Dienstag den 10. August. N 91.
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Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
Wird hier und in Naubeim Montag, Mittwoch und Donnerstag und Samstag.
— 1*— Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. g
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bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. stets per Post nachgenommen. ——
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden
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getreffend: Die Voranschläge der Gemeinden des Kreises Friedberg 1881/82.
Jahres entgegen.
Amtlicher Theil. Friedberg den 7. August 1880.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Indem wir Ihnen das nachstehend abgedruckte Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 3. laufen⸗ den Monats zur Nachricht und Nachachtung mittheilen, beauftragen wir Sie nunmehr, mit der Aufstellung der Voranschläge fuͤr Ihre Gemeinden für die Zeit vom 1. Januar 1881 bis 31. März 1882 sofort zu beginnen und sehen der Einsendung derselben bis zum 15. September laufenden Wir empfehlen Ihnen hierbei weiter die früheren Ausschreiben wegen Aufstellung der Voranschläge, sowie die Entschließungen
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zur Kreiskasse Aanschlägen können Sie, wie
der Gemeinden allgemein für die Zeit vom 1. April des einen bis zum 3
genügen, ein Ziel der für 1880 genehmigten Umlagen zu erheben,
zu den Voranschlägen für 1880 zu beachten und bemerken noch besonders: 1. Rubr. 7. Es fehlten seither hier öfter die instructionsgemäß im Erläuterungsheft zu machenden Angaben bezüglich der Gemeindenutzungen der Ortsbürger. Wir erwarten, daß den betreffenden Vorschriften entsprechend verfahren und darauf geachtet wird, daß eine ungesetzliche Erhöhung dieser Nutzungen nicht stattfindet. 2. Rubr. 98. Die Beiträge sind pro Jahr in denselben Betragen, wie sie für 1880 zum Ausschlag gekommen, vorzusehen. Die Formularien zu den Vor— seither, bei unserem Bureaugehülfen Kreuder beziehen.
Dr. Braden.
Zu Nr. M. J. 14998, 15353 und 15429. 9 8 Betreffend: Die Aufstellung der Voranschläge der Gemeinden für das nächste Jahr. Darmstadt den 3. August 1880.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter.
den Ständen des Großherzogthums ein Gesetzentwurf vorgelegt worden ist, durch den das Rechnungsjahr für den Haushalt 1. Marz des folgenden Jahres verlegt werden soll, und der betreffende zweiten Kammer der Stände beschlossen hat, die Annahme dieses Gesetzentwurfs zu beantragen, beauftragen wir Sie, die Groß— anzuweisen, die jetzt aufzustellenden Voranschläge der Gemeinden fuͤr die Zeit vom 1. Januar 1881 bis Wir bemerken dabei, daß es im Allgemeinen sich empfehlen wird, für das erste Vierteljahr 1881 von spezieller und Ausgaben abzusehen und fur diese Zeit den vierten Theil der für 1880 angesetzten Beträge in Aussicht zu bezüglichen Einnahmen und Ausgaben sich in dem bemerkten Zeitabschnitt ergeben werden. Wird hiernach ver⸗ besonderen Ausschlags von Umlagen für das erste Vierteljahr 1881 nicht bedürfen, es wird vielmehr um die Ausgaben in dem ersten Vierteljahr zu bestreiten, und würde diese
/Jermittelten Steuerkapitalien zu erheben sein, so daß also ein neuer
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Ausschuß der herzoglichen Bürgermeistereien 31. März 1882 aufzustellen.
Voranschlagung der Einnahmen nehmen, insoweit überhaupt die fahren, so wird es in der Regel eines
Umlage nach der Absicht des Gesetzeutwurfs nach Maßgabe der für 1880 Ausschlag nicht erforderlich würde. Wird die Erhebung dieses einen Ziels auf den Monat Februar festgesetzt, und die Fälligkeit der weiter
für 1881/ zu erhebenden Umlagen auf die Monate April, Juni, August, October, Dezember 1881 und Februar 1882 bestimmt, so würden wie Umlagen stets in denjenigen Monaten zu erheben sein, in denen directe Steuern nicht fällig werden. Wegen der Verrechnung der in dem
ersten Quartal 1881 sich ergebenden Einnahmen und Ausgaben behalten wir uns weitere Entschließung vor.
v. Starck. Köhler.
