Ausgabe 
2.11.1880
 
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1880. M 130.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und m Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Dienstag den 2. November.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstaz, Donnerstag und Samstag.

K N 2 4 Kreisblatt für den Kreis Friedberg

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil. Betreffend: Die Denunciationsgebühren, insbesondere die Strafantheile der Gemeinden an den Feldstrafen. Friedberg am 23. October 1880. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der in nachstehender Uebersicht genannten Gemeinden.

Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 25. Juli dieses Jahres Oberhessischer Anzeiger Nr. 89 und die uns von Ihnen erstatteten Berichte benachrichtigen wir Sie, daß wir von dem uns zur Belohnung des Feldpolizeipersonals zur Verfügung gestellten Betrag unter Berücksichtigung der Dienstführung und Würdigkeit, des Dienstalters und der Gehaltsverhältnisse der Feldschützen die nachstehend näher bezeichneten Remunerationen verwilligt haben. Sie wollen die Interessenten hievon in Kenntniß setzen und ihnen bemerken, daß sie den betreffen den Betrag bis zum 15. kommenden Monats bei dem Rechner der Kreiskasse dahier nach Vorlegung einer von Ihnen beglaubigten Quittung auf halbem Bogen in Empfang zu nehmen haben.

anzuhalten und bei fortgesetzter Pflichtversäumniß uns Vorlage wegen Enutlassung vom Dienste zu machen. Ganz allgemein auch bezüglich der diensteifrigen Schützen ist tadelnd hervorzuheben, daß die Anzeigen in den allermeisten Fällen zu wenig präcis und klar gefaßt sind. Die Herren Amtsanwälte haben es übernommen uns hierauf bezügliche Mittheilungen behufs Berücksichtigung bei der nächsten Remuneration zu machen. Dr. Braden. Uebersicht, betreffend die Remuneration des Feldschutzpersonals pro 1879/80.

Assenheim: Wilhelm Maul 20 M., Bad-Nauheim: Wilhelm Stamm 20 M., Bauernheim: Hch. Phil. Walther 35 M., Beienheim: Kaspar Jung 25 M., Bönstadt: Martin Jung 50 M., Bruchenbrücken: Johannes Graf 15 M., Büdesheim: Heinrich Haas 70 M., Heinrich Busch 30 M., Burg⸗Gräfenrode: Jacob Fritz 50 M., Konrad Haag 20 M., Butzbach: Joh. Hch. Berner 30 M., Andreas Düringer 30 M., Dorn-Assenheim: Georg Bommersheim 40 M., Dortelweil: G. Schröder 90 M., Fauerbach v. d. H.: Konrad Deubler J. 90 M., Joh. Peter Dieter II. 35 M., Friedberg: Johann Sauer 15 M., Heinrich Tönges 15 M., Georg Briel 15 M., Johannes Kopp 80 M., Gambach: Kaspar Wächter 20 M., Heinrich Zöller 50 M., Griedel: A. Sauer 20 M., Groß-Karben: Ph. Kammer 15 M., Nicol. Stelz 15 M., Haarheim: L. Müller II. 120 M., L. Möglich 35 M., Heldenbergen: J. Gerlach 85 M., J. Stärk II. 35 M., Gg. Hack 20 M., Hoch⸗ Weisel: Konrad Hofmann 100 M., Heinrich Becker II. 50 M., Kaichen: Johann Adelmann 100 M., Jacob Baier 55 M., Klein-Karben: Ph. Sonntag 35 M., G. Schneider 15 M., Kirch-Göns: Konrad Schepp VI. 20 M., Kloppenheim: P. Seyer 60. M., Langenhain: Jacob Werner III. 90 M., Maibach: Joh. Gg. Maurer 30 M., Melbach: Ph. Jöckel 20 M., Massenheim: Joh. Truschel 65 M., Münster: Hch. Kuhl 90 M., Münzenberg: Peter Böckel 80 M., Nieder-Erlenbach: Konr. Wilh. Kuntz 15 M., Nieder-Eschbach: Konrad Kester 15 M., Nieder-Florstadt: Ludw. Backes 60 M., Hch. Ludw. Hübner 20 M., Nieder-Rosbach: Konr. Backes 20 M., Nieder-Weisel: Jac. Sehrt 15 M., Jacob Reuter VII. 15 M., Nieder-Wöllstadt: Jacob Oertel II. 30 M., Ober⸗Mörlen: Peter Rühl 40 M., Jacob Morschel 20 M., Ober Rosbach: Joh. Kratz 100 M., Ph. Wenzel 45 M., Ober-Wöllstadt: Ad. Meisinger 15 M., Ockstadt: Joh. Gröninger X. 20 M., Okarben: Hch. Hofmann 25 M., Oppershofen: Kasp. Graubert 35 M., Ossenheim: Fr. Merkel 20 M., Petterweil: Ph. Wall 15 M., Reichelsheim: Jac. Schmidt 30 M., Johs. Müller 30 M., Rendel: Gg. Beck 50 M., Rockenberg: Nic. Michelbach 45 M., Nodheim v. d. H.: Chr. Schäfer 15 M., Schwalheim: Johs. Weiß 50 M., Södel: J. C. Wagner 35 M., Stammheim: Wilh. Meub 40 M., Steinfurth: Gottfr. Gillmann 90 M., Vilbel: W. Marburger 65 M., Woͤlfersheim: Ph. Schwann 30 M., Ludwig Bernhard 15 M., Wohnbach: Wilh. Sack 20 M.

