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„lehre, Geschichte, Erdkunde, Naturkunde, Gesang, Zeich— enen, sowie, wo es die Verhältnisse irgend gestatten,— „— Turnen und für Mädchen Unterricht in weiblichen
preußischen Regulative wenigstens eine Stunde vor. Es ist eben ein zwingendes Bedürfniß unserer Zeit, daß diese Dinge getrieben werden;
Handel und Verkehr. Friedberg, 27. Mai. Walzen M. 21.50., Korn
„Handarbeiten.“
näher. Das neue Schulgesetz hat, abgesehen vom Zeichnen und Turnen, ein neues Fach uberhaupt nicht eingeführt. Es hat nur zwei Gegenstände, die seither faeultativ waren, obligatorisch gemacht. Denn Geographie und Geschichte sind auch vor dem Schulgesetz schon in der letzten Dorfschule gelehrt worden. Es bleiben demnach nur Naturlehre und Formenlehre übrig. Das Edikt von 1832 hält diese Dinge für wünschenswerth; das Gesetz von 1874 hält sie für nöthig; und die Nothwendigkeit kann denn doch auch keinen Augenblick zweifelhaft sein. Zwischen dem Ediet von 1832 und dem Gesetz von 1874 liegt fast ein halbes Jahrhundert, und die Welt— geschichte kennt keine Epoche, die an den großartigsten Umgestaltungen aller Lebensverhältnisse reicher gewesen wäre. 1832 gab es in ganz Deutschland noch keine Cisenbabn, die Technik lag in den Windeln, von dem eleetrischen Telegraphen hatte man noch keine Ahnung. Heute sind durch die Fortschritte in den Naturwissen— schaften und der Technik die Verkehrsverhältnisse, Handel und Wandel, die Industrie, ja sogar der Ackerbau in einer Weise umgestaltet worden, daß der Unterschied zwischen heute und 1832 größer ist, als zwischen 1832 und 1532. Und von all diesen Dingen sollte die Volksschule keine Notiz nehmen, sie sollte dem gemeinen Mann nicht wenigstens das allernothwendigste mittheilen von dem, was die Grundlage unserer heutigen gesellschaftlichen Existenz bildet? Das hieße ihn zu einem Fremdling machen in seiner eigenen Zeit. Ohne einige Kenntniß der wichtigsten Naturkräfte ist der Handwerker nicht Herr der heutigen Werkzeuge, mit denen er sein Brod verdienen muß, kann der Bauer die einfachste landwirth schaftliche Maschine nicht behandeln. Außerdem hat der naturkundliche Unterricht aber auch eine hohe erziehliche Bedeutung. Die sinnvolle Betrachtung der Natur ver edelt den Menschen, schützt vor roher Gefuͤhllosigkeit gegen Thiere und Pflanzen, veredelt und„weckt Interesse an der Natur und Freude und Lust an Gottes Werken.“
Betrachten wir die beiden Schulordnungen nun etwas
dem praktischen Leben.
fehlt. Wenn nun, wie die da sind, in denen die Schüler keine Tische haben,
um die Zeichenrahmen darauf zu legen, so
sie werden verlangt von Man frage darüber nur ältere Handwerker, die wissen, was ihnen in dieser Beziehung „Reichspost“ erzählt, Schulen
2 a thut der Schul⸗ vorstand, dessen Vorsitzender in der Regel der Pfarrer ist,
M. 15.—17., Gerste M 14.— 15, Hafer M. 14.—15. Alle Preise verstehen sich auf 100 Kilo S 200 Zollpfund.
Friedberg, 28. Mal. Wochenmarkt. Butter kostete per Pfd. M. 1 20— 1.30, Gier per Stück 5 Pf., 2 Stück 9 Pf. Grünberg, 24 Mal. Auf heutigem Wochenmarkt kostete der Centner Walzen M. 10.48, Korn M. 8.39, Gerste
g 1 lch, J 4 g„ 8.70, f M. 7.24,*
nicht seine Schuldigkeit, und ebenso verabsäumt die vor— ein M 284 wf, gesetzte Kreisschulkommisston eine ihrer obersten Pflichten. 27 a 9 9
Die Kinder brauchen ja auch zum Schreiben Tische. Alete 2. Mol. Wochenmarkt Butter per fd.
