1879.
Dienstag den 28. Januar.
M12.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und
Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags,
5 Juhelt, Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstags und Samstags.
* Die einspaltige Petitzeile wird ber Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. 2 def. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. —
Für die Monate Februar und März kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags-Expedition mit 67 Pf., bei den Poststellen mit 1 Mark abonnirt werden. Amtlicher Theil.
au Nein
1 Bekanntmachung. Detreffend: Verloosung des Vereins für Geflügelzucht zu Mainz. f Großberzogliches Ministerium des Innern hat, durch Entschließung vom 17. laufenden Monats, dem Verein für Geflügelzucht zu Mainz die
8 Erlaubniß ertheilt, gelegentlich der Geflügelausstellung zu Mainz am 11. März laufenden Jahres eine Verloosung ausgestellter Gegenstände vorzunehmen.
leg un a a d. 0 bn Friedberg den 24. Januar 1879. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
dtntt Fm. 1
Bekanntmachung.
Dr. Braden.
In Gemäßheit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Nacht wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat December 1878 sich „ solgendermaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen: Hafer M. 13.—, Heu M. 5.—, Stroh M. 4.—.
Friedberg am 21. Januar 1879.
worden. Friedberg den 25. Januar 1879
Bekanntm ach u ng.
Bekanntmachung.
etreffend: Entwösserungsanlage der Fluren I, II, III, VI une VII in der Gemartung Sddel. Zur Wahl dreier Sachverständiger und ihrer Stellvertreter zu der mit Leitung der Arbeiten rubricirter Anlage zu betrauenden Commission wird Termin auf Montag den 3. Februar 1879, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, auf das Gemeindehaus zu Södel anberaumt. Die Sachverständigen sind in der Art zu wäblen, daß der eine nebst dessen Stellvertreter von dem höchsebesteuerten Drititheil der betheiligten
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Kriegedenkmünze für 1870/71 auf der Cbaussee Friedberg— Butzbach, in der Nähe von Bad- Nauheim, Ende vorigen Monats gefunden Der Eigenthümer kann sich auf dem Burkau der unterzeichneten Behörde melden.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
10 Hall, Orundbesitzer, der zweite nebst Stellvertreter von dem zweithöchstbesteuerten Drititheil, der dritte nebst Stellvertreter von dem geringstbesteuerten 8. Dritttheil der Grundbesitzer gewählt wird. * Das Verzeichniß der in die vorerwähnten drei Klassen eingetheilten Grundbesitzer liegt bis zum Wahltermin auf dem Gemeindehause offen. 2* Friedberg den 23. Januar 1879. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 4 288 Dr. Braden. 3 An die Großherzoglichen Bürgermeistereien in den Großherzoglichen Distriets-CEinnehmereien Friedberg und Nieder-Woͤllstadt. „ Wir ersuchen Sie, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die Berichtigung der Forst⸗ und Feldstrafen für die 6. Periode 1878 8 dem 1. bis zum 25. Februar dieses Jahres an den Zahltagen Dienstags und Donnerstags ohne Mahnung anber geschehen kann. N Friedberg den 27. Januar 1879. Großherzogliche Distrits-Einnehmereien Friedberg und Nieder-Wöͤllstadt. 11„ Weigel Nieß gabe. Deutsches Reich schaftsablage zu gewähren, und enthält Vorschriften Bevollmächtigten zum Bundesrath dahin zu in- + 4 Darmstadt. Die„Darmst. Ztg.“ erbält über die Etats wirthschaft, die eigentliche Ver- fstruiren, daß dieselben gegen den vom Reichekauzler ing. tie Nachricht, daß der Großberzog mit seinen waltung, Rechnungestellung und Rechenschastsab- eingebrachten Gesetzentwurf, betr. die Strafgewalt un kindern in Begleitung des Prinzen von Wales lage. Der Entwurf umfaßt 21 Artikel mit Be. des Reichstags über seine Mitglieder stimmen. 5 und des Prinzen Leopold die Reise glücklich zu- stimmungen über das Finanzgesetz, den Verkauf— Die zweite Kammer ist auf den 3. Febr. 5 Aut tückgelegt hat und im Hafen von Cowes ange- von Staatseigentbum, Abschluß von Contrakten einberufen. Auf der Tagesordnung der ersten
l lommen ist, woselbst die Herrschasten die Nacht perließen und mittelst Wagen in Osborne eintrafen. Wie der Londoner„Standard“ hört, bürden die fünf Kinder des Großherzogs in Lagland bleiben, da die Königin deren Erziehung übernommen hätte.
