Ausgabe 
25.11.1880
 
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1880. Jonnerstag den 25. November.

Oberhessisch

ird hier und in Nauheim Montag, Mittwo d 3 1 5 3 ö 1 f 5* Kreisblatt für den Kreis Friedberg

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Freitag Abend ausgegeben. Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

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Für den Monat December kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der Verlags⸗Expedition mit 34 Pf., bei den Poststellen mit 50 Pf. abonnirt werden.

Amtlicher Theil. Betreffend: Unterricht im Hufbeschlag. 3 7 2. 2 0 77 1 2 4 2 N 9 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Bezugnehmend auf nachstehende Bekanntmachung des Herrn Präsidenten des landw. Vereins für die Provinz Oberhessen beauftragen wir Sie, die in Ihren resp. Gemeinden vorhandenen jungen Schmiede zur Theilnahme an dem obigen Cursus zu veranlassen, wobei wir bemerken, daß uns für Stipendien an unbemittelte Theilnehmer aus dem Kreise Friedberg ein entsprechender Betrag zur Disposition steht. Diejenigen, welche auf Zuweisung eines Stipendiums reflectiren, haben sich, unter Vorlage eines von Großh. Buͤrgermeisterei auszustellenden 17 5* 1 7 1 7 5** 1 2 1 Zeugnisses, über Vermögen, Fleiß, Aufführung ꝛc. bei der unterzeichneten Behörde bis zum 20. k. M. unfehlbar anzumelden. 7 Dr, Brad en,

Unterricht im Hufbeschlag pro 1881.

Der Unterrricht im Hufbeschlag für junge Schmiede an der Großh. Veterinäranstalt zu Gießen für laufenden Winter soll am 4. Jauuar 18841, Vormittags um 10 Uhr, beginnen und wird bis Ende Februar dauern. Die auswärtigen Theilnehmer am Unterricht müssen schon am 3. Januar in Gießen eintreffen. Junge Schmiede aus Oberhessen, welche den Unterricht Ksuchen wollen, haben sich zeitig bei unterzeichnetem Präsidium schriftlich zu melden und dieser Anmeldung Nachweise über erworbene Schulkenntnisse, bestandene Lehrzeit und gutes Betragen sowohl, als auch über die Mittel zu ihrem Unterhalt in Gießen vorzulegen. Der Unterricht selbst wird unentgeltlich ertheilt; dagegen haben die Theilnehmer an demselben für ihren Unterhalt in Gießen selbst zu sorgen. Unbemittelte mussen sich mit etwaigen Unter stützungsgesuchen an die betreffenden Bezirksvereine oder an ihre Heimathsgemeinde wenden.

Friedelhausen am 18. November 1880. Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen. Adelbert Freiherr Nordek fur Rabenau.

Friedberg den 23. November 1880.

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Bürgermeistereien des Kreises.

Friedberg den 22. November 1880.

Betreffend: Die Wahl der Vertreter der Forensen. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Nach Artikel 2 des Gesetzes d. d. 22. November 1872, die Mitwirkung der Forensen bei der Festsetzung des Gemeindevoranschlags

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betreffend, hat alle drei Jahre unmittelbar nach der Ergänzungswahl der Gemeinderathsmitglieder die Wahl der Vertreter der Forensen, unter

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Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien

Leitung der für die vorhergegangene Ergänzungswahl gebildeten Wahlcommissiou stattzufinden. Wir beauftragen Sie daher nach Maßgabe der Anleitung vom 26. November 1872, insoweit die Ergänzungswahl des Gemeinderaths bestätigt ist, die Wahl der Vertreter vorzunehmen und die Wahlacten einzusenden. Bei denjenigen Gemeinden, wo die Gemeinderathsergänzungswahl noch nicht bestätigt ist, ist die Wahl der Ver treter der Forensen sogleich nach erfolgter Bestätigung anzuberaumen. Dr. Braden.

Friedberg den 20. November 1880. und Gemeinde-Einnehmer des Kreises.

der J 12. dieses Monats

Betreffend: Die Auszahlung der Werth- und Schadensersatzgelder von Forst- und Feldstrafen.

ustiz vom

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Das nachstehend abgedruckte Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern und zu Nr. M. J. 23315 theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme und Beachtung mit.

Dr. Braden.

Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter.

