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1879. Samslag den 22. Februar. M 23.
berhessischer Anzeiger.
1 ted hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags,
Areisblatt für den Kreis Friedberg. een
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te einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Fonto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil. getreffend: Den im Monat Oetober vorigen Jahres vorgenommenen Wiesengang. Friedberg am 18. Februar 1879 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Alle diejenigen Bürgermeistereien, in deren Gemeinden im Laufe des verflossenen Herbstes der Wiesengang vorgenommen wurde und wobei d Anstände ergaben, werden aufgefordert, für alsbaldige Ausführung sämmtlicher von den Wiesenvorständen vorgeschlagenen oder für nothwendig fundenen Arbeiten Sorge zu tragen und über die geschehene Erledigung beziehungsweise den Stand der Sache binnen 6 Wochen Bericht zu erstatten.
i Dr. Braden.
etreffend: Den portopflichtigen Briefwechsel zwischen Gemeindebehörden. Friedberg am 19. Februar 1879.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nach den bestehenden Bestimmungen fällt im Verkehre der Gemeindebebhörden untereinander das Porto der Postsendungen in Gemeinde Ingelegenbeiten im Allgemeinen derjenigen Gemeinde zur Last, in deren Interesse die Correspondenz geführt wird. Private Angelegen⸗ leiten werden im Verkehre der Gemeindebebörden gerade so bebandelt; das dadurch entstehende Porto wird aber in der Regel von den betreffenden rivaten wieder erhoben. Durch dies Verfahren entstehen nicht selten Unzuträglichkeiten und Verzögerungen, indem in den einen Fällen unfrankirt nlangende Postsendungen von dem Adressaten zurückgewiesen werden, in den anderen Fällen durch Einforderung, Einsendung und Verrechnung der sortovonlagen Arbeit und neue Kosten entsteben, während sich im Großen und Ganzen die Portoaufwend ungen der Gemeinden im gegenseitigen Ver⸗ e ore doch ziemlich ausgleichen. Aus diesem Grunde haben bereits seit einer Reihe von Jahren viele Gemeinden des Königreichs Preußen unter sich „ ine Verkinbatung geschlossen, wonach die absendende Behörde in allen Fällen(also auch wenn die Correspondenz die Angelegenheiten detlaf, enktr anderen Gemeinde betrifft) die Correspondenz zu ffrankiren hat und auf Ersatz dieser Portoauslage zu Gunsten der Dtn Impfangenden Behörde verzichtet. Eine gleiche Vereinbarung ist nunmehr auch im Großberzogthum zwischen den Bürgermeistereien der Städte Mainz und Worms getroffen worden und sind sämmtliche Landgemeinden des Kreises Worms, sowie die Stadt Gießen en. ö steser Vereinbarung beigetreten. Da es im Interesse des Geschäfteganges bei den Bürgermeistereien für sehr wünschenswerth erscheint, ig diese Uebercinkunst sich immer mehr ausdehnen und möglichst alle Gemeinden des Großherzogtbums umfasse, beauftragen wir Sie, den Gemeinde⸗
1 id Ibrer Gemeinden zum Beitritt zu der fraglichen Vereinbarung zu veranlassen und uns bis zum 10. kommenden Monats unfehlbar den „ Dung krfolg Ihrer Bemühungen anzuzeigen. Dr. Braden. 0 betreffend: Das Wilitär- Ersazgeschäft pro 1879. Friedberg am 20. Februar 1879.
% J Der Civil⸗Vorsitzende der Großh. Ersatz-Commission Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. I pet f Einzelne von Ihnen stehen noch mit Einsendung der Stammrollen im Rückfande. Treffen dieselben nicht bis zum 25. laufenden f Zweit Fonats, Vormittags, dahier ein, gehen unnachsichtlich Wartboten zur Abbolung derselben ab.
1 60 5 Dr. Braden zu tetreffend: Das Militär-Ersatzgeschäft pro 1879. Friedberg am 20. Februar 1879. — Der Civil⸗Vorsitzende der Großh. Ersatz-Commission Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. Imm Bezugnehmend auf§ 30 der deutschen Wehrordnung bemerke ich Ibnen, daß Gesuche um Zurückstellung Militärpflichtiger genau zu proto- Flliren und die Protokolle mit Beilagen längstens bis zum 10. kommenden Monats anber einzusenden sind. Früdere Reclamationen,
Fei, zelche pro 1879 erneuert werden sollen, wollen Sie einfordern und, wenn keine Veränderungen in den Verhältnissen eingetreten sind, dies auf 8 Seile 4 des Protokolls bescheinigen, andernfalls jedoch die etwaigen Aenderungen genau angeben. Dr. Braden.
1 Bekanntmachung.
E. l betreffend: Die für Naturalverpflegung der bewaffneten Macht im Frieden für das Jahr 18 79 zu gewährende Vergütung.
K. 1% Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß nach einer in Nr. 52 des Centralblattes für das deutsche Reich vom 27. Dezember
[! 1878 erschienenen Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 22. Dezember 1878 auf Grund der Vorschristen in§. 9 Nr. 2 des Gesetzes über die agel. Paturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875(Reichsgesetzblatt Seite 52) der Betrag der für die Naturalverpflegung
ernag 1 gewährenden Vergütung für das Jabr 1879 dabin sestgestellt worden ist, daß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist: a. für die
7 olle Tageskost mit Brod 80 Pf., ohne Brod 65 Pf.; b. für die Mittagskost mit Brod 40 Pf., ohne Brod 35 Pf.; c. für die Abendkost mit
r, tro 25 Pf., ehne Brod 20 Pf.; d. für die Morgenkost mit Brod 15 Pf, ohne Brod 10 Pf.
4 8 8 e Friedberg am 19. Februar 1879. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 1 dic Dr. Braden. Frier!
Bekanntmachung.
In Gemäßheit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete e, Nacht wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittepreise der nachbemerkten Artikel für den Monat Januar 1879 sich e klgendermaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen: Hafer M. 12.—, Heu M. 5.—, Strob M. 4.—. Friedberg am 19. Februar 1879. Großherzogliches Kreisamt Friedberg Dr. Braden.
7* ——— Bekanntmachung. . betreffend; Die Prüfung der Bewerber um den Berechtigungsschein für den einjährig freiwilligen Militärdienst im Frühfahr 1879.
Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 17. Dezember vorigen Jahres bringen wir hiermit weiter zur Kenntniß der Betbetligten, ritdbelf daß die Prüfung Montag den 3. März dieses Jahres und folgende Tage, Morgens 8 Uhr beginnend, in der alten Kanzlei, Loutsen— a llatz 2 dahier, vorgenommen werden wird.
Darmstadt den 18. Februar 1879. Großherzogliche Prüfungs-Commisston für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Spamer.


