Ausgabe 
9.12.1880
 
Einzelbild herunterladen

5

tone(1 2 ends hn

gemahlenen de Amboina. ne Cironen neue Roset

90800

Wihan rug. Vollmond Ihr g.

uur hatt u

3, J. Stac uber 1880. santlige Cube,

stögcah

enen Zucker. ey, Hof ggferant

180

1 n welßen 5 9

gen mit Preisangabe W

un

Sunmlung ns der Schweiz ist h

IU 8. d. M

Tel

Bilh. Berbel.

60 Pf.,

an Hanstein, n

2

7*

13

Vonnerstag den 9. Dezember. N 146.*

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

1 1 2 1 2 5 N;* Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag. N

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

N Amtlicher Theil. Betreffend: Den Rundgang der Feldgeschworenen im Jahre 1880. Friedberg den 6. Dezember 1880.

J g ö Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Assenheim, Beienheim, Bönstadt, Burg-Gräfenrode, Griedel, Heldenbergen, Hoch-Weisel, f Ilbenstadt, Münzenberg, Nieder-Erlenbach, Nieder-Rosbach, Ober-Mörlen, Okarben, Rockenberg. Wir erinnern Sie an Erledigung unseres Ausschreibens vom 26. October dieses Jahres Oberhessischer Anzeiger Nr. 128. Dr. Braden.

Betreffend: Den Tüncher Johann Joseph Schönberger aus Oberbrechen. Friedberg den 6. Dezember 1880.

1 i Dias Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Großherzogliches Polizeicommissariat Wickstadt und die Großherzogliche Gendarmerie des Kreises. a Wenn Ihnen der Aufenthalt des Rubrikaten oder zu dessen Ermittelung geeignete Anhaltspunkte bekannt werden sollten, so wollen Sie umgehend berichten. Dr. Braden. Bekanntmachung. Betreffend: Polizeireglement, die Unterdrückung des Milzbrandes in der Wetterau. Das Publikum wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach§. 1 des Reglements vom 30. Juni laufenden Jahres in jedem Falle, also auch bei jedem Privatschlachten, vor und nach dem Schlachten die Fleischbeschau geübt werden muß und daß die Polizeiorgane angewiesen worden sind, die Beobachtung dieser Bestimmung, wie des ganzen Reglements vom 30. Juni laufenden Jahres aufs Strengste zu überwachen.

Friedberg den 7. Dezember 1880% Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Bekanntmachung. Betreffend: Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Assenheim. a Die auf Mittwoch den 8. laufenden Monats festgesetzte Wahl der Sachverständigen sammenlegung und deren Stellvertreter wird nunmehr auf Montag den Faufenden Monats, Die Nachweisung der drei Klassen der Wahlberechtigten liegt von Donnerstag den 9. bis Samstag den 11. auf dem Bürgermeistereibureau offen. Die Wahl erfolgt in der Weise, daß von jeder der drei Klassen ein Sachverständiger und dessen Stellvertreter gewählt wird und zwar III. Klasse vou 3 bis Uhr, von der II. Klasse von bis 4 Uhr, von der 1. Klasse von 4 bis Uhr. Das Steuerkapital der Wähler der J. Klasse beträgt 2190 fl. 6 kr. bis 17 fl. 9 kr., das der II. Klasse 16 fl. 55 kr. bis 2 fl. 51 kr., III. Klasse 2 fl. 44 kr. und weniger. Im Falle keine Wahl zu Stande kommen sollte, Friedberg den 7. Dezember 1880.

zur Commission zur Leitung der rubrieirten Zu⸗ Nachmittags 3 Uhr, anberaumt. laufenden Monats incl.

von der

das der 5 würden die Sachverständigen von dem unterzeichneten Kreisamte ernannt werden.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

auf Tausende von Stationen erstrecken, gekündigt worden, was ihre Einnahmen wesentlich schmälere, wodurch nicht

4107

nämlich der Errichtung freiwilliger Feuerwehren, mög licherweise ein Hinderniß bieten kann. Weber bemerkte

Deutsches Reich.

