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Donnerstag den 15. Juli. 3.
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Großherzoglichen Bürgermeister einstweilen zu bedeuten und ermächtigen Sie Unterrichts am genannten Tage unter Beschränkung auf die zu
die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuch en wollen,
berhessischer Anzeiger.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und
Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größ a Zi 1 0 a a i f
eile—„ größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets 15 Post W 8 8
Amtlicher Theil.
Zu publiciren sind aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt: Nr. 22. Instruetion u Fi 8 f a r 00 und det den 9 7 glich 9 9: Nr. 22. Instruction über Behandlung der Einnahmen aus den Erträgen der Gemeindewald—
Betreffend: Prüfung der Kesselwärter.(Art. 289 des Polizeistrafgesetzes.) Friedberg am 12. Juli 1880.
ö 5 f Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Burg⸗Gräfenrode, Dortelweil, FJauerbach b. Fr., Gambach, Griedel, Harheim, Hoch⸗Weisel, Langenhain, Melbach, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Ober-Jlorstadt, Okarben, Rockenberg, Södel und Vilbel.
1 Unser Ausschreiben vom 19. April d. J.— Oberhess. Anzeiger Nr. 48— bringen wir zum dritten Male in Erinnerung. diejenigen von Ihnen haben zu berichten, in deren Gemeinden sich keine Dampfkesselanlagen oder nur geprüfte Kesselwärter befinden. eugnisse der Letzteren sind anher vorzulegen. Dr. Braden.
getreffend: Volkszählung im Jahre 1880. Friedberg den 12. Juli 1880.
Die Großherzogliche Kreisschulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz, Abtheilung fuͤr Schulangelegenheiten, hat durch Verfügung zu Nr. 13736 om 6. ds. Mts. es für unbeanstandet erklärt, daß die Lehrer bei der am 1. Dezember laufenden Jahres wiederum im Deutschen Reiche statt⸗
Auch Die
findenden Volkszählung, wie die früheren Male, als Zähler verwendet werden und für die nöthige Zeit in den betreffenden Schulen beziehungs—
Indem wir Sie hiervon in Kenntniß setzen, empfehlen wir Ihnen hiernach die Lehrer und die den zu diesem Geschäfte verwendeten Lehrern zum Aussetzen des
diesem Geschäfte unbedingt nöthige Zeit Urlaub zu ertheilen. Dr. Braden.
weise Schulklassen den Unterricht aussetzen.
Bekanntmachung. Zetreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.
1 Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse] während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; e. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge
von höheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und
werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu höheren Büͤrgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle
der Erklärung
Berurtheilten die Strafen vollständig erlass
stt die Zahl der von der Amnestie Ausgeschlossenen
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beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. 1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission
aur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht
vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar 5
des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum ein⸗ dagen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen. 3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu ver⸗ wenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird. 4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts— zeugniß; b ein Einwilligungs Attest des Vaters oder Vormundes mit über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen
übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß. Sodann wird noch besonders bemerkt: Zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf. Zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen 1. Ordnung, sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz⸗ ordnung(I. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875— Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§§. 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatzordnung verwiesen.
Darmstadt im December 1878.
Großherzogliche Prüfungs⸗Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Spamer.
Deutsches Reich. beraubt waren.— Rochefort ist heute hier ein- König und die Königin verlassen am 3. August Darmstadt, 13. Juli. Kaiser Wilhelm getroffen. Er wurde von einer großen Volks⸗„ Het Loo und begeben sich nach 's Gravenhage.
sam heute Vormittag hier an und wurde von dem Großherzog und der Großherzoglichen Familie im Bahnhofe begrüßt. Nach eingenommenem Frühstück setzte der Kaiser seine Reise nach der Mainau fort.
Darmstadt. Das Regierungsblatt Nr. 22 um die gemeinsamen enthält die Instruction über Behandlung der ferenz zu verwi Einnahmen aus den Erträgen der Gemeindewald- schwerlich auf ungen und der darauf sich beziehenden Ausgaben.
Ausland.
fort“ begrüßt.
veröffentlicht ein Decret vom 10. Juli, ellen wegen des Aufstandes von 1870/71 und Journal glaubt
wegen der späteren aufständischen Ber
verden. — 13. Juli.
im Ganzen 170, welche sämmtlich bereits vor Holland.
dem 4. September 1870 aller politisch en Rechte
menge erwartet und auf den Boulevards mit der Marseillaise und dem Ruf„Es lebe Roche⸗
Dänemark. Kopenhagen, 11. Juli. Der König von Griechenland ist heute hier eingetroffen.
— Der„Temps“ sagt: Wenn die Mächte Die ganze königliche Familie empfing ihn am bezüglich einer gemeinsamen Action einig wären, Beschlüsse der Berliner Con⸗ lie rklichen, so könnte Frankreich will in der Verabschiedung seiner „Temps“ glaubt aber nicht, daß eine Einigung wegen der Rivalitäten zwischen Rußland, Oester⸗ reich und Italien möglich sei. Frankreich. Paris. Das„Journ. officiel“ der Mächte würde zum Sig wonach Krisis für die Türkei werden. nicht, daß die Türkei dem An⸗ vegungen sinnen Europas entsprechen werde und constatirt en die Leichtfertigkeit der Politik Gladstone's, welche
durch Aufnahme dieser Der„Rep. fran.“ zufolge Eröffnung der Succession im ottomanischen Reiche heraufbeschworen habe. Amsterdam. der Königin wird Ende August erwartet.
Bahnhof. Großbritannien. London. Die„Times“ Osman Pascha's beharren. einen Beweis dafür erblicken, daß der Sultan N keine verzweifelten Widerstandspläue gegen den Willen Europas begünstige.—„Daily⸗Telegr.“ Die Intervention meldet aus Bombay, daß die Schleifung der nal einer äußersten britischen Forts rings um Kabul angeordnet sei. Das genannte— 12. Juli. Unterhaus. Unter-Staats— secretär Dilke antwortete auf eine Anfrage Simous: Nach der Erklärung der Madrider Conferenz zu Gunsteu der religiösen Toleranz habe der marok⸗ kanische Botschafter ein Schreiben des Kaisers verlesen, wonach alle Gouverneure angewiesen wurden, die Juden ganz anders zu behandeln, wie die Mohamedanex. Auf Anfrage Wolff's erklärte Dilke: Die bulgarische Regierung halte
Enthaltung
Frage die Krise mit
Die Niederkunft Der
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