Ausgabe 
8.4.1879
 
Einzelbild herunterladen

9

1879. Dienstag den S. April.. 42.

Oberhessischer Anzeiger.

Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags,

, Wird bier und in Nauheim Montag, Mittwoch und g 8 5 5 Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstags und Samstags.

die einspaltige Vetitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei groͤßerem Tabellen- oder Ziffersat mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(sowelt Letztere nicht Jahres-Conto bel uns haben), welchen der Betratz nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. ö

Nauheim, Bauernheim, Beienheim, Bodenrod, Bönstadt, Bruchenbrücken i ö Strasversahren eingeleitet.

Die Großberzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer OGemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellunge pflichtigen Mili⸗

N 3 he 500 Amtlicher Theil. 6 1 betreffend: Das Militär- Ersaßgeschäft pro 1879 Friedberg den 18. März 1879. i Bekanntmachung. N

Das ditsjäbrige Musterungsgeschäst wird für den diesseitigen Kreis der Loosungsberechtigten zum Loosen nicht erforderlich, es wird vielmehr 1

a detun pie folgt vorgenommen: in diesem Falle durch ein Mitglied der Ersatz- Commission die Loosungs⸗ 0 11 Zu Friedberg, nummer für den einzelnen Militärpflichtigen gezogen. ö . auf dem Ralhhause daselbst. Diejenigen, welche bei der Musterung unentschuldigt ausbleiben, ver- ö rabeck Montag den 21. April d. J., Vormittags 8 Uhr, lieren das Recht, an der Loosung Theil zu nehmen und können keinen ö 5 usterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: A im, Bad- Anspruch auf Berücksichtigung aus Reclamationsgründen erheben. Außer f 13 been eb e dem wird gegen dieselben das im§. 48 der Ersatz- Ordnung angedeutete g 0

ö

und Büdesheim. 4 Dienstag den 22. April d. J., Vormittags 8 Uhr, NMusterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Burg- Gräfenrode,

Butzbach, Dorheim, Dorn Assenbelm, Dortelweil, Fauerbach d. Fr. und VV 7 1 1 U 5 1 5. K. f vorzuladen und eine Bescheinigung über die erfolgte Vorladung der ö Nittwoch den 23. April d. J., Vormittags 8 Uhr, Stammrolle beizufügen. 9 Nusterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Friedberg u. Gambach. Körperliche Gebrechen der Militärpflichtigen, welche durch die vor- ö N Donnerstag den 24. April d. J., Vormittags 8 Uhr, zunehmende ärztliche Untersuchung nicht unbedingt constatirt werden können, 1 NMusterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Griedel, Groß-Karben, wie Harthörigkeit, Schwachsinnigkeit 1c. sind durch amtlich ausgestellte Darheim, Hausen mit Oes, Heldenbergen, Hoch- Weisel und Holzhausen. Zeugnisse des Geistlichen, Lebrers, Bürgermeisters ꝛc. nachzuweisen. 1 7 1 Freitag den 25. April d. J., Vormittags 8 Uhr, Wer an Epilepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, bat auf eigene J Muslerung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ilbenstadt, Kaichen, Kosten drei Zeugen dierfur zu slellen, welche das Vorbandensein eidlich zn 5 des Klein Karben, Kirch- Göns, Kloppenheim, Langenhain mit Ziegenberg, erhärten haben. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krank- 1 Maibach, Massenheim, Melbach, Münster, Münzenberg und Nieder-Erlenbach. bell persönlich zu erscheinen Nicht im Stonde A ee een en sich in 1 Samstag den 26. April d. J., Vormittage 8 Uhr gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönliche Anschauung ö N Mußterung der Militärpflichtigen aus 808 ene Nieder- Eschbach beruhendes Zeugniß dee Arztes und der Bürgenmeisterei deziebungeweise ö * a 4 a n f dach, eine Bescheinigung des Gerichtes vorlegen. Ist ein Militärpflichtiger 1 2 Nieder-Florstadt, Nieder⸗Mörlen, Nieder⸗Rosbach, Nieder⸗Weisel, Nieder- wegen gerichllicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig, baben die f 3 Wöllstadt und Ober Erlenbach. SOroßberzoglichen Bürgermeistereien hierauf aufmerksam zu machen und. 1 Montag den 28. April d. J., Vormittags 8 Uhr, bierüder die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. ö Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ober Eschbach, Die Verhandlungen über die Zurückstellungsgesuche sind, insoweit es 9 sser Ober- Florstadt, Ober-Mörlen, Ober Rosbach, Ober-Wöllstadt, Ockstadt, noch nicht geschehen ist, sosort und längstens im Termin vorzulegen. Okarben, Oppershofen und Ossenheim. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeits- Unfähigkeit eines Familienange⸗ 1 gbr 1 Dienstag den 29. April d. J., Vormittags 8 Uhr, börigen gegründet wird, so bat der betreffende Familien- Angehörige sich 1 selbst persönlich im Termine vor der Ersatz-Commission einzufinden. Recla; 1

enn Ei, Nusterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ostheim, Petter- 1 N veil, Pohl ⸗Göns, Reichelsbeim, Rendel, Rockenberg, Rodheim, Rödgen, 1

g mationen, welche der Ersatz-Commission nicht vorgelegen haben, werden Schwalheim, Södel, Staden und Stammheim.

von der Großherzoglichen Ober-Ersatz-Commission unnachsichtlich zurück⸗ gewiesen und nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu der N ö 0

Mittwoch den 30. April d. J, Vormittags 8 Ubr, Reclamatlon erst nach dem Kreis- Ersatzgeschäft entstanden ist. Mit dem

E182

en Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Steinfurth, Trats⸗ Kreisersatzgeschäft ist di f 1 n en 2 a f 1 3 geschäft ist die Classistitation der Reserve- und Landwehr⸗Mann 9 Münzenberg, Vilbel, Weckesheim, Wickstadt, Wisselsheim, Wölfersheim schaften sowie der Ersatz-Reservisten I. Klasse verbunden. Nach Erledigung 5 und Wohnbach. g der Zurückstellungsgesuche findet an den oben bezeichneten Tagen die Classi; schl J Donnerstag den 1. Mai d. J., Vormittags 8 Uhr, ftcirung derselben rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhält- 1 im Rathhaussaale zu Friedberg, nisse statt. Es haben daher Diejenigen derselben, welche im Falle einer g 1 Loosziehung sämmtlicher Militärpflichtigen des Kreises Friedberg. Einberufung auf Zurückstellung Anspruch machen zu können glauben, an g 1 Feri In den genannten Musterungsterminen haben sich sämmtliche Militär- den bezeichneten Tagen, Vormittags 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche, ö vflichtigen des Jahrgangs 1859 mit Ausnahme der zum einjährigen frei- welche sofort bei dem Unterzeichneten einzureichen find, näber zu begründen. 0 loft J willigen Dienst Berechtigten, sowie diejenigen Militärpflicktigen der früheren Die Großberzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit g Jahrgänge, welche bis jetzt eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und dafür zu n baben, pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet einzufinden. Diejenigen sorgen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern ö bes Militärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male erscheinen, haben und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäfts ein ö bre Geslellungsscheine mitzubringen. Für Militärpflichtige, welche durch anständiges und rubiges Verhalten beobachten. Rrankheit am Erscheinen verhindert sind, ist im Termin ein ärztliches Der Civilvorsitzende der Ersatz Commission des Kreises Friedberg. g a 10 Attest zu übergeben. Nach§. 65 der Ersatz Ordnung ist das Erscheinen Dr. Braden. 1 0 2 1 1 Der Cioil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission des Kreises Friedberg. 1 , an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und den Großherzoglichen Polizei-Commissar zu Wickstadt. 1 . 1 Die vorstebende Bekanntmachung wollen Sie alsbald in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen, die Milttärpflichtigen, welche . sind, speciell darnach bedeuten und sich selbst darnach bemessen, auch dafür sorgen, daß die gegebenen Bestimmungen pünktlich zur 1 Kussührung kommen. Dr. Braden. 1 1 J 2045 5 43 g betreffend: Die Reviston der Hypothekenbücher des Landgerichtsbezürks Vilbel. Vilbel am 4. April 1879. 4 Das Großherzogliche Landgericht Vilbel an die Großherzoglichen Ortsgerichte des Bezirks. a. Unser Gerneral- Ausschreiben vom 26. April 1869, wiederholt in Nr. 37 des Oberhess. Anzeigers von 1875, bringen wir biermit abermals e Eriuntrung. Jäger.

f 4