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Betreffend: Bezahlung der Pflegegelder für die seitens der Gemeinden des Kreises Friedberg in dem Bürger—
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Dienstag den 12. October.
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1880. M 121.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und
Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Kriedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoneen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
— Amtlicher Theil.
Hospital zu Friedberg untergebrachten Kranken. Friedberg, 2. October 1880.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiste reien des Kreises.
Die Armen-Commission der Stadt Friedberg hat bei uns Beschwerde darüber geführt, daß die rubr. Pflegegelder seitens einer Reihe von Gemeinden niemals auf die erste Aufforderung, sondern meistens erst nach Ablauf einiger Monate bezahlt würden. Eine solche Ver— zögerung ist durchaus ungerechtfertigt und wollen wir deren Vermeidung für die Zukunft erwarten. Wir haben die gedachte Commission ange— wiesen, uns diejenigen Gemeinden, welche demungeachtet im Rüͤckstande bleiben sollten, alsbald namhaft zu machen. N
Dr. Braden.
Betreffend: 255 r der katholischen Kirchen- und geistlichen Stiftungsfonds Friedberg am 6. October 1880.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die katholischen Kirchenvorstände des Kreises.
Mit Bezug auf das in der Ihnen zugegangenen Nr. 9 des kirchlichen Amtsblatts für die Diöcese Mainz enthaltene Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, lassen wir Ihnen dieser Tage die hier eingelaufenen Voranschläge für 1881 bezw. 1881/83 zur Abänderung in der in genanntem Ausschreiben bezeichneten Weise zugehen.
Wir empfehlen Ihnen darüber ein besonderes Protokoll zu errichten und die Ansätze, wie sie sich nach dem ergänzten Voranschlage für die einzelnen Rubriken ergeben, in der folgenden Spalte des Zahlenvoranschlags einzutragen.
Von einer wiederholten Eiusendung des Voranschlags an das Decanat ist abzusehen.
Wir erwarten baldige Wiedereinsendung der Voranschläge. Dr. Braden.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht wird hiermit zur öffentlichen Keuntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat September 1880 sich folgendermaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen: Hafer M. 15.—, Heu M. 6.—, Stroh M. 6.—.
Friedberg den 9. October 1880. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden. Bekanntmachung. Betreffend: Aufnahme von 2 weiteren Vereinsstuten von Seiten des Landespferdezuchtvereins.
Nachdem beschlossen wurde, für diesseitigen Bezirk(Gießen, Büdingen, Friedberg), außer den bestätigten Vereinsstuten, 2 weitere auf— zunehmen, werden Vereinsmitglieder, falls sie im Besitze edler zur Zucht geeigneter Stuten sind, höflichst eingeladen, solche gelegentlich des am 25. laufenden Monats in Friedberg statthabenden Fohlenmarktes, Vormittags 10 Uhr, zum Zweck der Prüfung und Aufnahme der Vereinscommission vorzuführen. Im Auftrag des Vorstandes: Adf. Rullmann.
Bekanntmachung.
Durch kriegsgerichtliches Erkenntniß vom 30. September dieses Jahres, bestätigt durch den kommandirenden General des 11. Armeecorps unterm 5. October dieses Jahres, ist 1. Gefreiter Johann Konrad Imbescheid, 2. Musketier Heinrich Philipp Imbescheid, beide der 8. Compagnie, 2. Großherzoglich Hessischen Infanterie— Regiments(Großherzog) Nr. 116, aus Hoch⸗Weisel, Kreis Friedberg, in contumaciam für fahnenflüchtig erachtet und jeder in eine Geldbuße von 200 Mark verurtheilt worden.
Darmstadt den 7. Oetober 1880. Großherzogliches Gericht der Großherzoglich Hessischen(25.) Division.
Bekanntmachung.
Durch kriegs gerichtliches Erkenntniß vom 30. September dieses Jahres, bestätigt durch den kommandirenden General des 11. Armeecorps unterm 5. October dieses Jahres, ist der Sergeant Johann Georg Friedrich Schäfer, der 10. Compagnie, 1. Großherzoglich Hessischen Infanterie-(Leibgarde-) Regiments Nr. 115, aus Dorheim, Kreis Friedberg, in contumaciam für fahnenflüchtig erachtet und in eine Geldbuße von 300 Mark verurtheilt worden. 8 5 1
Darmstadt den 7. October 1880. Großherzogliches Gericht der Großherzoglich Hessischen(25.) Division.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Sicherem Vernehmen nach wird der Großherzog den Feierlichkeiten in Köln, da derselbe zu dieser Zeit noch in Schottland sein wird, ulcht beiwohnen; der Prinz Heinrich
11. Bekanntmachung über die Vernichtung älterer Aeten des Oberappellations- und Cassationsgerichtes.
111. Bekanntmachung über die Nichterhebung von Umlagen der isr. Relgem. Romrod.
IV. Dienstnachrichten. Es warde dem Schullehrer Schäfer zu Hergers dorf die Lehrerstelle zu Rudingshain, dem Schulamtsasp. Ihrig aus Hainbrunn eine Lehrer⸗
zweiter Kammer gegenüber erklärt, daß sie dem gegenwärtigen Landtag keine Vorlage wegen Er— bauung einer stehenden Brücke bei Kostheim, die zu 1,800,000 M. veranschlagt ist, machen werde, die Sache jedoch im Auge behalte.
