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1880.
Dienstag den 20. April.
M 47.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg. 1
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung. Mittwoch den 28. April Nachmittags 4 Uhr soll in dem Rathhaussaale dahier Rechenschaftsablage bezüglich der im Kreise Friedberg bethätigten Sammlungen zur Gründung einer Alice-Stiftung erfolgen.— Die sämmtlichen Herren Mitglieder des betreffenden Bezirkscomite's für den Kreis Friedberg, insbesondere auch die sämmtlichen Bürgermeister und Ortsgeistlichen des Kreises, werden daher ergebenst eingeladen,
sich zu besagtem Termine einfinden zu wollen. Friedberg, am 18. April 1880.
Der Vorsitzende des Bezirks-Comite's
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für den Kreis Friedberg zur Gründung einer Alice-Stiftung. Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.
Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 7. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum ein— jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.
3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein
und ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu ver—
wenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.
4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts— zeugniß; b ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen
während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;«. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß. Sodann wird noch besonders bemerkt: Zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf. Zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen 1. Ordnung, sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz— ordnung(J. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875— Pegierungsblatt Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§§. 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatzordnung verwiesen.
Darmstadt im December 1878.
Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Spamer.
Deutsches Reich. Darmstadt. Dem Rentamtmann Heim
auf Befreiung der Geistlichen von der Verpflichtung der Theilnahme an den Uebungen der Ersatzreserve. Kriegs⸗
gestellten Anträge verbunden zu behandeln. Bebel wider— spricht diesem Antrage. Allerdings hätten seine Freunde
b-vis der Post. 25 zu Schotten wurde das Rentamt Lindenfels und dem Rentamtmann Klietsch
zu Langen das Rentamt Lampertheim übertragen.
Darmstadt. Militärdienst-Nachrichten. Müller, Hauptmann vom 1. Gr. Juf.⸗Reg. Nr. 115 wurde dem Regiment als Major ag regirt; Henrici, Hauptmann 2 la suite des Cadettencorps als Compagniechef in das. Reg.
versetzt; v. Grolman, Port. Fähnr. vom 4. Großh.
Juf.⸗ Regt. Nr. 118, wurde zum Seclieut.; Seib, Unteroff. vom 2. Großh. Inf.-Reg. Nr. 116, Selzam, Unteroff. vom 2. Großh. Drag.⸗Reg. Nr. 24 zu Port. fähnrs. befördert: Voölsing, Premelieut. vom 3. Großh. Juf.Reg. Nr. 117, als Assistent bei der Militär⸗Schieß⸗ schule bestätigt; Kühl, Vicefeldw. von dem Res.⸗Landw.⸗Bat. Nr. 34 zum Ses lieut. der Res. des 1. Großh. Inf.-Regts. Nr. 115; Praetorius, Vicewachtm. vom Res.⸗Landw.⸗Reg. Nr. 38, zum Sec.lieut. der Res. der Großh. Train-⸗Comp. befördert; Schnorr, invalider Feldw., bisher beim Bezirkscomm. des 1. Bats. 2. Großh. Inf.-Regts. Nr. 116, der Character als See. lieut. verliehen; Schneider, Premtlieut. von der Landw.-Inf. des 1. Bats. 1. Großh. Landw.⸗Regts. Nr. 115, Metzger, Premlieut. von der Landw.⸗Jnf. des 2. Bats. 4. Großh. Landw.⸗Regts. Nr. 118 der Abschied bewilligt. Berlin, 16. April. Reichstag. Der Antrag Liebknecht auf Sistirung des gegen den Reichstags⸗ abgeordneten Wiemer anhängigen Strafverfahrens für die Dauer der Session wird angenommen. Bei Fort⸗ setzung der dritten Lesung der Militärvorlage begründete Windthorst zu 83 nochmals den Antrag des Centrums
