Ausgabe 
1.7.1880
 
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§. 6. Von den durch obige Vorschriften eutstehenden Kosten fallen zur Last: Sanitätsbeamten entstandenen Kosten, Kreiskasse zu übernehmen für angemessen erachtet,

nommene Reisen der ö en sofern der Kreis solche nicht freiwillig Cadaver und aller übrigen zu beseitigenden

auf die

entstandenen thierärztlichen Gebühren.

§. 7. Sofern nicht nach bestehenden gesetzlich. 0 10 bis 17 Mark wer ein Stück Vieh ohne Zustimmung des Fleischbeschauers schlachtet; dstrafe von 30 bis 80 Mark, wer ein gef öffnet oder Theile davon veräußert oder benutzt; oder wer einen Wasenplatz unbefugt betritt,

§. 2 zuwider die Anzeige unterläßt; 3) mit Gel

Friedberg den 30. Juni 1880.

Gegenstände, sowie für die Kosten für Desinfection der Stallung und aller sonstigen in seinem Besi

wenn die Requisition hierzu

die Desinfection

1) dem Staate alle für in sanitätlichem Interesse unter⸗ durch eine Polizeibehörde erfolgt ist; die für Wegschaffung und Verscharrung der des Abdeckerfuhrwerks entstandenen Kosten; 3) dem Besitzer tze verbleibenden Gegenstände, sowie die auf seine Veranlassung

2) den Gemeinden,

en Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, wird bestraft 1) mit Geldstrafe von 2) mit allenes oder getödtetes Thier ohne Erlaubniß abledert, beweiden läßt oder verscharrte Theile darauf ausgräbt.

Geldstrafe von 15 bis 50 Mark, wer dem

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

0 Deutsches Reich.

Darmstadt, 30. Juni. Der Großherzog ist heute mit Familie nach Wolfsgarten über⸗ gesiedelt. Die Prinzessinnen Victoria und Elisabeth kommen bis Freitag aus England zurück und begeben sich ebenfalls nach Wolfsgarten.

Berlin, 28. Juni. Die Conferenz nahm heute einstimmig die von dem französischen Bot schafter entworfene Finalacte, enthaltend die Conferenzentscheidung, an; dieselbe wird von den Botschaftern ihren Regierungen unterbreitet, welche dieselbe in Athen und Constantinopel notificiren. Die Grenze beginnt östlich bei der Mündung des Flusses Maurolongos und bleibt dann auf den höchsten Höhen der Olympos und Pindusgebirge; bei Kanhalbacki erreicht sie den Lauf des Kalamas und folgt demselben bis zur Mündung. Die zagoritischen Bezirke bleiben bei der Türkei. Die Conferenz erledigte dann Sekundärfragen, darunter Gleichberechtigung und Freiheit religiöser Culte, Regelung der Grund⸗ Eigenthums-Verhältnisse auswandernder Musel manen, die Höhe des von Griechenland zu übernehmenden türkischen Schuldantheils. Alle diese Fragen wurden gemäß den Bestimmungen des Berliner Vertrages erledigt, ferner die Fragen der Grenzpolizei und der Schifffahrts verhältnisse. Für die Entscheidung der Con ferenz ist der Gesichtspunkt maßgebend gewesen, keinem Theile eine strategisch dominirende Stellung gegenüber dem anderen zuzuweisen und dementsprechend die Thalgrenze zu interpretiren. Geltend gemacht wurde für die Nordwestgrenze, möglichst zu verhindern, daß sich die Griechen mit den Albanesen berühren. Für den von Griechenland zu übernehmenden Schuldenantheil bildet die Einwohnerzahl den Maßstab. Die Feststellung der Summe ist fur spater vorbehalten. Die in dem abzutretenden Theile belegenen kaiserlich türkischen Schlösser und Guͤter sind durch eine angemessene Geldentschädigung der Türkei zu vergüten. Für die Kirchengüter ist ein besonderes Verfahren wegen des Verbleibes des muselmanischen Eigenthums vorbehalten. Die Freiheit der Culte erscheint schon durch die griechische Verfassung gewaͤhrleistet.

Berlin, 28. Juni. Abgeordnetenhaus. Fort setzung der dritten Lesung der kirchenpolitischen Vorlage. Windthorst erklärt: das Centrum habe der Sachlage gegenüber zu erklären, daß es seine Position behaupten werde. Obschon es in dem bisherigen Kampfe schwere Verluste erlitten, würde es im weiteren Kampfe mit Ruhe in seiner Position verharren. Die Grundlage, die jetzt geboten werde, sei absolut nicht geeignet, den Frieden zu ermöglichen. Die Vorlage habe sich nicht als Provisorium, sondern als definitives Gesetz ange kündigt; das erhelle aus der Aeußerung des Ministers, daß dieselbe die äußerste Concession enthalte, welche die Regierung gewähren zu können glaube. Danach gibt es also keine weiteren Verhandlungen wegen organischer Revision der Maigesetze. Die verstümmelte Vorlage fordere Anerkennung der Anzeigepflicht; diese würde niemals erfolgen. Diese Einschaltung verhindere nicht

