1879.
Donnerstag den 5. Juni.
N 65.
Freitag Abend ausgegeben.
Areisblatt für den Kreis Friedberg.
Oberhessischer Anzeiger.
Ertcbeint eima Erscheint drei
reimal per e und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags. .
Tie einspaltige Petitzeile wird ber Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 If.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets ber Post nachgenommen.
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2——— Avus dem Großherzog 0„Aer* Nr. 8. Finanzgesetz für die Etatsjahre 1879/80, 1880/81 und 1881/82.— i ne Sunn
Wird hler und in Naubeim Montag, Mittwoch und
1 17717 4 andert G. t nhtller.
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f Nichts.— Beilage Nr. 15. 1. bis 7. Nichts.— Nr. 13. Bekanntmachung, die
5
egen Abänderung der Gesetze vom 23. Februar 1876 und vom 2 n
J. — jiufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen der Post und Telegraphen u. s.
eligionsgemeinden des Kreises Friedberg. 6. bis 11. Nichts.— Nr. 12. Gesetz, tilage Nr. 12. 1. bis 11 Nichts.— Beilage Nr. 13. 1. bis 12. Nichts.— Beilage Nr. 14. 1. bis 3. Nichts. 4. Uebersicht der für das
w., OD.
1 4 1 n 1 1 3 N 8 lichen Regierungsblatt ist zu publielren:
Mofa Itmachm* 12* Fry 9* anntmachung, den Erlaß einer
Beilage Nr. 10. 1. bis 9. Nichts.— Nr. 9.
erichtsferien bei den Gerichten der Provinzen Starkenburg und Oberhessen und bei den Friedensgerichten der Provinz Rheinhessen betreffend.— Beilage Nr. 11.
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NO 5 Aufbri 0 er itte zur 1 1 3 Nera 1 5 7 2 2 75 57 7 ff Bekanntmachung, das Aufbringen der Mittel zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaft der Provinz Oberhessen für 1879 betreffend. 2. bis 4. Nichts. r der G das 70 roßher 9 Jinssteri—* f 5 of N Urfniss* 16114 Uebersicht der für das Jahr 1879 von Großherzoglichem Ministerium des Innern genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den israelitischen
die Bildung und Zuständigkeit des obersten Verwaltungsgerichts betreffend.—
Jahr 1879 von Groß—
8 Nostor reffe W 6 1— 73 0 5 12 uen Postordnung betreffend. Nr. 10. Bekanntmachung, den Ausschlag der directen Steuern für das Etatsjahr 1879/80 betreffend.— Nr. 11. Verordnung, die
N erzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Friedberg. 5. bis
1 4 3 5 9 0 N Versehung des Sicherheitsdienstes im Großherzogthum durch das Großherzogliche
Er Brauartl!“ 1 betreffend. 5 Nr. 14. Verordnung, die Vorbereitung für den Staatsdienst im Justiz- und Verwaltungsfache betreffend.— Nr. 15. Verordnung zur J usführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze. 0
Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Reichsgesetzblatt des Deulschen Reiches publicirt worden:
Ar. 1 ef betreffend die Festst 8 0 75 1 ö 1 8 3 M 0 a S 83
ö Nr. 7. Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts Etats für das Etatsjahr 1879/80, S. 19.— Nr. 8. Weltpostvereinsvertrag, S. 83. Ueber⸗ inkommen wegen des Austausches von Briefen mit Werthangabe, S. 102. Uebereinkommen wegen des Austausches von Postanweisungen, S. 112.— Nr. 9. Gesetz 3. Mai 1873, betreffend die Verwaltung des Reichs Invalidenfonds, S. 119. Gesetz, betreffend die
S. 121. Berichtigung, S. 122.— Nr 10. Bekanntmachung, betreffend die
t. flebereinkunft mit Dänemark wegen gegenseitigen Markenschutzes, S. 123.— Nr. 11. Verordnung, betreffend die theilweise Aufhebung der Beschränkungen der hr dus Rußland, S. 12⁵— Nr. 12. Verordnung, betreffend die Taggelder, die Fuhrkosten und die Umzugskosten der gesandtschaftlichen und Consularl S.