Berlin. Die„N. A. Z.“ schreibt: Im
wird den Großherzog vertreten. Darmstadt. Das Regierungsblatt, Beilage Nr. 25, enthält:
1. Zusammenstellung der Ergebnisse der Staats schulden⸗ tilgungskasse-Rechnung für 1877. Die Aetiven betragen hiernach: 1) Staats⸗Activ⸗Kapitalien 3,365,880 M. 93 Pf. 2) Dergleichen, ausgeliehen behufs der Grund⸗ Renten-Ablösung: a. wegen fiscalischer Grund Renten 1,976,645 M. 89 Pf., b. wegen nichtfiskalischer Grund⸗ renten 8,814,734 M. 14 Pf. 3) Ausstehende Tilgungs⸗ renten und Erhebungskosten; a. wegen fiscalischer Grund⸗ renten 99 M. 85 Pf., b. wegen nichtfiscailscher Grund⸗ renten 1563 M. 86 Pf. 4) Noch ausstehende Tilgungs⸗ renten wegen abgelöster fisealischer Grundrenten 15 M. 23 Pf., zusammen 14,149,939 M. 90 Pf.. siven betragen: 1) Definitiv überwiesene Staatsschuld 46,728,576 M. 7 Pf. 2) Kapitalien derjenigen Os⸗ rechtigten nichtfisealischer Grundrenten, am welche die Ablösungssummen mittelst Obligationen auf N 1
richtet wurden 8567 M. 12 Pf. 3 Noch zu Ja de Zinsen von Passivkapitalien 230,647 M. 12% 0 15 sammen 46,967,790 M. 31 Pf. Zusammen 46,9677 8 31 Pf. Verglichen, bleibt Passiv⸗ Stand Ende 180 32,817,850 M. 41 Pf.
stelle zu Leiselheim übertragen; der Steueraufseher Schnur zum Gerichtsvollzieher zu Ülrichstein, der Gerichtsvollzieher Ringelmann zu Ulrichstein zum Gerichtsvollzieher zu Fried— berg ernannt; dem Schullehrer Dietz zu Weiskirchen eine Lehrerstelle zu Ockenheim, dem Schulamtsasp. Maleton aus Volxheim die Lehrerstelle zu Dalsheim, dem Schul⸗ amtsasp. Hofferberth aus Mümling⸗Grumbach die Lehrer⸗ stelle zu Brauns hardt, dem Schulamtsasp. Sander aus Offenheim eine Lehrerstelle zu rms übertragen.
v. Zulassung zur Rechtsa schaft. Der Gerichts⸗ Aceessist Wolff aus Heubach r ur Rechts anwaltschaft bei dem Amtsgericht Groß⸗Ur ugelassen. N
VI. Ruhestandsversetz r evangel. Pfarrer Vigelius zu Berns burg, d. Pfarrer Müller zu
Oppenheim wurden auf ben in den Ruhestand versetzt, ebenso der S r Schmitt zu Dietes heim.
VII. Concurrenze. Erledigt ist: Die evangel. Pfarrstelle zu Wenings, lt 2314 M.; das Präsen⸗
tationsrecht steht dem Für zu Isenburg⸗Birstein zu. — Prinz Heinrich von Battenberg wurde
zum Seconde- Lieutenant im Königs-Husaren⸗
Regiment(1. Rhein.) Nr. 7 ernannt.
— Die Regierung hat dem Finanzausschuß
gegenwärtigen Augenblicke, wo die Execution gegen die Türkei von einigen Seiten auf die Tagesord— nung gesetzt wird, dürfte es nicht ohne Interesse sein, die einschlägigen Bedingungen des Berliner Friedens ins Gedaͤchtniß zurückzurufen. Das genannte Blatt veröffentlicht nun den Wortlaut der betr. Stellen aus dem Protokoll XVIII. vom 11. Juli 1878, wonach die russische Pro— position nebst einem österreichischen Amendement über die Controlirung und Beaufsichtigung der Ausführung der Stipulationen des Berliner Friedens vom Congreß nicht angenommen wurde und der türkische Bevollmächtige erklärte, die Pforte sei bereit, den Vertrag, so wie derselbe sie betreffe, auszuführen, sie lehne aber ab, eine Controle auszuüben oder sich einer solchen zu unterwerfen.
— Der„Volkszeitung“ zufolge wäre sicher, daß eine Vorlage über die wirthschaftlichen und
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