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eine
1892 in in Communalschulen aufdem Wegeder Abstimmung
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Art. 16 die Umwandlung der Confessionsschulen
ebenfalls vorgesehen hat und das neue Schulgesetz, in
Art. 9, wenn auch mit Modificationen im Einzelnen, grundsätzlich denselben Weg geht.
Eine Vergleichung der deiden Gesetzesartikel ergibt aber, daß das neue Schul— gesetz der in der Minorität befindlichen Confessions⸗ gemeinde größere Garantie gegen Majorisirung bietet, als das Schulediet von 1832. Nach letzterem bestimmte die Bezirks schulkommission aus der Zahl der Höchstbesteuerten so viele Familienväter, als nöthig waren um zu bewirken, daß in der abstimmenden Ver⸗ sammlung von jeder Confession eine gleiche Mitglieder— zahl vorhanden sei, während nach dem neuen Schulgesetz diese Ergänzung der Minorität nicht durch einen ein— seitig⸗bureaukratischen Akt, sondern durch freie Wahl der betr. Confessions-Gemeinde aus der Zahl aller zu Gemeinderaths Mitgliedern wählbaren Gemeindemit gliedern vorgenommen wird. Auch alle übrigen auf die Ein⸗ und Durchführung der Communalschule bezüglichen Bestimmungen des neuen Schulgesetzes drücken die schon— endsten und wohlwollendsten Rücksichten gegen die religiöse Ueberzeugung der Gemeindeglieder aus, ja wir behaupten sogar, daß aus diesem Wohlwollen eine Schwäche her— vorgegangen ist, welche wir der neuen Gesetzgebung be züglich der Art der Einführung der Communalschule zum Vorwurf machen möchten. Wenn der Staat als solcher die Organisation und Leitung der Schule als sein alleiniges Prärogativ betrachtet, dann muß er unseres Erachtens die Communalschule nicht von betr. Confessionsgemeinden und anderer Factoren ab hängig machen, sondern unter Aufhebung der Confessions schulen mit einem Act der Gesetzgebung anordnen und durchführen. Daß unsere Regierung den milderen Weg eingeschlagen hat, dafür sollte ihr der Artikel schreiber der„Reichspost“ und seine Partei danken, anstatt sie mit so kläglichen Waffen anzugreifen, wie in seinen Artikeln geschieht. Wenn z. B. behauptet wird, auch in Communalschulen solcher Gemeinden, in welchen nur Confession bestehe, könne möglicher Weise die Reformationsgeschichte als nicht passend aus dem„Lese buch“ gestrichen werden, so ist eine solche Behauptung keiner Widerlegung werth. Selbst in Gemeinden mit gemischter Bevölkerung kann derartiges nicht vorkommen, ja es kann bei einigem Taet und Beiseitlassung von religiöser Hetzerei sogar jeder Streit über die Reformations— geschichte in der Communalschule vermieden werden. Ein einziger Fall beweist dies. Der die Reformationsgeschichte
betreffende Theil der Geschichtsabtheilung des Diet— lein schen Realienbuchs(neuere Auflage für Com— munalschulen) ist zwischen dem protestantischen Vor—
sitzenden des Schulvorstandes zu Darmstadt und dem dortigen katholischen Decan in Friede und Freundschaft, unter Zustimmung von Herausgeber und Verleger, ver⸗ einbart worden. Keine Confession hat dabei Noth gelitten, wohl aber hat die Schule sowie der religiöse Friede der Bevölkerung mehr dabei gewonnen, als wenn in Confessionsschulen die Reformationsgeschichte in par— teiischer und gehässiger Weise vorgetragen würde. So ist denn auch überall, wo man es mit verständigen und nicht von extremer Seite verhetzten Elementen zu thun hatte, die Communlschule ohne erhebliche Schwierigkeiten von Seiten der Gemeinden selbst beschlossen und ausgeführt worden und wenn heute nur noch eine ver— bältnißmäßig sehr geringe Zahl von Confessionsschulen besteht, so beweist das wohl zur Genüge, daß unsere Regierung mit den betr. Bestimmungen des Schulgesetzes den Bedürfnissen des Volkes entgegengekommen ist. IV.
