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släringe, Kartoffeln, IWiebeln

1880.

nerstag den 3. Juni.

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MN 65.

Hberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und

Freitag Abend ausgegeben. 1

Kreisblatt für den Kreis Kriedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets *

per Post nachgenommen.

Betreffend: Abverdienst uneinbringlicher Feldstrafen.

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ags und Samstags,

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2. Juni, voch den 1899

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Nachdem nunmehr auch bei einem Hunde zu Ilbenstadt Tollwuth constatirt word Bekanntmachungen rubricirten Betreffs genannten Orten auch zu Buͤdeshe

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Friedberg, am 29. Mai 1880.

e f Dias Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat zu Wickstadt. Wir erinnern Sie an die Wiedervorlage der Specialverzeichnisse rubricirten Betreffes.

Dr. Braden.

en ist, verfügen wir, daß außer den in den bisherigen im, Dortelweil, Klein-Karben, Kloppenheim und Rendel die Hunde an

sicherer Leine zu führen sind, während das Umherlaufen derselben nur insoweit gestattet ist, als dieselben mit einem starken, das Beißen wirk

sam verhindernden Maulkorbe versehen sind.

Zuwiderhandlungen werden auf Grund der nachstehend zum Abdruck gebrachten Strafbestim Herrenlos beziehungsweise ohne Maulkorb umherlaufende Hunde werden eingefangen und f

Eigenthümer gegen Erstattung der Fang- und F Friedberg, am 31. Mai 1880.

Artikel 259. Wenn bei einem Hunde oder be Wuth sich einstellen, so ist der Eigenthümer oder Besitzer gehörig zu verwahren und die Eigenthümer u. s. w. eines von der Wuth befallenen Th und der Polizeiverwaltungsbehörde d Artikel 260. Ist ein Hund oder

oder Besitzer des gebissenen Thieres, oder Derjenige, d

zu verwahren und den Vorfall zur Kenntniß der Polizeiverwaltungsbehörde Derjenige, dessen Obhut und Pflege er anvertraut ist, verpflichtet, hiervon der P

Vorsichtsmaßregeln werden mit 1 bis 10 fl. bestraft. Artikel 261. Diejenigen, welcher dieser polizeilichen Aufforderung nicht

0* etreffend: Tollwuth bei Hunden.

an die Großh. Bürgermeistereien,

Wir haben in Erfahrung gebracht, beschriebenen Sicherheitsmaßregeln frei sehen uns veranlaßt, denjenigen von Ihnen, nachdrücklich

Großherzoglichen Bürgermeistereien werden dem

Zur Verhütung von Unglücksfällen w zu Ende dieser Woche ihren Anfang nehmen we aufgehißte F die Schelle empfohlen.

Friedberg, 1. Juni 1880.

Anzeige bei der Polizeiverwaltungsbehörde zu machen,

Sobald die Polizeiverwaltungs behörde,

daß in verschiedenen Fällen in de umhergelaufen sind, ohne daß deren

ste Handhabung der von uns in ru fangen herrenlos, beziehungsweise ohne Maulkorb umh

ird bekannt gemacht, daß

lagge bezeichneten Uebungszeiten hiermit gewarnt.

ütterungskosten reklamirt werden, getödtet.

i deinem anderen Thiere die Wuth(Was

ieres unbenommen, dasselbe sog

essen Obhut das Letztere anvertraut ist zu bringen. Ist ein Mensch

weil sich ein tolles Thier in der Gegend gezeigt, 8

alsbald Genüge leisten, in eine Strafe von( bis

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg die Großh. Gendarmerie des Kreises und das Großh. Polizeicommissariat zu Wickstadt.

m mit Sperre belegten Theile des Kreises Hunde ohne die vor Besitzer zur polizeilichen Anzeige gebracht worden wären. deren Sektionsbezirken Sperre verfügt worden ist, die

in deren Gemeinden beziehungsweise in

oder Derjenige, dessen Obhut das Thier anvertraut ist, sobald ihm diese widrigenfalls denselben eine Strafe von 5 bis 20 fl. trifft. Es ist zwar auch dem leich zu tödten, er muß aber auch in diesem Falle den Cadaver gehörig verwahren ie Anzeige machen bei Vermeidung einer Strafe von 3 bis 10 fl. ein anderes Thier von einem wirklich oder auch nur dem sobald er davon Kenntniß erhält, verp von einem solchen Thiere gebissen worden, so ist derselbe oder olizeiverwaltungsbehörde oder einem Arzte die Anzeige zu machen.

br. Betreffe ertheilten Vorschriften einzuschärfen und erwarten insbesondere, daß Sie dem erlaufender Hunde Ihre besondere, gewissenhafteste Aufmerksamkeit zupvenden werden. Die

mungen geahndet. alls sie nicht binnen 24 Stunden von dem

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

sserscheu) ausbricht, oder auch nur Anzeichen des drohenden Ausbruchs der

s bekannt wird, verpflichtet, das Thier

Anscheine nach tollen Thiere gebissen worden, so ist der Eigenthümer

flichtet, das gebissene Thier gehörig

Unterlassungen dieser

das Einsperren der Hunde angeordnet hat, so verfallen

Friedberg, 31. Mai 1880.

