Ausgabe 
22.5.1880
 
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Prem. ⸗Lieut. Strahl v. Salis-Soglio, unter Entbindung von dem Comm. als Adjut. bei der Großh. 25. Cav.⸗Brig., in das 2. Groß. Drag. Regt. Nr. 24 einrangirt; Graf v. Haslingen, Prem.⸗Lieut. vom 1. bad. Leib⸗Drag.⸗Regt. Nr. 20, als Adjut. zur Großh. 25. Cav.⸗Brig. comm.; Orth, Vicefeldw. vom Res.⸗Landw.⸗Regt. Nr. 40, zum Sec.⸗Lieut. der Res. des 2. Großh. Inf. Regts. Nr. 116 bef.; Saenger, Vicefeldw. von der Landw. ⸗Inf. des Res.⸗Landw.⸗Bats. Nr. 80, zum Sec.⸗Lieut. der Res. des 1. Großh. Inf. Regts. Nr. 115, Güttler, Vicew von dems. Bat., zum Sec.⸗Lieut. der Res. des 1. Großh⸗ Drag.⸗Regts. Nr. 23 bef.; Bermann, Sec. Lieut. von der Landw.-Cav. des 2. Bats. 1. Großh. Landw. ⸗Regts. Nr. 115, der Abschied bewilligt.

Berlin, 19. Mai. DieNational-Ztg. schreibt: Der russische Botschafter in Paris, Orloff, ist gestern Abend nach Brüssel gereist und trifft von dort morgen wiederum in Paris ein. Die längeren Besprechungen, welche er mit Bismarck gehabt hat, werden als Symptom gedeutet, daß Rußland den Versuch macht, sich den beiden anderen Kaisermächten wiederum anzunähern. In demselben Sinne legt man es auch aus, daß ein Deutscher, General Totleben, zum General-Gouverneur des Gouvernements Wilna, Kowuo und Grodno, welche an Preußen grenzen, ernannt ist.

20. Mai. Gestern präsidirte der Reichs kanzler einer Sitzung der Bundesrathsausschüsse für Handel, Verkehr, Zoll- und Steuerwesen, in welcher die Referenten über die Frage der Einverleibung von Altona-St. Pauli in das Zollgebiet Bericht erstatteten. Wie, demTagbl. zufolge, verlautet, wurde beschlossen, beim Bundes rath den Antrag zu stellen, vom Anschluß St. Paulis an das Zollgebiet Abstand zu nehmen, dagegen die nöthigen Vorkehrungen für den Anschluß Altonas zu treffen.

Heute wurde im Abgeordnetenhause der Gesetzentwurf über die discretionäre Anwendung der Maigesetze eingebracht und heben wir aus demselben folgende Artikel hervor: Artikel 1. Das Staatsministerium ist ermächtigt, mit königlicher Genehmigung 1) die Grundsätze fest zustellen, wonach der Cultusminister von den Erfordernissen der§§ 4 und 11 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 dispensiren, auch auslän dischen Geistlichen die Vornahme geistlicher Amts handlungen oder die Ausübung eines der im § 10 erwähnten Aemter gestatten kann; 2) den nach§§ 4, 8 und 27 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 erforderlichen Nachweis wissen schaftlicher Vorbildung, soweit derselbe gegen wärtig durch Ablegung einer wissenschaftlichen Staatsprüfung zu führen ist, anderweitig zu regeln; 3) zu bestimmen, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen Personen, welche aus ländische Bildungsanstalten besuchten, von den in§§ hund 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 erwähnten Aemtern fernzuhalten sind. Art. 3. In den Fällen des§ 24 des Gesetzes vom 12. Mai 1873 sowie des§ 12 des Gesetzes vom 22. April 1875 ist gegen Kirchendiener fortan auf Unfaͤhigkeit zur Bekleidung des Amtes zu erkennen. Die Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung des Amtes hat den Verlust des Amtseinkommens zur Folge. Ist auf Unfähigkeit zur Bekleidung des Amtes erkannt, so finden die Vorschriften des Gesetzes vom 20. Mai 1874, des§ 31 des Gesetzes vom 12. Mai 1873, sowie der§§ 13 und 15 vom 22. April 1875 entsprechende Anwendung. Artikel 4. Einem Bischofe, welcher auf Grund des§ 24 ff. des Gesetzes vom 12. Mai 1873 durch gerichtliches Urtheil aus seinem Amte entlassen worden, kann vom König die staatliche Anerkennung als Bischof seiner früheren Diöcese wieder ertheilt werden. Artikel 5. In einem katholischen Bisthum, dessen Stuhl erledigt oder gegen dessen Bischof durch gerichtliches Urtheil auf Unfähigkeit zur Amtsbekleidung erkannt worden ist, kann die Ausübrung der bischöflichen Rechte und Ver richtungen in Gemäßheit des§ 1 im Gesetze