Die religiöse Bildung der Jugend soll nach Ansicht des„Reichspost“-Corresondenten dermalen überhaupt eine ungenügende sein, ja dem Schulregiment wird geradezu Sympathie für religionsfeindliche Bestrebungen zuge— schrieben. Das ist ein sehr schwerer Vorwurf. Er ist nach unserer Kenntniß der Dinge durchaus unbe— gründet. Dem Religionsunterricht ist ausreichende Zeit zugewiesen, der Geistliche hat das unbeschränkteste Auf— sichtsrecht, er kann selbst einen Theil des Unterrichts in den Oberklassen ertheilen. Daß die obersten Leiter der Schule eine Verletzung der religiösen Interessen in keiner Weise beabsichtigen, geht aus zahlreichen mündlichen und schriftlichen Aeußerungen und Anordnungen der Unter— richtsabtheilung hervor, die sich oft schon allzugroße Nachgiebigkeit nach der kirchlichen Seite hat vorwerfen lassen müssen. Will man freilich solchen Aeußerungen nicht glauben, will man etwa annehmen, daß solche Anordnungen durch geheime Gegenbefehle wieder auf— gehoben werden, so hört die Möglichkeit einer Diskussion auf. Wenn die Religion in den Schulen durch„rohe Menschen“ wirklich so arg„mißhandelt“ worden ist, warum warten diejenigen, welche die nächste Aufsicht zu führen haben, nicht ihres Amtes, warum bringen die Superintendenten derartige Vorkommnisse nicht zur Anzeige, warum tritt in Kammer oder Presse Niemand auf, nicht mit vagem Gerede, sondern mit eonereten, greif— baren Anklagen, daß die Behörde einschreiten kann? Von roher, tact- und gewissenloser Behandlung und Miß handlung der Religion wissen wir übrigens auch aus der„alten Aera“ Interessantes zu erzählen und behalten uns dies ausdrücklich vor. Nach Ansicht des Gegners, soll auch die sittliche Bildung der Jugend in Gefahr sein in Folge der Beschränkung in den körperlichen Züch tigungen; die körperliche Züchtigung sei zwar nicht ver boten, aber beschränkt in einer Weise, die einem direeten Verbote fast gleich komme. Das ist nun geradezu eine grobe Unwahrheit. Wir werden es durch die betreffende Verordnung vom 31. März 1876 beweisen.
Abstimmungen der
es: Die körperliche Züchtigung solle als das schwerste Strafmittel angesehen, sie solle nur mit einem dünnen Stöckchen 9 werden und dann:„Schläge an Kopf und Gesicht, auf Rücken oder Hände, Zausen an den Ohren oder Raufen an den Haaren, Schlagen oder Stoßen mit Hand oder Faust sind zu vermeiden.“ Kommt das einem Verbote der körperlichen Züchtigung gleich? Wenn mildere Mittel nicht mehr verfangen, so mag der Lehrer dem ungezogenen und faulen Jungen die posteriora be⸗— arbeiten, daß es eine Art hat; das Gesetz will den Schüler nur vor roher Mißhandlung und vor Schädigung seiner Gesundheit schützen. Und sollte eine derartige Beschränkung nicht geboten sein, namentlich bei jugendlichen oder sehr zornmüthigen Lehrern? Zu allem Ueberfluß wollen wir noch anmerken, daß in ganz Deutsch— land kein Staat mehr ist, in dem diese Bestim⸗ mungen nicht Geltung hätten, ja sogar in dem klassischen Prügellande Mecklenburg haben sie Eingang gefunden, wie eine Ver⸗ ordnung vom 3. Dezember 1873 beweist. Diese Beschränkung des Lehrers geht nicht, wie vielfach