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Samstag den 12. Zuni.
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er Anzeiger.
e einen 0 der Assen⸗ Wird hier und in 1 een 9 Freitag Abend ausgegeben.
uf das
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoneen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf.,
nd. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist,
bei Reelamen mit 22 Pf.;
ein Beleg kostet 9 Pf. werden stets
per Post nachgenommen.
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Amtlicher Theil.
in gutes frisches dae! Zu publiciren sind aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt: Verordnung, den Ansatz, die Erhebung und die Beitreibung der Gerichtskosten betr.; Bekannt— . 1 ö 9 f
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Maßregeln gegen die Reblaus betr.
Das Reichsgesetzblatt Nr. 12
machung, den Ansatz, die Erhebung und die Beitreibung der Gerichtskosten betr.
0 enthält: Gesetz, betreffend die authentische Erklärung und die Gültigkeitsda der Soeialdemokratie vom 21. October 1878; Bekanntmachung über den Beitritt des Fürstenthums 5
Serbien
zer des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen internationalen Uebereinkunft vom 17. Sept. 1878,
Betreffend: Visitation der Feuerstätten im Jahre 1880. Friedber g am 7. Juni 1880.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
In dem größeren Theile der Gemeinden des Kreises ist die von uns aus Anlaß der diesjährigen Visitation vorbestimmte kürzeste Frist 2 nin Laufe des Monats Mai abgelaufen. Diejenigen von Ihnen, in deren Gemeinden dies der Fall ist, erinnern wir an die Erledigung unseres D solid bekannte Ausschreibens vom 13. Marz 1880— Oberhessischer Anzeiger Nr. 34— und erwarten die Einsendung des Visitations-Protokolls bezüglich Auswahl 1 ieser Gemeinden binnen 8 Tagen. J. V. d. K.: Dr. von Gemmingen, Regierungs-Accessist. l N ie 1 a 5 f Friedberg am 9. Juni 1880. igen. seng am Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
0 Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der Ihren Gemeinden von der 3., 4. und 5. Periode 1879/80 zukommenden Forststrafen resp. lntheile an Holzwerth und Schadensersatz unter dem Auftrage mit, Einnahmedecretur zu ertheilen und für ordnungsmäßige Controlirung zu sorgen.
a J. V. d. K.: Küchler, Kreis ⸗Assessor. Von der 3. Periode: Beienheim 15 Pf., Reichelsheim M. 2.83, Stammheim 56 Pf., Wohnbach 56 Pf., Klein-Karben 60 Pf.— Von der 4. Periode: Bön⸗ adt 24 Pf., Assenheim 42 Pf., Nieder-Florstadt 35 Pf., Nieder-Wöllstadt M. 2.38, Ober-Florstadt 42 Pf., Burg-Gräfenrode M. 1.59, Heldenbergen 49 Pf., Büdes— seim M. 3.08, Groß Karben M. 2.10, Pohl-Göns M. 1.04, Butzbach M. 3.08, Kirch-Göns 30 Pf., Mark Griedel M. 3.02, Mark Rockenberg M. 6.18, Södel 42 Pf., Vohnbach M. 2.04, Langenhain M. 2.32, Rodheim v. d. H. M. 19.27, Petterweil M. 2.02, Vilbel M. 26.35, Nieder-Mörlen M. 1.10, Bad-Nauheim 56 Pf., Ober—
em Burgberg bis an d zugeben bei der c,
etreffend: Die den Gemeinden zukommenden Forststrafen von der 3., 4. und 5. Periode 1879/80.
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Pf.
Wilh. Kreuter II. Joh. Haustein III
Hüsepflanzen
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stmädchel,
petreffend: Grenzbegehung der Feldgeschworenen im Jahre 1879.
Mörlen M. 2.77, Mark Trais- Münzenberg 10 Pf.— Von der 5. Periode: Ilbenstadt 84 Pf., Nieder- Florstadt M. 1.23, N. 57.52, Büdesheim 63 Pf., Groß⸗ Karben. M. 2.60, Klein-Karben M. 1.65, Bönstadt M. 1.23, Butzbach M. 1.47, Pohl⸗Göns 27 Pf., Södel M. 1.47, Mark Griedel 1 Pf., Mark Rockenberg M. 1.49, Langenhain M. 1.85, Bodenrod 44 Pf., Fauerbach v. d. H. M. 1.76, Ostheim 10 Pf., Maibach 10 Pf., Rodheim v. d. H. M. 1.76, Petterweil M. 1.05, Nieder-Eschbach 52 Pf., Vilbel M. 20.89, Ober-Mörlen M. 4.39, Ober-Rosbach M. 12.73.
Nieder-Wöllstadt 84 Pf., Burg-Gräfenrode
Friedberg, am 9. Juni 1880.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 9 8 ßherzoglich 9
Lahn sofort Stelo. Die meisten von Ihnen haben unser Ausschreiben vom 20. April dieses Jahres— Oberhess. Anzeiger Nr. 49— nicht befolgt. In— e 19% dem wir dieselben an die Erledigung hiermit wiederholt erinnern, bemerken wir, daß nach Ablauf von 8 Tagen die Säumigen Strafmaaßregeln —— zn gewärtigen haben. J. V. d. K.: Küchler, Kreis-Assessor.
lar Bekanntmachung.
heinde⸗ Vertretung nb, In Gemäßheit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete
gel in Friedberg. f 1 6 Friedberg am 9. Juni 1880.
Macht wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat Mai 1880 sich solgendermaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen: Hafer M. 17., Heu M. 8., Stroh M. 5.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
J.
