Ausgabe 
29.5.1879
 
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1879. Donnerstag den 29. Mai. M 63.

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berhessischer Anzeiger.

Freitag Abend ausgegeben.

Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags,

Kreisblatt für den Kreis Friedberg. eas und Sam tags.

W. Die einspaltige Petitzeile wird ber Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. e Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. Foden

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Betreffend: Den im Monat März l. J vorzunehmenden Wlesengang.

Amtlicher Theil.

Friedberg den 27. Mai 1879.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Die nunmehr noch Säumigen werden bei Meidung der Zusendung eines Wartboten an Einsendung der Protokolle binnen 3 Tagen erinnert.

Betreffend: Das Ober-Ersatzgeschäft pro 1879.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. B. d. K.: Küchler, Kreis- Assessor.

Friedberg den 20. Mai 1879.

Der Cioil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg

4 an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und den 4 Das diesjährige Ober Ecsatzgeschäft für den Kreis Friedberg findet nach dem in Nr. 61 des Anzeigers erwähnten Reise- und Geschäftsplan 1 am 13., 14. und 16. Juni laufenden Jahres, Morgens präcis 8 Uhr, in dem Rathbaussaale zu Friedberg statt. Hierbei haben zu erscheinen: 1) Die zur Disposition der Ersatzbebörden entlossenen Mannschaften. 2) Die zur Zeit des Aus hebungs⸗Geschäfts noch vorläufig beur- laubten Rekruten. 3) Die von den Truppen-(Marine-) Theilen abgewiesenen Einjährig⸗ FPrciwilligen. b 4) Felddienstunfäbige und Invaliden, welche beim diesjährigen Musterungsgeschäft von Großherzoglicher Ersatz Commission vor Großher⸗ jogliche Ober Ersatzcommission verwiesen worden sind. 5) Die von Großherzoglicher Ersatz-Commission zur Ersatzreserve I. Klasse in Vorschlag gebrachten sowie f 6) Die vor derselben als tauglich erkannten Militärpflichtigen. f 7) Die von fremden Ersatz-Commissionen zur Ausmusterung oder Ersatzreserve II. Klasse in Vorschlag gebrachten, inzwischen in den dies seitigen Kreis vetzogenen Militärpflichtigen.

Großherzoglichen Polizei-Commissär zu Wickstadt.

Nicht zu erscheinen baben: Die beim diesjährigen Ersatzgeschäfte dahier aus irgend einem Grunde auf ein Jahr zurückgestellten, als untaug⸗ lich erkannten oder zur Ersatzreserve II. Klasse designirten Militärpflichtigen.

Die Ihnen demnächst unter Couvert zugehenden Ladungen wollen Sie den Militärpflichtigen sofort zustellen lassen und dafür sorgen, daß dieselben pünktlich und reinlich erschtinen. Sollten Militärpflichtige, welche der Großherzoglichen Ober-Ersatzcommission vorzustellen sind, bis dahin in einen anderen Aushebungsbezirk verzieben, so ist hiervon nach§. 45 pos. 13 der Ersatzordnung alsbald Anzeige zu machen.

Unter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen der Wehrordnung wollen Sie die betreffenden Militärpflichtigen bedeuten, daß sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie wegen Unterlassungen oder nicht rechtzeitigen Erscheinens in eine der in diesen Bestimmungen bemerkten Strafen genommen werden.

Sie selbst haben sich an den genannten Tagen, sofern an denselben Militärpflichtige aus Ibren Gemeinden zu erscheinen haben, pünktlich einzufinden. J.:

Küchler, Kreis-Assessor.

Deutsche Wehrordnung.

§. 24. 7) Miliärpflichtige, welche in den Terminen vor den Etsatz⸗Behörden

nicht pünkuich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafen. Außerdem können ihnen von den Ersatz⸗ Behörden die Vortheile der Loosung(8 65) enzogen werden. Ist diese Versäumniß in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt, so können sie als unsichete Dienßpflichtige(§. 65, 3) behandelt werden. Ist die Ver⸗ säumniß durch Umstände berbeigesührt, deten Beseitigung nicht in dem Willen der

Gestellunge pflichtigen log, so treten die vorerwähnten Folgen nicht ein. R. M. G.§ 33.

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1§. 65. 3) Vorweg Einzustellende find solche Militärpflichtige, welche in einem 3 von den Ersotz Behörden abzubaltenden Termine nicht pünktlich erschienen und denen 5 deßhalb von den Ober Ersatzcommissionen die Vortheile der Lossung entzogen worden

Betreffend: Das Porto von Sterbfallsanzeigen.

Das Großherzogliche Landgericht Vilbel an die Gr

find. R. M. G.§. 33. Stehen solchen Militärpflichtigen gesetzliche Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zur Seite, so können sie von den derflärkten Ober ⸗Ersotzcommissionen dieser Vergünsigungen nur dann als verlustig erklärt werden, wenn ibre Versäumnisse in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt sind. Unter gleicher Voraussetzung können solche Militärpflichtige von den Ersatz⸗Bebörden als unsichere Dienstpflichtige sosort zur Einstellung gebracht und durch die Landwebr Bezirks⸗Commandeure dem nächsten Infanterie-Truppentheil oder Marinetbeil uüͤder⸗ wiesen werden(§. 67, 3). R. M. G.§. 30, 45 und 7. Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nich! in dem Willen des betreffenden Militär⸗ pflichligen lag, so treten die vorerwähnten Folgen nicht ein. R. M. G. F. 33.

Vilbel am 26. Mai 1879. oßherzoglichen Ortsgerichte des Landgerichtsbezirks.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat bestimmt, daß die Großherzoglichen Ortsgerichts-Vorsteder das Porto für

Sterbfallsanzeigen vorlagsweise aus eigenen Mitteln zu bestreiten haben, vorbehaltlich dessen Ersatzes von den zahlungspflichtigen Personen oder

. Nachlaßmassen, daß es übrigere, sosern dadurch keinerlei Verzögerung der Absendung berbeigesührt wird, auch fernerhin gestattet ist, wie bieher vielfach geschehen, die Sterbfallsanzeigen durch sichere Privatgelegenheiten an das Gericht zu befördern. Sie werden sich hiernach bemessen. ö age

Deutsches Reich.

in den Ruhestand versetzt. seitigen Beschlüssen bei.

den Etat der Ober-Rechnungskammer. Nach An- bestimmte Zeit.

siattung der Universitäteklinik

richtskosten Gesetzes und der Gebühren-Ordnungen Paris abreisen.

nag des Ausschusses trat man den Beschlüssen Berlin, 26. Mai. der zweiten Kammer bei. Ebenso ersolgte Beitritt garien traf gestern hier ein. Der Kaiser ernannte Weise wirdHäute und Felle genehmigt. Es zu folgenden Positionen: die Pensionsverhältnisse ihn bei der ihm zu Ehren stattgebabten Tafel zum folgt die Berathung der Holzzölle. Bundes Com- des Direktors der Blindenanstalt zu Friedberg, Mafor à la suite des Regiments Garde du Corps. missär Mayer rechtfertigt dieselben, beleuchtet die 5 bessere Instandsetzung der Lokalitäten und Aus- Nach einer Meldung derDarmst. Ztg. von seitherigen bezüglichen Verbältnisse und betont, ꝛc., ferner bezüglich hier war der Fürst gestern Abend lange bei daß die Ausbebung der Zölle einen Ausschwung der Gesetzentwürfe über die Ausführung des Ge- Bismarck. Am Donnerstag wird derselbe nach des Holzhandels nicht zur Folge gehabt habe.

ihrem Beschlusse, diesem Gesuche nicht beizutreten. entgegen. Auch Buhl erklärt sich dagegen. Richter Darmstadt. Der Buchhalter Haller bei] Bezüglich des Gesetzentwurss über die Rechtsver- und Sonnemann sprechen für Herabsetzung des der Hauptstaatekasse wurde auf Nachsuchen temporär hältnisse der Richter trat die Kammer den jen- Malzzolls. Der Antrag Richter wird abgelehnt

Den Gesetzentwurf über und der Malzzoll nach der Regierungs Vorlage

27. Mai. In der heutigen Sitzung der das Notariat in Rheinhessen nahm die Kammer angenommen. Bei den Positionen Anis, Koriander, ersten Kammer schritt man nach Verlesung neuer ohne Debatte en bloe an. Nach Erledigung Fenchel und Kümmel, Raps und Rübsaat wird die Eingaben zur Berathung der Gesetzvorlage über einiger Gesuche vertagte sich die Kammer auf un- Tarifposition genehmigt.Anderweitig nicht ge-

nannte Erzeugnisse des Landbaues sind zollfrei Der Fürst von Bul- wird ohne Debatte angenommen. In gleicher

Redner erörtert die verschiedenen Zollsätze und

für Gerichtsvollzieher 1c., sowie über den Ge- 26. Mat. Reichstag. Fortsetzung der zeigt, daß dieselben erbeblich niedriger als die rrichtsstand ꝛc., des Landesherrn und des Großh. Berathung der Getreidezölle. Richter(Hagen) früher bestandenen sind. Der Zoll werde lediglich Hausts. Bezüglich des Ersuchens um Vorlage begründet seinen Antrag, den Malzzoll. ö tines GesetzesEhescheidung auf Grund gegen. 1 M. 20 Pf. auf 75 Pf. herabzusetzen Bun- legt die Zweckmäßigkeit der Holzzölle dar, beleuchtet seitiger Uebereinkunft beharrte die Kammer auf des Commissär Tiedemann tritt dem Antrage die Schwierigkeiten, mit denen die deutsche Forst-

von vom Auslande getragen werden. Richter(Meißen)

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