öffe f Friedberg den 5. August 1880.
Betreffend: Die Aufstellung der Urlisten über die zum Schöffen und Geschworenenamt berufenen Personen.
. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Assenheim, Dortelweil, Fauerbach b. Fr., Friedberg, Gambach, Griedel, Hausen, Langenhain, Nieder-Eschbach, Ober-Florstadt, Okarben, Vilbel und Wölfersheim.
Wir erinnern Sie an die umgehende Erledigung unseres Ausschreibens vom 19. Juli dieses Jahres— Oberhessischer Anzeiger Nr. 86.— J. V. d. K.: Küchler, Kreis-Assessor.
Friedberg den 5. August 1880.
e zum Schöffen und Geschworenenamt berufenen Personen. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg Bürgermeistereien des Kreises mit Ausnahme der in vorstehendem Wir lassen Ihnen mit heutiger Post die von Ihnen mit Bericht erbetenen Formulare für Austfellung der rubricirten Urlisten zugehen und beauftragen Sie alsbald nach Anleitung unseres Ausschreibens vom 20. Juli 1879— Amtsblatt Nr. 1 pro 1879— mit der Aufstellung derselben zu beginnen, so zwar daß dieselben unfehlbar am 1. Oktober dieses Jahres nach vorgängiger ortsüblicher Bekanntmachung aufgelegt und spätestens bis zum 15. desselben Monats dem betreffenden Großherzoglichen Amtsgericht eingesandt werden können. Diejenigen von Ihnen, welche
diese Frist etwa nicht einhalten sollten, machen wir ausdrücklich auf den letzten und vorletzten Absatz unseres vorgedachten Ausschreibens aufmerksam. J. V. d. K.: Küchler, Kreis-Assessor.
Vetreffend: Die Aufstellung der Urlisten über di
an die Großherzoglichen Monitorialausschreiben genannten.
Betreffend: Ausweisung des Ludwig Mendle von Altenhausen, Kreis Ausgsburg, wegen Bettels auf Grund Friedberg den 2. August 1880.
des F. 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes.. n Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg das Großh. Polizei-Commissariat Wickstadt und die Großh. Gendarmerie des Kreises Augsburg, wurde der fernere Aufenthalt im Großherzogthum auf Grund des F. 3 Absatz 2 J. V. d. K.: Küchler, Kreis⸗Assessor.
b N Friedberg den 6 August 1880. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
das Gtoßb. Polizei-Commissariat Wickstadt und die Großh. Gendarmerie des Kreises. der Zeit vom April 1877
an die Großh. Bürgermeistereien, das Ludwig Mendle aus Altenhausen, Kreis des Freizügigkeitsgesetzes untersagt.
an die Großh. Bürgermeistereien, 8 11 a 0 f Jacob Matheis aus Herchenhain bei Schotten ist im Betretungsfalle darüber zu vernehmen, bei wem er in
5. f ane ent beziehungsweise aufenthaltlich war. bis dahin 1880 in Ossenheim gedient beziet 9 ö un Dr. Braden.
Bekanntmachung. sführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete
äßhei ruction vom 2. September 1875 zur Ausfüh Natu ö a
Macht 7 0 n Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der eee für den Monat Juli 1880 sich für je 100 Kilogramm berechnen: Hafer M. 16.—, Heu M. 6.—, Stroh M. 7.—.
folgendermaßen und zwar für je 9 ch Großherzogliches reisamt
N 7 880. Friedberg. Friedberg den 7. August 1 raden
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