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Dienstag den 18. März. N33.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
1 a 0 0 Erscheint dreimal per Woch a Kreisblatt für den Kreis Friedberg. ee Samags.
Die einspaltige Petitzeile wird ber Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bet Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(sowelt Letztere nicht Jahres-Conto bei uns baben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
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Amtlicher Theil.
Betreffend: Die den Gemeinden zukommenden Forststrafen von der 1. und 4. Periode 1878. Friedberg am 13. März 1878.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der Ihren Gemeinden von der 1. und 4. Pertode von vorigem Jahre zukommenden Forststrafen
resp. Antheile an Holzwerth- und Schadens⸗Ersatz unter dem Auftrage mit, Einnahmedecretur zu ertheilen und für ordnungsmäßige Controlirung zu sorgen. Dr. Braden.
Von der 1. Periode 1878: Stammheim 3 M. 74 Pf., Klein⸗Karben 1 M. 51 Pf., Weckesbeim 86 Pf., Reichelsheim 16 M. 62 Pf.
Von der 4. Periode 1878: Assenheim 14 Pf., Nieder⸗Florstadt 3 M. 35 Pf., Ober⸗Florstadt 56 Pf, Büdesheim 14 Pf., Groß Karben 6 M. 77 Pf. Butzbach 2 M. 13 Pf., Kirch⸗Göns 2 M. 58 Pf., Nieder⸗Weisel 11 Pf., Mark Griedel 21 Pf., Mark Rockenberg 2 M. 11 Pf., Ostbeim 15 Pf., Nieder Weisel 48 Pf., Malbach 86 Pf., Rodheim 9 M. 75 Pf., Holzhausen 5 M. 50 Pf., Petterweil 1 M. 6 Pf. Vilbel 30 M. 82 Pf., Bad⸗Nauheim 77 Pf., Ober Mörlen 21 Pf.
Betreffend: Die Abnahme des Verfassungs⸗Eides vom I. Quartal 1879. Friedberg den 14. März 1879.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Zur Ausschwörung des Versassungseides durch die im I. Quartal ditses Jahres aufgenommenen, sowie die hiermit sich noch im Rückstande befindlichen Ortsbürger und die, welche ohne Ortsbürger zu werden geheiratbet haben, aber in der Gemeinde heimaths berechtigt sind, haben wir auf Dienftag den 1. April laufenden Jahres, Vormittags 11 Ubr, auf dem Ratbbause zu Friedberg für die aus den früheren Orten des Kreises Friedberg und Mittwoch den 2. April laufenden Jahres, Vormittags 9 Uhr, auf dem Selzerbrunnen bei Groß-Karben für die zur Ausschwörung des Verfassungs- eides Verpflichteten aus den dem Kreise Friedberg einverleibten Gemeinden des früheren Kreises Vilbel Termin anberaumt. Zugleich werden wir in dem zweitgenannten Termine andern Angehörigen der letzteren Orte, welche Beschwerden und Wünsche vorbringen wollen. Audienz ertbeilen. Ste wollen hiernach Einladung ergehen lassen und die im Rückstand befindlichen unten Verzeichneten zugleich bei 3 Mark Strafe vorladen lassen und bis zum 28. I. Mis. unfehlbar Verzeichnisse und Bescheinigung, daß Vorladung ersolgt oder Bericht, daß keine zu laden sind, an uns einsenden.
Dr. Braden.
Wilhelm Adam Weitz von Dorn- Assenheim, Johann Georg Adami von Hausen, Heinrich Häuser von Trais-Münzenberg, Konrad Philippi von Wisselsheim, Ludwig Hermann Müller von Wohnbach, Ludwig Schneider von Büdeeheim, Moses Grünewald von Okarben, Johann Peter Schäfer von Rendel.
Bekanntmachung. Auf Ersuchen Kaiserl. Oberpost- Direction bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß am 16. d. Mis. zu Nieder Flörsheim, Pfiffligbeim, Benfingen, Laubenheim, König, Arheilgen, Bickenbach, Reichelsheim i. d. Wetterau, Sprendlingen bei Langen und Steinbach bei Gießen Telegraphen— austalten mit beschränktem Tagesdienst, darunter in den beiden zuletzt genanten Orten mit Fernsprech- Apparaten werden eröffnet werden.
Friedberg am 15. März 1879. Großberzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Bekanntmachung. In Gemäßbeit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht wird biermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat Februar 1879 sich solgendermaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen: Hafer M. 13.—, Heu M. 5.—, Stroh M. 4.—. Friedberg am 14. März 1879. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.
Mathäus Bieber von Münster wurde als Nachtwächter für diese Gemeinde ernannt und verpflichtet.