Wir empfehlen also die ungesäumte Anschaffung einiger Subsellien als das geeignetste Mittel, dem Uebelstand abzuhelfen. Und wenn den Lehrer beim Turnen„der Misthaufen“ genirt, so rathen wir ihm, falls absolut kein anderer Platz zu schaffen wäre, bei gutem Wetter vor's Dorf zu gehen. Da gibts schon Platz genug. Mit gutem Willen läßt sich da Vieles thun. Daß noch manche Gemeinden da sind, wo der Turnunterricht nur auf dem Papier steht, ist wohl richtig und auch vom Gesetzgeber vorausgesehen worden. Allein auf einmal läßt sich nicht Alles machen. Wenn man in Folge des schon unter der alten„Aera“ eingetretenen Lehrermangels genöthigt ist, Männer von mehr als 50 Dienstjahren noch im Dienst zu behalten, so kann man denen wohl nicht mehr zu muthen, daß sie sich noch die Befähigung zum Turn unterrichte erwerben. Das wird sich in einigen Jahren schon ändern. Daß man ernsthaft an Abschaffung des mit Mühe und Noth eingeführten Turnens denken könne, scheint uns fast unglaublich. Will man unserer Jugend diese treffliche Schule der Kraft und der Gewandtheit, der Zucht und des Gehorsams, des Muthes und der Entschlossenheit, dieses ausgezeichnete Mittel zur Her stellung und Erhaltung einer guten Gesundheit rauben? Oder will man die trefflichen Wirkungen des Schul turnens nur den Kindern vornehmer Leute zu Gate kommen lassen, nicht aber den armen Kindern des Volkes, die eigentlich noch ein größeres Bedürfniß haben? Wenn die Meinung der Lehrer an höheren und niederen Schulen nicht beweiskräftig genug ist, so frage man doch die
M. 1.— 1.10 Eier per Stück 4 und 4½ Pf., Käse, per Stück 4—9 Pf., Tauben das Paar 75 Pf„Hühner per Stück M. 1.30, Habhnen per Stück M. 1.50, Enten ver Stück M. 2 50, Kartoffeln per 100 Kilo M. 8.10.— 8.50, Zwiebeln per Centner N. 32, Ochsenfleisch 70 Pf per Pfd., Kuh- und Rindfleisch 5660 Pf. Hammelfleisch 64—70 Pf, Schweinefleisch 58—60 Pf., Kalbfleisch 40—48 Pf.
Frankfurt, 26 Mai. Fruchtbericht. Mehl Nr. 1 M. 40., Nr. 2 M. 38., Nr. 3 M. 32., Nr. 4 M. 28., Nr. 5 M. 22 Roggenmehl%(Berliner Marke) M. 22.50, do. 1.(Berliner Marke) M. 20.50—21., bo. 2.(Berliner Marke) M. 15.50— 16.50, Watzen, eff, hiesiger ab Bahnbof hier, M. 22.— 22.25. ab unserer Umgegend M. 21.75—22., do. fremder je nach Qual. M. 20 50— 22.50, Roggen je nach Qual. M. 13.25 15.75, Gerste M. 17.—18., Hafer M. 14— 15 50, Kohlsamen M. 28— 29., Erbsen M. 19.—27., Wicken M. 14.—16., Linsen M. 17.—36, Bohnen, weiße, M. 19.50, Roggenkleie M. 10., Waizenkleie, grobe und feine, M. 8.—9., Rüböl, detail, M. 68. Die Preise verstehen sich sämmtlich per 200 Pfd. Zollgewicht= 100 Kilo.
Wir machen darauf aufmerksam, daß jetzt für den außerhalb des Reichspostgebiets, einschließlich Balerns und Württembergs, stattfindenden Postanweisungs verkehr eigene Postanweisungs-Formulare zu 40 Pf. zu verwen⸗ den sind, da für jene Fälle die gewöhnlichen Formulare nicht abgesandt werden dürfen.
Geld ⸗Cours. Frankfurt am 24 Mai 1879 20 Frankenstücke
Berggesetzes vom 28. Januar 1876 wird hierdurch zur sffentlichen Kenntniß gebracht, daß Se. Erlaucht Graf Max zu Solms Rödelheim, als Besitzer des Solms— Nödelheimischen Familien- Fideicommisses zu Assenheim, unterm heutigen Tage mit dem Braunkohlenbergwerke „Gollacker“ in der Gemarkung Assenheim, Kreises Fried— berg, mit einem Felde von 1,568,679 Quadratmetern beliehen worden ist. Etwaige Einwendungen gegen diese Verleihung müssen bei Vermeidung des Verlustes des VBorzugsrechtes binnen drei Monaten durch gerichtliche Klage gegen den Vergwerkseigenthämer geltend gemacht werden. Während dieser Frist ist die Einsicht des Situationsrisses bei der Bergmeisterei Gießen Jedem gestattet.
Darmstadt den 22. April 1879.
Großherzogliche Obere Bergbehörde. Jan Tecklenburg.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf die Art. 34 und 35 des Berg⸗ teseßes vom 28. Januar 1876 wird hierdurch zur öffent⸗ chen Kenntniß gebracht, daß Se. Erlaucht Graf Max zu Solms-RNödelheim in Assenheim unterm heutigen Tage mit zem Braunkohlenbergwerke„Wetter“ in der Gemarkung Ussenbeim, Kreises Friedberg, mit einem Felde von 1,954,282 Quadratmetern beliehen worden ist. Etwaige Einwendungen gegen diese Verleihung müssen bei Ver neldung des Verlustes des Vorzugsrechtes binnen drei Monaten durch gerichtliche Klage gegen den Bergwerks Cigenthümer geltend gemacht werden. Während dieser Fist ist die Einsicht des Situationsrisses bei der Berg
neisterei Gießen Jedem gestattet.
