Ausgabe 
13.1.1880
 
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bei Herrn Ph. r Vorstand.

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1880.

Dienstag den 3. Januar.

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Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 ein Beleg k 0 b 0 f t 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden 8 Post ace

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht wird biermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat Dezember 1879 sich solgendermaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen: Hafer M. 15., Heu M. 6., Stroh M. 6..

Friedberg am 10. Januar 1880.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Bekanntmachung.

Btreffend: Die Mathildenstiftung für Oberhessen.

In dem Voranschlag der Mathilde nstistung für Oberhessen sind für das Jahr 1879 700 M. vorgesehen, welche zu wohlthätigen Zwecken verwendet und womit in ersier Linie die in der Provinz bestehenden Kleinkinderschulen, insbesondere die darin thätigen Lehrerinnen bedacht werden sollen. 1 Es werden hiernach die Vorstände solcher Schulen, für welche eine Subvention beansprucht wird, aufgefordert, ihre Gesuche, mit welchen

eine möglichst ausführliche Mittheilung über Ausdehnung, Mittel und Bedürsnisse der betreffenden Anstalt zu verbinden ist, bis zum 1. Februar d. J.

an den Unterzeichneten gelangen zu lassen. Gießen den 31. Dezember 1879.

Namens des Vorstandes der Mathildenstiftung für Oberhessen. Dr. Boekmann.

Bekanntmachung, a betreffend die Prüfung der Bewerber um Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1880.

Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen sich der im nächsten Frühjahr stattfindenden rubricirten Prüfung zu unterziehen, werden hier⸗ durch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meidung des Ausschlusses von dieser Prüfung spätestens bis zum 1. Februar 1880 bei der unterzeichneten Prüsungs Commission einzureichen. Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speziellen das Folgende bemerkt:

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

nicht

2) Die Zulassung zur Prüfung 17. Lebensjahr erfolgen.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briespapier) zu verwen- den. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Abresse ange geben wird.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburtszeug⸗ niß; b. Einwilligungsattest des Vaters oder Vormundes mit der Erklär ung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches von der Polizeiobrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist; d. einen selbstgeschriebenen Lebens⸗

kann vor vollendetem

lauf. Zu pos. b. wird noch besonders darauf hingewiesen, daß in dem Einwilligungsattest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unter⸗ halten zu können, nicht fehlen darf und daß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.

5) In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei frem⸗ den Sprachen(Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.

6) Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung einge reicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenheits- zeugniß e hut Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfen den gestellt werden, gibt die Prüfungsordnung(Anlage 2 zur Ersatzord- nung J. Theil der Wehr-Ordnung vom 28. September 1875 Reglerungsblatt Nr 55 von 1875) Aufschluß. Bezüglich des Prüfungs- termins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt weitere Bekanntmachung. Eine spezielle Ladung erfolgt nicht.

Darmstadt den 22. Dezember 1879.

Großherzogliche Prüfungs⸗Commission für einjährig Freiwillige.

Der Vorsttzende. Spamer.

Deutsches Neich.

den. Im Ganzen sind 6,000,000 M. erforderlich, Berichterstattung zu überweisen. Es folgt sodann

Darmstadt. Der Oberförster Amendt wurde deren Bewilligung jetzt beantragt wird. Mill. die Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die

von Lengfeld in die Oberförsterei Treis a. L. auf zur

Nachsuchen zurückversetzt; ferner wurden die Kreis perdus gefordert.

wundärzte Dr. Schmidt zu Gießen und Dr. Ihring Darlehen für Viehfutter und Aussaat den Kreis- gliedern verwiesen. Es ist eingehend erwogen, des Staatshaushalts Etats wird bei dem Etat

zu Lich zu Kreisassistenzärzten für den Kreis Gießen, ausschüssen überwiesen. der Kreiswundarzt

Dr. Stammler zu Alsfeld zum ob und wieweit dauernde Abhülfe gewährt wer⸗ des Finanzministeriums fortgesetzt.

Ernährung der Hülfs bedürfligen werden 2 fonds Besteuerung der Wanderlager. Der Entwurf wird Eine fernere Summe wird zu an eine besondere Commission von vierzehn Mit⸗

10. Jan. Die Berathung

Der Etat

Kreisassistenzarzt für den Kreis Alsfeld, der prakt. den kann, vor Allem soll der Eisenbahnbau er- wird nach den Anträgen der Budget⸗Commission

Arzt Dr. Brettel zu Gedern zum Kreisassistenzarzt weitert werden, für den Kreis Schotten ernannt.

und zwar sind folgende Linien in genehmigt. Aussicht genommen: Kreutzburg-Lublinitz.Tarnowitz, steriums.

Es folgt der Etat des Justizmini⸗

In der Debatte hierüber bringen

Berlin, 9. Januar. Abgeordnetenhaus. von Gleiwitz nach Rybnik, und von Oppeln nach Reichensperger und Windthorst verschiedene Miß⸗

Finanzminister Bitter legt den treffend die Bewilligung von Beseitigung des Nothstandes in Oberschlesten, a zu dessen Erklärung er sich im Allgemeinen auf eilen, das bei Beantwortung der bezügli pellation Gesagte bezieben könne. Zeitpunkte hätten die Verhältnisse zum Schlimmeren gewendet.. die betheiligten Minister unter Zuziehung der Provinzialbeamten die Sachlage an Ort und Stelle untersucht. Die Zahl der Hülfs bedürftigen betrage 105,000 bis 106,000. Mit Ende dieses Monats ist weitere Staatshülfe unabweisbar; bis dahin ist gesorgt. Auf vier Monate sind 1,500,000 M. erforderlich. Im Weiteren muß

vor, 12¼ Mill. kosten.

sich leider noch werden.

stücken,

für Aussaat und andere Hülfsmittel gesorgt wer-

chen Inter- Auch die Bodentultur-

uzwischen hätten Weitere Schwierigkeiten f e der erforderlichen Welenmep von Grund- die Reichsregierung eventuell der Aufgabe nicht ohne welche das Drainagesystem nicht entziehen, eine durchführbar ist. Die Creditverhältnisse 5 g sehr bedauerlich. Die arme Bevölkerung ist von Herabsetzung des Gebührengesetzes gerne zustim⸗ einem scheinbar undurchreißbaren Netz von Wucher men. umgeben, welches durchbrochen werden muß;

welcher Weise, muß sich zeigen. die Vorlage der Budget- Commission zu schleunigster bald nach dem Inslebentreten der neuen

Gesetzentwurf, be⸗ Neisse mit zweit Zweigbahnen, zusammen eine Aus- stände zur Sprache, welche in der Justizverwaltung Staatsmitteln zur dehnung von 223 Kilometern; der Die Regierung wird sich be- ergeben hätten. 1 Vorlagen nach dieser Richtung zu machen. dem gegenüber speciell die Höhe der Gebührensätze. Verhältnisse sollen durch Seitens der Gerichte Seit diesem Drainageanlagen in großem Maßstabe verbessert Gebührensätze nicht zugegangen. Dies erheischt aber große Vorarbeiten. Prozeß eine

Bau würde seit der Einführung der neuen Organisation sich Der Justizminister rechtfertigt seien ihm Klagen über die Wenn indeß der Zeitlang in Uebung gewesen wäre ergeben sich aber aus und hinreichende Erfahrung vorliege, werde sich Novelle zur Reichs Gebühren- sind ferner ordnung vorzulegen. Der Reichstag werde der Was die Behandlung des Unterpersonals, in namentlich der nicht mehr verwendeten Unter⸗

Ich schlage vor, beamten betreffe, so babe das Justizministerium Organi⸗