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Dienstag den 25. Mai
MN 61.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Artisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
f 3 4 1 1 1 1 1 3 7— 2 Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Für den Monat Juni kann auf den„Obeihessischen Anzeiger“ Verlags⸗Expedition mit 34 Pf., bei den Poststellen mit 50 Pf. abonnirt werden.
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Jetreffend: Tollwuth bei Hunden.
etreffend: Die Aufnahme von Blinden in die Blindenanstalt zu Friedberg.
N Rückstande. Wir erwarten solche binnen 3 Tagen.
Gemäß§ 18, pos. 7
gachstehende Personen auf Ansuchen hinter den letzten Jahrgang der Reserve Mobilmachung bis zum nächsten Classifications⸗ heinrich Friedrich Kost von Nieder-⸗Wöllstadt, Landwehrmann Georg Ewald von Ockstadt.
4 Der Gvil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg.
̃ Friedberg, den 22. Mai 1880.
Bekanntmachung. der Control- Ordnung wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß beim diesjährigen Ersatz-Geschäft
Amtlicher Theil. f
Friedberg den 21. Mai 1880.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Sie wollen uns von jeder in Ihrer Gemeinde unter verdächtigen Umständen eintretenden Erkrankung von Hunden ungesäumt Bericht
Braden.
Friedberg, den 20. Mai 1880.
Dr.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Schulvorstände des Kreises. Die meisten von Ihnen sind noch mit Erledigung unseres Ausschreibens vom 14. dieses Monats— Oberhessischer Anzeiger Nr. 54—
Dr. Braden.
bezw. hinter den letzten Jahrgang der Landwehr im Falle einer
Termin zuruͤckgestellt worden sind: Reservist Wilhelm Philippi von Melbach, Landwehrmann
Dr. Braden.
Bekanntmachung. betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.
Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse
7 zie Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen,
werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. 1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission zur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat. 2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht bor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar les Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 10. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum ein— sihrigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April
6. Dichl, Hage lesselben Jahres zu erbringen. . 1
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bestens ent penden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse
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3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu ver⸗
zugegeben wird.
ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit
eugniß; b zaters e mundes über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen
der Erklärung
4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts—
während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß. Sodann wird noch besonders bemerkt: Zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf. Zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen J. Ordnung, sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz— ordnung(J. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875— Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§§. 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatzordnung verwiesen.
Darmstadt im December 1878.
Großberzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende:
Spamer.
und verspreche nur im beiden Kaisermächten
Deutsches Reich.
Frankreich. Paris, 20. Mai. Alle
Einverständniß mit den Strikenden in Reims haben ihre Arbeit wieder
zu handeln. Rußland
das Nähen gr, Darmstadt. Militär⸗ Dienst-⸗ Nachricht. polen, könnt f br. Michaelis, Assistenzarzt 2. Cl. vom 4. Großh. ig bringe' 10100 Juf.⸗Regt. Nr. 118, wurde zur Dienstleistung serlleider 4 bei der Marine commandirt.. 1 agel Berhin, 22. Mai. Im Abgeornetenhaus elfen fen be fund heute und gestern die Fortsetzung der Berath⸗ r blen 5 buen, ing des Verwaltungsgesetzes statt, welche jedoch 5 far unsere Leserkreise ohne Bedeutung ist. für ftid“— Die„Germ.“ bespricht die neue. zem inde. kolitische Vorlage der Regierung und wei 9 1s fest. silbe vom Standpunkt des Ceutrums ae „ ren 1 Das Blatt meint: mit der Fortdauer e 1 Sula gesetze werde der Culturkampf eine 15 55 ter Diah hende Institution. Wollte die Regierung in der Tha 54% her den Frieden, so mußte sie den Weg der Revision au der Gesetze betreten. 8 le— Das„Tagebl.“ meldet unter. ilona behalt aus Wien: Neuerdings tauchen 5 0 c.% lichten auf über eine Reactivirung des 8 „ Predigt! Hert kiserbundes, Rußland verzichte auf e 105 4 nationen und selbstständige Actionen im Orten
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werde der austro-deutschen Allianz, welche dies— bezüglich formell abgeändert und erweitert würde, beitreten. Rußland würde insbesondere sich auch verpflichten, für Oesterreichs Occupation in Bosnien und der Herzegowina einzutreten, event. gegen Aunectirung Nichts einzuwenden haben.
— Der von dem dritten und vierten Bundes raths-Ausschuß über die Anträge Preußens und Hamburgs, betreffend die Einverleibung Altonas in das Zollgebiet, gemachte Vorschlag, die Ein⸗ verleibung zu beschließen, wurde in der Plenar— sitzung des Bundesraths angenommen
Ausland. Oesterreich-Ungarn. Wien, 20 Mai. Das Herrenhaus hat die serbische Eisenbahn— convention angenommen. 222 Mai. Das
Das Herrenhaus hat der Verlängerung des Handelsvertrages mit Deutsch⸗ land zugestimmt.
aufgenommen; die Patrone versprachen ihnen, daß, falls die Arbeit acht Tage lang fortgesetzt werde, sie die Reclamationen der Arbeiter bezüglich der Löhne ernstlich in Erwägung ziehen würden.
— 22. Mai. Die Kammer der Deputirten beendigte heute die Berathung über den Zoll von Geweben und Baumwolle.— Freyeinet hat der Kammer ein neues Gelbbuch vorgelegt, welches fünf Abtheilungen diplomatischer Schrift— stücke umfaßt, wovon zwei der griechischen Grenz— frage, zwei der Anerkennung Rumäniens und eine den Arbeiten der technischen Commission für die Feststellung der Grenzen der Türkei gewidmet sind.
Roubaix, 22. Mai. Die Lage der Dinge bessert sich mehr und mehr. Ueber 1200 Ar- beiter haben die Arbeit heute früh wieder auf— genommen; man hofft auf eine Wiederaufnahme in großem Maßstabe nächsten Montag. Die
Stadt ist ruhig.


