Ausgabe 
19.6.1880
 
Einzelbild herunterladen

8 nen. bekannten seidenftes

Wilhelm gert.

(Splerdig)

zu verleihen bei 2000

J. Hammershlag.

welches sogliich bezogeh ist zu,

werden kann, Exp. d. Anz. Alg .

jungen

Friedberg. All

lter Kartoff

ern nächst der Burg,

Oberhe

1880.

Samstag den 19. Juni.

M 72.

zeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

ssischer A

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige i 20 e mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

anderen Kasse er bestritten wird. Monats entgegen.

Beobachtung des§ 34 desselben.

2

born's

hnen sich durch 1 elles Trocknen aus

nie bleichende Coßß. sowie auch in roh hen, flüssigem Leim z,

en Schreibmaterlalloals 80⁰

obe

liebten

lachen,

en

K. Fuedrich,

jelee,

onial-Syrus Waben Fulh

schezeichnen

Bindernagel.

Cicdilbau,

achstehend verzeich 15 Antheilschl

ol mn

hekeu⸗ 1. O

ctober d. J. M. 700,

gangen. We f

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Aufstellung der Kirchenvoranschläge für 1881 beziehungsweise 1881/83.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an sämmtliche Kirchenvorstände des Kreises.

ö Indem wir die Aufstellung der Kirchenvoranschläge für 1881 beziehungsweise 1881/83 hiermit in Erinnerung bringen, empfehlen wir Ihnen dabei die hierzu bestehenden Bestimmungen sowie die Revisionsbemerkungen zu den letzten Voranschlägen zu beachten. vir darauf aufmerksam, daß: 1. unter Rubr. 15 stets anzugeben ist, daß Anforderung wegen der zur Vorsehung kommenden Beiträge in vorge chriebener Weise erfolgt ist und 2. unter Rubr. 42 der Organisten-Gehalt entweder vollständig vorzusehen oder anzugeben l ist, aus welcher Der Anzeige, daß die Voranschläge an das betreffende Decanat abgegeben, sehen wir bis zum 15. kommenden

Betreffend: Das Gesetz über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870, hier insbesondere die

Friedberg, am 15. Juni 1880.

Besonders machen

J. B. d. K.: Küchler, Kreisassessor.

Friedberg, am 16. Juni 1880.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Es ist in der letzten Zeit wiederholt vorgekommen, daß die Vorschriften des§ 34 des rubricirten Gesetzes und unseres Ausschreibens vom 10. Januar 1877 Kreisblatt Nr. 4 nicht gehörig beobachtet worden sind und hierdurch die Ermittelung des Unterstützungswohnsitzes zum Nachtheile einzelner Gemeinden wesentlich erschwert, beziehungsweise unmöglich wurde. Wir bemerken Ihnen daher das Folgende: 5 1. Sobald Sie in die Lage kommen, einen Huͤlfsbedürftigen, welcher in Ihrer Gemeinde seinen Unterstützungswohnsitz nicht hat, zu unterstützen, hat alsbald die vorschriftsmäßige Vernehmung statt zu finden. 1

2. Dies hat insbesondere auch daun zu geschehen, wenn der Hilfsbedürftige in eine außerhalb der Gemeinde liegende Anstalt verbracht wird. 3. Tritt die Hilfsbedürftigkeit in Folge einer Krankheit ein und läßt der Zustand des Kranken die alsbaldige Vernehmung nicht zu, so

st dieselbe sobald als möglich nachzuholen.

benachrichtigen,

ob die vorschriftsmäßige Vernehmung bereits und in ausreichender Weise stattgefunden hat. zeitig zu ersuchen, diese Vernehmung, sobald der Zustand des Kranken solches

4. Findet Verbringung in eine auswärtige Heilanstalt statt, so ist die Direktion derselben immer gleichzeitig mit der Verbringung zu ob der Kranke in der Gemeinde, aus welcher er verbracht wird, den Unterstützungswohnsitz hat oder nicht, verneinenden Falls, In dem Falle der pos. 3 ist die Direktion gleich zuläßt, zu veranlassen.

