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finden, wenn solche rechtzeitig bei der zuständigen Behörde angebracht worden sind und es geht die Berechtigung zum cbiabrig-tceiwilgen Dienst für denjenigen verloren, welcher den Zeitraum der ihm gewährten Zurückstellung verstreichen läßt, ohne sich zum Dienstanttitte zu melden. Es haben sich daher die zum einjährig freiwilligen Dienst Berechtigten spätestens beim Eintritt in das militärpflichtige Alter, sonach zu Aafang des Jahres, in welchem sie das 20. Lebensjahr vollenden, wie dies auch in den Berechtigungsscheinen bemerkt ist, bei der ErsatzCommission ihres Gestellungsortes zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Ausbebung zu beantragen. Auf Grund dieser Vorlage erfolgt seitens der Etsatz- Commission Zurückstellung bis zum 1. October des vierten Militärpflich jahres. Soll indessen was ausnahmsweise zulässig, eine weitere Zurückstellung bis zum sechsten Militärpflichtjahre erwirkt werden, so muß solche so rechtzeitig bei derjenigen Ersatz-Commission, welche die erste Zurückstellung verfügt hat, nachgesucht werden, daß die Entschließung auf das betreffende Gesuch noch vor Ablauf der Zeit, für welche die erste

Zurückstellung bewilligt worden ist, in den Händen des Nachsuchenden sich befindet. Gleiches gilt in dem Falle, wenn wegen ganz besonderer Ver⸗ bältnisse die aus nahmsweise Zurückstellung über das sechste Militärpflichtjahr durch die Ministerial Instanz beantragt werden will, in welchem Falle

das betreffende Gesuch ebenmäßig bei derjenigen ErsatzCommisston einzureichen ist, welche die Zurückstellung bis zum sechsten Militärpflichtjahre zuge⸗ standen hat. In beiden letzteren Fällen muß daher das betreffende Gesuch auf weitere Zurückstellang möglichst frühzeitig und jedenfalls wohl ein Vierteljahr vor Ablauf des Zeitpunktes, bis zu welchem die Zurückstellung genehmigt war, angebracht werden. ö Friedberg den 31. Dezember 1879. Der Civilvorsitzende der i Ersatz⸗Commission Friedberg. N N Dr. Braden. N a

Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Bewerber um Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1880. Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen sich der im nächsten[lauf. Zu pos. b. wird noch besonders darauf hingewiesen, daß in dem Frühlahr statifindenden rubricirten Prüfung zu unterziehen, werden hier- Einwilligungsattest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der durch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meidung Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unter- des Ausschlusses von dieser Prüfung spälestens bis zum 1. Februar 1880 halten zu können, nicht fehlen darf und daß die Unterschrift des Vaters bei der unterzeichneten Prüfungs Commission einzureichen. Hinsichtlich der oder Vormundes beglaubigt sein muß. Anbringung der Gesuche wird im Speziellen das Folgende bemerkt: 5) In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei frem⸗ 1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs Commission] den Sprachen(Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen Meldende geprüft sein will.

seinen dauernden Aufenthaltsort hat., 5 6) Ist bereits früber ein Gesuch um Zulassung zur Prüsung einge- 2) Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem reicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Uabeschollenheits⸗ 17. Lebensjahr erfolgen. zeugniß beizulegen. Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfen⸗

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein den geskellt werden, gibt die Pröfungsordnung(Anlage 2 zur Ersagord⸗ und ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu verwen⸗ e den I. Theil 11 Oründ n 1 8.. 1875 2 den. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse ange- Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) Aufschluß. Bezüglich des Prüfungs⸗

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburtszeug⸗ weitere Bekanntmachung. Eine spezielle Ladung erfolgt nicht.

niß; b. Einwilligungsattest des Vaters oder Vormundes mit der Erklär⸗

geben wird. termins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt i ung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit den Freiwilligen während einer

Darmstadt den 22. Dezember 1879.

einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; Großherzogliche Prüfungs⸗Commission für einjährig Freiwillige. c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches von der Polizeiobrigkeit oder der Der Vorsitzende. vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist; d. einen selbstgeschriebenen Lebens⸗ Spamer.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande. 1

Mit dem 1. Januar 1880 tritt das Gesetz vom 20. Juli d. J.(Reichs-Gesetzblatt S. 281 ff) in Wirksamkeit. Von dem genannten Zeitpunkte an sind die Waaren, welche über die Grenze des deutschen Zollgebiets ein, aus: oder durchgeführt werden, nach Gattung Menge, Herkunfts- und Bestimmungsland anzumelden. Diese Anmeldung hat bei der Ein und Durchfuhr der Regel nach von dem ausländischen Absender resp. von dem Wagarenführer zu erfolgen, während bei der Ausfuhr dem deutschen Absender die Ausstellung des Anmeldescheins obliegt, der weder von den öffentlichen Transportanstalten noch auch von Personen, welche die Güterbeförderung gewerbsmäßig betreiben in dieser Beziehung vertreten werden kann. Nach unserer Kenntniß der einschlägigen Verhältnisse werden in dem diesseitigen Bezirk(Provinz Oberhessen) vorab nur Waarensendungen der letzteren Art vorkommen, wozu die auf grünem Papier gedruckten Formulare derAnmeldescheine für die Ausfuhr zu verwenden, und von dem Waarenabsender auszufüllen sind. Einzelne Exemplare dieses Formulars und der Anleitung zur Ausfüllung derselben sind bei uns und den Großherzoglichen Orts Einnebmereien zu Grünberg, Alsfeld, Lauterbach, Lich, Nidda, Gedern, Büdingen, Butzbach und Friedberg unentgeltlich zu haben. Außerdem werden von den Postanstalten solche Formulare zu Anmeldescheinen für die Ausfubr, mit der niedrigsten Stempelmarke von 5 Pf. versehen, zum Verkaufe bereit gehalten. Durch Hinzukleben der betreffenden Marken können diese Formulare auch zu Anmeldungen, die einem höheren Stempelsatze unterliegen, verwendet werden. Die Jateressenten wollen zur Vermeidung unangenehmer Folgen mit den vorerwähnten Bestimmungen sich näber bekannt machen und in Zweifelsfällen um Auskunftsertheilung an uns sich wenden.