vom 20. Mai 1874, demjenigen, welcher den ihm ertheilten kirchlichen Auftrag darthut, auch ohne die im§ 2 vorgeschriebene Eidesvexpflicht⸗ ung durch Beschluß des Staats-Ministeriums gestattet werden. Gleicherweise kann von dem Nachweise der nach§ 2 erforderlichen persön⸗ lichen Eigenschaften dispensirt werden. Art. 8. Die Wiederaufnahme der eingestellten Staats leistungen kann außer in den Fällen der§§8 2 und 6 des Gesetzes vom 22. April 1875 für den Umpfang des Sprengels durch Beschluß des Staats-Misteriums, für einzelne Empfangs berechtigte durch Verfügung des Ministeriums der geistlichen Angelegenheiten widerruflich ange ordnet werden. Artikel 10. Die Minister des Innern und der geistlichen Angelegenheiten sind ermächtigt, die Errichtung neuer Niederlassungen und Genossenschaften, welche im Gebiete der preußischen Monarchie gegenwärtig bestehen und sich ausschließlich der Krankenpflege widmen, zu genehmigen, auch widerruflich zu gestatten, daß die gegenwärtig bestehenden weiblichen Genossen schaften, welche ausschließlich der Krankenpflege sich widmen, die Pflege und Unterweisung von Kindern, die sich noch nicht im schulpflichtigen Alter befinden, als Nebenthätigkeit übernehmen.

Ausland.

Frankreich. Paris. Die Nachricht der Times, daß Frankreich wahrscheinlich die Initiative ergreifen werde, um von der Pforte die Annahme einer internationalen Commission zur Ueberwachung der türkischen Verwaltung zu erlangen, wird in hiesigen gut unterrichteten Kreisen als unrichtig bezeichnet.

19. Mai. Die Mehrzahl der in Reims anläßlich der Arbeitseinstellung verhafteten Iudi viduen gehört nicht dem Arbeiterstande an. Man glaubt, ein geheimes Comité organisire die Ar beits-Einstellung für einen politischen Zweck.

Großbritanien. London, 20. Mai. Heute wurde das neue Parlament eröffnet Die Thronrede erklaͤrt, daß die Beziehungen zu allen Mächten freundschaftliche seien und betont die Nothwendigkeit, gemeinschaftlich mit den ubrigen Großmächten auf der Ausführung der noch restirenden Punkte des Berliner Vertrages zu bestehen. Die Förderung des europäischen Concerts sei die Hauptaufgabe der neuen Re gierung und die Lösung der griechischen Frage jetzt der erste Zweck der englischen Politik. In Afghanistan wünschte die Regierung Ordnung und Frieden herzustellen, Afghanistan unab hängig zu lassen und zu einem befreundeten Nachbar Indiens zu machen.

20. Mai. Die Weber in Blackburn haben beschlossen, die Arbeit zu den bisherigen Lohnsätzen wieder aufzunehmen.

20. Mai.Daily News meldet aus Kabul von gestern: Abdurrhaman hat seine Armee mit dem Bemerken entlassen, er bedürfe ihrer Dienste nicht mehr, da er keine feind seligen Absichten gegen die Engländer hege.

Türkei. Konstantinopel, 18. Mai. Die Pforte hat keine Nachricht bezüglich des angeb lichen Vorschlages Englands wegen einer europä ischen Konferenz erhalten.

Der Finanzminister Edibb Effendi ist zurückgetreten und zum Director der indirekten Steuern ernannt worden. Zum Finanzminister wurde Zoukki Effendi ernannt.

Serbien. Belgrad. Der Fürst von Serbien trifft im nächsten Monat zum Besuche des kaiserlichen Hofes in Wien ein.

Rußland. Petersburg. Der Chef der Ober Preßverwaltung, Abaza, ist zum Mitgliede der höchsten Executiv-Commission ernannt worden. Es bestätigt sich, daß General v. Albedinski als General-Gouverneur nach Warschau, General Graf Totleben als General-Gouverneur nach Wilna und General von Drentelen als General Gouoerneur nach Odessa gehen.

20 Mai. Officielles Bulletin. Im Laufe dieser Woche fühlte sich die Kaiserin

schlechter, die krankhaften Symptome traten deut

licher hervor, die Kräfte haben etwas abgenommen.

schreibt in einem Artikel über das Circular

Granville's: Die unbestreitbare Wichtigkeit der

englischen Initiative bestehe darin, daß sie als Aus⸗ gangspunkt einer gemeinsamen friedlichen, aber

festen und entschlossenen Action Europas, basirend auf dem gegenseitigen Vertrauen der Mächte erscheine. Der Umstand, daß das lange durch geschickt unterhaltenes Mißtrauen getheilte Europa auf der Basis des Berliner Vertrages die unerledigten Fragen wieder aufnehme, und der allgemeine Wunsch, über Erhaltung des Friedens zu wachen, berechtige zu der Hoffnung auf ein glückliches Resultat.

10. Mai. In dem Proceß Weymar, der gestern begann, sind 141 Zeugen vorgeladen, darunter 40 für die Vertheidigung. Unter den Beweisstücken sind auch eine auf dem Hofe des Gerichtsgebäudes aufgestellte Droschke und ein Pferd, deren sich angeblich der Mörder Mesenzew's zur Flucht bediente.

Aus Stadt und Land.

