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Donnerstag den 26. August.
M 101.
berhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Areisblatt für den Kreis Kriedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen⸗ oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
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Für den Monat September kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags-Expedition mit 34 Pf., bei den Poststellen mit 50 Pf. abonnirt werden.
Betreffend: Beitreibung der Communal-Intraden.
Amtlicher Theil.
Friedberg den 20. August 1880.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Hinweis auf unser heutiges Ausschreiben in unserm Amtsblatt— Nr. 2— beauftragen wir Sie nunmehr hinsichtlich der saͤmmt— lichen fälligen Gemeinderückstände(insbesondere der diesjährigen Communalsteuern) soweit dies noch nicht geschehen sein sollte, das Beitreibungs— verfahren einzuleiten und uns spätestens bis zum 20. September dieses Jahres Mahn- und Pfandbefehle über diese Rückstände vorzulegen. Wurden uns nach diesem Zeitpunkte Rückstandsverzeichnisse über Intraden, welche vor dem Heutigen fällig waren, vorgelegt werden, so würden wir
uns zu unangenehmen Maßregeln veranlaßt sein, so werden Sie alsbald Bericht erstatten.
Dr. Braden.
Betreffend: Beitreibung der Einkünfte der israelitischen Religtonsgemeinden.
Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Vorstände und Rechner der israel. Religionsgemeinden des Kreises.
Das unter dem Heutigen von uns an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und Gemeinde-Einnehmer des Kreises gerichtete Aus—
schreiben— Amtsblatt e
haben Sie ebenmäßig zu befolgen.
dieselben das eine dem betreffenden Rechner einhändigen wollen.
Betreffend: Den Voranschlag über Einnahme und Ausgabe des allgemeinen katholischen Kirchenfonds für 1880.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die katholischen Kirchenvorstände des Kreises. Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der an den allgemeinen katholischen Kircheufonds zu leistenden Beiträge für 1880 unter
Kirche zu: Nieder-Mörlen 3 M. 84 Pf., Ober-Mörlen 7 M. 40 Pf., Wölstadt 33 M. 77 Pf., Ockstadt 15 M. 64 Pf., Heldenbergen 8 M. 20 Pf., Holzhausen 94 Pf., Ilbenstadt 11 M. 12 Pf.,
1 M. 37 Pf., Wickstadt 5 M. 22 Pf.
J. V. d. K.: Küchler, Kreis-⸗Assessor.
Betreffend: Die Definitorialprüfung der Schulamtsaspiranten und Aspirantinnen im Herbste 1880.
Die Großherzogliche Kreisschulcommission Friedberg an die Schulvorstände des Kreises.
Nach einer vor Kurzem in der Darmstädter Zeitung erschi 25. Oktober laufenden Jahres und folgende Tage zu Darmstadt statt, welche nach Art. 31 des Schulgesetzes zu derselben berechtigt erscheinen,
verwalterinnen Ihrer Schulen,
sehen. Sollte Ihnen durch ein Versehen das gedachte Ausschreiben binnen 8 Tagen nicht zugekommen Bedeuten Sie die Gemeinde-Einnehmer dem ersten Absatz des gegenwärtigen Ausschreibens entsprechend.
Friedberg den 20. August 1880.
Wir lassen den ersten Vorstehern je 2 Exemplare zugehen, von welchen
Dr. Braden. Friedberg den 23. August 1880.
dem Auftrage mit, die Auszahlung derselben an die betreffenden Großherzoglichen Districts-Einnehmer zu veranlassen.
Oppershofen 17 M. 49 Pf., Rockenberg 7 M. 73 Pf., Friedberg 4 M. 14 Pf., Ober⸗
Ober⸗Erlenbach 11 M. 80 Pf., Vilbel
Friedberg den 23. August 1880.
enenen Bekanntmachung findet die betreffende Prüfung Montag den weßhalb wir Ihnen andurch empfehlen, die Schulverwalter und Schul-
unter Erinnerung an die Nachtheile,
welche mit Verschiebung dieser Prüfung für dieselben verbunden sind(ek. Art. 2— 12 des neuen Gehaltsgesetzes u. s. w.) auf diese Bekaunt—
machung aufmerksam zu machen.
J. V. d. K.: Küchler, Kreis- Assessor.
Die Gesuche um Zulassung muͤssen bis spätestens den 25. kommenden Monats bei uns eingereicht sein.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.
Johannes Grimm J. und Ferdinand ten Brink von Vilbel wurden als Wiesenvorstandsmitglieder für diese Gemeinde ernannt und ver—
pflichtet.
