1879.
Donnerstag den 7. August.
Oberhessischer Anzeiger.
en Wird hier und in Nauheim Wontag, Mittwoch und 5 5 ö; Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags W 4. Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den Kreis Friedberg. 1 Donnerstags 1 e 1 Nadchen 131 Der Date Die einspaltige Petitzelle wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. Druck 1 „ ein Ekel 1 2 4 1 Neiniz 1 Amtlicher Theil. che Setreffend: Statistische Ermittelun l i ö J etreffen r ung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernte— f i 9 Ertrags im deutschen Reich im Jahr 1879. ee 3 Friedberg den 30. Juli 1879, 5
0 Die Aufstellung der Ernteerträgnisse des Jahres 1879 hat in der— erlben Weise, wie dies im Jahr 1878 erfolgt ist, stattzufinden. Indem
dir daher auf unsere Verfügung vom 22. Mai und auf das Ausschreiben om 29. Mai vorigen Jahres, in Nr. 66 des Oberhessischen Anzeigers on 1878, Bezug nehmen, benachrichtigen wir Sie, daß Ihnen mit nächster dost je zwei Exemplare des Formulars A. und B. zur Ausfüllung zu⸗ chen. Das eine dieser Formulare ist als Concept zu benutzen und bei Ibren Acten zurückzubehalten; das andere ist längstens bis zum 1. Nov. aufenden Jahres an uns einzusenden. Ein Eintrag des Flächengehalts lach Haupt⸗Culturarten, auf Grund des Centralkatasters auf Seite 1 des Formulars A., ist diesmal unterblieben. Bei Durchsicht der vorjährigen kufstellungen sind die nachstehenden Fehler und Irrthümer constatirt worden: Mehrfach findet sich für eine und dieselbe Fruchtart in Formular A, meine
indere Anbaufläche angegeben als in Formular B.; in andern Fällen ithält Formular A. einen Eintrag, aber Formular B. nicht, oder es athält Formular B. einen Eintrag, der in Formular 4. steht, oder
Formular A. gibt die Anbaufläche für Sommerfrucht, Formular B. aber fir Winterfrucht an und umgekehrt. Uebereinstimmung der Größe der
N- Shun Unbaufläche derselben Fruchtart in beiden Formularien A. und B., d. h. „ n lchtige Uebertragung aus Formular A in die bezüglichen Stellen des
2 11 Formulars B. ist daher Erforderniß für die richtige Aufstellung der Ueber—
Essig scht der Anbaufläche.
Nach II. 1. der„Bestimmungen“ soll eine Ermittelung der Ernte; tl Leonbart
brträge für alle Feüchte, für welche die Anbaufläche festgestellt wird, 4 bern auch die Nebenfrucht und die Grünfutter nutzung und nicht
r
engenommen werden, und zwar ist dies nicht um für die Haupt- son- tar für die Ernte an Körnern, Samen c., sondern auch an Stroh,
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
manchen Gemarkungen bei einzelnen Früchten ꝛc. zwar die Größe der An- baufläche, aber kein Ertrag angegeben worden und zwar zeigten sich diese Auslassungen nicht nur bei Hauptfruchtarten, sondern auch und noch in höherem Maße bei Nebenfruchtarten. Was die auf mit Getreide und Hülsenfrüchten angebauten Flächen geernteten Grünfuttermengen be— trifft, so sind diese in Formular B. unter I. a.(Getreide und Hülsenftüchte) in der letzten Stelle, deren Kopf infolge eines Druckversehens statt„zu— sammen also, mit Einfluß der zu Samengewinn benutzten Flächen“:„zu- sammen also, mit Einschluß der Grünfutterflächen“ heißen muß, mit ein- zutragen.— Nicht selten ist zwar der Körnerertrag angegeben worden, aber es fehlt der Ertrag des Strohs 1c. Bei Lein(Flachs) und Hanf waren ferner die Einträge nur in den wenigsten Fällen vollständig. Meistens war nämlich entweder nur ein Ertrag an Samen oder nur ein Ertrag an Bast angegeben. Auch hatte sich die Aufnahme bei Hanf und Flachs mitunter auf die Angabe beschränkt, daß der Flachs oder Hanf gehechelt ꝛc. worden sei, ohne daß(außer etwa der geernteten Samen- menge) das Gewicht der Ernte an Bast, Stengel ic. in den entsprechenden Spalten des Formulars B. eingetragen worden wäre. Erforderniß für richtige Aufstellung der Uebersicht der Ernteerträgnisse ist jedoch, daß zu jeder Anbaufläche auch ein Ernteertrag angegeben wird. Sollte sich er— geben, daß aus irgend einem Grunde auf der angebauten Fläche kein
Ertrag erzielt wurde, so ist dies in jedem einzelnen Falle durch eine
Bemerkung zu erläutern.— Endlich sind mehrfach tragbare Obstbäume gezählt worden, von welchen der Ertrag nicht angegeben worden ist. Auch hier ist eintretenden Falls durch eine Bemerkung der Ausfall zu erläutern.
Sie werden darauf achten, daß die diesjährigen Aufnahmen von solchen und ähnlichen Mängeln befreit bleiben.