Darmstadt, 4. Dec. Zweite Kammer. Zu der Antwort auf die Interpellation Osann, 1) das Ge⸗ setz vom 10. September 1878, die Landes-Brandversiche rungsanstalt für das Großherzogthum betr., und 2) das Feuerlöschwesen im Großherzogthum betr., beantragt Inter pellant eine Besprechung. Ministerialrath Weber bemerkt: Die Regierung stehe vollständig auf dem Standpunkt des

schließlich, eine generelle Reform der Brandversicherungs gesetzgebung sei im Betrieb, und seiner Ueberzeugung nach werde der frühere Paragraph wiederkehren, wonach ein Fonds zur Unterstützung verunglückter Feuerwehrleute und ihrer Hinterbliebenen gegründet werden solle. Hier⸗ mit wird dieser Gegenstand verlassen. Es folgt auf Antrag Betz eine Besprechung der Antwort der Regierung den Gütertransport auf den

Gesetzes; sie selbst habe einen Fonds gründen wollen, auf seine Interpellation, Ausschuß und Kammer jedoch haben diesen Gedanken Eisenbahnen betreffend. Betz bemerkt: Die Zeitungen nicht gebilligt, vielmehr der Regierung die betreffenden der verschiedensten Parteifärbungen stimmen darin über⸗ Gelder mit der Maßgabe zur Disposition gestellt, daß ein, daß das Vorgehen, wie es dermalen von Seiten der sie jährlich auch verausgabt werden müssen. Ein Fonds preußischen Eisenbahnverwaltung geübt werde, ein uner sei bis jetzt von den Feuerwehrleuten nicht gegründet hörtes, gegen die Art. 42 und 44 der Reichsverfassung worden, obgleich denselben seinerseits dieser Gedanke ge- verstoßendes sei, welche Artikel ein collegialisches Be legentlich recht nahe gelegt worden sei. Das Bedürfniß nehmen zwischen den einzelnen Bahnverwaltungen statuiren, im Lande mit Rücksicht auf die Einrichtung und ane e jetzt Güter auf völlig naturwidrige Weise auf ung der Löschgeräthschaften sei ein sehr großes, und es preußischen Linien mit Umgehung und Schädigung der seien an viele Gemeinden des Landes seit den zwei Jahren Hessischen Ludwigsbahn sowohl, als des Handels im des Bestehens des Gesetzes ea. 17,000 M. vertheilt worden, Allgemeinen an ihren Bestimmungsort, gebracht werden. und zwar nur zum geringeren Theil an verunglückte Osann: Als zuerst das Project der Verstaatlichung der Feuerwehrleute und deren Hinterbliebene, weil sich her⸗ Eisenbahnen aufgetaucht sei, habe man es hauptsächlich ausgestellt habe, daß das Bedürfniß, für solche zu sorgen, damit zu begründen versucht, daß den fortwährenden ein sehr geringes sei. Auch dem Landesverband der Feuer; Concurrenzmaßregeln der einzelnen Privatbahnen möglichst wehren sei eine Gabe von 500 M. geworden, weil die entgegengetreten werden aber die Regierung anerkenne, daß durch denselben Nützliches für Sache jetzt, nachdem die 9 das Löschwesen geschaffen worden sei. Sei einmal ein directer Verbindung mit der Unterstützungs-Fonds der freiwilligen Feuerwehren ge- Hände der preußischen Regie gründet, dann trete die Frage heran, ob und wieviel seien seitens des preußischen jährlich an denselben abgegeben werden solle. Bei der einbarungen und Tarife gekündigt, sond Kürze der Zeit seit Einbringung der Interpellation sei erklärt worden, daß directe Tarife über di N n es der Regierung nicht möglich gewesen, sich darüber zu überhaupt nicht mehr vereinbart werden, unbedingt informiren, ob in allen Gemeinden des Landes die Ver⸗ das Wichtigste sei. Wenn auch von der preußischen Regier⸗ ordnung von 1857 durchgeführt werde, doch werde dieselbe ung entschieden und mit Indignation zurückgewiesen werde, auf deren allseitige Durchführung hinwirken. 2* 11 25 n en 5 A in e der angeregten zwangsweisen Einführung von icht⸗ herunterzusetzen und sie dadurch er ifbar zu machen, den halte es 5 Regierung zunächst für zweck⸗ führe doch der jetzt eingeschlagene Weg direct er mäßig, abzuwarten, ob unter der Gunst der neuerdings Ansicht. Es sei dringend geboten, dem ioc obwaltenden Umstände sich nicht freiwillige Feuerwehren nicht freundnachbarlichen Vorgehen der preußische in umfassenderem Maße bilden, weil sie der Ansicht sei, ung entgegenzutreten. Wolfskehl berichtet Es seier daß die Errichtung von Zwang Ludwigsbahn über 100 directe Gütertarife, welche

