Ausgabe 
24.6.1880
 
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Oberhessischer Anzeige

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und 6 Freitag Abend ausgegeben.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Areisblatt für den Kreis Friedberg.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

1 Mit dem 1. Juli 1880 beginnt ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Doünerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und bemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende lufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Coursberichte, Verloosungen von Staatspapieren nd lokale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem gratis beigegebenen Unterhaltungsblatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, lnekdoten, Räthsel; sodaun monatlich ebenfalls gratis in dem praktischen Rathgeber für Landwirthe Aufsätze und Notizen für die Landwirthschaft, In dem praktischen Rathgeber für's Haus interessante und belehrende Notizen für's Haus und die Familie. N 1 Das Abonnement beträgt bei der Verlagsexpedition ohne Bringerlohn vierteljährlich 1 Mark, durch die Post bezogen jedoch viertel- jährlich 1 Mark 50 Pfennig. In Bad⸗Nauheim kann der Anzeiger auch bei Herrn A. Oertel bestellt werden und kostet derselbe mit Bringerlohn vierteljährlich Mark 40 Pfennig. Der Oberhessische Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden. S Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintritt. den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das kommende Halbjahr zusenden, wenn nicht iusdrücklich Abbestellung erfolgt. Die Expedition.

f Amtlicher Theil.

Zu publiciren sind aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt: Nr. 21, Gesetz, den Verkehr mit explosiven Stoffen betreffend.

detreffend: Visitation der Feuerstätten im Jahre 1880.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

un die Großherzoglichen Bürgermeistereien Burg-Gräfenrode, Dorn-Assenheim, Dortelweil, Fauerbach b. Ir., Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hausen, Heldenbergen, Hoch-Weisel, Kaichen, Kloppenheim, Nieder-Weisel, Ober-Erlenbach, Ober- und Nieder klorstadt, Oppershofen, Pohl⸗Göns, Reichelsheim, Rendel, Rockenberg, Schwalheim, Sammheim, Steinfurth, Trais-Münzenberg, Vilbel. Indem wir Sie wiederholt unter Hinweis auf unsere Ausschreiben vom 13. März und 7. Juni dieses Jahres Oberh. Anzeiger br. 34 und 69 an die Wiedervorlage der diesjährigen Visitationsprotokolle erinnern, bemerken wir Ihnen, daß wir diese unnmehr spatestens lünnen 3 Tagen erwarten und daß Diejenigen von Ihnen, welche nach Ablauf dieser Frist mit der Einsendung im Rückstande sein werden, Disciplinarstrafe zu gewärtigen haben. J. B. d. K.: Küchler, Kreisassessor.

ö betreffend: Abverdienst uneinbringlicher Feldstrafen. Friedberg, am 19. Juni 1880.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.

Indem wir Sie wiederholt an die Einsendung der Spezialverzeichnisse rubr. Betreffs erinnern, bemerken wir Ihnen daß wir spätestens innen 14 Tagen der Wiedervorlage derjenigen Verzeichnisse, welche Ihnen vor dem 1. Juni 1880 zugegangen sind, oder aber Ihrer Bericht sestattung über den Grund der verzögerten Erledigung entgegensehen müssen. Die Rubriken Ihrer Berichte in rubr. Betreffe haben immer die Lummer unseres Hauptregisters, wie solche an der linken oberen Ecke des Specialverzeichnisses angegeben ist, zu enthalten.

J. B. d. K.: Küchler, Kreisassessor.

Friedberg, am 19. Juni 1880.

wetreffend: Die Holzpreistarife für die Gemeindewaldungen des Kreises Friedberg. Friedberg, 21. Juni 1880.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Es ist angemessen erachtet worden, vom Rechnungsjahr 1881 an bis auf Weiteres für die Gemeinde-Waldungen des Kreises Friedberg enden Holzpreistarif für die Domanial-Waldungen der eiuschlägigen Oberförstereien, wie er alle drei Jahre im Regierungsblatt bekannt d zuletzt im Jahre 1878 in Beilage Nr. 24 enthalten ist, einzuführen, jedoch unter Ermäßigung seiner Sätze um zwei Zehn⸗ nahme derjenigen der Gemeinden Harheim, Massenheim, Ober- und Nieder-Eschbach in der hohen Mark, für die Domanialtarifsätze der Oberförsterei Nieder-Eschbach um drei Zehntheile zu vermindern sind. Auch sind ngen die neuen Gemeindetarifsätze ebenfalls auf Zehntheile einer Mark, unter Weglassung der darüber Indem wir Sie hiervon zur Nachachtung bei Aufstellung der Voranschläge in Kenntniß setzen, ermächtigen ch bei Genehmigung von Holzversteigerungen Seitens der Ortsvorstände, wenn sie dies bei Er f Anwendung zu bringen. J. B. d. K.: Küchler, Kreisassessor.

ten lauf zemacht wird un heile für alle Waldungen mit Aus welche ihrer Entlegenheit wegen,

lei den hierzu auszuführenden Umrechnu länausgehenden Pfennige, abzurunden.

ir Sie zugleich, die obigen Bestimmungen au b i lösen, welche unter dem Tarifpreise geblieben sind, geeignet halten, in

Bekanntmachung, den Remonte⸗ Ankauf pro 1880 betreffend.

Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise drei und Pferde, mit solchen Fehlern, We nach den Landesgesetzen den ausnahmsweise vier Jahren sind im Bereiche des Großherzogthums Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des

hessen für dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Märkte Kaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, auch sind Krippensetzer N euberaumt worden, und zwar: f vom Ankauf ausgeschlossen.

1 den 16. Juli in Alsfeld, Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde N 21. Nidda, eine neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und eine Kopf⸗ 22. Nieder⸗Wöllstadt, balfter von Leder oder Hanf mit 2 mindestens zwei Meter langen N 1 1 Gr.⸗Bieberau, starken hanfenen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben. N 24.Bickenbach, Am die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, N 26. Gr.⸗Gerau, ist es erwünscht, daß die Deckscheine möglichst mitgebracht werden. 27.K Goddelau, Berlin den 1. März 1880. 5 28. 5 5 Gernsheim. i a Kriegs-Ministerium, 5 Die von der Remonte-⸗Ankaufs⸗Commission erkauften Pferde werden 35 55 5. E 3

zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt.