Ausgabe 
28.8.1879
 
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Donnerstag den 28. August.

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Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und 0 Freitag Abend ausgegeben.

treisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.

le einspaltige Petitzelle wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bel größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bel Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

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er Schweinemärkte nach wie vor dort stattfinden dürfen. Friedberg den 22. August 1879.

Amtlicher Theil.

machung.

Unserer Bekanntmachung vom 22. laufenden Monats fügen wir noch an, daß in Gießen nur Märkte für Rindvieh untersagt sind, daß

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

f Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Serechtigung zum einjäbrig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden ierdurch auf die nachsolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachten en Vorschriften mit dem Anfügen ausmerksam gemacht, daß hiernach un ollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission zur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen sestelungepflichtig ist, d. b. seinen dauernden Aufenthalte ort hat.

2) Die Berechtigung zum einjäbrig freiwilligen Dienst darf nicht zor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar es Jahres nachgesucht werten, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrichte spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.

3) Das Gesuch muß von dem Berreffenden selbst geschrieben sein ind ist bierzu ein Bogen in Actensormat(nicht Briefpapier) zu verwenden. Luch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburtszeugniß; J. ein Einwilligungs⸗Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung

Bekanntmachung. e Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst au

Grund von Schulzeugnissen. jährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von böheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß. Sodann wird noch besonders bemerkt: Zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhallen zu können, nicht fehlen darf. Zu pos. d.: daß die Schul- zeupnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universttät und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Rcalschrlen I. Ordnung, sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatzordnung(I. Theil der Webrordnung vom 28. September 1875 Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§§. 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatzordnung verwiesen.

Darmstadi im Dezember 1878.

Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.

Der Vorsitzende:

der Berenwilligkeit und Fähigkeit den Freiwilligen während einer ein⸗ Spamer. f Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Wilhelm Adam Geck und Johann Anton Jung III. von Dorn-Assenheim wurden als Feldgeschworene für diese Gemeinde ernannt und verpflichtet.

Wilhelm Bickert II. von Bruchenbrücken wurde auf den Feloschutz verpflichtet.

Deutsches Reich. Darmstadt.

Aullzieher.

Berlin.

urch den Generalfeld marschall v. Manteuffel begrüßt. Anwalt vorgeschlagenen Uanteuffel wird von dem Oberst-Lieutenant des Gewährung von Real- Garde-Regiments v. Lettow, dem Letetsdoiff(Kaiser Alexander Regiment), dem des

Mitmeister v. Maltzahn(6. Kürassier⸗Regime nt), stellung eines Aufsichtsrathes zur Controle des Die Vermischung beider Organe nahezu

ssen Chef der Kaiser von Rußland ist, und Vorstandes, an. * 1 lie Deputation soll am 28. August in Warschau iunlreffen. nothwendig erklärt. L dieNordd. Allg. Ztg. erfährt: Eine heitliches Schema für

beralen Wahlvereins machte sich nach sehr heftigen engwierigen Debatten, gegen die Ansicht Forcken

u ffen Morgen von Kissingen bier ein und begeben Ausschusses,

bdabertusstock, von wo sie wieder hierher zurückkehren. beizubehalten, Stultgart, 25. Aug. Auf dem heute hier Der Genossenschaftstag

Das Regierungsblatt Nr. 35 Jahre; er constatirte erfreuliche Fortschritte in uthält die Dienst-Instruction für die Gerichts- Bezug auf die Zahl und die Solididät der Ge nossenschaften, hob deren sociale und nationale Jugenheim, 24. Aug. Gestern und heute Bedeutung hervor und schloß seinen Vortrag mit raren der Großfürst Wladimir von Rußland und dem Wunsche, daß die Genossenschasten fortfahren u Herzog und die Herzogin von Edinburg zum mögen, zur wirthschaftlichen und sittlichen Hebung zesuch der Kaiscrin von Rußland hier anwesend. des Volkes und zur Förderung Dem Vernehmen nach wird der Vaterlandes beizutragen. gaiser von Rußland bei seiner demnächstigen An- trat sodann in die Berathung der Angelegenbeit vesenheit in Warschau im Namen des Kaisers der Vorschußvereine ein und nahm die von seinem

m Hauptmann von Manteuffel begleitet sein. sei durchaus verwerflich. 8 5 fristen bei Aufnahme fremder Gelder wurden für Verlaufe dieser Unterredung erklärte Andrassy, er

Angenommen wurde ein ein-

Entwickelung des Genossenschaftswesens im letzten und erklärte, es sei die Pflicht aller Genossenschaften,

speciell der Vorschußvereine, die Consumvereine als wichtiges Glied in der Kette des Genossenschafts- wesens in dem von den Gegnern aufgezwungenen Kampfe auf's Krästigste zu unterstützen, voraus gesetzt, daß die Consumvereine gut organisirt, tüchtig verwaltet seien, und im Princip die Baar der Wohlfahrt des zahlung durchgeführt hätten. Zum nächsten Ver Der Genossenschaftstag sammlungeort für den Genossenschaststag ist Altona bestimmt. Ausland. Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 25. Aug.

Resolutionen gegen die Wie verschiedene Blätter melden, reist Graf An-

oder Immobilien Credit,

Major von die Erhöhung des eigenen Fonds auf ein Drittheil drassy morgen früh nach Gastein, um den Fürsten Betriebssonds der Creditvereine und die Be. Bismarck zu besuchen.

DasTagblatt theilt den Inhalt einer einstündigen Unterredung eines seiner Längere Kündigungs. Redacteure mit dem Grafen Andrassy mit. Im trete gegen die Ueberzeugung des Kaisers zurück,

die Geschäfts Uebersicht, der seinen Rücktritt nicht für nützlich halte. Der

in Sonntag stattgehabte Versammlung des national- ferner der Antrag der Anwaltschaft auf Zulassung Reiser habe nur eingewilligt, weil er nicht die der Aufnahme von Amortisations- Darlehen von Seiten der Genossenschaften unter besonderen Ver- nachtbeiligen Folgen eines längeren Verbleibens

Verantwortlichkeit übernehmen wollte für die physisch

dals und Laskers, für die Zustimmung zur zwei hältnissen. 26. Aug. Der Genossenschaststag im Amte auf die Gesundbeit Andrassp's. Hierauf sebrigen Budget- Periode in dem nationalliberalen lehnte den Antrag des Creditvereins in Meißen besprach Andrassy die Orientfrage. Er betonte, Vahlaufruse schlüssig. auf Zulassung der beschränkten Haftpflicht ab und daß, wenn Oesterreich Bosnien nicht occupirt

Die Großfürsten Wladimir und Alexis nahm die motivirte Tagesordnung des engeren hätte, es im Orient abdicirt hätte, und legte da die unbeschränkte Solidarhaft als bei Gewicht darauf, daß es ihm gelungen sei, den ic übermorgen zur Abhaltung von Jagden nach richtige Rechts- und Creditbasis der Genossenschaften Frieden mit Rußland aufrecht zu erhalten, und mit allen gegen 8 Stimmen an. daß er Rußland jedes Anrecht genommen habe,

nahm ferner den Antrag sich über Oesterreich zu beklagen. Der Türkei

koffneten zwanzigsten deutschen Genessenschaftstage des engeren Ausschusses, betreffend einen Protest sei jetzt die Aufgabe zugefallen, die Civilisatton Kichtete der Anwalt Schulze-Delitzsch über dießgegen die Verdächtigung

en der Consumvereine an auf das mohamedanische Element zu übertragen.

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