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M 60.
Samstag den 22. Mai.
morgen weiter reisen.
berhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und
Freitag Abend ausgegeben Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Dunnerpog u Eg.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. 2
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Amtlicher Theil. Betreffend: Statistische Nachweisungen über das Volksschulwesen. Friedberg am 20. Mai 1880. Die Großherzogliche Kreisschulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises.
Unter Rückverweisung auf unser Ausschreiben vom 19. Mai v. J., im Oberhessischen Anzeiger Nr. 60 vom 22. Mai 1879, welches Blatt Sie Sich, falls Sie selbst nicht im Besitz desselben sein sollten, von Großherzoglicher Bürgermeisterei zur Einsicht mittheilen lassen wollen, beauftragen wir Sie hiermit, uns binnen 10 Tagen, also bis Ende d. M., diejenigen Angaben zugehen zu lassen, welche für uns zur Fertigung
der betreffenden, für das laufende Jahr wieder von uns einzusendenden Nachweisungen nöthig sind und bemerken Ihnen darüber noch Folgendes:
1) Die Angaben sind wieder genau nach dem im oben angegebenen Ausschreiben abgedruckten Formular(und auch gerade so wie dort liniirt) zu machen und zwar: a. über die einfachen und erweiterten Volksschulen nach dem Stand, nach Beginn des Schuljahres 1880/81, also wie er
gegenwärtig ist;
b. über die Fortbildungsschulen nach dem Stand, nach Beginn der Schulperiode 1879/80, also zu Herbst 1879; c. über die Privatunterrichtsanstalten nach dem Stand zu Ende Mai 1880.
2) Ju den Spalten 18—20 bei der einfachen Volksschule bleiben die besonderen Lehrer und Lehrerinnen für Religion, weibliche Hand— arbeiten u. s. w. außer Betracht.
3) Den Schulvorständen der Orte, wo sich erweiterte Volksschulen und Privatunterrichtsanstalten befinden, lassen wir das Formular wieder besonders zugehen. Dr. Braden.
Betreffend: Lehrplan fur den evangelischen Religionsunterricht. Friedberg den 20. Mai 1880.
Die Großh. Kreis⸗Schulcommission Friedberg an die Schulvorstände in den evang. Gemeinden des Kreises.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten, hat nachträglich zum hohen Ausschreiben vom 12. Juli 1875 zu Nr. M. d. J. 10906, Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht betreffend, die Verfügung vom 7. d. M. zu Nr. 9665 uns mitgetheilt, wovon wir Sie hiermit in Kenntniß setzen, daß nach Beschluß des Großherzoglichen Ober-Consistoriums, gegen dessen Ausführung Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz keine Einsprache erhoben hat, in denjenigen Gemeinden, deren kirchliche Vertretung sich für Annahme des neuen Gesangbuchs für die evangelische Kirche erklart hat, dieses neue Gesangbuch für die Zukunft, austatt des seitherigen Landesgesangbuchs, beziehungsweise des 5 9715 Schwabe, im Religionsunterricht gebraucht werden soll.
Dr. Braden.
Bekanntmachung. Betreffend: Tollwuth bei Hunden.
Nachdem zu Assenheim bei einem Hunde, welcher daselbst 4 Menschen und eine Anzahl Hunde gebissen hat, Tollwuth constatirt worden ist, verfügen wir die Einsperrung aller Hunde zu Assenheim, Bruchenbrücken, Bönstadt, Bauernheim, Beienheim, Burg⸗Graͤfenrode, Dorheim, Dorn⸗Assenheim, Fauerbach b. Fr., Friedberg, Groß-Karben, Ilbenstadt, Kaichen, Nieder-Florstadt, Nieder-Woͤllstadt, Ober-Florstadt, Ober⸗ Woͤllstadt, Okarben, Ossenheim, Reichelsheim, Schwalheim, Stammheim, Weckesheim und Wickstadt. l 851
Zuwiderhandlungen werden auf Grund des nachstehend zum Abdruck gebrachten Artikels 261 des Polizeistrafgesetzes vom 10. Oe⸗
tober 1871 geahndet. f f Herrenlos herumlaufende Hunde werden eingefangen und, falls sie nicht binnen 24 Stunden von dem Eigenthümer gegen Erstattung
der Fang⸗ und Füͤtterungskosten reclamirt werden, getoͤdtet. Gleichzeitig finden wir uns veranlaßt, die Vorschriften des Friedberg den 20. Mai 1880.