— 1*. seu, Bast ic. zu verstehen. Dem entgegen ist im Jahr 1878 in Dr. Braden. 1 118 bai! 5 5 2 5 4 1 ee u ehe Polizei- Reglement für die Stadt Vilbel. bplett Letreffend: Die Führung von Fremdenbüchern Seitens der Gastwirthe. Frebtebtt Nach Vernehmung des Orts vorstandes von Vilbel wird mit Ge- oder durch den Gast eintragen zu lassen: 1. Namen, 2. Gewerbe, 3. Heimatb, 5 u hmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 4. Alter des Gastes und weiter, falls derselbe unter 26 Jahre alt sein sollte 0 Pf., 0. Juni 1879 zu Nr. M. J. 5300 nachstehendes Polizei⸗Reglement für[ 5. Namen, 6. Wohnort, 7. Stand oder Gewerbe der Eltern desselben,
de Stadt Vilbel erlassen:
außerdem aber jedesmal in besonderer Rubrik„Bemerkungen“ 8. ob der
5 f§. 1. Gastwirthe, welche sich mit Beherbergung Dienst? oder Gast Legitimationspapiere besitzt oder nicht. Hat der Gast Legitimations- n Engl Lubeitsuchender oder solcher Personen befassen, welche ein Gewerbe im papiere, so ist von dem Gastwirth zu bescheinigen, daß solche mit den Ein— 5—. Ii bumherziehen betreiben, dessen Ausübung nach 5. 59 der Gewerbe-Ordnung trägen des Fremdenbuchs übereinstimmen. eee, ener besonderen Erlaubniß der Ortspolizei-Behörde bedarf, find gehalten,§ 4. Der Gastwirth ist gehalten, jeden Vormittag bis längstens ns emdenbücher zu führen. 10 Uhr, einen Auszug der am vorhergehenden Tage in das Fremdenbuch 7 f§. 2. Die Fremdenbücher müssen vor Ingebrauchnahme von der gemachten Einträge, der Ortspolizei-Behörde zuzustellen. Ib 40 Dttspolizei⸗Behörde mit fortlaufenden Seitennummern und auf der letzten§. 5. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der§§H. 1—4 18 Seite mit dem Vermerk versehen werden: Dieses Fremdenbuch, für den dieses Reglements, falsche Angaben oder falsche Einträge Seitens der * Abs eftwistc)h zu Vilbel, im Kreise Friedberg, ist von der unter-] Gäste oder des Gastwirths bezüglich der in F. 3 des Reglements er- i hächneten Großherzoglichen Bürgermeisterei mit fortlaufenden Seitennummern wähnten Punkte, sowie die Ablieferung unvollständiger oder falscher Aus- 5„n 1 bis.., versehen und dem Gebrauch übergeben worden züge aus dem Fremdenbuche an die Ortspolizei- Behörde(§. 4),§. 363 Ttubon ö Vilbel den 18 Großherzogliche Bürgermeisterei Vilbel,] des Straf-Gesetzes erfolgen kann, mit Gelostrase bis zu 10 M. geahndet. 1§. 3. Der Gastwirth, welcher zur Führung eines Fremdenbuchs Friedberg den 28. Juli 1878. ald Bere guach§. 1 dieses Reglements verbunden ist, hat sofort bei Aufnahme eines Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 5 1 J 0 astes zur Beherbergung über Nacht in das Fremdenbuch einzutragen Dr. Braden. 1——— ach 1 4 Bekanntmachung. n Wegen der Gerichtsferien fallen die Amtstage in der Zeit vom 15. August bis 30. September aus und werden waͤhrend dieser Zeit nur ce ee verhandelt. 1 1879 Oroß 1 1 Friedberg den 4. Augu 0 roßerzoͤgliches Landgericht Friedberg. ter sa N Allwobn.
Berlin,
Deutsches Meich. Darmstadt. Die Kaiserin von Rußland r i tird gutem Vernehmen nach am 12, d. M. zu 1 ingerem Aufenthalt in Jugenheim eintreffen.
— Darmstadt. „ Inneischule zu Hannover, Im außerordentlichen Professor bei der medicinischen dacultät der Landes- Universttät ernannt.
— 4. Aug.
[Ernennung des Feldmarschalls v. Manteuffel zum für Inneres, Cultus und Unterricht,
Contre- Admiral Batsch hat, wie Statthalter von Elsaß Lothringen und des seit— der„Weser-Ztg.“ aus Wilhelmshaven mitgetheilt herigen Unterstaats⸗Secretärs Herzog zum Staats- wird, bereits sein Commando verlassen, um die Secretär des Ministeriums für Elsaß Lothringen ihm zuertheilte Strafe anzutreten. Der Repetitor an der Thier weiligen Wahrnehmung der Geschäfte des Stations- Prädicate Excellenz. Zu
Dr. Eichbaum, wurde Chefs ist Contre- Admfral Berger betraut. Der„Reichs- Anz.“ publieirt die Geheime Ober-Regierungsratb v. Pommer ⸗Esche
Mit der einst⸗ mit dem Range eines Staatsministers und dem Unterstaats-Secretären und Abtbeilungs Vorständen sind ernannt: der
Generol-