Gießen am 27. December 1879. Großberzogliches Hauptsteueramt.

An die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Wir ersuchen Sie, diejenigen Ihrer Ortsangehörigen, welchen Pfleglinge unserer Stiftung anvertraut find, zu benachrichtigen, daß unser Rechner, Herr Stadtrechner Vogt dahier, die Pfleggelder für das zweite Semester 1879 nach Beibringung der vorschriftsmäßigen Bescheinigung Mitwoch den 7. Januar 1880 auszahlen wird. 1

Friedberg den 31. Dezember 1879. b Für die Verwaltungs- Commission der Mathildenstiftung. Meyer. Deutsches Reich. Fortdauer beiderseits autonom geregelt wird. Der Großbritannien. London. Eine De⸗ 1 Darmstadt. Militär- Dienst-Nachrichten. Zollkartell wird während der vereinbarten Fort- pesche des General Roberts aus Kabul vom 111 Dr. Wolf, Assistenzarzt 2. Kl. vom 3. Großh. dauer des Vertrages insoweit zur Ausführung 28. Dec. 1879 meldet: General Baker marschirt 40

Inf. Regt. Nr. 117, zum Assistenzarzt 1. Kl.; gebracht, als bestehende Gesetze dem nicht entgegen- mit 1700 Mann Infanterie und Cavallerie nebst Dr. Schreiner, Unterarzt der Landw. vom 1. Bat, stehen. Sicherem Vernehmen nach wird die Ver 4 Kanonen in der Richtung auf Kohistan. In

2. Großb. Landw. Regts. Nr. 116, zum Assistenz- edelungsverkehr bis 15. Febr. in bisheriger Weise der Umgebung von Kabul wird Ruhe und Ord-* 1

arzt 2. Kl. der Landw. befördert. unter Bewilligung zollfreier Wiedereinfuhr belassen. nung schnell wieder bergestellt.

Berlin. Ein hier verbreitetes Flugblatt, betiteltDie Spinne, welches in heftigster Weise Frankreich. Paris. Wie dasBerl. Individuum feuerte zwei Revolverschüsse auf den gegen die Juden agitirt und von der Antisemiten- Tagebl. hört, haben sowohl Präsident Grevy als König und die Königin ab. Es wurde Niemand liga ausgeht, ist mit Beschlag belegt. auch der neue französische Ministerpräsident Freyeinet getroffen. Der Thäter ist verhaftet. Nach amt⸗

31. Dec. 1879. Zufolge einer heute hier es verweigert, das Demissionsgesuch des Geafen lichen Mittheilungen heißt derselbe Francesco Otaro getroffenen Vereinbarung wird der Handelsvertrag St. Vallier anzunehmen. Uebrigens soll der Bot- und ist aus Galizien gebürtig. Seiner Aussage

zwischen Deutschland und Oesterreich Ungarn vom schafter trotzdem auf seiner Enklassung bebarren, zufolge war derselbe Kuchenbäcker; wegen des 1

16. December 1878 nebst Schlußprotokoll bis da er dieselbe schon aus dem Grunde wünscht, schlechten Standes seiner Geschäfte habe er den 30. Juni 1880 in Kraft bleiben, jedoch mit weil er mit der inneren Politik nicht einverstanden Entschluß gefaßt, sich das Leben zu nehmen, doch Ausschluß der Bestimmungen über die Zollfreiheit ist, welche z. B. in der Schul- und Unterrichts- ein Freund habe ihm gerathen, ein Attentat auf von Rohleinen, über Refactien bei Eisenbahntarifen, frage vom Minister Ferry verfolgt wird und weil den König zu unternehmen. Otaro erklärte ferner, über Beschlagnahme von Eisenbahn- Fahr- und Graf St. Vallier in seiner Eigenschaft als Senator daß er Mitschuldige habe. Einer von diesen ist Betriebs⸗Material, sowie mit Ausschluß der Be- eventuell sich gezwungen fühlen würde, gegen die bereits verhaftet, ein anderer wird noch gesucht. stimmungen über den Veredelungsverkehr, dessen Regierung zu stimmen. Der König dlieb vollkommen gelassen; auch die 5 13 5 f

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Ausland. Spanien. Madrid, 30. Dec. 1879. Ein 1.

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