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1879. Dienstag den S. April.. 42.
Oberhessischer Anzeiger.
Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags,
„, Wird bier und in Nauheim Montag, Mittwoch und g 8 5 5 Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstags und Samstags.
die einspaltige Vetitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei groͤßerem Tabellen- oder Ziffersat mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(sowelt Letztere nicht Jahres-Conto bel uns haben), welchen der Betratz nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. ö
Nauheim, Bauernheim, Beienheim, Bodenrod, Bönstadt, Bruchenbrücken i ö Strasversahren eingeleitet.
Die Großberzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer OGemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellunge pflichtigen Mili⸗
N—— 3 he 500 Amtlicher Theil. 6 1 betreffend: Das Militär- Ersaßgeschäft pro 1879 Friedberg den 18. März 1879. i Bekanntmachung. N
Das ditsjäbrige Musterungsgeschäst wird für den diesseitigen Kreis der Loosungsberechtigten zum Loosen nicht erforderlich, es wird vielmehr 1
a detun pie folgt vorgenommen: in diesem Falle durch ein Mitglied der Ersatz- Commission die Loosungs⸗ 0 11 Zu Friedberg, nummer für den einzelnen Militärpflichtigen gezogen. ö . auf dem Ralhhause daselbst. Diejenigen, welche bei der Musterung unentschuldigt ausbleiben, ver- ö rabeck Montag den 21. April d. J., Vormittags 8 Uhr, lieren das Recht, an der Loosung Theil zu nehmen und können keinen ö 5 usterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: A im, Bad- Anspruch auf Berücksichtigung aus Reclamationsgründen erheben. Außer ⸗ f 13 been eb e dem wird gegen dieselben das im§. 48 der Ersatz- Ordnung angedeutete g 0
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und Büdesheim. 4 Dienstag den 22. April d. J., Vormittags 8 Uhr, NMusterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Burg- Gräfenrode,
Butzbach, Dorheim, Dorn Assenbelm, Dortelweil, Fauerbach d. Fr. und VV 7 1 1 U 5 1 5. K. f vorzuladen und eine Bescheinigung über die erfolgte Vorladung der ö Nittwoch den 23. April d. J., Vormittags 8 Uhr, Stammrolle beizufügen. 9 Nusterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Friedberg u. Gambach. Körperliche Gebrechen der Militärpflichtigen, welche durch die vor- ö N Donnerstag den 24. April d. J., Vormittags 8 Uhr, zunehmende ärztliche Untersuchung nicht unbedingt constatirt werden können, 1 NMusterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Griedel, Groß-Karben, wie Harthörigkeit, Schwachsinnigkeit 1c. sind durch amtlich ausgestellte Darheim, Hausen mit Oes, Heldenbergen, Hoch- Weisel und Holzhausen. Zeugnisse des Geistlichen, Lebrers, Bürgermeisters ꝛc. nachzuweisen. 1 7 1 Freitag den 25. April d. J., Vormittags 8 Uhr, Wer an Epilepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, bat auf eigene J Muslerung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ilbenstadt, Kaichen, Kosten drei Zeugen dierfur zu slellen, welche das Vorbandensein eidlich zn 5 des Klein ⸗ Karben, Kirch- Göns, Kloppenheim, Langenhain mit Ziegenberg, erhärten haben. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krank- 1 Maibach, Massenheim, Melbach, Münster, Münzenberg und Nieder-Erlenbach. bell persönlich zu erscheinen Nicht im Stonde A ee een en sich in 1 Samstag den 26. April d. J., Vormittage 8 Uhr gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönliche Anschauung ö N Mußterung der Militärpflichtigen aus 808 ene Nieder- Eschbach beruhendes Zeugniß dee Arztes und der Bürgenmeisterei deziebungeweise ö * a 4 a n f dach, eine Bescheinigung des Gerichtes vorlegen. Ist ein Militärpflichtiger 1 2 Nieder-Florstadt, Nieder⸗Mörlen, Nieder⸗Rosbach, Nieder⸗Weisel, Nieder- wegen gerichllicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig, baben die f 3 Wöllstadt und Ober Erlenbach. SOroßberzoglichen Bürgermeistereien hierauf aufmerksam zu machen und. 1 Montag den 28. April d. J., Vormittags 8 Uhr, bierüder die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. ö —— Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ober Eschbach, Die Verhandlungen über die Zurückstellungsgesuche sind, insoweit es 9 sser Ober- Florstadt, Ober-Mörlen, Ober Rosbach, Ober-Wöllstadt, Ockstadt, noch nicht geschehen ist, sosort und längstens im Termin vorzulegen. Okarben, Oppershofen und Ossenheim. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeits- Unfähigkeit eines Familienange⸗ 1 gbr 1 Dienstag den 29. April d. J., Vormittags 8 Uhr, börigen gegründet wird, so bat der betreffende Familien- Angehörige sich 1 selbst persönlich im Termine vor der Ersatz-Commission einzufinden. Recla; 1
enn Ei, Nusterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ostheim, Petter- 1 N veil, Pohl ⸗Göns, Reichelsbeim, Rendel, Rockenberg, Rodheim, Rödgen, 1
g mationen, welche der Ersatz-Commission nicht vorgelegen haben, werden Schwalheim, Södel, Staden und Stammheim.