be— hauptet wird, hervor aus einer liberalen, humanen Theorie, sondern sie verdankt ihre Entstehung ganz be— stimmten Erfahrungen. Gerade bei uns in Hessen ist es vorgekommen, nicht blos, daß eine unmäßige körper— liche Züchtigung dauernden Leibesschaden, sondern auch, daß sie unmittelbar den Tod des Gezüchtigten zur Folge hatte. Da ist denn doch das Bedürfniß einer solchen Verordnung wohl zwingend. Wenn ein Lehrer sich inner— halb der gezogenen Grenzen hält, so hat er sich unbe— rechtigten Prätentionen des Publikums gegenüber auch eines sehr festen und energischen Schutzes von Seiten der Behörde zu erfreuen. Wir könnten dies auf Ver— langen mit Nennung von Namen beweisen. Uebrigens bestand die Bestimmung über die körperlichen Züchtigungen schon seit dem Jahre 1832 zu Recht, wurde aber freilich, wie das früher überhaupt eine beliebte Manier war, unter dem geistlichen Regiment nicht gebandhabt.§ 39 des Edikts von 1832 bezeichnet die körperliche Züchtigung als die schwerste Schulstrafe, läßt sie nur zu, wenn alle anderen Mittel nicht mehr verfangen wollen und be— schränkt den Lehrer überhaupt in einer ganz anderen Art, wie die Verordnug vom 31. März 1876. Bei schweren körperlichen Züchtigungen soll der Lehrer sogar Anzeige beim Schulvorstand machen, der zur Mittheitung an die Eltern verpflichtet ist, und die
Züchtigung darf nur in Gegenwart eines Schulvor— standsmitgliedes vollzogen werden. Auch wurde von
dem Lehrer verlangt, daß er über sämmtliche körperliche Strafen genaues Buch führe und auf Verlangen der Behörde Vorlage machen. Es ist überhaupt eine grobe Unwahrheit, daß die gegenwärtigen Schüler der hessischen Schulen zuchtloser geworden seien, als die früheren. Mit dem Schlagwort von der Vernachlässigung der Er ziehung in den heutigen Schulen wird viel Schwindel getrieben, viel Stimmung gemacht. Die Meisten, welche in dieser Beziehung Klage führen, sind auf Befragen gar nicht im Stande, anzugeben, wie sie sich eigentlich den erziehlichen Beruf der Schule denken. Manche sind der naiven Meinung, er bestehe hauptsächlich darin daß ordentlich geprügelt werde. Wir stellen die unterrichtende und die erziehende Thätigkeit der Schule vollkommen gleich, verlangen aber, daß sich beide ergänzen, daß sie energisch ineinander greifen. Die Schule erzieht nicht durch Prügel und nicht durch Moralpredigten, aber da— durch, daß der Lehrer der ihm anvertrauten Jungend ein nachahmungswerthes Vorbild ist in Pflichttreue, redlicher Arbeit, Ordnung, Rechtlichkeit und Gerechtigkeit. Wenn er seine Schüler mit väterlicher Strenge anhält zu Auf— merksamkeit und Fleiß, wenn er von ihnen einen klaren und präeisen Ausdruck ihrer Gedanken verlangt, wenn er bei den schriftlichen Arbeiten auf Ordnung, Reinlichkeit und Schönheit der Form sieht, wenn er die Kinder zwingt zu Reinlichkeit in der Pflege des Leibes und der Haltung der Kleider, wenn er sie gewöhnt an anständiges Sitzen, Stehen und Gehen, so ist seine Thätigkeit eine erziehende. Und in dieser Beziehung geschieht gegen— wärtig viel mehr, als früher, weil die leitenden Persönlich keiten energischer darauf halten.