solle. Wie gestalte sich theinische Bahn, u

ahn stehe

g gekommen? Nicht nbahnministers alle Ver⸗ zt, sondern es sei auch Ludwigsbahn

seien der sich

sfeuerwehren dem Besseren,

blos die Bahn, sondern auch das Land auf das Ein⸗ schneidendste berührt werde, da eine Einschränkung der Zahl der Güterzüge und damit eine Schädigung des Handels und der Industrie die natürliche Folge sei. Das Verfahren der preußischen Regierung verstoße aber, namentlich mit Rücksicht auf die sogenannten Coneurrenz⸗ stationen gegen die Reichsverfassung, und die Kammer habe alle Veranlassung, mit Entschiedenheit die Großh. Regierung in dem Bestreben zu unterstutzen, diesen Ten⸗ denzen entgegenzutreten. Schröder: Im preußischen Ad⸗ geordnetenhause habe vor einigen Tagen ein Abgeordneter nicht angestanden, der Großh. Hessischen Regierung in der Main⸗Canalisation mit dem Bundesrathe zu drohen. Wenn auch die hier gesprochenen Worte nicht so weit in das Reich hineinhallen als das, was in Berlin gesprochen werde, so stehe er doch nicht an, zu sagen, daß mit größerem Recht, als man in Bezug auf jene Frage den Austrag durch den Bundes rath anzurufen sich erklärt habe, auch die Vertretung unseres Laud sagen könne, nöthigenfalls müsse auf Grund der R sverfassung die Hülfe des Reiches in der vorliegenden Frage in Anspruch genommen werden. v. Rabenau: Bei dem Verkauf der Main⸗Weser⸗Bahn habe er schon gesagt: prineipiis obsta. Man habe die Main-Weser-Bahn nicht halten können, und werde auch die Ludwigsbabn nicht halten können, wenn nicht in der letzten Stunde dem Prinzip entgegen⸗ getreten werde: Gewalt geht vor Recht. Das jetzige Verfahren der preußischen Regierung involvire eine directe Verletzung der Reichsverfassung. Ministerialrath Fink erklärt, die Regierung wisse nicht, inwieweit die Königlich Preußische Regierung als solche an den betreffenden Maß⸗ nahmen direct betheiligt sei; sie habe die eingelaufenen Beschwerden der preußischen Regierung mitgetheilt, sie erwarte noch deren Rückäußerung und werde den Gegen⸗ stand weiter verfolgen. 6. Dee. Die Berathung über den Antrag Ellenberger und Genossen, den Fahrplan der Oberhessischen Eisenbahnen betreffend, wird fortgesetzt. Ellenberger: Die Oberhessischen Bahnen seien das enfant terrible, so oft von ihnen die Rede sei, verdüstere sich der Horizont, und die Leere des Hauses beweise, daß