nur die Annahme der Vorlage, sie mache auch weitere Verhandlungen unmöglich. Damit sei dem Centrum auch

spricht für den Artikel. Der Justizminister bemerkt, daß der Artikel im Staatsministerium nicht ohne Erwä⸗ gung der Frage beschlossen worden sei, ob derselbe nicht mit Rücksicht auf das königliche Begnadigungsrecht unnöthig sei; die Bestimmungen des bez. Maigesetzes machten aber den Artikel nothwendig, durch den das Begnadigungsrecht in keiner Weise beeinträchtigt werde. Der Antrag Windthorst wird abgelehnt und alsdann auch der Art. 4. In der Specialdiseussion wird zunächst der Antrag Rauchhaupt nebst dem Unterantrag Stengel zu Artikel 1 in Debatte gestellt. Rickert erklärt im Namen derjenigen Nationalliberalen, welche dem Com⸗ promiß nicht beitreten, sprechen zu wollen. Es sei uner⸗ klärlich, daß die Regierung einen so großen Werth auf das Zustandekommen der Vorlage lege, obgleich sie erklärt habe, daß ohne die Rückberufung der Bischöfe die Vorlage werthlos geworden sei. Die Ablehnung des Gesetzes würde eine Stärkung des Ansehens der Regier⸗ ung bedeuten. Der Cultus minister erklärt, er habe schon lange ein Mißtrauensvotum in optima korma erwartet. Dies sei aber bis zu dem Zeitpunkte verspart, wo es darauf ankam, Diejenigen abwendig zu machen, welche sich für das Zustandekommen des Gesetzes inte ressiren. So lange der Minister auf dem Platze stehe, auf den die königliche Gnade ihn gestellt, müßte das Mißtrauen Rickert's ihn gleichgültig lassen. Die gefor⸗ derte Erklärung bezüglich des Verhaltens der Regierung zu Art. 4 sei so gewesen, daß die Regierung festgelegt werden sollte in der Legislation für jetzt und alle Zeiten. Daß die Regierung die von ihr selbst eingebrachte Vor⸗ lage auch entgegennehmen würde, wenn sie unter Hülfe des Centrums zu Stande käme, sei hier durchaus erklärlich. v. Sybel findet in der Erklärung des Ministers eine Beruhigung darüber, daß Artikel 4 jemals wieder vor⸗ kommen könnte. Deshalb sei das Gesetz in der amen dirten Form unbedenklich annehmbar. Der Unterantrag Stengel wird abgelehnt. Der Antrag v. Rauchhaupt wird mit 198 gegen 197 Stimmen abgelehnt. Dafür stimmen die Rechte und die Minderheit der National liberalen unter Führung v. Bennigsen's. Artikel 5 wird in der Fassung der zweiten Lesung angenommen, Art. 6 unverändert, Art. 8 nach dem Antrage v. Rauchhaupt mit 205 gegen 198 Stimmen angenommen. Art. 9 wird in der Fassung der zweiten Lesung genehmigt unter Ablehnung des Windthorst'schen Antrages. Art. 10 und 12 werden ohne Debatte genehmigt. Das gesammte Gesetz wird in namentlicher Abstimmung mit 206 gegen 202 Stimmen angenommen.

München, 28. Juni. Die von der hie sigen Generaldirection der Verkehrsanstalten zu einer Conferenz berufenen Vertreter der baierischen Handels- und Gewerbekammern und des landwirthschaftlichen Vereins verwarfen ein stimmig das von der Tarifcommission der deutschen Eisenbahnen vorgeschlagene neue Guͤtertarifschema.

Ausland.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 27. Juni. Der Fuͤrst von Serbien ist hier eingetroffen und in der Hofburg abgestiegen, wo ihn als bald der Kaiser begrüßte.

Belgien. Brüssel. DieIndependance bestätigt die erfolgte Abberufung des belgischen Vertreters beim Vatikan. Die Regierung ist noch unentschieden, ob sie dem Nuntius die Pässe zuschicken soll

Frankreich. Paris, 28. Juni. Die Abtheilungen des Senats haben nunmehr die Commission zur Vorberathung der Amnestie⸗ Vorlage gewählt; von den Mitgliedern der Commission sind 6 der Vorlage abgeneigt und

die Verantwortlichkeit leicht gemacht. Die Centrums- fraction werde auf dem Boden des parxlamentarischen Kampfes beharren, bis man begreife, daß das Centrum nur dannverduften werde, wenn seine Forderungen befriedigt und die ihm gebührende Parität gewährt sein werde. v. Eynern sieht in der amendirten Vorlage das äußerste Maß von Zugeständnissen, welches man der katholischen Bevölkerung machen könnte, und votirt für Annahme des Gesetzes mit Ausschluß des Artikels 4 und unter Annahme des Art. 9 mit Einschluß des Amendements v. Bandemer. Art. 3 wird unverändert angenommen. Es folgt Art. 4; für denselben sind 3 und gegen den selben J Redner eingeschrieben. v. Meyer(Arnswalde) hält den Artikel für überflüssig, da das Begnadigungs recht des Koͤnigs absolut sei. Reichensperger(Olpe)

3 derselben günstig; die ersteren wurden mit 113 Stimmen und die letzteren mit 103 St. gewählt. Der Senat nahm mit 175 gegen 100 St. den Gesetzentwurf, betreffend die Auf hebung des Instituts der Feldprediger, an.

