Ausgabe 
3.2.1880
 
Einzelbild herunterladen

en Haus.

U driubng.

iz

8. Febmar! n % Uhr preis. orstand, .

105 Uhr, Schlit⸗ ackeln, wozu

Lit Cub. Armstadt.

r Corarjenvögel

amslädter Hof.

L. Ohnaker, 305

357 ö

sebenst mit, daß e Adam über⸗ hren geschenkte ollen.

ch Heidt.

ch mich einem geneigten Zu⸗

ung. m Heidt. zel zu senen

un Stil. ien bei Aug. 1 2 1

amburg, sind ferner nur sowohl wie in d Piima⸗ Nuß: im Hofe des ein jederzeit zu 5 Haus besoigt. empfohlen,

1 iechard · 7

el,

schen Mühle, I

x fertsch.

lt

15

Dienstag den 3. Februar.

MN 15.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Areisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.

A

Zufolge der für Beienheim angeordneten

ö

Beienheim aufzustellen. Formular A.

überhaupt darf dasselbe nur im Gespann

Fall gestattet.

unter besondere Sperre gelegt. Aus solchen

Betreffend: Das Auftreten der Lungenseuche zu Beienheim.

achstehende besondere Anordnungen erlassen worden:

1. Es ist alsbald unter Zuziehung Großherzoglichen Kreisveterinär arztes Herrn Dr. Gebb eine Grundliste über den Rindviehstand zu

2. Auf Grund der aufgestellten Liste ist der Rindviehstand zu Beienheim einer wöchentlichen Revision, ebenfalls unter Mitwirkung des Groß berzoglichen Kreisveterinäramtes zu unterziehen und deren Ergebniß in wöchentlichen Uebersichten pünktlich an uns einzusenden. Form. B.

Kein Rindvieh darf aus der Gemarkung Beienheim verbracht werden,

innerhalb der Gemarkung das Gehöfte verlassen. Gemeinsamer Weide gang sowie überhaupt gemeinsames Austreiben von Vieh ist untersagt.

Die Einbringung von Rindvieh in die Gemeinde Beienheim ist nur nach vorher eingeholter freisamtlicher Genehmigung für jeden einzelnen

Alle Gehöfte, in welchen ein Fall von Lungenseuche vorkommt, sind

Ote einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bet Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bet uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Vost nachgenommen.

Amtlicher Theil. Bekanntmachung.

Gemarkungssperre find aus der Stallung

5

und nur zur Benutzung gus dem Gehöfte

Gerber abgeliefert

Seuche und zwar

Gehöften darf Rindvieh

Bekanntmachung.

auch nicht im Gespann zur Feldarbeit verwendet und überhaupt nicht

gebracht werden.

Der Eintritt in durchseuchte Stallungen ist Unbefugten verboten; an den Thüren dieser Stallungen ist eine Tafel mit der weit erkennbaren InschriftLungenseuche anzubringen.

Das Tödten und Abschlachten aus verseuchten oder seuche verdächtigen Stallungen, darf nur in dem betr. Gehöfte oder auf dem Wasenplatze und nur unter polizeilicher Aufsicht und in Gegenwart Großherzogl. Kreisveterinäramtes geschehen. solchen Thieren ist erst nach völligem Erkalten erlaubt.

Häute seuchekranker Thiere dürfen nur in völlig getrocknetem Zustande

Die Entfernung des Fleisches ꝛc. von

weggebracht und müssen alsdann direct an den werden.