Betreffend: Volkszählung pro 1880.. Friedberg am 30. October 1880. Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und den Gr. Polizeicommissär zu Wickstadt.

Sie wollen die für Ihre Gemeinden vorbereiteten Zählkarten, Zählbriese, Controle- und Gemeindelisten bis spätestens 10. kommenden Monats auf unserer Amtsstube abholen lassen. Die Boten sind mit schriftlichem Auftrage Ihrerseits zu versehen. Dr. Braden.

Betreffend: Gesuch der Deutschen Militärdienst⸗Versicherungsanstalt zu Hamburg um Exlaubniß zum Geschäfts

8 r eee ee Friedberg am 27. October 1880.

f Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

an die Großberzogl. Bürgermeistereien, Großherzogl. Polizeicommissariat Wickstadt und die Großherzogl. Gendarmerie des Kreises. Großherzogliches Ministerium des Junern und der Justiz hat der Deutschen Militärdienst⸗Versicherungsanstalt zu Hamburg die nach gesuchte Erlaubniß zum Geschäftsbetriebe im Großherzogthum, nachdem sich die Gesellschaft den nachstehenden Bedingungen: f 5 1. daß die Gesellschaft sich verpflichtet, einen Hauptagenten für das Großherzogthum Hessen, welcher in diesem Staate seinen Wohnsitz hat, zu bestellen, durch diesen sowie die übrigen Agenten ordnungsmäßige Bücher und Acten führen und solche den betreffenden höheren Polizei behörden, auf deren Verlangen, jederzeit zur Einsicht vorlegen zu lassen;* 5* 5 2. daß die Gesellschaft in allen auf das Versicherungsgeschäft bezüglichen Rechtsstreitigkeiten zwischen der Gesellschaft und Versicherten aus dem Großherzogthum Hessen sich dem Ausspruche der zuständigen Großherzoglich Hessischen Gerichte nach den Großherzoglich Hessischen . terwirft; ö Lardesgen bfu Gesehschaft die Verpflichtung übernimmt, die Namen der Personen, welche sie zur Besorgung von Geschäften für die Anstalt ö im Großherzogthum Hessen beauftragt, sowie jede Veränderung, welche in diesen Aufträgen eintritt, insbesondere auch das Erlöschen derselben, binnen 14 Tagen in der Darmstädter Zeitung bekannt zu machen, sowie auch alle wichtigeren Bekanntmachungen, insbesondere die jährlichen Rechnungsabschlüsse, Vermögensübersichten und Uebersichten über Einnahmen und Ausgaben des letzten Jahres in diese Zeitung einzurücken;

4. daß die Gesellschaft ferner sich verpflichtet, jährlich den Verwaltungsbericht und die Generalbilanz der Gesellschaft, sowie eine Uebersicht 9025 ade im Großherzogthum Hessen an das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz einzusenden unterworfen hat, auf Grund der vorgelegten Statuten ertheilt. Dr. Braden.

Friedberg am 30. October 1880.

Betreffend: Die Voranschläge der Gemeinden des Kreises Friedberg für 1881/82. 5 5

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg 5 c an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Beienheim, Bruchenbrücken. Büdesheim Burg 8 Gräfenrode, Butzbach, e Fauerbach b. dr., Griedel, Groß-Karben, Harheim, Heldenbergen, Ilbenstadt, Nieder- Eschbach N Nieder- Florstadt, Nieder- Mörlen, Ober-Florstadt, Ober⸗Mörlen, Okarben, Rödgen, Vilbel und Wölfersheim. Wir bringen die Einsendung der Voranschläge hierdurch wiederholt in Erinnerung und erwarten dieselbe nunmehr 1 binnen Tagen oder Bericht darüber, was der Einsendung noch entgegen steht, bezw. wann dieselbe erfolgen wird. Dr. Braden.

Wir nehmen hierbei Veranlassung, Sie darauf aufmerksam zu machen, daß die Handhabung, des Feldschutzes vielfach eine ungenügende ist und weisen Sie an die dienstnachlässigen Feldschützen zur pflichtnäßigen Versehung ihres Dienstes