von der Großherzoglichen Ober-Ersatz-Commission unnachsichtlich zurück⸗ gewiesen und nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu der N ö 0
Mittwoch den 30. April d. J, Vormittags 8 Ubr, Reclamatlon erst nach dem Kreis- Ersatzgeschäft entstanden ist. Mit dem
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en Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Steinfurth, Trats⸗ Kreisersatzgeschäft ist di f 1 n en 2 a f 1 3 geschäft ist die Classistitation der Reserve- und Landwehr⸗Mann — 9 Münzenberg, Vilbel, Weckesheim, Wickstadt, Wisselsheim, Wölfersheim schaften sowie der Ersatz-Reservisten I. Klasse verbunden. Nach Erledigung 5 und Wohnbach. g der Zurückstellungsgesuche findet an den oben bezeichneten Tagen die Classi; schl J Donnerstag den 1. Mai d. J., Vormittags 8 Uhr, ftcirung derselben rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhält- 1 im Rathhaussaale zu Friedberg, nisse statt. Es haben daher Diejenigen derselben, welche im Falle einer g 1 Loosziehung sämmtlicher Militärpflichtigen des Kreises Friedberg. Einberufung auf Zurückstellung Anspruch machen zu können glauben, an g 1 Feri In den genannten Musterungsterminen haben sich sämmtliche Militär- den bezeichneten Tagen, Vormittags 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche, ö vflichtigen des Jahrgangs 1859 mit Ausnahme der zum einjährigen frei- welche sofort bei dem Unterzeichneten einzureichen find, näber zu begründen. 0 loft J willigen Dienst Berechtigten, sowie diejenigen Militärpflicktigen der früheren Die Großberzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit g Jahrgänge, welche bis jetzt eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und dafür zu n baben, pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet einzufinden. Diejenigen sorgen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern ö bes Militärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male erscheinen, haben und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäfts ein ö bre Geslellungsscheine mitzubringen. Für Militärpflichtige, welche durch anständiges und rubiges Verhalten beobachten. Rrankheit am Erscheinen verhindert sind, ist im Termin ein ärztliches Der Civilvorsitzende der Ersatz Commission des Kreises Friedberg. g a 10 Attest zu übergeben. Nach§. 65 der Ersatz Ordnung ist das Erscheinen Dr. Braden. 1 0 2 1 1— Der Cioil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission des Kreises Friedberg. 1 , an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und den Großherzoglichen Polizei-Commissar zu Wickstadt. 1 . 1 Die vorstebende Bekanntmachung wollen Sie alsbald in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen, die Milttärpflichtigen, welche —. sind, speciell darnach bedeuten und sich selbst darnach bemessen, auch dafür sorgen, daß die gegebenen Bestimmungen pünktlich zur 1 Kussührung kommen. Dr. Braden. 1 1 J 2045 5 43 g betreffend: Die Reviston der Hypothekenbücher des Landgerichtsbezürks Vilbel. Vilbel am 4. April 1879. 4 Das Großherzogliche Landgericht Vilbel an die Großherzoglichen Ortsgerichte des Bezirks. — a. Unser Gerneral- Ausschreiben vom 26. April 1869, wiederholt in Nr. 37 des Oberhess. Anzeigers von 1875, bringen wir biermit abermals e Eriuntrung. Jäger.
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