Der Mist aus durchseuchten Gehöften darf erst nach Erlöschen der

nur mittelst Pferdegespannen ausgefahren und muß

alsdann alsbald untergeackert werden. Friedberg den 30. Januar 1880.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Seitens des Präsidiums des landwirthschaftlichen Vereins Oberhessen wurde die Frage angeregt, ob nicht insbesondere mit Rücksicht auf die bo jährige Erndte und den gegenwärtigen strengen Winter, wodurch namentlich die Kartoffeln vielfach Noth gelitten haben dürften, die Beschaffung und Einfuhr guter Saatfrucht und insbesondere guter Saatkartoffeln für die Fiübjahrs-Ausstellung sich empfehle. In der am 24. laufenden Monats abgehaltenen General-Versammlung des landwirthschaftlichen Bezuks-Vereins Friedberg wurde zwar im Allgemeinen anerkannt, daß ein Notbstand in

ieser Richtung innerhalb des Kreises Friedberg nicht zu constatiren 4 im Intexesse der Landwirthschaft zweckdienlich erscheine.

es landwirthschaftlichen Vereins zu beziehen beabsichtigen, werden daher eingeladen diesbezügliche Anmeldungen bis spätestens bis zum 15. Februar laufenden Jahres bei den betreffenden Groß herzoglichen Bürgermeistereten zu bethätigen, welch Letztere etwaige Bestellungen ständnisse mit der General- Versammlung des Bezirks Vereins auf die in Nr. 3 der land- es Präsidenten des landwirthschaftlichen Vereins für Rheinhessen, Ankauf von hevaliergerste betreffend, mit dem Anfügen hingewiesen, daß auch dieses Saatgut, jedoch nur bei größeren Bestellungen, durch Vermittelung des land Die Großherzoglichen Bürgermeistereien wollen diese Bekanntmachung in geeigneter Weise zur

sofort anher mittbeilen wellen. Zugleich wird wirthschaftlichen Zeitschrift pro 1880 enthaltene

irthschastlichen Bezirks⸗Vereins bezogen werden enntniß Ihrer Gemeinde⸗ Angehörigen bringen. Friedberg den 31. Januar 1880.

Diejenigen Grundbesitzer, welche

im Einver Bekanntmachung

* 1

kann.

sei, gleichzeitig jedoch hervorgehoben, daß eine Aufforderung zur Bestellung von

Saatfrucht und Saalkartoffeln durch Vermittelung

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Das Regierungsblatt, Beilage r. 3, enthält: I. Bekanntmachung über die Bestätigung von Stiftungen uind Ver mächinissen. n. Bekanntmachung, die Prüfungscommission für das fliz⸗ und Verwallungsfach betr.

III. Bekanntmachung über die zur Bestreitung der all⸗ gemeinen Bedürfnisse der ev. Kirche der Großherzogthums imm ersten Vierteljahr 1880 erforderlichen Steuern. IV. und V. Ueberficht der für 1880 genehmigten Um;

lägen in den istael. Religionsgemeinden der Kreise Alzey und Erbach. f VPI. Bekanntmachung wegen der Umlagen der israel. Religionsgemeinde zu Schaafheim für 1879.

VII. Bekanntmachung wegen der Besoldung des Rab⸗ binen zu Alzey.

VIII. ueberficht der für 1880 genehmigten Umlagen

Oppenheim.

IX. Namens veränderungen.

X. Dienstnachrichten. Dem Schullehrer Stiebing zu Merzhausen wurde die Lehrerstelle zu Schwickartshausen, um Schulamtsasp. Kastell aus Büdesbeim eine Lehrerstelle an der Volksschule zu Worms, dem Hausbeschließer Hof⸗ ann in Gießen die Stelle eines Dieners der Landesuni⸗ rstlät übertragen; der Schullchter Lery zu Angenrod zum Lehrer an der Vorschule des Eymasiums zu Gießen, enannt; dem W. Schaubach aus Wöllstein das Patent

as Geomeler 2. Klasse für den Kreis Alzey ertheilt; der Jusseher bei der Brückengelderhebung zu Worms Kasser,

1 die Finanzasp. Schäfer aus Fürstengrund, Vogel aus Nauheim und Volk aus Dieburg zu Steuerauffehern er⸗ nannt; dem Schull hrer Wegerich zu Schimsheim eine

Ihprerfelle zu Zornbeim, dem Schulamteasp. Pfuhl aus Ha bitzheim die Lehrerstelle zu Neuhausen übertragen.

XI. Munärdienftnachricht.

XII. Cbaraklerertheilungen.

XIII. Dienstentlassungen. Der Schullehrer Nungesser zu Bleidenrod wurde vom Dienste, der Schullehrrr Feld mann zu Lauterbach auf Nachsuchen entlassen.

