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Instruction für die Großh. Kreisämter, Kreis⸗
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1880. Dienstag den 1. Juni. M 64.
Obberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und
Freitag Abend ausgegeben Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
Donnerstag und Samstag.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ei fü 5 1 5 5 e N 2 0. 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post e
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Amtlicher Theil. Betreffend: Die Prüfung von Kesselwärtern(Art. 289 des Polizeistrafgesetzes). Friedberg den 28. Mai 1880.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Die meisten von Ihnen sind mit Erledigung unseres Ausschreibens vom 19. April dieses Jahres— Oberhessischer Anzeiger Nr. 48— noch im Rückstande und erwarten wir solche binnen 8 Tagen. Dr. Braden.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat April 1880 sich folgendermaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen: Hafer M. 16.—, Heu M. 7.—, Stroh M. 6.—. f Friedberg am 27. Mai 1880. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
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Bekanntmachung. Betreffend: Die Drainirung in der Gemarkung Stammheim. Der in der Bekanntmachung obigen Betreffs vom 26. laufenden Monats bestimmte Termin findet nicht Mittwoch, sondern ö Montag den 28. kommenden Monats, Vormittags von 9 bis 11 Uhr, in dem Gemein dehause zu Stammheim statt, was den Interessenten hiermit bekannt gegeben wird. Friedberg den 28. Mai 1880. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
1890 Dr. Braden.
Bekanntmachung. Betreffend: Die Entwässerung der Grundstücke im Ried, Wohnbach und Nauheimer Weg, Gemarkung Ockstadt. 5 Nachdem der Ortsvorstand von Ockstadt die Entwässerung der Grundstücke der Gemarkung Ockstadt in den Fluren X, XI und XXVI beschlossen hat, wird nach Maßgabe des Art. 23 und ff. des Gesetzes vom 2. Januar 1858 Plan mit Beschreibung und Kostenvoranschlag von Donnerstag den 3. Juni bis Donnerstag den 17. Juni auf dem Gemeindetzause zu Ockstadt zur Einsicht der Interessenten mit dem Anfügen offen gelegt, daß Diejenigen, an welche zum Zweck der Entwässerung der Grundstücke ein Anspruch auf Veränderung ihres Eigenthums oder auf dessen Belastung mit Dienstbarkeiten gemacht wird, oder gegen welche ein Zwang zur Theilnahme stattfinden soll, oder deren Grundstücke durch die Entwässerung benachtheiligt werden, im Termin Donnerstag den 1. Juli laufenden Jahres, Vormittags von 9 bis 11 Uhr,
auf dem Gemeindehause zu Ockstadt Erklärung über den Plan und die darnach an sie gemachten Anforderungen abzugeben und in Selbstperson oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte über die Ausführung desselben abzustimmen haben, widrigenfalls sie als für die Ausführung des Plaus zustimmend angesehen werden. a
Innerhalb der HAtägigen Offenlegungsfrist können die vorerwähnten Betheiligten, sowie auch andere Grundbesitzer, welche der beab— sichtigten Anlage, wegen der durch solche ihre Grundstücke treffenden Nachtheile glauben widersprechen zu können, ihre Einwendungen bei uns schriftlich einreichen, außerdem haben in derselben Zeit diejenigen Grundbefitzer, deren Theilnahme an der Entwaͤsserung in Anspruch genommen wird und die es vorziehen, ihre Grundstücke ganz, oder die zur Ausführung der Entwässerungsanlage zuzuziehenden Theile derselben, eigenthümlich abzutreten, statt für solche an dem Unternehmen sich zu betheiligen, dahin gehende Erklärung bei uns abzugeben.
Friedberg den 29. Mai 1880. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. a
1907
Bekanntmachung.
dieses Monats— Oberhessischer Anzeiger Nr. 60— wird hiermit für Groß-Karben u gleichzeitig mit einem genügenden, das Beißen wirksam
Betreffend: Tollwuth bei Hunden.