Dr. Alexander Müller von Vilbel wurde als Fleischbeschauer für diese Gemeinde ernannt und verpflichtet.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Militär-Dienstnachrichten. Hauptm. v. Dieskau im 1. Großh. Juf.-Regt. Nr. 115 mit dem Charakter als Major der Abschied bewilligt; dem pens. Feldwebel Wetter— hahn Großh. I. Juf.⸗Reg. Nr. 115 der Charakter als Sec.⸗Lieut. verliehen; Hauptm. Deiß, Großh. Feldart. Regt. Nr. 25 in das pommer'sche Feldart.⸗ Regt. Nr. 2 versetzt; Pr.⸗Lieut. Scheche, Großh. Feldart.⸗Regt. Nr. 25 zum Hauptm. und Batt.⸗ Chef, Sec.⸗Lieut. Zentgraf, Großh. Feldart.⸗ Regt. Nr. 25 zum Pr.⸗Lieut. befördert. Rücker, Port.⸗Fähnr. vom 2. Großh. Drag.⸗Rgt. Nr. 24, zum Sec. Lieut. befördert; v. Rehfues, Pr. Lt. vom 4. Großh. Jnf.⸗Rgt. Nr. 118, von dem Commando bei der Unteroff⸗Schule in Potsdam entbunden; v. Zakrzewski, Sec.⸗Lt. vom ostpr. Train⸗Bat. Nr. 1, unter Bef. zum Prem ⸗Lieut. in die Train⸗Comp. versetzt; Pirscher, Hauptm. im 1. Großh. Juf.-Rgt. Nr. 115, verabschiedet; Frank, Pr.⸗Lt. von der Landw.⸗Inf. des 1. Bats. 1. Großh. Landw.⸗Rgts. Nr. 115, Metz, Bich⸗ mann, Eckstein, Sec.⸗Lts. von der Landw.⸗Juf. des 1. Bats. 2. Großh. Landw.⸗Rgts. Nr. 116, Rahn, Sec.⸗Lt. von der Res. des 22 Großh. Junf-⸗Rgts. Nr. 116, der Abschied bewilligt.
— Der ordentl. Professor der Ingenieur— wissenschaften an der technischen Hochschule in Darmstadt Dr. Schaͤffer wurde zum vortragen— den Rath bei der Abtheilung des Ministeriums der Finanzen für Bauwesen mit dem Titel„Ober— baurath“ ernannt.
Darmstadt. Es wurden ernannt: Der prov. Real-Lehrer Dr. Blase zu Gießen zum Gymnasial-Lehrer zu Darmstadt, der prov. Gymnasial-Lehrer Hahn aus Eisenach zum Gymnasiallehrer zu Gießen, der prov. Gymnasial— Lehrer Scholl aus Rüdesheim zum Gymnasial— Lehrer zu Worms, der prov. Gymnasial-Lehrer Dr. Mohr aus Stendal zum Gymnasial-Lehrer zu Bensheim, der prov. Gymnasiallehrer Schäfer aus Michelstadt zum Gymnasiallehrer zu Darm⸗ stadt, der Reallehrer Dr. Baltz zu Oppenheim zum Reallehrer zu Gießen, der Gymnasial- und Realschul⸗Lehramts⸗Asp. Staudinger aus Waller⸗ städten zum Reallehrer zu Groß-Umstadt, der prov. Reallehrer Landmesser aus Worms zum Reallehrer zu Alsfeld, der Gymnasial- und Real— schul-Lehramts-Asp. Dr. Scheuermann aus Birkenau zum Reallehrer zu Gießen, der prov. Reallehrer Lenz aus Wenings zum Reallehrer zu
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Bingen, der prov. Reallehrer Kunz aus Darm⸗
stadt zum Reallehrer zu Groß-Umstadt, der prov. Reallehrer Haller aus Vilbel zum Reallehrer zu Bingen, der prov. Reallehrer Beck aus Gießen zum Reallehrer zu Mainz.
Berlin. Man glaubt hier, daß die Machte die letzte Note der Pforte betreffs Montenegros vorläufig nicht beantworten, ebeusowenig Kriegs— schiffe absenden werden. Demnach würde die erbetene Frist stillschweigend, wenn auch nicht ausdrücklich gewährt werden. Ein inspirirter Pariser Brief der„Pol. Corr.“ sagt: die Pforte gewinne nur einige Tage Aufschub. Frankreich und England scheinen jeder Fristverlängerung abgeneigt. Die Mächte dürften, wenn die Pforte am 24. August nicht den Vertrag mit Montenegro ausführt, die Flottendemonstration doch anbe— fehlen, für die Rußland besonders eintritt.
— Der Staatsanwalt lehnte Arnim's Ge— such ab, die ihm zuerkannte neunmonatliche Haft auf ärztliches Attest unvollstreckt zu lassen, um sich den Gerichten behufs Revision des Landesver— rathsprocesses stellen zu köunen. Arnim soll sich nun trotzdem stellen wollen und zwar vor dem Reichs— gericht, welches in letzter Jnstanz competent ist.
— 24. Aug. Die„Nordd. Allg. Z.“ hebt in ihrem gestrigen Leitartikel bezuglich der Aus—
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