minister v. Kameke hält es für unthunlich, die Befreiung der Geistlichen von der Ersatzreservepflicht gesetzlich aus— zusprechen. Thatsächlich werde bei den geltenden Bestimmungen in den seltensten Fällen ein Geistlicher zur Ersatzreserveübung herangezogen. Der Zusatzantrag
Ersatzreservepflicht zu befreien, wird mit 116 Stimmen abgelehnt; dafür stimmen das Centrum, einige Conservative und die meisten Nationalliberalen; dagegen u. A. Lasker. Der Antrag des Centrums auf Befreiung der Geistlichen von der Ersatzreservepflicht wird in namentlicher Abstimmung mit 161 gegen 151. Stimmen angenommen. Dafür stimmen das Centrum, die Mehrzahl der Conservativen und v. Bennigsen; dagegen Fortschrittspartei, National-Liberale, Soeial— demoeraten; von den Conservativen Graf Moltke, die Minister v. Puttkamer und Lucius.— Ein redactioneller Antrag v. Schlieckmann's wird im Einverständniß mit der Militärverwaltung angenommen, ebenso ohne Dis— eussion alle übrigen§Fö. Die Annahme des ganzen Gesetzes erfolgt hierauf in namentlicher Abstimmung mit 186 gegen 128 Stimmen. Es folgt die dritte Berathung des Antrages v. Varnbüler-Windthorst betreffs Aufhebung des Flachszolles. In der Generaldiseussion befürwortet v. Varnbüler die Annahme des Antrages. In der Specialdiseussion über§ 1 protestirt v. Ludwig im Interesse der Landwirthschaft gegen die Aufhebung des Flachszolles.— Der Antrag Windhorst wird angenommen und im Anschluß daran noch ein Zusatz beschlossen, wo⸗ nach Jute, Manillahanf und Kokosfasern zollfrei ein⸗ gehen sollen. Es liegen ferner Anträge vor von „Richter, Rickert und Graf Udo Stolberg, welche, enger oder weiter gefaßt, alle dahin gehen, daß gestattet werde, so viel ausländisches Getreide resp. Mehl auf Transitlager bezw. in Mühlen zollfrei einzuführen, als wieder zur Aus⸗ führung gelangt, ohne daß der Nachweis der Identität erforderlich sein soll. Die Abstimmung ergibt die Annahme des Antrages Graf Stolberg mit einem Zusatz-Antrage Rickert. 17. April. Zweite Berathung des Ge⸗ setzentwurfs, betreffend die Verlängerung des Socialisten⸗ gesetzes. v. Minnigerode beantragt, zur Abkürzung der Verhandlung die sieben von den Soeialdemokraten
Windthorst—, die jüdischen Religionslehrer von der 185 gegen
die einzelnen Anträge nur gestellt, um ausreichend zu Worte zu kommen und Beschwerden gegen die Handhabung des Gesetzes vorzubringen, ehe sie durch die Verlängerung des Gesetzes auf Jahre mundtodt gemacht würden.(Ord— nungsruf des Präsidenten.) Lasker begründet die Ansicht, die Anträge gesondert zu diskutiren. Hänel stimmt im Interesse der Parität bei. Stumm, v. Kleist-Retz ow und Windthorst sprechen sich im Sinne des Antrags v. Minnigerode aus. Das Haus stimmt dem letzteren Antrage zu und diseutirt im Anschluß an Paragraph 1 sämmtliche soeial-demoeratische Anträge vorzunehmen. Hierauf werden die einzelnen Anträge der soeialistischen Abgeordneten auf Streichung einzelner Paragraphen des Soeialistengesetzes abgelehnt und darauf die Diseussion über die Windthorst'schen Anträge eröffnet. Die Anträge bezwecken, daß gegen Verbote und Auflösungen die Be⸗ schwerde an das Reichsgericht geht, Wahlversammlungen nicht dem Socialistengesetz unterliegen, daß endlich die Befugniß, den kleinen Belagerungszustand zu verhängen, auf Berlin und dessen viermeiligen Umkreis beschränkt sein soll. Nach Schluß der Debatte wird der Antrag abge⸗ lehnt. Die Weiterberathung findet am Montag statt. Die Gesammtabstimmung über den Gesetzentwurf betreffend den Flachszoll ergab eine große Majorität für die Annahme.
— Der Bundesrath beschloß, den Antrag Preußens auf Revision der Geschäftsordnung des Bundesraths im Plenum, und zwar in doppelter Lesung, zu berathen.
Mainz, 16. April. Der Vertreter von Mainz in der zweiten Kammer, Landgerichts— rath Dr. Bockenheimer, hat sein Mandat nieder gelegt.
Baden-Baden, 15. April. Die Königin von England ist mittelst Ertrazuges von hier abgereist und trifft via Straßburg-Luxemburg morgen in Brüssel ein.
Straßburg, 16. April. Der Landes- Ausschuß wurde, nachdem zuvor durch Wahl