Durch unser Ausschreiben vom 29. Juli 1873(Amtsblatt Nr. 20) ist in Bezug auf die Auszahlung der Werth- und Schadensersatz gelder von Feldstrafen durch die Gemeindeeinnehmer bestimmt worden, daß die Großherzoglichen Rentämter nicht nur in dem Falle, wenn Werthe und Schadensersatzgelder an die Grundbesitzer einer Gemeinde abzuliefern sind, der betreffenden Bürgermeisterei Mittheilung zu machen haben, sondern dieser auch dann, wenn keine Baareingänge in einer Feldstrafperiode vorgekommen sind, eine dem Gemeindeeinnehmer zuzustellende Bescheinigung übersenden sollen. In letzterem Falle ist indessen, da die Großherzogliche Oberrechnungskammer die erforderliche Controle durch Vergleichung der Zahlungslisten der Feldstrafrechnung des betreffenden Rentamts eintreten lassen wird, eine besondere urkundliche Bescheinigung für die Nichtvereinnahmung von Werth- und Schadensersatzgeldern in der Gemeinderechnung nicht geboten; und da die Uebersendung derartiger Bescheinigungen an die Buͤrgermeistereien dem Staate eine nicht unbedeutende Portoausgabe verursacht, so wird für die Folge davon abgesehen werden, während im Uebrigen die Bestimmungen des allegirten Ausschreibens aufrecht erhalten bleiben. Sie wollen die Bürgermeistereien und Gemeindeeinnehmer hiernach bedeuten.

Darmstadt den 12. November 1880.

Deutsches Reich. Darmstadt. Militär-Dienstnachrichten. 2 v Lindt, Port.⸗Fähnr. vom 3. Großh. Inf.⸗Reg. Laudw. ⸗Cav. des Nr. 117, zum Sec.⸗Lt. befördert; Babst, char. Nr. 115, Weber Port.⸗Fähnr. von dems. Reg., Proffen, Unteroff. Lieuts. der Landw vom 4. Großh. Juf.⸗Reg. Nr. 18, Nobbe, Regts. Nr. 115,

Landw.-Inf. des

v. Starck. Köhler.

dems. Bat. zum Sec.⸗Lieut. der Res. des 2. Großh. Inf.⸗Regts. Nr. 116 befördert; Kolb, Vicefeldw. vom, 1. Bat. 4. Landw.⸗Regts. Nr. 118, zum Sec.⸗Lieut. der Landw. Fuß-Art. befördert; v. Pritzelwitz, Gen. der Inf. und Gouverneur von Mainz, zur Disp. gestellt; Alefeld, Sec. Lieut. der Landw.⸗Inf. des 1. Bats. 1. Landw. Regts. Nr. 115 als Prem.⸗Lieut. der Abschied bewilligt; Vogt, Sec.⸗Lieut. der Landw.⸗Juf. des 2. Bats. 1. Landw.⸗Reg. Nr. 115 der Abschied bewilligt.

22. Nov. Der Großherzog besuchte gestern mit dem Erbgroßherzog und den Prinzessinnen

Reg. Nr. 25, in das Rhein. Feld-Art.-Reg. Nr. 23 versetzt; Herzberger, Sec.-Lieut. der 2. Bats. 1. Landw.⸗Regts. III., Klump, Schulz, Sec. Inf. des 1. Bats. 1. Landw. Pistor, Sec. Lieut. der Unteroff, vom 1. Großh. Drag.⸗Reg. Nr. 23,. 1. Nate. 15 Landw. e Regts. zu Port. Fähurs. befördert; v. Grolman, Nr. 116, Göbel, Sec.Lt. der Landw. Cav. des Sec. Lt. vom 4. Großh. Juf.⸗Reg. Nr. 118 in 1. Bats. 3. Landw. Regts. Nr. 117, Nonweiler, das Bad. Train ⸗Bat. Nr. 14 versetzt; Graf Rieß, Sec. ⸗Lts. der Landw. Cav. des* Bat. 5. Schweinitz, Unteroff. vom Großh. Feld-Art.- 4. Landw.⸗Rgts. Nr. 118, Fischer, Sec.⸗Lt. der Reg. Nr. 25 zum Port. Fähnr.

befördert; Landw.-Cav. des 2. Bats. 4. Landw.⸗Regts. Schöneberg, Hauptm. vom 2. Rhein. Feld⸗Art.

Victoria, Elisabeth und Irene die kronprinzlichen Herrschaften in Wiesbaden anläßlich des Ge burtstags der Kronprinzessin.

Nr. 118 zu Prem. ⸗Lieuts. befördert; Sutter, Reg. Nr. 23, unter Bef. zum Major als etatsm. Vicefeldw. vom 1. Bat. 4. Landw.⸗Regks. Nr. 118, N Stabsoff in das Großh. Feld⸗Art.⸗Reg. Nr. 25 zum Sec. ⸗Lieut. der Res. des 1. Bad. Leih. versetzt; Viessel, Major vom Großh. Feld-Art.- Gren. ⸗Regts. Nr. 109, Schaum, Vicefeldw. in⸗

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