Ausgabe 
23.9.1879
 
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Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und

ö Freitag Abend ausgegeben Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags,

Donnerstags und Samstags.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

1 Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bel Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bet uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

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Betreffend: Die Abnahme des Verfassungs-Eides vom 3. Quartal 1879. Friedberg den 19. September 1879. 4 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

4 s Zur Uusschwörung des Verfassungseides durch die un 3. Quartal dieses Jahres aufgenommenen, sowie die hiermit sich noch im Rückstande Afiadlichen Orts bürger und die, welche ohne Ortsbürger zu werden geheiratbet haben, aber in der Gemeinde heimathsberechtigt sind, haben wir auf RNontag den 6. October l. J., Vormittags 10 Uhr, auf dem Selzerbrunnen bei Groß- Karben für die dem Kreise Friedberg einverleibten OBemeinden des früheren Kreises Vilbel und Dienstag den 7. October l. J., Vormittags 11 Ubr, auf dem Rathhause zu Friedberg für die zur Aus- chwörung des Versassungseides Verpflichteten aus den früheren Orten des Kreises Friedberg Termin anberaumt. Zugleich werden wir in dem erst⸗ zenannten Termine anderen Angehörigen der ersteren Orte, welche Beschwerden und Wünsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen. Sie wollen hier⸗ och Einladung ergehen lassen und die im Rückstand befindlichen unten Verzeichneten zugleich bei 3 Mark Strafe vorladen lassen und bis zum 30. l. Mis. unfehlbar Verzeichnisse mit Bescheinigung, daß Vorladung erfolgt oder Bericht, daß keine zu laden sind, an uns einsenden. Dr. Braden.

Friedrich Wilhelm Ewald von Assenheim, Jacob Müll von Gambach, Heinrich Sauer von Griedel, Johann Heinrich Ferdinand Schmidt on Ilbenstadt, Wilhelm Wagner von Kirch- Göns, Heinrich Velte von Kirch- Göns, Jacob Jung von Kirch- Göns, Franz Breidenbach von Ober- Wöllstadt, Carl Diel von Ober⸗Wöllstadt, Mathäus Gröninger VI. von Ockstadt. Detreffend: Die Fortbildungsschule im Winter 1879/80. Friedberg am 20. September 1879.

Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises.

Indem wir Sie diermit an die Ausfuhrung der Bestimmungen unter VI. 3 der Verordnung vom 13 Juli 1875 über die betreffende

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Anstalt erinnern und auf unsere diesbezüglichen Ausschreiben in den vorderen Jahren, insbesondere vom 24. September v. J.(im Oberbessischen Unzeiger Nr. 115 von 1878) zurückverweisen, erwarten wir von Ihnen unfehlbar dis zu Ende dieses Monats die vorgeschriebenen Berzeichnisse und är den Fall irgendwelcher Abänderung die Vorlage tines neuen Stundenplans in doppelter Ausfertigung, indem letzterer, gleichwie der Stunden- lan der Volksschule, sich stets im Schulzimmer befinden muß. Dr. Braden.

detreffend: Die Erhebung des Schulgeldes in den Volksschulen, insbesondere von auswärts wohnenden Kindern. Friedberg am 20. September 1879.

Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und die Schulvorstände des Kreises.