B. Butzbach. Für die katholische Gemeinde dahier wurde seit Jahresfrist ein sehr schönes gothisches Kirchlein erbaut. Nachdem dasselbe jetzt fast fertig gestellt ist, wurden die Katholiken heute durch ein prachtvolles Geschenk von Seiten ihrer protestantischen Mitbürger erfreut. Ein noch gut erhaltener Flügelaltar mit mehreren geschnitzten Figuren, aus dem 14. Jahrhundert, in einem Werthe von etwa 3000 Mark, wurde aus der Stadt⸗ kirche Butzbach in die neue katholische Kirche übertragen und wird derselben zur reichen Zierde dienen.

Mainz, 19. Mai. Heute Morgen um 4 Uhr pas⸗ sirte der Wiener Männer⸗Gesangverein, der sich nach Brüssel begibt, um der Braut des Kronprinzen von Oestereichim Namen Oesterreichs eine Huldigung dar⸗ zubringen, die hiesige Stadt. Selbstverständlich ließen es sich die jederzeit gastfreundlichen Mainzer nicht nehmen, den Sängern eine kleine Ovation zu bereiten. Trotz der sehr frühen Morgenstunde hatten Tausende von Menschen längst des festlich geflaggten Rheinufers und von da bis zur Bahn ein dichtes Spalier gebildet. Bei der Ein⸗ fahrt in den Bahnhof mit Böllerschüssen und einer Hymne empfangen, wurden die Sänger Namens der ver⸗ schiedenen hiesigen Gesangvereine, die sich sämmtlich mit ihren Fahnen an dem Aussteigeplatz postirt hatten, von dem Präsidenten derLiedertafel mit einer Ansprache begrüßt. In Erwiederung hierauf dankte ein Wiener Sänger in warmen Worten. Unter den Klängen der Musik und unter Böllerschüssen setzte der Gesangverein gegen 5 Uhr seine Reise per Dampfschiff nach Köln fort.

Allerlei.

Brüssel, 19. Mai. Der Empfang der Sänger des Wiener Männergesangvereins diesen Abend übersteigt, Glanz und Enthuftasmus alle Begriffe. Graf Choteck. öster reichischer Gesandter, begrüßte sie zuerst, dann sprach Dustin, Mitglied des Gemeinderathes, ebenfalls deutsch. Nachher setzten sie sich in Bewegung, nachdem 76 Gesell⸗ schaften mit Standarten und farbigen Laternen vorbei⸗ defilirt. Zum Empfang der Gäste im Rathhaus waren mehr als 300,000(?) Personen auf den Beinen. Der König hatte einen seiner Ordonanz-Offiziere zur Begrüß⸗ ung der Sänger geschickt.

Handel und Verkehr.

Grünberg, 15. Mai. Auf heutigem Wochenmarkt kostete der Centner Waizen M. 11.62, Korn M. 10., Gerste M. 9., Hafer M. 7.60. Kartoffeln M. 3.5.

Frankfurt, 19. Mai. Marktbericht. Heu kostete der Centner je nach Qualität M. 2.50 3.50, Stroh M. 23.20. Butter im Großen erste Qual. M. 1.20 bis 1.30, im Detail erste Qual. M. 1.30, zweite Qual. M. 1.20. Eier das Hundert deutsche Mk. 4, italienische M. 5.50. Ochsenfleisch das Pfund 6570 Pf., Kuh⸗, Rind⸗ und Farrenfleisch 4560 Pf., Schweinefleisch 6570 Pf., Kalbfleisch 4555 Pf., Hammelfleisch 48. bis 65 Pf. Kopfsalat das Stück 1520 Pf., Spargel das Pfund 7090 Pf., junge Erbsen das Pfd. 60 Pf., Romain⸗Salat 6070 Pf., neue Bohnen 100 Stück M. 3., neuer Blumenkohl per Stück M. 1.50, frische Kohlrabi per Stück 30 Pf., neue Kartoffeln per Pfund 80 Pf. Huhn M. 2.2.50, Hahn M. 2.40 2.60, Ente 2.80 3.20, Taube 50 Pf., Kapaunen M. 3.3.50, Wälsche M. 6. 12.

DasJournal de St. Petersbourg

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Frankfurt, 20. Mai. Der Börsenverkehr trug heute eine freundliche Physiognomie, indem sich größeres Animo zeigte und auch das Privatpublikum sich wieder lebhafter an dem Geschäft zu betheiligen schien. Auf dem eigentlichen spekulativen Gebiete herrschte rege Thätig⸗ keit und dürfte, aller Wahrscheinlichkeit nach, ein Theil der Contremine den Uebergang in das Lager der Gegen⸗ partei bewerkstelligt baben. Als Motive der fortgesetzten Strömung nach Oben nannte man wiederum befriedigende Saatenstandsberichte aus Oesterreich- Ungarn. Ferner wurden die festeren Glasgowpreise als Impuls für die

Hausse angeführt. Die gestern Abend gemeldeten englischen

Fallimente blieben bei der gegenwärtsgen Stimmung der Börse unbeachtet.

Creditactien, gestern Abend 2368/8, bewegten sich zwischen 237 236 7/ 237½ und 236, 1

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