* 1 mn ferordnung, betreffend den Urlaub der gesandtschaftlichen und Consularbeamten und deren Stellvertretung, S. 134.— Nr. 13. Gesetz, betreffend eilung der
11 7 für das Etatsjahr 1879/80, S. 137. Gesetz, betreffend die Erwerbung der königlich preußischen Staatsdruckerei für das Reich, S. 139. Gesetz,
—Fitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, S. 145.
a 1 2 betreffend: Das Ober-Ersatzgeschäft pro 1879.
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Das diesjährige Ober Ersatzgeschäft für den Kreis Friedberg findet lach dem in Nr. 61 des Anzeigers erwähnten Reise- und Geschäftsplan Im 13., 14. und 16. Juni laufenden Jabres, Morgens prätis 8 Uhr, un dem Rathbaussaale zu Friedberg statt. Hierbei haben zu erscheinen: 5 1) Di zur Dieposition der Ersatzbebörden entlassenen Mannschaften.
Mochel.
— 1— 2) Die zur Zeit des Aus hebungs Geschäfts noch vorläufig beur⸗ 6 faubten Rekruten. e 3) Die von den Truppen ⸗(Marine-) Theilen abgewiesenen Einjährig⸗ nen u Freiwilligen.
* 4) Felddienstunsähige und Invaliden, welche beim diesjährigen c. Seen, Musterungsgeschäft von Groß herzoglicher Ersatz Commission vor Großber—
7116 ogliche Ober Ersatzcommission verwiesen worden sind. 5) Die ven Großberzoglicher Ersatz⸗Commission zur Ersatzreserve nen. J. Klasse in Vorschlag gebrachten sowie
6) Die vor derselben als tauglich erkannten Militärpflichtigen.
ami, 79 Die von fremden Ersatz⸗Commissionen zur Ausmusterung oder v. Weite Ersatzreserve II. Klasse in Vorschlag gebrachten, inzwischen in den dies— —— Neitigen Kreis verzogenen Militärpflichtigen.
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tube 0 8. 24. 7) Milisärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatz⸗Behörden
zicht puͤnkuich erscheinen, find, sosern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe
1 terwirkt baben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen zu bestrasen.
mn inn Kußerdem können ihnen von den Ersatz-Vehörden die Vortheise der Loosung(8 65) imzogen werten. Ist diese Versäum niß in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt, 6e können sie als unsichere Diensipflichtige(§. 65, 3) behandelt werden. Ist die Ver⸗ siumniß durch Umftände berbeigesührt, deren Beseitigung nicht in dem Willen der Gestellunge pflichtigen lag, so treten die vorerwähnten Folgen nichtein. R. M. G.§ 33. §. 65. 3) Vorweg Einzustellende sind solche Militärpflichtige, welche in einem don den Ersatz Behörden abzubaltenden Termine nicht pünkilich eischienen und denen deßhalb von den Ober⸗Ersotzcommissionen die Vortheile der Loosung entzogen worden
1 Petreffend: Die Voranschläge der Gemeinden des Kreises Friedberg für 1880. N Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Nach§ 3 der Instruction für Aufstellung und Revision der Ge— neinde-Voranschläge vom 20. Oktober 1874 hat die Aufstellung des 5755 durch den Bürgermeister und die achttägige Offenlegung ö 1
tesselben lim Monat Juni zu ersolgen. Der nach§. 3 entworfene und offen gelegte Voranschlag ist sodann
em Gemeinderath spätestens im Monat Juli zur Berathung vor— julegen.§. 4 der o. a- Instruction. Bei dieser Berathung ist auch über sse während der stattgehabten Offenlegung etwa eingelangten Bemerkungen urch den Gemeinderath Beschluß zu fassen.
In F. 10 ist weiter bestimmt, daß der vollendete, Zfach ausgefertigte, nit dem Protokoll von der ganzen Versammlung unterschriebene und slierauf 8 Tage lang offen gelegte Voranschlag in zwei Ausfertigungen hit den während dieser 8 Tage etwa schriftlich beigelegten Bemerkungen spätestens bis zum 15. August an das Kreisamt einzusenden sei. „ 1 Indem wir Sie auf diese Bestimmungen ausdrücklich verweisen,
nmüssen wir erwarten, daß die vorgeschriebenen Termine in jeder Beziehung ingehalten werden.