Der beschränkte Raum zwingt uns, zum Schluß zu eilen. Nur noch ein Wort über die Angriffsweise der„Reichspost“; Sie macht sich's da oft recht leicht. Ein Beispiel für viele: Da wird erzählt, allerdings ohne Nennung von Ort und Namen, jüdische Schulvorstandsmitglieder hätten bei Prüfungen in den christlichen Religionsunterricht hineingeredet. Das wäre allerdings sehr komisch. Indeß scheint uns, als habe sich hier der Herr Correspondent einen recht ansehnlichen Baren aufbinden lassen. Werden nämlich die bestehenden Vorschriften eingehalten, so ist das gar nicht möglich. Bei öffentlichen Prüfungen prüft ausschließlich der Lehrer, bei Visttationen ist die Prüfung Sache der Commission; der Schulvorstand hat nur zuzu hören. Sollte sich aber wirklich ein jüdisches Schulvor standsmitglied die Dummheit beigehen lassen, in den christlichen Religionsunterricht drein reden zu wollen, so würden wür den einfältigen Menschen durch Veröffent lichung seines Namens dem allgemeinen Hohngelächter preisgeben. Und warum es die Reichspost nicht thut, begreifen wir nicht; ste ist doch sonst gerade nicht sehr rücksichtsvoll gegen den„Samen Abrahams.“— Das nennt man Stimmung machen! Wer über die Schulver hältnisse eines Landes schreibt, muß sich doch auch fragen, was sagen die mitten im Strom stehenden Lehrer zu der
neuen Ordnung der Dinge? Die Reichs post ist nun in der für ste unangenehmen Lage, zugeben zu
Da heißt lmüssen, daß die Lehrer damkt zufrieden sind.
land
Aber sie fährt fort:„Man hat nämlich mit einer anzu⸗ erkennenden„Geschicklichkeit unter den Lehrern die Parol „ausgegeben: ihr müßt unter allen Umständen zu dem „gegenwärtigen Schulregiment halten. Dasselbe hat gar „wenig Leute hinter sich. Wenn ihr auch von ihm„ab⸗ fallt, so kann es sich nicht halten, und dann kommt„die finsterste Reaetion.“ Die Finte ist denn doch gar zu grob! Wem will man denn weiß machen, die zweitausend Lehrer unseres Landes ließen sich auf eine so einfältig⸗ plumpe Art den Mund stopfen, wenn sie wirklich mit den Verhältnissen unzufrieden sein müßten? Sie haben sich doch bisher nicht so ängstlich gezeigt, velmehr haben sie ihre Forderungen stets mit Freimuth und Energie geltend gemacht. Wir wollen der„Reichspost“ sagen, warum die Lehrer zu dem gegenwärtigen Schulregiment halten: weil es der Schule Licht und Luft und freie Bewegung geschafft, weil es den Lehrern Inspeetoren gegeben hat, die ihr Geschäft verstehen und für die Schule ein Herz haben, weil es sorgt für anständige, gesunde Schul⸗ räume, weil es die materielle Lage der Lehrer in einer Weise verbessert hat, wie man sich das vor sechs Jahren nicht träumen ließ. Deßhalb halten die Lehrer zu dem neuen Regiment, indem sie sich bemühen, ihre volle Schuldigkeit zu thun und an ihrem Theil mitzuwirken, daß unser Vater⸗ land Hessen für das Schulwesen ein Muster⸗ land werde. Möge dieser frische, fröhliche Geist rüstigen Schaffens und treuer Pflichterfüllung unserem Lehrerstande zum Heil des heranwachsenden Geschlechts erhalten bleiben! Möge aber auch unser oberstes Schul⸗ regiment auf dem von ihm betretenen Weg sich weder durch offene noch durch versteckte Angriffe und Schwierig⸗ keiten beirren lassen, sondern energisch durchführen, was begonnen. Dann wird es sich um das Vaterland wohl verdient machen!