Nachstehenden Erlaß der obersten Schulbehörde theilen wir Ihnen unter der Empfehlung mit, die Bestimmungen desselben vorkommenden Falls zu beachten. Dr. Braden. Zu Nr. M. d. J. 1590. Darmstadt am 26. August 1879. Zetreffend: Die Erhebung des Schulgeldes in den Volksschulen, insbesondere von auswärts wohnenden Kindern. Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten an die Großherzoglichen Kreisämter. In Arlitel 86 des Gesetzes, das Volksschulwesen im Großherzogthum betreffend, vom 16. Junt 1874 ist bestimmt, daß das Schulgeld für lle dieselbe Schule besuchenden Kinder ein gleiches sein müsse. Da wiederholt Zweifel entstanden sind, ob diese Vorschrift auch auf diejenigen Kinder Anwendung zu finden habe. welche nicht an dem Orte, woselbst sie die Schule besuchen, wohnen, sondern in einer anderen Gemeinde schulpflichtig sind, ider ob es gestattet ist, von solchen Kindern ein erhöhtes Schulgeld zu erheben, so hat Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz zur 0 Zeseitigung dieser Zweifel und um eine gleichmäßige Behandlung herbeizuführen entschieden, daß das Schulgeld nur für diejenigen Kinder ein gleiches bin müsse, welche in der Schulgemeinde wohnen und zum Besuche der betreffenden Schule verpflichtet sind, daß es aber unbenomen sei, wenn die Eltern oder deren Stellvertreter außerhalb der Gemeinde, in welcher die Kinder die Schule besuchen, ihren Wohnort haben(Artikel 19 Absatz 3 des

Volkeschulgesetzte), innerhalb der durch den erwähnten Artikel 86 festgesetzten Grenzen ein höheres Schulgeld zu erheben. Knorr. Achenbach.

Bekanntmachung.

f Bezugnehmend auf meine Bekanntmachung vom 13. l. Mis., Kreisblatt Nr. 109, bringe ich hierdurch weiter zur allgemeinen Kenntniß, daß, la eine genügende Anzahl Fasel und Rinder noch nicht bestellt worden sind, der Termin zur Anmeldung bis Ende dieser Woche verlängert porden ist. Indem ich zur Betheiligung an diesem Ankauf nochmals einlade, bemerke ich, daß nach erhaltener Mittheilung in diesem Jahre besonders scchöne und preiswürdige Thiere zu haben sind. Da nach Anzeige Großherzoglichen Kreis-Veterinäramts Friedberg in einzelnen Gemeinden neue Fasel Ingeschafft werden müssen, lade ich die betreffenden Großberzoglichen Bürgermeistereien, welche diese Anschaffungen zu bethätigen haben, zur Betheiligung ein. 14 öriedberg den 22. September 1879. Der Director des ee Bezirksvereins Friedberg.

Dr. Braden.

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1 detreffend: Ankauf von Berner Zuchtvieh.

7 Bekanntmachung. Durch den landwirthschaftlichen Bezirksverein Friedberg soll Probstei⸗ Saatroggen und Probstei⸗Saatwaizen angeschafft werden. Diejenigen Derren Occonomen, welche sich an dieser Anschaffung betheiligen wollen, werden gebeten, bis längstens 1. Oetober l. J. ihre Anmeldungen

ei dem Unterzeichneten zu machen.

0 Friedberg den 22. September 1879. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg.

Dr. Braden.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

Georg Höck III. von Holzbausen wurde als Wiesenvorstandemiiglied für diese Gemeinde ernannt und verpflichtet.

Deutsches Neich. Berlin, 19. Sept. DerNational- Ztg. in maßgebenden Kreisen schon heute die große po Darmstadt, 19. Sept. Der Prinz von wird aus Wien von unterrichteter Selte tele⸗ Aide Bedeutung und Tragweite dieses Besuches V ales trifft am Sonntag zum Besuche des Groß- grapbirt: Fürst Bismarck und seine Gemahlin, so. zugegeben, zumal es der specielle Wunsch des deutschen f Der Großherzog und der Erb- wie sein Sohn Graf Wilbelm treffen Montag den Reichskanzlers sein soll, persönlich den Kaiser Franz goßherzog reisen am Dienstag nach Balmoral. 22. Sept. in Wien ein. Wenn auch der ostensible Josef mit seinen Anschauungen über die polttische Darmstad t. Das Reglerungsblatt Nr. 43 Zweck des Besuches, welchen der deutsche Reichs. Situation des Continents bekannt zu machen. hält die Verordnung über die Tagegelder, kanzler in Wien macht, ein Act der Höflichkeit Die Verbandlungen, welche die Gasteiner gelsekosten und Umzugskosten der Civilbeamten. gegenüber dem Grafen Andrasspuist, so wird doch Zusammenkunft Jacobins's mit dem Reichskanzler

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