H. Petet. lletreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushaltungs-Etat für das Etatsjahr 1879/80, S. 143.— Nr. 14. Gesetz, betreffend den Verkehr mit Nahrungs
Friedberg den 20. Mai 1879.
Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und den Großherzoglichen Polizei-Commissär zu Wickstadt.
Nicht zu erscheinen baben: Die beim diesjährigen Ersatzgeschäfte dahier aus irgend einem Grunde auf ein Jahr zurückgestellten, als untaug— lich erkannten oder zur Exsatzreserve II. Klasse designirten Militärpflichtigen.
Die Ihnen demnächst unter Couvert zugebenden Ladungen wollen Sie den Militärpflichtigen sofort zustellen lassen urd dafür sorgen, daß dieselben pünktlich und reinlich erscheinen. Sollten Militärpflichtige, welche der Großherzoglichen Ober Ersatztommisston vorzustellen sind, dis dahin in einen anderen Aus hebungsbezirk verziehen, so ist hiervon nach§. 45 pos. 13 der Ersatzordnung alsbald Auzeige zu machen.
Unter Hinweis auf die nachstebend abgedruckten Bestimmungen der Webrordnung wollen Sie die betreffenden Militärpflichtigen bedeuten, daß sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie wegen Unterlassungen oder nicht w rtchtzeitigen Erscheinens in eine der in diesen Bestimmungen bemerkten Strafen genommen werden.
Sie selbst haben sich an den genannten Tagen, sofern an denselben Militärpflichtige aus Ihren Gemeinden zu erscheinen haben, pünktlich einzufinden. n Küchler, Kreis ⸗Assessor.
Deutsche Wehrordnung.
sind. R. M. G.§. 33. Stehen solchen Militäcpflichtigen gesetzliche Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zur Seite, so können sie von den derslärkten Ober ⸗Ersatzcommissionen dieser Vergünstigungen nur dann als verlustig erklärt werden, wenn ibre Versäumnisse in böslicher Ab sicht oder wiederholt erfolgt sind. Unter aleicher Voraussetzung können solche Militärpflichtige von den Ersatz-Bebörden als unsichere Diensipflichlige sosort zur Einstellung gebracht und durch die Landwehr⸗ Bezirks Commandeure dem nächsten Insanterie-Truppentheil oder Marinetheil über— wiesen werden(§. 67, 3). R. M. G.§. 30, 4b und 7. Ist die Versäumniß durch Umftände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen des betreffenden Militär⸗ pflichtigen lag, so kreten die vorerwähnten Folgen nicht ein. R. M. G.§. 33.
Friedberg am 31. Mai 1879 Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Im Voraus bemerken wir hierzu, daß die Fertigung des Voran- schlags durchaus nicht auszuschieben ist, wenn etwa die Rechnung für 1878 noch nicht an den Büͤrgermeister abgegeben sein sollte, sondern es bat die Aufstellung der Beilage 4 ꝛc. dann auf Grund des Handbuchs des Gemeinde Einnehmers, welches Ihnen zu diesem Zwecke zur Verfügung gestellt werden muß, zu erfolgen. Eine verspätete Einsendung in einem solchen Falle wird demnach als entschuldigt nicht angesehen werden,
Zur besonderen Beachtung bei Aufstellung der Voranschläge empfeblen
wir Ihnen neben unserem Ausschreiben vom 20. Juli v. J.— Anzeiger Nr. 86— nur noch die zu den 1879er Voranschlägen ergangenen Ent-
Ne Be-
schließungen und— was seither häufig nicht befolgt wurde— die stimmung in§. 10 der Instruction, daß auch der bei der Berathung anwesend gewesene Beigeordnete den Zahlen-Voranschlag an der betreffenden Stelle zu unterschreiben hat,
Die Formularien zu den Boranschlägen können Sie bei unserem Bürean-Gehülfen Kreuder bezieben
ace Kreis Assessor.
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