V. d. K.: Küchler, Kreis Assessor.
Deutsches Reich. Darmstadt. Der Großherzog wird nächsten Dienstag nach Wien abreisen.
— Die Ernennung des seitherigen russischen Kinisterresidenten am großh. hessischen Hofe, g. Osten⸗Sacken, zum außerordentlichen Gesandten zm baierischen Hofe ist nunmehr erfolgt, an iner Statt kommt hierher der wirkliche Staats— lath Höltzke, bisheriger Ministerresident an den öfen von Oldenburg und Braunschweig. Berlin. Fürst Bismarck reist vor Zusammen— tritt der Berliner Conferenz ab.
kester Berathung mit Stimmenmehrheit den Antrag Preußens betreffend die Einverleibung der Unterelbe in das Zollgebiet angenommen. — 9. Juni. Kirchengesetzcommission.(Forts.)
graphen in der Fassung der Vorlage mit dem— selben Stimmenverhältniß an. Artikel 11 wurde sach der Fassung Bruel's mit 11 gegen 10 St. euigenommen, wonach zum Vorsitz in den Kirchen—
Schmidt betr. die Gültigkeitsdauer des Gesetzes (ausgenommen Artikel 3) bis zum Anfang des Jahres 1882 wird mit 15 gegen 6 Stimmen
angenommen. Der Cultusminister hatte sich damit einverstanden erklärt. Ein Antrag Grimm's, welcher von der beschränkten Guͤltigkeitsdauer außer Artikel 3 auch Artikel 10 ausninimt, wurde mit 11 gegen 10 Stimmen abgelehnt. — 10. Juni. Die Kirchengesetz-Commission nahm mit 11 gegen 10 Stimmen Alinea I des ersten Paragraphen an. Alinea 2 und 3 der Vorlage werden hinfällig. Zu§ 2 wird der Antrag der Conservativen und Freiconservativen; den Paragraph fortfallen zu lassen, angenommen. § 3 der Vorlage wird mit 14 gegen 7 St.
antrag wird mit 12 gegen 9 Stimmen abge— lehnt.(Dafür stimmten die Conservativen, die Freiconservativen und Bruel.) Der Paragraph wird demnach hinfällig. Alinea 1 des fünften
nisses der deutschen Staatsangehörigkeit“ ange— nommen.§ 6 wird angenommen,§7 abgelehnt. §s wird in folgender Fassung angenommen:„Die Wiederaufnahme der eingestellten Staatsleistungen
werden.“ Die§d§ 9 und 10, sowie der Antrag Schmidt, die Geltungsfrist des Gesetzes bis zum
mit 14 gegen 7 St. abgelehnt. Das ganze Gesetz wurde in der Schlußabstimmung mit 13 gegen 8 St.(Conserv. und Freiconserv.) abgelehnt.
— Die„National-Ztg.“, die Meldung der „Köln. Ztg.“ besprechend, daß Jacobini der deutschen Regierung Wieder-Aufnahme-Verhand— lungen mitzutheilen habe, sagt: Sie bildet ein Pendant zu dem berühmten Telegramm, welches die„Köln. Ztg.“ am Sonntag vor 14 Tagen aus Rom erhielt. Der Inhalt des letzteren hat sich ja im Wesentlichen bestätigt und wir haben keinen Grund, dieser neuesten Nachricht
Berlin, 8. Juni. Der Bundesrath hat genehmigt. Der zu§ 4 von den Conservativen mit Mißtrauen uns gegenüber zu stellen. 18. Der B h hat genehmigt. Der zu 0 en e p- get e leute unter dem Vorsitz des Reichskanzlers in und Freiconservativen gestellte Compromiß—— Die Congreßmächte werden der Pforte
zwei identische Noten(nicht Collectivnoten) über— geben. Die erste zeigt den Zusammentritt der Conferenz am 16. Juni in Berlin zur Erledi— gung der griechischen Grenzregulirungs-Frage
J Die Commission lehnte die zu 10 gestellten Paragraphen wird nach der Vorlage, Alinea 2 an. Die zweite fordert von der Pforte die Anträge v Schorlemer-Alst und Bruel“ mit 15 mit der von Schmidt beantragten Einschiebung Ausführung der Congreßbeschlüsse, betreffend degen 6 Stimmen ab und nahm den Para— der Worte:„kann mit Ausnahme des Erforder⸗ Montenegro und Armenien. Der Berliner
Conferenz werden sechs Vorschläge betreffs der griechischen Grenzfeststellung vorliegen, nämlich: die vom Congresse pypotokollarisch aufgestellte allgemeine Grenzberichtigung, zwei im Laufe der
0 n ale dee,. 3 755 Korständen der katholischen Kirchengemeinden kann, abgesehen von dem Falle des§2des Gesetzes Verhandlungen türkischerseits und zwei grie . 1 16 111 Fur pine könialiche m 22. April 1875 für den Umfang eines Spren- chischerseits gemachte Vorschläge und endlich deren geistliche Mitglieder durch eine königliche vom 22. April 18 75 für den bausang. 0 g gte VB 9* Verordnung berufen werden können. Der Antrag gels durch Staatsministerialbeschluß angeordnet ein seinerzeit von Waddington gemachter Vor— 2 5 9
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schlag. Die locale Grenzfixirung wird der die Conferenz-Beschlüsse ausführenden Commission
31. Dec. 1881 festzusetzen wird angenommen. H! übertragen, welche sich an Ort und Stelle begibt.