Großbritannien. London. Laut Mel⸗ dung derTimes beabsichtigt die Regierung, im Unterhause eine Resolution zu beantragen, wonach es den Unterhausmitgliedern gestattet sein soll, eine einfache Erklärung an Eidesstatt abzugeben.

digte an, er werde nächsten Donnerstag bean⸗ tragen, daß jedes Parlaments-Mitglied, das beansprucht, eine gesetzmäßige Erklärung an Eidesstatt jetzt abgeben zu durfen, eine solche ungeachtet der am 22. d. M. angenommenen Resolution an Eidesstelle abgeben darf. Labouchere meldet an, er werde in Folge befriedigender Mittheilung Gladstone's morgen seinen Antrag nicht einbringen.

Meldung derDaily News aus Rangoon

ist nach mehreren unerheblichen Erfolgen der

überzutreteu. Prinz Nyounvyoke ist gefangen.

Türkei. Constantinopel. Die europäische Commission für Ostrumelien hat am 26. d. M.

Amendements angenommen. ung findet am 30. Juni statt. Kadri Pascha soll geneigt sein, den Amendements zuzustimmen. Der zum österreichisch-ungarischen Botschafter designirte Baron v. Kalice wurde von der Pforte angenommen und wird in 14 Tagen hier erwartet.

28. Juni. Nach einer Meldung aus Prevesa wurde daselbst eine Proclamation der Militär behörde öffentlich angeschlagen, worin allen Ein wohnern bei Todesstrafe verboten wird, sich zu Gunsten der Abtretung Prevesa's oder eines anderen Theiles von Epirus an Griechenland zu erklären.

29. Juni. Die Botschafter der Signa tar⸗Mächte traten am Samstag zusammen, um die türkische Autwortsnote betreffs Montenegros zu prüfen. Die Botschafter werden, wie es heißt, beschließen, die Note folgendermaßen zu beantworten: da die Wiederbesetzung der an Montenegro durch die April-Convention abge tretenen Gebiete in der seitens der Pforte an gegebenen Form eine unbestimmbare Zeit in Auspruch nehmen könnte, so werde als Ersaß für die Durchführung der April-Convention die Abtretung des Hafens von Dulcigno und des durch den See von Skutari und die Bojana mündung begrenzten Gebietes von Dulcigno an Montenegro vorgeschlagen.

Amerika. Rio de Janeiro, 28. Juni Den letzten Nachrichten aus Buenos Ayres zu folge drangen die Nationaltruppen am 26. ds. in die Stadt ein und forderten die Garnison auf, innerhalb 24 Stunden zu capituliren.

Aus Stadt und Land.

Friedberg. Ein uns zugesagter ausführlicher Be⸗ richt über das Kirchengesangfest ging uns bis zum Redac⸗ tionsschluß leider nicht zu. Die Redaction.

Gießen. Am 28. d. M. wurden vor dem Schwur gerichtshof folgende Sachen abgeurtheilt: Gegen H. Essel von Lindheim und Müller J. Brand von da wegen Raubes. Beide Angeklagten wurden der That für überführt er klärt und jeder in eine Gefängnißstrafe von 1 Jahr und 3 Monat verurtheilt. Gegen J. Crispens von Wolf wegen Brandstiftung. Angeschuldigter wurde in eint Zuchthausstrafe von 4 Jahr unter Aberkennung der bürger lichen Ehrenrechte auf 4 Jahre verurtheilt.

Darmstadt, 29. Juni. Als Geschenk des Kaiserz von Oesterreich für den Großherzog wurde gestern dur einen kaiserl. Bereiter ein Reitpferd edelster Race hierher verbracht.

Klein⸗Zimmern, 26. Juni. Gestern Nachmittag schlug der Blitz in den Thurm der hiesigen Kirche, ohne jedoch zu zünden, nahm von hier seinen Weg durch Dach und Decke in das Innere derselben und ging dann wahr scheinlich durch die gerade offenstehende Eingangsthün wieder in's Freie. Außer einer kleinen Beschädigung des Daches und der Decke hat der Blitzschlag keinen nennens

28. Juni. Unterhaus. Gladstone kün⸗

werthen Schaden verursacht.

vom 27. d. M.: Die Insurrection in Birma

Iusurgenten nunmehr vollständig niedergeschlagen. Letztere wurden gezwungen, auf britisches Gebiet

die erste Berathung des Provinzial-Statuts begonnen und 18 Artikel desselben mit einigen Die nächste Sitz,