Bezugnehmend auf die Bekanntmachung vom 20. d Oberh das Führen der Hunde an sicherer Leine unter der Voraussetzung gestattet, daß dieselbe verhindernden Maulkorbe versehen sind.
Friedberg den 29. Mai 1880. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.
ien in den Großberzoglichen Districtseinnehmerrien Friedberg und Nieder-Wöllstadt. die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die Berichtigung der Forst- und Feldstrafen für die 2. Periode 1880 Donnerstags ohne Mahnung anher geschehen kann. Großherzogliche Distrietseinnehmereien Friedberg und Nieder-Wöllstadt. Weigel. Nieß.
An die Großberzoglichen Bürgermeistere
Wir ersuchen Sie in Ihren Gemeinden durch die Schelle
vom 1. bis 25. Juni dieses Jahres an den Zahltagen Dienstags und Friedberg am 31. Mai 1880.
Minister war immer überzeugt, daß ein Ausgleich und zwar nur allmählig und nur auf dem Boden der preußischen Landesgesetzgebung zu erzielen sei. Seine bezüglichen früheren Zusagen erfülle der vorliegende Entwurf. Die Grundlinien des Rechtszustandes bilden nach wie vor die Maigesetze. Die katholische Kirche müsse sich in den Rahmen der nationalen Gesetzgebung fügen, davon kann und wird Preußen nicht abgehen; darüber hat man in Rom auch keine Illusionen entstehen lassen. Bei den Wiener Besprechungen stellte es sich heraus, daß für Staat und Kirche ein gemeinsamer Rechts boden nicht zu
polizeibehörden zur Ausführung des Gesetzes vom 10. Sept. 1878 über den Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter sechs Jahren..
— Militärdienstnachrichten. Dr. Schwarz, Assistenzarzt 2. Cl. vom 1. Bat. 2. Großh. Landw.⸗Regts. Nr. 116, wurde zum Assistenzarzt 1. Cl. der Landw. befördert; Dr. Müller, Assistenz—
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Deutsches Reich. Darmstadt, 30. Mai. Der Großherzog lat am 28. d. M. London verlassen und ist
— Das Regierungsblatt, Beilage Nr. 16,
J. Bekanntmachung, die Anleitung für die Fleisch⸗
5 5 des Gehaltes arzt 1. Cl. vom Nassau. Feldart.⸗Regt. Nr. 27, 8 ind Ki een b
11. Bekanntmachung über den ens b 9 g Gl. N f N76 Pr 51 eren, finden ist. Das Aeußerste sei ein Modus vivendi, daß des Rabbinen zu Bingen für 1880. zum 2. Großh. Drag.-Regt. Nr. 24 versetzt. die Kirche sich s ls möglich ihrer Heilswirk
III. Bekanntmachung über die Erhebung einer Umlage F e eee, ß, 1 und 9 8 Berlin, 28. Mai. Abgeordnetenhaus. Erste hingebe und der Staat gleichfalls möglichst seine Auto⸗ D 5 1 5 8 der Brand- Lesung der kirchenpolitischen Vorlage. Cultusminister rität schütze. Dahin sei leider ziemlich vergeblich in 5 8 605 3 über die Vergütung der v. Puttkam er empfiehlt den Entwurf dem wohl- Wien gearbeitet. Diese Erfahrungen mußten die Regier⸗ 1. wollenden erleuchteten Patriotismus des Hauses. Redner ung hinsichtlich der Revision der Maigesetze vorsichtig
— Das Regierungsblatt Nr. 17 enthält die
„machen. Wollte der Staat diese vornehmen, so hätte er sehr wichtige Waffen aus der Hand gegeben und
gegen das Gesetz bege de darlegen, unter:
will nicht sofort Einwendunge sondern will nur die Um
e— 5 N 2 ei„ r% 5 Paal gesundheitsämter, delegirten Kreisärzte und Orts⸗ dasselbe entstanden, und seine Ziele beleuchten. Nichts dafür eingetauscht. Das wäre eine Schwäche 1 ligten. 15 0 5 ige,
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