Ausgabe 
9.1.1879
 
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Donnerstag den 9. Januar. 24.

berhessischer Anzeiger.

Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Kriedberg.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Das Militär ⸗Ersatz⸗Geschäft pro 1879 Friedberg den 6. Januar 1879. Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kteises.

Unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 26. Dezember 1876, Kreisblatt Nr. 153, das Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874 und die deutsche Webrordnung vom 28. September 1875(Regierungsblatt Nr. 55) trage ich Ihnen auf, mit den Vorarbeiten zum Militär-Ersatzgeschäft zu beginnen und dieselben so zu beschleunigen, daß die Stammrollen und Reclamations-Protokolle nebst dazu gehörigen Belegen bis längstens zum 15. Februar Il. J. bei mir eintreffen. Nach§. 23 der Ersath-Ordnung wollen Sie sofort bekannt machen lassen, daß die Anmeldung vom 15. Januar bis 1. Februar l. J. bei Meidung der darin angedrobten Strafe bis zu 30 Mark oder Haft von 3 Tagen zu erfolgen babe.

Ich empfehle Ibnen dringend, sich genau nach der Ersatz Ordnung zu richten und nur vollständige, deutlich geschriebene Stammrollen zu liefern, namentlich nach§. 45 derselben die alphabetische Ordnung mit den Zwischenraͤumen inne zu halten. Dr. Braden.

Es wird biermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in der Sitzung des Kreis- Ausschusses vom 11. Dezember v. J. an die Stelle des durch den Tod ausgeschiedenen Mitgliedes der Großherzoglichen Kreis-Schulcommisston Friedberg, Herrn Dekan Fertsch zu Kaichen, der Großher⸗ zogliche evangelische Dekan, Herr Kalbbenn, zu Burg-Gräfenrode gewählt worden ist.

Friedberg den 6. Januar 1879. Der Vorsitzende des Kreis- Ausschusses.

Dr. Braden.

Bekanntmachung. Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.

Ditjenigen jungen Leute, welche auf Grund ibrer Schulzeugnisse die jährigen activen Dienstzeit zu bekleiven, auszurüsten und zu verpflegen; Berechtigung zum einjäbrig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden e. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von böderen Schulen hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachten-(Gpmnasten, Realschulen, Progymnasien und böheten Bürgerschulen) durch den Vorschriften mit dem Ansügen aufmerksam gemacht, daß biernach un-[den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die vollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. Polizesobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbedörde auszustellen ist; d. das

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Couaassion Schulzeugniß. Sodann wird noch besonders bewerkt: Zu pos. b.: daß nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Groß herzogtbum Hessen in dem Einwilligungs Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, gestelunge pflichtig ist, d. b. seinen dauernden Aufenthaltsort hat. in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes

2) Die Berechtigung zum einjäbrig freiwilligen Dienst darf nicht unterhalten zu können, nicht feblen darf. Zu pos. d.: daß die Schul⸗ vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar zeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das derselben gleichgestellten Hochschulen und Reisezeugnisse für die Prima der 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjäbrigen Gomnasien und Realschulen I. Ordnung, sämmtlich nach dem Schema 17 Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben zur Ersatzordnung(I. Tbeil der Webrordnung vom 28. September 1875 Jahres zu erbringen. Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein Im Ulebrigen wird auf die Bestimmungen der§§. 88, 89, 90, 93 und ist bierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu verwenden. und 94 der angeführten Ersatzordnung verwiesen.

Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die näbere Adresse angegeben wird. Darmstadt im Dezember 1878.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburtszeugniß; Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. b. ein Einwilligungs⸗Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung Der Vorsitzende: über Berkitwilligkeit urd Fäbigkeit den Freiwilligen während einer ein Spamer.

Deutsches Reich.

Darmstad l. Dem Leibarzte Dr. Eigen brodt zu Darmstadt wurde der Charakter als Geheimer Medicinalrath, dem Hospitalarzt Dr. Jäger zu Darmstadt der Charakter als Medicinalrath, sowie dem Bergmeister Teckle. burg zu Darmstadt der Charakter alsBergrath verliehen.