Darmstadt. Das Regierungsblatt, Beilage Nr. 2, enthält:
I. Bekanntmachung über die Bestätigung von Stist— ein ungen und Ver mächtnissen. g II. und III. Ucversicht der für 1879 genehmigten lagen in den Gemeinden der Kr. Aleselo und Bingen. IV. Dienstentlassung.
g.
40
Erledigt ist: eine mit
„ Egule zu Fürstengrund, Gehalt 900 M. Das Präsen- N 11. 1 1 sieht dem Grafen von Erbach Schönberg zu.
17
Nubesser te Grundlage für die Verwaltung, die 5 geo slon der Staats rechnungen und die Rechen—
b
100 17 **
auf Rechnung des Staates, Feststellung der Be- Sitzung stehen die Gesetzentwürse in Betreff der soldungectats, den Bücherschluß der Hauptstaats- Ausführung der Strasproceßordnung, in Betreff kasse und die Behandlung der Kassendefekte. Ab- des Verfahrens in Sachen der nichtstreitigen Ge⸗ geordneter Schroeder brachte bei der 2. Kammer richtsbarkeit und in Betreff der Fortführung der
folgenden Antrag, den Wucher betreffend, ein:
„Die in das Detail der wichtigen und schwierigen“
Grundbücher in Rheinhessen. — Aus dem von dem Abg. Königer erstatteten
Frage eingehenden Anträge des Abg. Wolz(Be- Bericht des zweiten Ausschusses der zweiten Kammer schränkung der Wechselfaͤhigkeit, Zinsmaximum, über den Gesetzentwurf, das Verfahren in Sachen
Wucherstrasen) kann ich aus verschiedenen Gründen nicht für zulaͤssig und zweckmäßig erachten und beantrage: 1) Ablehnung des Antrags Wolz, dagegen 2) das Ersuchen der Kammec an die
der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit betreffend, ent- nimmt das„Fr. Journ.“ unter anderem, daß der Ausschuß an die Regierung zwei Ersuchen ge— richtet haben will, welche allgemeines Interesse
Regierung, dahin zu wirken, daß a. auf dem erregen werden: einmal bandelt es sich um den Wege der Landes- resp. Reichsgesetzgebung, sowie Erlaß einer Verlassenschafts-Ordnung, und sodann b. durch Unterstützung der auf Hebung des Credits, um eine Vormundschafts Ordnung, oder, wenn ins besondere des land wirthschaftlichen Credits, ge⸗ die Regierung mit Rücksicht auf das Bevorsteben richteten Bestrebungen alle die Maßregeln ergriffen des bürgerlichen Gesetzbuchs eine solche gesetzliche werden, welche nothwendig erscheinen zur Be- Regelung nicht für angemessen halten sollte, wenigstens seitigung der wucherischen Benachtheiligungen des um eine Zusammenfassung und Ueberarbeitung der
Publikums.“
Der Abg. Wasserburg bat den bis dahin erlassenen reglementären Vorschristen.
Antrag eingebracht: die Kammer wolle beschließen, Die Regierung bat sich im Wesentlichen zur ein die Staats- Regierung zu ersuchen, die hessischen[gehenden Prüfung dieser Ersuchen bereit erklärt,