XIV. Rubestandsversetzuugen. Der Reallehrer Schmidt zu Bingen wurde auf Nachsuchen, ferner die Lehrerin Schaller zu Mainz, sodann der Amisgerichtsdiener Gloß zu Gernsheim auf Nachsuchen unter Anerkennung seiner Dienste, in den Ruhestand versetzt.

XV. Con curtenzeröffnungen. Erledigt sind: Eine Lehrerstelle zu Siocktausen, Gehalt 900 M. Das Präsen⸗ latsonstucht steht den ämmilichen Riedesel Freiheren zu Eisen dach zu. Eine Lehrerstelle zu Armebeim, Gehal! 900 M. Die Lehrerstelle zu Enebeim, Gebalr 900 M. Die Lebrer fürlle zu Bleidenrod, Gebal! 900 M. Eine Lehrerstelle zu Schwabsbach, Gehaln 900 M. Zwei mit ev. Theologen zu bei. Lehrersellen an der Mutelschule zu Güͤßen, Gebalie 1800 bis 3600 M.., einschließlich der Vergütung für Verseb ung der Mapretigerstelle, und 200 bis 400 M. Wohnungsver⸗ gütung. Zu der einen diefen Sullen fleht dem Stadivor stande in Guͤßen das Präsentauenerecht zu. Das Con curtenzausschreiben in Beilage Nr. 26 des Regierungsblaites von 1879 wird biermit zurückgezogen. Eine Lehrerstelle zu Helcendergen, Gehalt 900 M.

XVI. Sierbefällg. Gestorben sind: der Schullehrer Krimmer zu Offenbach; der Eymnasiallehrer Dr. Hennes zu Mainz; der Schichimeister Steinberger zu Mel bach; der Förster Delp zu Hüttenfeld; der Schullehrer Huber zu Nieder⸗Weisel; der Landrichter Thaler zu Gießen; der Schul⸗ lehrer Geil zu Essenheim; der Landrichter Dr. Gilmer zu Güßen; der ev. Pfarrer Degen zu Harxheim.

30. Jan. Die zweite Kammer hat in ihrer heutigen Sitzung den Verkauf des hessischen An theils der Main⸗Weserbahn an den preußischen

*

3

Debatte genehmigt.

Staat in namentlicher Abstimmung mit 24 gegen 24 Stimmen genehmigt.

Der Finanzaus schuß der zweiten Kammer bat bezüglich des Rheinbrückenbaues sich dahin ge⸗ einigt, der Kammer die Bewilligung der verlangten 3,600,000 Mark vorzuschlagen, jedoch der Stadt Mainz den Bau der Brücke zu übertragen. Die Regierung hat den Ständen die Zusicherung ertheilt, daß sie für den Fall der Genehmigung des Verkaufs der Main Weserbahn die Absicht hege, den Provinzen bestimmte Kapitalbeträge zu überweisen, deren Erträgnisse in erster Linie dazu bestimmt sein sollen, den Kreisen Beihülfe zur Er⸗ bauung von Kreisstraßen zu gewähren.

Berlin, 31. Jan. Abgeordnetenhaus. Der Gesetzentwurf, betreffend die Deckung der Aus- gaben pro 1878/79 wird in dritter Lesung ohne Es solgt hierauf die dritte Berathung des Feld- und Forstpolizeigesetzes. Die Paragraphen 1 bis 8 werden ohne Debatte un- verändert genehmigt.§ 9 wird nach dem An- trage Hüner in der Fassung der Regierungsvorlage, welche etwas milder lautet aks die Fassung der zweiten Lesung, wiederhergestellt.§ 10 wird un- verändert in der Fassung der zweiten Lesung an- genommen. Die§§ 1117 bleiben unverändert. § 18 wird mit dem Amendement Windhorst an-

genommen, wonach bestimmt wird: Liegen Voraus- setzungen des§ 370 Nr. 5 des Strafgesetzbuches