Kaiser Wilhelms⸗ Spende. Der„Reichsanzeiger“ veröffentlicht das Nachstehende: Auf den Bericht vom 19. März d. J. will Ich der „Kaiser Wilhelms de“, Allgemeinen Deutschen Stift⸗
Spende ung für Altersrenten und Kapitalversicherung, auf Grund des von Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen des Deutschen Reiches und von Preußen, unter Uebernahme des Protektorats über die Stiftung, am 21. März d. J. vollzogenen Statuts hiermit Meine esherrliche Genehmigung ertheilen. Berlin den 22. März 1879. Otto Graf zu Stolberg. Leonhardt. Maybach. An den Reichskanzler, den Justizminister, den Minister des Innern und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Wilhelm. Graf Eulenburg.
Aus Veranlassung der am 11. Mai und 2. Juni 1878 durch Gottes Gnade von Seiner Majestät dem Kaiser und König glücklich abgewendeten Lebensgefahr ist im Deutschen Volke eine Sammlung veranstaltet worden, um der Liebe und Verehrung des Volkes für seinen Kaiser einen möglichst allgemeinen Ausdruck zu verleihen. Die Sammlung, welche bei einer Zahl von 11,523,972 Bei⸗ steuernden in 75,576 Gemeinden die Summe von nabezu 1,740,000 Mark ergeben hat, ist Mir unter der Bezeich⸗ nung„Kaiser Wilhelms-Spende“ mit der Bitte übergeben worden, den Extrag zur Verwendung für einen allgemein wohlthätigen Zweck zu bestimmen. Diese Spende widme Ich hierdurch zu einer Stiftung, über welche Ich das Protektorat übernehme, und welche den Zweck haben soll, die Grundlage einer Altersrenten- und Kapitalversicherungs- Anstalt für die gering bemittelten Klassen des Deutschen Volkes, insbesondere fur die arbeitende Bevölkerung zu bilden, in Verbindung mit einer Einrichtung zur Gewähr⸗— ung von Auskunft und Beirath an genossenschaftliche Alterversorgungsanstalten für einzelne Berufskreise. Ueber die Organisation, sowie die Verwaltungsgrundsätze dieser Anstalt und die Regeln der Betheiligung an derselben ist das anliegende Statut beschlossen worden, welchem Ich hiermit, vorbehaltlich der Allerhöchsten landesherrlichen Bestätigung, Meine Genehmigung ertheile.
Berlin den 21. März 1879.
Friedrich Wilhelm, Kronprinz. An den Reichskanzler, die Minister der Justiz, des Innern und für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. (Fortsetzung folgt.)
Eingesandt.
Bezugnehmend auf die Annonce vom 10. d., bete. die Errichtung einer Badeanstalt in der Näbe hiesiger Stadt, laub Einsender besagtes Unternehmen desonderer Beachtung mpfeblen zu sollen, da es bekanntlich an einer in der Nähe zelegenen, Jedermann zugänglichen Badegelegenbeit sehlt. Dder Weg dis zur Schwalheimer Mühle oder bis hinter Jauerbach ist zu weit, so daß das Baden kaum mehr eine Erholung genannt werden kann. Die Dietz'sche Bade— instalt ist für Kinder, Frauen und Alle, welche nicht chwimmen können, genügend; allein Jeder der schwommen vill, ist in Verlegenbeit, wohin er geben soll. Es ist da⸗ her sehr zu wünschen, daß das Projekt sich verwirklicht. Ob aber gerade der vorgeschlagene Platz in unmittelbarer Nähe der Cbaussee der geeignete ist und die Genebmigung der Beböede erbält, dürfte denn doch sehr in Erwägung zu ziehen sein und dies möge man in der bei Weibl abzu⸗ zalienden Versammlung in erster Linie bedenken. J.
Für die Linde neben der St. Georgskapelle gingen weiter ein: B. aus Friedberg 1 Mark, Oberstabsarzt Tburn aus St. Avold 50 Pf., Ingenieur Nicke 50 Pf., Ingenieur Heuse 50 Pf., Dr. Becker 50 Pf., Mondigler!
2 Mark, Lieutenan! Külp 50 Pf.