Deutsches Reich. Beschluß nicht beigetreten und wurde deute der überzugehen, wurde mit allen gegen 7 Stimmen Darmstadt, 15. März. Prinz Heinrich Ausschußantrag, auf dem früheren Beschluß zu abgelehnt, ebenso mit allen gegen 13 Stimmen ist gestern Abend dahier eingetroffen und hat im beharren, abgelehnt. Bezüglich der Beiträge für der Antrag Schröder, den Untersuchungsrichtern Palais seiner Mutter Wohnung genommen. die Bedürfnisse der katbolischen Kirche waren an eine Functionszulage zu gewähren. Für Amts- Darmstadt, 14. März. In der heutigen die Bewilligungen einige Vorbehalte geknüpft gerichte wurde für Besoldungen und persönliche Sitzung beschäftigte sich die zweite Kammer mit worden, welchen die erste Kammer ebenfalls nicht Ausgaben die Regierungsforderung mit jährlich den Recommunicationsbeschlüssen der ersten Kammer beigetreten war. In der heutigen Sitzung wurde 790,600 M. für 2½ Jabre bewilligt, für zum Budget. Die Beschränkung, den Gehalt für jedoch beschlossen, auf den früheren Beschlüssen zu Kanzleikosten jäbrlich 85,000 M. für 2½ Jahre. den dritten Polizeibeamten bei dem Polizeiamt beharren. Hierauf wurde in der Berathung des Weiter verhandelte man über die von einem Darmstadt nur für den gegenwärtigen Inhaber Finanzetats fortgefahren, ohne daß es wegen der vor- Theil des Ausschusses beantragte Aufhebung der zu bewilligen, wurde fallen gelassen. Dem Be- gerückten Zeit zu einer Abstimmung gekommen aße. Hnndeste in Bad-Naubeim, Laubach und Lich. schlusse der ersten Kammer, daß die für 11 vor-— 15. März. In der heutigen Sitzung der zweiten Ministerialrath Finger bat dringend, die Gewohn— tragende Rätbe im Ministerium vorgesehene Summe Kammer genehmigte dieselbe den Antrag des Aus- heiten der Bevölkerung nicht zu kränken und dem um so viel überschritten werden dürfe, als bei der schusses: a. zu Besoldungen und andere persönliche Besitzstand Rechnung zu tragen. In ähnlichem Neuorganisation keine Verminderung ihres bis- Ausgaben zu pos. II. Landgerichte, den jährlichen Sinne sprachen Sturmfels, Theobald, Frank, herigen Gehaltes stottfinden solle, wurde beige- Betrag von 324,180 M. für 2¼ Jahr, das sind Heydenreich, Muhl, Weith, Osann, Schröder, treten. Die Kammer genehmigte hierauf den Ge- 814,450 M. im Ganzen oder 270,150 M. im Conradi und Betz. Ellenberger sprach für Auf- halt eines Nathes für Bauwesen, gegenüber ihrem Durchschnitt für ein Jahr der Finanzperiode 1879 hebung der 3 genannten Gerichtssitze, die auch früheren Beschlusse, nicht blos für den ersten In- bis 1882 b. Kanzleikosten, den jährlichen Betrag Kugler befürworten zu sollen glaubte. Die Kammer haber, Die für Gehaltsaufbesserung der Forstmeister von 25,000 M. für 2½ Jahr, das sind 62,500 M. bewilligte schließlich mit allen gegen 5 Stimmen nicht bewilligte Summe von 2700 M. wurde im Ganzen oder rund 20,833 M. im Durch- die für die Amtsgerichte Bad⸗Nauheim, Lich heute genehmigt. Bezüglich des Staatsbeitrags schnitt für 1 Jahr der Finanz- Periode 1879 und Laubach erforderlichen Mittel. ju den Bedürfnissen der evangelischen Kirche hatte bis 1882 definitiv zu bewilligen. Der Antrag— Militärdienstnachricht. Prast, stud. med. die zweite Kammer ursprünglich beschlossen, diesen des Abg. Dittmar bei Regulirung der Besold- wurde zum Unterarzt ernannt und beim 2. Groß h. Betrag für die letzten zwei Jahre der Finanz- ungen das System der Klasseneintheilung zu ver- Juf.⸗Regt. Nr. 116 angestellt periode von dem Nachweis dee Bedürfnisses ab- lassen und dafür zu demjenigen des Vorrückens Berlin, 14. März. Das Befinden des Die erste Kammer war diesem nach dem Dienstalter ohne Rücksicht auf Vacanzen] Kaisers ist den Umständen nach recht befriedigend