Am 4. Januar wurde die Gemahlin des Prinzen Heinrich von Hessen in Trier von einem Knaben glücklich entbunden und schon an 7. Jan. trifft die schmerzliche Kunde ein, daß dieselbe gestern Nachmittag halb 5 Uhr plötzlich im Wochenbette verstorben ist. Das Söhnlein, dem sie am Samstag das Leben gab, ist gesund. Die Verblichene war

eine durch die reichsten Gaben des Geistes und

Herzens ausgezeichnete Dame, deren frühes Hin- scheiden hier die aufrichtigste und ungetbeilteste Trauer hervorruft. Prinz Wilhelm hat sich in Folge dessen nach Trier begeben, und ist ebenfalls Generallieutenant v. Grolmann im Auftrag des Großherzogs dorthin abgereist.

6. Jan. Heute trat der Gesetzgebungs⸗ Ausschuß zweiter Kammer zusammen, um in die Vorberathung der Gesetzentwürfe: über das in Sachen der nichtstreitigen Gerichtebarkeit einzu haltende Verfahren, über die Ausführung der

Strafproceßordnung und über die Uebertragung des Grundeigenthums und die Fortführung der Grundbücher in Rheinhessen, zu treten. Den Vor- berathungen werden sofort gemeinschafkliche Sitz= ungen mit dem Justizministertum folgen.

Der Gesetzentwurf, die allgemeine Bau- ordnung betreffend, ist vollendet und nebst den umfangreichen Motiven bereits gedruckt. Die Vorlage an die Stände steht in aller Kürze be vor. Der Entwurf selbst umfaßt 84 Artikel. Mit der Vorberathung desselben ist bekanntlich ein von der zweiten Kammer bereits gewählter besonderer Ausschuß betraut.

7. Jan. Prinz Alexander nebst Gemahlin hat sich gestern zu einem mehrwöchigen Aufenthalt! nach Wiesbaden begeben

Ausland. Oesterreich⸗Ungarn. Wien. Finanz- minister v. Pretis hat mit der Bodencreditanstalt- Gruppe, wozu auch die Banque de Paris gehört, die Begebung von nominal 30 Millionen Papier- Rente fix abgeschlossen.

Pie st. Finanzminister Szapary legte den Staatsvoranschlag für 1879 vor. Die Haupt Ziffern des Budgets sind: Gesammtausgaben 246,902,104 fl., gegen das Vorjahr 5,934,669

mehr; Gesammteinnahmen 224,099,706, gegen das Vorjahr mebr 4,253,687; Desicit 22,802,398, gegen das Vorjahr mehr 1,680,982. Das Mehr der Ausgaben erwächst hauptsächlich dei dem Titel Staatsschuld, das Mehr der Einnahmen vornehm⸗ lich bei der Consumtionssteuer-Restitutton.

Frankreich. Paris, 6. Jan. Der Senat zaͤhlt nach seiner jetzt ersolgten theilweisen Neudild⸗ ung 119 Conservative und 176 Republikaner; unter Letzteren sind 64 heute Gewählte. Die republikanische Majorität beträgt demnach 57.

Die französische Regierung bat die Han dels Verträge mit England und Belgien am 31. December gekündigt, so daß dieselben zum 31. December 1879 ablaufen. Diejenigen Ver- träge, in denen eine nur sechsmonatliche Kündig ungsfrist stipulirt ist, werden seiner Zett ebenfalls

gekündigt werden, damit Frankteich am 1. Jan.

1880 neue, von den Kammern genehmigte Zoll- verträge in Kraft treten lassen kann.

6. Jan. Der Bey von Tunis, welcher Frankreich einen Beweis seiner versöbnlichen und freundschaftlichen Gesinnungen geben will, bat einen böheren Beamten des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten beauftragt, nach Paris zu geben, um die Differenz bezüglich der Affaire Sancy beizulegen. Die französische