1880.
Dienstag den 8. Juni.
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M 67.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
———— Amtlicher Theil. . Zu publiliciren find aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt: Beilage Nr. 16, Bekanntmachung, die Anleitung für die Fleischbeschauer betreffend;
Nr. 17, Instruction für die Großherzoglichen Kreisämter, Kreisgesundheitsämter, delegirten Kreisärzte und Ortspolizeibehörden zur Ausführung des Gesetzes vom
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10. September 1878, betr. den Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren; Nr. 18, Gesetz,
die Ausübung der Strafgerichtsbarkeit uͤber die
vor dem 1. Januar 1872 pensionirten und zur Disposition gestellten Militärärzte und Militärbeamten betr.; Bekanntmachung, die Zutheilung der Feldgemarkung Bergheim
zu dem Amtsgerichtsbezirke Butzbach betr.
a Das Reichsgesetzblatt Nr. 10 enthält: Gesetz, betreffend den Wucher; Bekanntmachung, betr. Rückvergütung für Branntwein; Nr. 11, Verordnung, betr. nähere Festsetzungen über die Gewährung von Tagegeldern, Fuhrkosten und Umzugsko
der Militär⸗ und Marineverwaltung.
haben S
Betreffend: Die Wahl der Mitglieder des Gemeinderaths. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nach Art. 12 der Landgemeinde-Ordnung hat das 2. Dritttheil der zum Mitglieder am Schlusse l. J. durch das Loos auszus mit Anfang des nächsten Jahres in Dienst zu treten. nach Vorschrift der Anleitung über die Wahlen des Gemeinderaths u. s. zum höchstbesteuerten Dritttheil der Wählbaren gehörenden— Formular E. Landgemeinde-Ordnung, sowie in der Wahl-⸗Anleitung ertheilten Vorschriften verfahren. Insbesondere machen wir noch auf die Bestimmung in Art. 12 der Lau der Zwischenzeit abgegangenen Gemeinderaths-Mitglieder ersetzt werden müssen. fügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 29. März 1877— mitgetheilt durch Protokoll darüber errichten und solches der aufzustellenden Bestandsliste des Gemeinderaths beifügen. Liste, in welche auch die inzwischen etwa abgegangenen Gemeinderaths⸗ ie uns bis spätestens den 1. kommenden Monats zur Prufung einzureichen. Der Vorlage der Wahl-Akten sehen wir spätestens Ende September J. J. entgegen.
Betreffend: Die Bildung der Einschätzungs⸗Commissionen für die Steuerregulirung pro 1881.
binnen 14 Tagen unfehlbar vorzulegen.
Anzeiger Nr.
Betreffend: Don portspflichtigen Briefwechsel zwischen Weed den Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die
Nachdem inzwischen sämmtliche Gemeinden des Kreises Friedberg der 23— exwähnten Vereinbarung beigetreten sind, empfehlen wir Ihnen darauf zu achten,
idgemeinde-Ordnung aufmerksam, Die Ausloosung wollen Sie genau nach Vorschrift der Ver— Kreisamtsblatt Nr. 9 von 1877— vornehmen,
Mitglieder unter Angabe des Grundes des
Abänderung der Sätze der badischen Uebergangsabgabe und Steuer—
sten an die Beamten
Friedberg am 3. Juni 1880.
erstenmal auf Grund derselben gewählten Gemeinderaths— cheiden und haben die bei der Ergänzungswahl neu zu wählenden Gemeinderaths-Mitglieder
Damit die Wahlen zur rechten Zeit vorgenommen werden können, b w. die Listen der Stimmberechtigten— Formular A.— und der
— aufstellen und hiermit genau nach den in dem
wollen Sie alsbald
2. Abschnitt der
wornach gleichzeitig die in
Das Ausloosungs-Protokoll nebst Bestands—
Abganges aufzunehmen sind, Dr. Braden.
Friedberg den 3. Juni 1880.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kretses. Unter Hinweis auf unsere Verfügung vom 23. April 1877, Kreisblatt Nr. 48, laden wir f lichen Einkommensteuer-Einschätzungscommissionen unter Zuziehung des Gemeinderaths sofort vorzunehmen und uns das diesbezügliche Protokoll
Sie ein, die Wahl der Mitglieder der ört—
Dr. Braden. Friedberg, am 3. Juni 1880.
Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. in unserem Ausschreiben vom 19. Februar vorigen Jahres—
daß dieser Vereinbarung entsprechend bei
dem portopflichtigen Briefwechsel zwischen Ihnen und den Gemeindebehörden im Großherzogthum die Absendung immer frankirt erfolgt und auf
Ersatz jeglicher Porto-Auslage zu Gunsten der empfangenden Behörde verzichtet wird.
Beitweffend: Irren⸗ und Siechenzählung im Großherzogthum. Die Großherzogliche Kreisschulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises.
Sie empfangen dunch die P über die betreffende Angelegenheit,
Gegenstande recht forgfältige Aufmerksamkeit zu widmen.— Zu
genaue Zusammenstellung aller in unseren siechen Kinder, fur deren Unterricht und die Lehrer beauftragen, über derartige in
des Ausschreibens euthaltenen Rubriken die noͤthigen Angaben auf je einem
Erziehung gar nicht, oder doch nicht in genügender Ihren Schulen oder doch in der Gemeinde schulpflichtigen Kinder, ganz entsprechend den in dem Zählblatte halben Bogen unserem Kreisschulinspector auf der nächsten Bezirks—
Conferenz einzuhändigen, damit dieser dann hierüber uns die nöthige Vorlage machen kann.