Darmstadt den 23. April 1879. ö Großherzogliche Obere Bergbehoͤrde. Jau p.
ö
3 Holz-Versteigerung. 1339 Die am 16. d. Mis. im hiesigen Gemeinbewalde dogehaltene Holzversteigerung ist genehmigt und der erste
Berggesetzes vom 28. Januar 1876 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Erlaucht Graf Max zu Solms Rödelheim, als Besitzer des Solms— Rödelheimischen Familien-Fideicommisses zu Assenheim, unterm heutigen Tage mit dem Braukohlenbergwerke „Nidda“ in der Gemarkung Assenbeim, Kreises Friedberg, mit einem Felde von 1,801,380 Quadratmetern beliehen worden ist. Elwaige Einwendungen gegen diese Ver— leihung müssen bei Vermeidung des Verlustes des Vor— zugsrechtes binnen drei Monaten durch gerichtliche Klage gegen den Bergwerkseigenthümer geltend gemacht werden. Während dieser Frist ist die Einsicht des Situattons— risses bei der Bergmeisterei Gießen Jedem gestattet. Darmstadt den 25. April 1879. Großherzogliche Obere Bergbehörde. J a u p
Oe.
Tecklenburg.
Holzversteigerung.
1849 In dem zu den Waldungen des Großb. Hauses gehörigen Distrikt Burgwald, Schlag XIX, kommen Dienstag den 3. Juni, von Morgens 9½ Uhr an: 10450 Gichen⸗Birken Durchforstungswellen, ö 150 Gebund Pfriemen
zur Versteigerung. Zusammenkunft am Forsthaus Winierstein. ö Ober⸗ Rosbach den 27. Mai 1879 Großherzogliche Oberförsterei Ober Rosbach.
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Bekanntmachung.
1840 Die unterm Heutigen in dem Gräflichen Revier Bainhards abgehaltene Holzversteigerung ist genehmigt und der erste Abfahrtag auf Freitag den 30. d. Mts. festgesetzt worden. Wickstadt den 26. Mat 1879 Gräfliche Forstverwaltung. Schallas.
Aerzte; gerade von ärztlicher Seite wird schon seit e So dne 105 1 8 Warum also den Kindern nicht Etwas sagen über die Jahrzehnten auf Einführung eines obligatorischen Turn— Russische See„„ 16 6873 nützlichen und schädlichen Pflanzen und Thiere ihrer unterrichts gedrängt, und ein Schulregiment unserer Zeit ain e n 9 54 59 Gegend, über den Bau des menschlichen Körpers, oder sollte sich diesen Forderungen verschließen? Von dem 2 C 5 über Entstehung von Wind und Regen, über Blitz und Unterricht in weiblichen Handarbeiten ist keine N V S 7 3 Donner, über den Regenbogen? Das ist nicht zu schwer Rede; der Herr Gegner scheint dagegen Nichts einwenden Dollars in Cold 5 921 flür sie und macht ihnen, in der richtigen Weise gelehrt, zu wollen. Wir wollen aber nicht unerwähnt lassen, Für die Linde neben der St. Georgskapelle gingen auch großes Vergnügen. Wir rufen alle Diejenigen dafür daß wir gerade in der obligatorischen Einführung dieses ferner ein: Dr. Schmid 2 M., Realschüler W Doörter zum Zeugniß auf, die den Unterricht schon einmal selbst Gegenstandes ein besonderes Verdienst unserer Schulver- 50 Pf., Realschüler A Hein 50 Pf, Realschüler ertheilt haben. Wie stehts nun mit dem Zeichnen und waltung erblicken; der Segen dieser Einrichtung findet Fr. Reuter 50 Pf., T.& M 5 M. Jacob Morschel der Formenlehre? Für das Zeichnen sehen sogar die ja auch die allgemeinste Anerkennung.(Forts. folgt.) 2 M. Um weitere Gaben bittet Die Expedition. 522 Bekanntmack Bekanntmachut Submission kRanntmachung. elanntmachung. S. 1852 Unter Bezugnahme auf die Art. 34 und 35 des 1851 Unter Bezugnahme auf die Art. 34 und 35 des 1859 Das Fabren von eirea 300,000 Russensteinen
von der Fabrik Assenheim nach der Brücke der Friedberg⸗
Hanauer⸗Bahn bei der Görbelheimer Mühle soll im Wege öffentlicher Submission vergeben werden. Bedingungen und Lieferzeit liegen bei Bender
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