ll.“ 1879. Dienstag den 23. Dezember. MN 151.
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Oberhessischer Anzeiger.
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Aiserstraße Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und;„.. a Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags straße, Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstags und Samstags. 88,
Die einspaltige Petitzelle wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. A dis Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. 0——*— Amtlicher Theil. Betreffend: Das Auftreten des Rückfalltyppus(Reeurrensfi bers). Friedberg den 17. December 1879. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiste reien des Kreises. Das Auftreten der rubr. Krankbeit veranlaßt uns zu nachstehenden Weisungen an diejenigen von Ihnen, welchen nicht spetielle Verfügung e vom 29. vorigen Monats zugegangen ist: 1) Alle Herbergen sind auf's Genaueste und durch tägliche Visitation in Bezug auf ihre Reinlichkeit zu überwachen. Das Lagerstroh Ferrbtl.— Streu— in denselben darf, vorausgesetzt, daß die Schläfer wechseln, immer nur zu einem Nachtlager dienen. Letzteres wollen auch ditjenigen Blürgermeistereien, denen die Verfügung vom 29. vorigen Monats zugegangen ist, genau beachten. 5 2) Den Herbergshaltern ist, unter Verweisung auf§. 327 des Strafgesetzes zu eröffnen, daß sie jede vorkommende Erkrankung eines Herbergsgastes unverzüglich und binnen längstens/ Stunde und falls die Erkrankung nach 10 Uhr des Nachts eintreten sollte, längstens bis 6 Uhr des künftigen Morgens bei Ihnen zur Anzeige zu bringen hätten Von Ihnen ist, wenn die Erkrankungsursache nicht klar zu Tage tritt, augen blicklich die nächste ärztliche Hülfe zur Untersuchung des Kranken zu requirtren. 3) Für den Fall durch den zugezogenen Arzt Rückfalltyphus constatirt werden sollte, ist die unverzügliche Verbringung des Kranken in das f 0 el zu Friedberg angelegte Isolirlazaretb zu veranlassen. Bezüglich des Transports der Kranken verweisen wir auf unser Ausschreiben vom 8. laufenden Monats, Kreisblatt Nr. 146. Wir erwarten gewissenhafteste Befolgung unserer Anordnungen um so gewisser, als nur dann sich annehmen läßt, daß der Weiterverbreitung 2 cke der rubr. Krankheit wirksam entgegengewirkt werden kann. Dr. Braden.
ummwich.
Betreffend: Den Landkalender für das Oroßherzogthum Hessen im Jahre 1881. Friedberg den 17. December 1879.
3 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg wahl Jan die Großherzoglichen Bürgermeistereien Bad- Nauheim, Butzbach, Friedberg, Griedel, Heldenbergen, Hoch-Weisel, Klein-Karben, im Münzenberg, Ober Rosbach, Okarben, Rodheim, Reichelsheim und Vilbel.
Wir sehen Ihren umgehenden Berichten entgegen, an welchen Tagen im Jahre 1881 die fämmtlichen, nicht blos die wichtigsten, Messen und Märkte abgehalten werden. Dr. Braden.
Zetreffend: Die allgemeine Einführung der Stempelmarken, hier die Entwerthung der zu Gewerbspatenten und; 1 0 1 zu Brandverficherungs⸗Deelarationen verwendeten Werthzeichen. Fried berg den 18. December 1879.