5. Die Vernehmung darf unter keinen Umständen wie dies bereits geschehen ist um deswillen unterbleiben, weil der Hilfsbe

vürftige an einer ansteckenden Krankheit leidet oder weil derselbe sich in eine

m unreinen Zustande befindet.

4 6. Die Vernehmungen haben, wie solches bereits durch unser Ausschreiben vom 10. Januar 1877 vorgeschrieben ist, unter Verwendung ves üblichen Formulars zu erfolgen und sind solche Formulare immer vorräthig zu halten. 0

7. Besondere Sorgfalt ist der Beantwortung der Frage

J. B. d. K.: Küchler, Kreisassessor.

14 des Formulars(Aufenthaltsverhältnisse) zuzuwenden. 8 8 zuz

Deutsches Reich.

Darmstadt, 16. Juni. Der Großherzog ist heute in Wien eingetroffen und am Bahn hofe, wo eine Ehrencompagnie aufgestellt war, dom Kaiser empfangen worden; die Militär rapelle intonirte die deutsche Hymne. Der Großherzog fuhr mit dem Kaiser nach der Hof burg. 17. Juni. Der Großherzog hat heute Vormittag den in Wien befindlichen Mitgliedern des kaiserlichen Hauses Besuche abgestattet und hier auf den Füͤrsten Alexander von Bulgarien und den britischen Botschafter Elliot besucht. Nach⸗ nittags um 5 Uhr gab der Kaiser in Schön⸗ brunn zu Ehren des Großherzogs ein Gala⸗ diner, welchem außer dem Kaiser und dem Großherzog die obersten Hofchargen, die Minister b. Haymerle, v. Bylandt, die Botschafter Prinz Reuß, Elliot und die Suite des Großherzogs, insgesammt 28 Personen, theilnahmen. Der Großherzog saß dem Kaiser zur Rechten. Nach dem Diner hielt der Kaiser Cercle, worauf eine Spazierfahrt durch den Park stattfand. Um 3 Uhr kehrte der Großherzog nach der Stadt zurück. Am Freitag wird der Großherzog Lapen durg besuchen, wo Souper und Spazierfahrt stattfindet. Am nämlichen Tage früh wird der Broßherzog, der bis zum Samstag hier bleiben wird, eine Inspection des Infanterieregiments

*

r

Sroßherzog von Hessen Nr. 14 vornehmen.

Der Expeditor bei der Station Heppenheim, Steinheimer, wurde auf Nachsuchen unter Anerkennung seiner Dienste in den Ruhe⸗ fand versetzt, der Expeditor Gimbel in Zwingen berg nach Heppenheim, der Expeditor Pfanne⸗ müller in Auerbach nach Zwingenberg und der ypeditor Bickel in Langen nach Auerbach versetzt, der Telegraphist Maywald zum Expeditor in Laugen, der Expeditionsgehülfe Weber von

Darmstadt.

Darmstadt zum Telegraphisten und der prakt. Arzt Dr. Dannenberger zu Crumstadt zum Kreis arzt in Lauterbach ernannt.

Darmstadt. Das Regierungsblatt, Bei lage Nr. 18, enthält:

1. Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Kirchen- und Schulbaufonds für Rheinhessen von 1877.

11. Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Vieinalwegbaufonds von Rheinhessen für 1875.

III. und 1. Uebersicht der für 1880 genehmigten Umlagen in den israel. Religionsgem. des Kr. Friedberg, sowie der Umlagen in der Stadt Friedberg.

v. Bekanntmachung wegen einer Umlage zu Osthofen.