Art. 259 und 260 des Polizeistrafgesetzes einzuschärfen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen, Regierungs-Accessist.
i 9. enn bei einem Hunde oder bei einem anderen Thiere die Wuth(Wasserscheu) ausbricht, oder auch nur Anzeichen des drohenden Ausbruchs der Wuth sich. so 1 20* oder Besitzer, oder Derjenige, dessen Obhut das Thier anvertraut ist/ sobald ihm dieses bekannt wird, verpflichtet, das Thier gehörig zu verwahren und die Anzeige bei der Polizeiverwaltungsbehörde zu machen, widrigenfalls denselben eine Strafe von 5 bis 20 fl. trifft. Es ist zwar auch dem Eigenthümer u. s. w. eines von der Wuth befallenen 1 1 1 fonte 5. er muß aber auch in diesem Falle den Cadaver gehörig verwahren
izei 5 i eige machen bei Vermeidung einer Strafe von is 5 1 . r 55 7 5 Thier von 57— wirklich oder auch nur dem Anscheine nach tollen Thiere gebissen worden, so ist der Eigenthümer oder Besitzer des gebissenen Thieres, oder Derjenige, dessen Obhut das Letztere anvertraut ist, sobald er davon Kenntniß erhält, verpflichtet, das gebissene Thier gehörig u verwahren und den Vorfall zur Kenntniß der Polizeiverwaltungsbehörde zu bringen. Ist ein Mensch von einem solchen Thiere gebissen worden, so ist derselbe oder Ber enge, dessen Obhut und Pflege er anvertraut ist, verpflichtet, hiervon der Polizeiverwaltungsbehörde oder einem Arzte die Anzeige zu machen. Unterlassungen dieser
i it 1 bis 10 fl. bestraft. 25 5 Sec e. Sabel dle Palh ier nallingsbehörde; weil sich ein tolles Thier in der Gegend gezeigt, das Einsperren der Hunde angeordnet hat, so verfallen
Diejenigen, welche dieser polizeilichen Aufforderung nicht alsbald Genüge leisten, in eine Strafe von 1—5
Bekanntmachung. durch Tod aus unserer Commission ausgefallene Mitglied, Herrn Kaufmann L. Vogt zu Butzbach, ist, für isschusse Herr Bürgermeister C. Scriba zu Friedberg gewählt worden. b . Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg. Dr. Braden.
Für das im Herbste v. J. d der Dienstperiode, vom Kreisaus
den Rest reit Friedberg den 20. Mai 1880.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Heinrich Bernhard von Bad-Nauheim wurde als Nachtwächter für diese Gemeinde ernannt und verpflichtet.
Darmstadt. Militär-Dienst-Nachrichten.
v. Heeringen, Prem. Lieut. vom 2. Großh. Juf.⸗ Regt. Nr. 116, commandirt zu dem großen Generalstabe, unter Beförderung zum Haupt— Das Regierungsblatt Nr. 15 mann, in den Generalstab' der Armee versetzt; na über den Vor⸗ Ebel, Sec.⸗Lieut. vom 2. Großh. Inf. ⸗Regt. der Gerichts- Nr. 116, zum Prem.⸗Lieut. bef.; Simons I., Simons II., Unteroff. vom 3. Großh. Juf.Regt.
Nr. 117, zu Port.⸗Fähnr. bef.; v. Hombergk zu Vach, Hauptm. und Bezirks⸗Commandeur des J. Bat. 1. Großh. Landw. ⸗Regts. Nr. 115, der Char. als Major verliehen; Brüstlein, Unteroff. vom Großh. Feld⸗Art.⸗Regt. Nr. 25 zum Port.⸗ Fähnr. bef.; Frhr. v. Schenck zu Schweinsberg, Prem.⸗Lieut. vom 2. Großh. Drag.-Regt. Nr. 24, zum pers. Adjut. des Prinzen Heinrich ernannt;
Deutsches Reich. g Darmstadt, 18. Mai. Die deutsche Kron—
prinzessin ist heute hier eingetroffen und wird
Darmstadt. enthält die Bekanntmachung bereitungsdienst und die Prüfung schreiber und Gerichtsvollzieher.