Wir

Ein⸗

ihnen unterstellten Polizei und Feldschutzpersonal entsprechende Anweisung ertheilen.

Dr. Braden.

Bekanntmachung.

rden und wird vor Betreten

nach Anzeige des Bezirkscommandos die Schießübungen auf der Seewiese des Schießbereichs während der durch eine auf der Schießmauer In den dem Schießplatz zunächst gelegenen Orten wird Bekanntmachung durch

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Das Regierungsblatt Nr. 18 enthält:. f 1. Gesetz über die Ausübung der Strafgerichtsbarkeit über die vor dem 1. Januar 1872 pensionirten und zur Disposition gestellten Militärärzte und Militärbeamten. 11. Bekanntmachung über die Ergänzung der Militär⸗ Convention mit Preußen vom 13. Juni 1871. in Bezug auf die Regelung der strafgerichtlichen Verhältnisse der dem Königlich Preußischen Armee⸗Verbande nicht ange⸗ fen Offieiere. i g 5 III. Bekanntmachung über die Zutheilung der Feld⸗ gemarkung Bergheim zu dem Amtsgerichtsbezirk Butzbach. Berlin, 1. Juni. Der Kaiser hat heute mit dem Chef der Admiralität, General v. Stosch, conferirt und hierauf den Minister Bitter empfangen. Nachmittags wird der Kaiser einer

Einladung des Fürsten Bismarck zum Diner folgen.

Berlin, 31. Mai. Abgeordnetenhaus. Der Gesetz- Entwurf zur Abänderung und Ergänzuns. Gesetzes betreffend die Verfassung der Verwaltungs gerichte und das Verwaltungsstreitverfahren wird in A Lesung angenommen. Es folgt sodann die dritte Berath⸗ ung des Verwaltungs ⸗Organisations⸗Gesetzes. 1 5 Commisston zur Vorberathung der Kirchenvorlage gat sich heute alsbald eonstituirt; ihren Berathungen wird

*

bee erer.

*

der Cultusminister mit Geheimrath Hübler beiwohnen.

Berathung des Verwaltungs organisationsgesetzes fort.

1. Juni. Fürst Gortschakoff ist heute früh hier eingetroffen, im russischen Botschafts⸗ hotel abgestiegen und gedenkt nicht früher als am Mittwoch Abend weiter zu reisen. Bis jetzt ist sein nächstes Ziel Baden-Baden.

Ausland.

Oesterreich-Ungarn. Prag, 1. Juni. der Bevölkerung enthusiastisch begrüßt, und in der Hofburg abgestiegen, woselbst er die Ver⸗ tretungen des Klerus, des Adels und der Stadt, sowie zahlreiche andere Deputationen empfing.

Frankreich. Paris, 31. Mai. Der Senat hat den Antrag Baragnon zu Gunsten der Gleichheit der Diplome der Staatsfakultäten und der freien Fakultäten mit einer unwesent⸗ lichen Aenderung angenommen.. Der heute der bezüglichen parlamentarischen Commission mit⸗ getheilte neue Gesetzentwurf des Justizministers, betreffend das Gerichtspersonal, verfügt die

h ohn. Suspension der 1. Juni. Das Abgeordnetenhaus setzte heute die dritte eines

Der Kaiser ist heute früh hier eingetroffen, von

Unabsetzbarkeit auf die Dauer Jahres. Vermuthlich kommt es auf dieser Basis zur Einigung zwischen Minister und

Commission. Großbritannien. London, 31. Mai. Unterhaus. Dilke antwortete auf Befragen

Arnolds: Es sei nicht beabsichtigt, die Unter handlungen mit Persien betreffs Herat, welche von der früheren Regierung gepflogen wurden, wieder aufzunehmen, vielmehr wünsche die Regierung, Herat und Umgegend unter stabilerer, friedlicherer Verwaltung zu sehen. Auf Befragen Campbell's antwortete Dilke: Die Regierung habe heute erfahren, daß die Pforte zur ostru⸗ melischen Commission wieder einen Commissär ernannt habe.

Italien. Rom, 31. Mai. Deputirten⸗ kammer. Depretis verlangte für das von ihm eingebrachte Wahlgesetz dringliche Behandlung. Nach einer Debatte, wann das Gesetz berathen werden solle, genehmigte die Kammer mit 210 gegen 130 Stimmen den Antrag Cavallotti's, das Gesetz vor den Ferien zu verhandeln.