VI. Ordensverleihungen.

VII. Dienstnachrichten. Dem ev. Pfarrer Wolff von Freien-Steinau wurde die Pfarrstelle zu Eschollbrücken uͤbertragen, dem Schullehrer Böckner zu Otterbach die Lehrerstelle zu Ruppertenrod, dem Schulamtsasp. Wenzel aus Nieder⸗Florstadt die Lehrerstelle zu Reichelsheim i. W., dem Schullehrer Kraft zu Pfaffen-Beerfurth die Lehrer stelle zu Zeilhard übertragen.

VIII. Dienstenthebung.

IX. Charakterertheilungen.

X. Ruhestandsversetzungen. Der Hauptsteueramts⸗ diener Schnarr in Darmstadt wurde in den Ruhestand versetzt, ebenso der Schullehrer Jost zu Braunshard auf Nachsuchen, der Werkmeister Köfler zu Dieburg, der Amts⸗ gerichtsdiener Ganß zu Wörrstadt auf Nachsuchen unter Anerkennung seiner Dienste. J

XI. Sterbefälle. Gestorben sind: der Hoftheaterdiener Burkhard zu Darmstadt; der Lehrer Nack zu Heppenheim; der Forstwart Schaaf zu Köddingen; der Regierungsrath Dr. Rautenbusch zu Darmstadt; der Rendant Kiefer zu Heppenheim; der Revisions⸗ Inspeetor Varena zu Wies⸗ baden; der Hauptrechner Lauteschläger zu Darmstadt; der Schullehrer Losekam zu Alsbach; der Schullehrer Fröhlich zu Bauschheim; der Kreisarzt Dr. Sames zu Schlitz.

Das Regierungsblatt Nr. 20 enthält das Gesetz über die Maßregeln gegen die Reblaus.

Berlin, 15. Juni. Es liegt, derNat.⸗Ztg.

5 8 zufolge, in der Absicht, unständliche Förmlich keiten in der Conferenz thunlichst zu vermeiden, und so schnell wie möglich auf die Sache selbst einzugehen. Die Conferenz wird sich mit der

Ausfuͤhrbarkeit von 5 Projecten zu beschäftigen

haben, welche der Congreß bei der griechischen Grenzfrage, und zwar auf alle nur möglichen Einzelheiten eingehend, hinterlassen hat. Je zwei dieser Pläne rühren von der Türkei und von Griechenland her. Der fünfte betrifft den Vorschlag Waddingtons vom Januar 1878. Die griechischen Forderungen gehen viel weiter als dieser letztere Vorschlag, auf welchen sich die in der Conferenz vertretenen Mächte wohl vereinigen werden, während die Türkei gerade den Waddington'schen Plan als ihren Interessen am meisten zuwiderlaufend lebhaft bekämpfen wird. DieProv.⸗Corresp. enthält einen Artikel über die Conferenz, worin es heißt: Die vom Congreß angegebene Grenz-Linie zwischen Griechenland und der Türkei konnte nur die allgemeine Richtung der Grenze angeben, indem sie nur die Endpunkte, nicht den Lauf der Linie bezeichnete. Aufgabe der Conferenz sei es zunächst, dem Laufe der im dreizehnten Congreßprotocolle angezeigten Linie möglichste Bestimmtheit zu geben und alsdann der Pforte und Griechenland die Annahme der Linie zu empfehlen, um dieselbe der vorzunehmenden Grenzberichtigung zu Grunde zu legen. Ein Telegramm desReuter'schen Bureaus, daß die Pforte erklärt habe, die Conferenzbeschlüsse könnten für sie nicht bindend sein, da die bethei ligten Parteien von der Conferenz ausgeschlossen seien, gilt in unterrichteten Kreisen nicht für correct. Die Erklärung der Pforte gehe viel mehr dahin, daß sie gern bereit sei, deren Eröffnungen entgegenzunehmen. Die Pforte habe die in dem Artikel 24 des Berliner Ver trages vorgesehene Mediation selbst sehnlichst herbeigewünscht und zweifle nicht, daß die Mächte die schwierige Stellung berücksichtigen werden, welche ihr durch Hergabe von Gebietstheilen an und für sich erwachse.