustimmend angesehen werden. 9 N 05 14tägigen Oiffenlegungestist können die vorerwähnten. Betheiligten, sowie auch andere Grundbesitzer, welche der beab— sichtigten Anlage, wegen der durch solche ihre Grundstücke treffenden Nachtheile glauben widersprechen zu können, ihre Einwendungen bei uns schriftlich einreichen, außerdem haben in derselben Zeit diejenigen Grundbesitzer, deren Theilnahme an der Drainirung in Anspruch genommen wird und die es vorziehen, ihre Grundstücke ganz, oder die zur Ausfuͤhrung der Drainirungsanlage zuzuziehenden Theile derselben, eigenthüml ich
2 11 dem Unternehmen sich zu betheiligen, dahin gehende Erklärung bei uns abzugeben. abzutreten, statt für solche an f Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
i 6. Mai 1880. 1845 e 1 3 50 Dr. Braden. Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Johannes Stock von Rödgen wurde als Nachtwächter für diese Gemeinde ernannt und verpflichtet. ich. Darmstadt. Das Regierungsblatt Nr. 16 Verstorbene war bekanntlich seiner Zeit Präsident Deutsches 1 Hüter in enthält: l der deutschen Nationalversammlung zu Frank⸗ Darmstadt. Der 5 8 1. Bekanntmachung, die Versehung des Sicherheits- furt a. M. und seine Thätigkeit eine so hervor⸗
Nieder-Ohmen wurde nach Dieburg versetzt, dienstes durch das Großh. Gendarmeriekorps betreffend. chober aus Friedberg sist 11. Bekanntmachung 8 Abhaltung von Gerichts⸗
5 in Nieder-Ohmen, der Forstaccessi tagen des Amtsgerichts 2 8 stein in Freiensteinau. a 5 1 N zum Oberförster in Darmstadt, 24. Mai. Vorgestern Abend Berlin. Der Kaiser hat zugesagt, am Lengfeld und der Forstaccessist Nepp aus Darm- verstarb dahier im 81. Lebensjahr der Großh. 4. Juni in Magdeburg der Feier der zwei⸗ stadt zum Oberförster in Grebenhain ernannt. Hess. wirkliche Geheimrath v. Gagern. Der hundertjährigen Vereinigung Magdeburgs mit
ragende, daß sein Name in der deutschen Geschichte stets erhalten bleiben wird.