1d Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nach§ 2 der Verordnung vom 20. September dieses Jahres, die allgemeine Einführung von Stempelmarken betreffend, sind die auf
he, empelpflichtige Schriststücke aufgeklebten Stempelmarken zu entwerthen, und zwar Seitens der ausfertigenden Behörden dadurch, daß in jeder einzelnen Marke die Anfangs buchstaben der Bezeichnung der Diensistelle und das Datum der Verwendung eingeschrieben werden und die Marke kreuzweise durch—
trichen wird. Dieses Entwerthen liegt derjenigen Behörde ob, welche das Schriftstück auszufertigen hat, und es wird ein Unterschied hierin nicht
ei begründet, wenn etwa eine andere Behörde oder ein öffentlicher Diener dasselbe bereits vorbereitet hat, also beispielsweise, wenn die Steuer— 5 Achube ommissariate oder die Brandversicherungs Experten die von Ihnen auszufertigenden Gewerbspatente oder Brandversicherungs-Declarationen zu Ihrer
1 Bequemlichkeit bereits ausgefüllt haben. Wir machen Sie hierauf zur genauen Nachachtung aufmerksam. Dr. Braden. Zetreffend: Die Befreiung der Ackerbauschüler vom Besuche der Fortbildungsschule. Friedberg den 19. December 1879. 8 Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises. Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten, hat sich durch Verfügung zu Nr. 19912 ick, dom 13. dieses Monats veranlaßt gesehen, zu bestimmen, daß die Schüler der im Großderzogthum bestehenden, von den landwirthschaftlichen Vereinen
subventionirten Ackerbauschulen nicht nur während des Besuchs dieser Schule vom Besuch der Forbildungsschule zu dispensiren sind, sondern daß se auch nach ihrer Entlassung aus der Ackerbauschule vom Besuche der Fortbildungsschule in dem Falle befreit sein sollen, wenn sie die Ackerbau—
. schule zwei Jahre lang mit günstigem Zeugnisse besucht haben. Sie wollen sich hiernach in vorkommenden Fällen bemessen. g Stoß 23 8 Dr. Braden. betreffend: Maßregeln gegen den Bettel. Friedberg den 20. December 1879. *— 0„ en An die Bewohner der Stadt Friedberg. . 90 Nachdem die Volksküche in Friedberg in's Leben getreten, ist nunmehr auch die Einrichtung getroffen worden, daß Bettelnde aus den
Kimliegenden Ortschaften im Bedürfnißfall auf der Großberzoglichen Bürgermeisterei Marken erhalten, auf Grund deren sie in der Volksküche een zespeist werden. Es ist damit, sowie mit der weiter in Aue sicht genommenen Maßnahme demnächst noch in einer Abendstunde, etwa von 5—6 Uhr, gel. Suppe zur Ausgabe gelangen zu lassen, die letzte Veranlassung beseitigt, auch nur noch einen Pfennig vor der Thüre an Bettelnde zu verabreichen. ernage Wir wenden uns deßbalb wiederholt und speciell an die Einwohner Friedbergs mit der dringenden Bitte, künftig unter keinen Umständen 140 Gaben an herumgehende Bettelnde irgend welcher Art zu geben und damit an ihrem Theile zur Ausrottung des Bettelunwesens kräftigst mitzuwirken. jinel!, Wird dasselbe in dem Centrum unseres Kreises beseitigt sein, so werden die wohltbätigen Folgen sich bald in allen Theilen desselben fühlbar machen. rößel Selbstverständlich will diese Aufforderung dem woblthätigen Sinn nicht hindernd entgegentreten, welcher bekanntes Elend im Hause auf— hcht und durch entsprechende Gaben über das beschränkte Maß hinaus zu mildern sucht, in welchem die Armenpflege wirken kann. Großberzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Deutsches Reich. zu Bingen zu Lehrern an der Realschule daselbst, kenne an, daß in den letzten vier Wochen der Noth—
6 Darmstadt. Es wurden ernannt: der prov. der Gerichts Accessist Dr. Keller aus Mainz zum stand sich vermehrt hat. Die Staatsregierung steht
rel, Reallehrer Dr. Nies in Malnz zum Lehrer an der Notar zu Alzey und der Steueraufseher Schönhals der Angelegenbeit mit regster Theilnadme gegenüber.
a gealschule daselbst, der prov. Gymnastallehrer zu Mainz zum Pfandmeister bei der Ober Ein- Die Kreise Ratibor, Rybnik, Kosel und Pleß sind
Ur. Kornmesser zu Darmstadt zum Lehrer an dem nehmerei Mainz. zumeist heimgesucht; es kommen hinzu die Kreise
0 1, Pymnasium daselbst, der prov. Gymnasial- und Berlin, 19. Dee. Abgeordnetenhaus. Nach Gleiwitz und Lublinitz. Im Ganzen ist beimge⸗ a Reallebrer Becker zu Worms zum Lebrer an dem Erledigung von Petitionen erfolgt die Inter- sucht ein Terrain von 97 Quadratmeilen mit „ omnasium und der Realschule daselbst, die prov. pellation v. Huene, betreffend den Notbstand in 400,000 Seelen Der Oberpräsident von Schlesten —- Jäger, Dr. Kemmer und Dr. Schaum Oberschlesien. Finanzminister Bitter erklart: Ich er-(hat eine kurze Frist erbeten, um seine Anträge
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