Dr. Braden. Friedberg, am 3. Juni 1880.
ost das Amtsblatt der obersten Schulbehörde Nr. 6 vom 19. Mai laufenden Jahres zu Nr. M. J. 11254 damit Sie dasselbe an Ihre Lehrer, bezw. Oberlehrer abgeben und denselben empfehlen, dem fraglichen gleich wünschten wir bei dieser Veranlassung eine von uns schon längst beabsichtigte n Kreise befindlichen, dem Alter nach schulpflichtigen, jedoch geistesschwachen, blödsinnigen, irren und Weise gesorgt ist, zu erhalten und wollen Sie darum
Dr. Braden.
1 Deutsches Reich. Darmstadt, 4. Juni. Prinz Alexander
heute
Tode der Kaiserin von Rußland hin
jach St. Petersburg abgereist. ü Darmstadt. Der Kreisarzt Dr. Scriba Großen⸗Buseck, dem Schulasp. Heberer aus Richen eine tragenen Stelle eines Kreisarztes zu Lauterbach Lebrerstelle zu Mörfelden, dem Schullehrer Martin zu
zu Ober⸗Jugelheim wurde von der ihm über⸗
uf Nachsuchen enthoben und wegen geschwächter
Gesundheit in den Ruhestand versetzt; der Hülfsgerichtsschreiber Koch in Gießen wurde zum Gerichtsvollzieher in Friedberg ernannt. ˖ Darmstadt. Das Regierungsblatt, Bei— lage Nr. 17, enthält: 8 1. und 11. Uebersicht über die Einnahmen und Aus⸗ gaben des Kirchen⸗ und Schulfonds für Rheinhessen von 1875 und 1876. 111. Uebersicht der für 1880 vorgesehenen Umlagen i den israel. Rel.⸗Gem. des Kr. Mainz. IX. Namens veränderungen.
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ist auf die Nachricht von dem gestern erfolgten
V. Dienstnachrichten. Der auf die ev. Pfarrstelle zu Birkenau präs. Pfarramts⸗Cand. Strack von, Darmstadt wurde bestätigt; dem ev. Pfarrer Schneider zu Wimpfen a. B. die Pfarrstelle zu Groß-Rohrheim übertragen; dem Schullehrer Otto zu Treis a. d. L. die Lehrerstelle zu Kesselbach übertragen; der auf die Diaconatsstelle zu
Erbach präs. Schullehrer Grenz daselbst bestätigst; dem
Schullehrer Rückert zu Massenheim eine Lehrerstelle zu
Spiesheim eine Lehrerstelle zu Pfungstadt übertragen; der Gerichtsvollzieher-Asp. Möbus aus Worms zum Gerichtsvollzieher zu Pfeddersheim ernannt: dem Finanz Aspirant Eckstorm zu Darmstadt das Patent als Geometer 1. Classe für den Kreis Darmstadt, dem H. Grö⸗ ninger aus Ockstadt das Patent als Geometer 2. Cl. für den Kreis Friedberg ertheilt; der auf die Lehrerstelle zu Laudenau präs. Schulasp. Arras aus Erzbach bestätigt; dem Schullehrer Geil zu Schwanheim eine Lehrerstelle zu Groß⸗Gerau übertragen; dem K. Kolb aus Düdels— heim das Patent als Geometer 1. Cl. für den Kreis Büdingen ertheilt; der Schulamtsaspirantin Leinberger aus Büdesheim eine Lehrerinnenstelle zu Weisenau über⸗ tragen; der Vicefeldwebel Schäfer aus Reimenrod und
der Bauaufseher Schneider aus Wendelsheim zu Steuer—⸗ aufsehern ernannt; der auf die Lehrerstelle zu Gersprenz
präs. Schulamtsasp. Rocker aus Wörrstadt bestätigt; dem Schullehrer Lutz zu Weinheim die Lehrerstelle zu
Armsheim übertragen; der auf eine Lehrerstelle zu Stockhausen präs. Schullehrer Altstadt zu Hartershausen bestätigt; dem Schullehrer Glitsch zu Grebenau die Lehrerstelle zu Ruttershausen und dem Schulamtsasp. aus Ernsthofen die Lehrerstelle zu Daubringen übertragen.
»I. Dienstentlassung.
VII. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: Eine Lehrerstelle zu Rumpenheim, Gehalt 900 Mk. Zwei Lehrerstellen an der Volksschule zu Gießen, Gehalt 1200 bis 2400 Mk. und eine Wohnungsvergütung von 200 bis 300 Mk.; zu der einen dieser Stellen besitzt der Stadtvorstand zu Gießen das Präsentationsrecht. Das Concurrenzausschreiben in Beilage Nr. 3 des Reg.⸗Bl. von 1880 wird hiermit zurückgezogen. Eine Lehrerstelle zu Nieder-Roden, Gehalt 900 Mk. 5
Berlin, 4. Juni. Der Kronprinz reist im Auftrage des Kaisers heute Abend nach Petersburg, um der Trauerfeier beizuwohnen.
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