Ausgabe 
31.12.1878
 
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Milb. Bernbeck. lukgen und a Jabsi aus Dietelsheim die Pfarrstelle zu Bobenhausen II, den 9 em Pfarrer Eberwein von Ober-Ramstadt die ev. Pfarr⸗ sen 604 ue zu Mörfelden übertragen; der auf die ev. Pfarrstelle auch al n König präsentirte Pfarrer Groh zu Kirch Brombach

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8 b. Hülbrecht Wittut

nllag den 31. Dezember.

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sscher Anzeiger.

nd in Nauheim Monkag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Artie Friedberg.

Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.

le einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf.

Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bel uns haben), welchen der B

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Der Unterzeichnete veröffentlicht biermit,

4) Jean Huber zu Friedberg,

9 3) Bürgermeister Gröninger zu Ockstadt, 1 5) Heinrich Waas II. daselbst.

, 65) Kreieschulinspector Schmidt das.,

7) Karl Seriba das.,

8) Bürgermeister Foucar das., 9) Jacob Pfeffer das.,

10) Karl Heidt daf.

11) Kreis- Assessor Küchler das., 12) Jobs. Bechstein II. das.,

daß der Vorstand des dathildenstifts Friedberg Butzbach für 1878/79 aus folgenden Personen

I. Sparkasse(Mathitdenstist) zu Friedberg. 1) Justizrath Trapp zu Friedberg, Direckor. 2) Johs. Falck daselbst, Stellvertreter des Directors.

berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14

Amtlicher Theil. Bekanntmachung.

2) Louis Vogt

4) Adam Weid 5) Adam Joutz

etrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

II. Sparkasse(Mathildenstift) zu Butzbach. 1) Bürgermeister Küche l zu Butzbach, Director.

daselbst, Stellvertreter des Directors.

3) Jakob Wißler daselbst, Ausschußmitglied.

mann das., 5 das., 7

Aus schußmitglied. 6) Landgerichts assessor Römheld dase, 8 7) Adam Melchior das., 2 12 8) Jakob Wild Küchel daß,, 4 5 9) Bern h. Grüninger III. daß, * 10) Wil b. Leierzapf das., 5 11) Steuerrath Hechler das., 5 7 12 Bürgermeister Reuter zu Nieder⸗Weisel, Ausschußmitg lied. Friedberg den 28. Dezember 1878. 7 Der Präsident des Mathildenstifts.

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Dr. Braden.

Diejenigen Herren, elche an dem, Samstag den 4. Januar 1879, achmittags 2 Uhr, im Hotel Trapp statt⸗ indenden Abschiedsessen zu Ehren des als ofgerichtsrath ernannten seitherigen Land-

br. Broden, Allwohn. Jöckel, Kreisrath. Landrichter. Hofgerichtsadvokat. Foucar, Bürgermeister.

D eutsches Reich. Darmstadt. Das Regierungsblatt, Beilage br. 31, enthält:

I. Bekanntmachung über die Arzneimittellaxe. II. Bekanntmachung über die in den Apotheken vor⸗ big zu haltenden Arzneimittel.

III. Diensinachrichten. Dem ev. Pfarrer Zimmer. Kann zu Leibgestern wurde die Pfarrstelle zu Hahn mii m Tiokonate Pfungstadt, dem ev. Pfsarramtskandidaten

IV. Concurrenzeröffnungen. Erledigt ißt: die Lehrer⸗

Aer unt 7 e aetbes lle an der Schule zu Eitingsbausen, Gehalt 900 M.

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2 0 K. eee Müller, I facdbert⸗ 1* f tintt 1547 1 1 n 1711176. ret 4 1 476111 * 947

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dem 2. Bat. 1. Thür. Landw.

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tem Fürsten zu Solms, Lich fleht das Präsenlationsrecht die Lehrerstelle an der Schule zu Blofeld, Gehal! 00 M.; eine Lehrerstelle an der Schule zu Steinsurth,

ebalt 900 M.; die ev. Pfarrstelle zu Bosenheim, Gehalt

248 M.; eine Lehrerstelle an der Schule zu Dietesheim,

Cehalt 900 M.

Militärdienstnachrichten. v. Michalkowski, busse, charakteris. Port.-Fäbnrs. vom 2. Großh. Inf. ⸗Regt. Nr. 116, Weitzel, Unterossizier vom J Gr. Inf. Regt. Nr. 117, Engelhard, Unter- sigier vom 4. Gr. Inf. Regt. Nr. 118, zu Jort.. Fähnrs. befördert; Vollbracht, Vitefeldw.

am Sec. Lt. der Res. des 2. Gr. Inf. ⸗Regts. 116 befördert; Schwabe, Vicefeldw. vom 2 Bat. 1. Gr. Landw. ⸗Regts. Nr. 115, zum Etc.-Lt. der Res. des 2. Gr. Inf. Regis. Nr. 116, lein, Viceseldw. vom 1. Bat. 4. Gr. Landw. segts. Nr. 118, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Oberschles. Inf. Regts, Nr. 22, Decker, Viee

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kenken, wollen betreffende Anmeldung spatestens

5s 2. k. Mis. bei Frau Theobald bethätigen. Gmelin,

Friedberg den 30. Dezember 1878. 1. Bats. 4. Gr. Landw.-Regts. Nr. 118, der wenn wir recht unterrichtet sind, so ging der

2. Nassau. Juf.-Regts. Nr. 88, Bauer, Vicefeldw. von dems. Bat. zum Sec.-Et. der Res. des 1. Gr. Inf.⸗Regts. Nr. 115, Wallenstein, Vicefeldw. von dems. Bat., zum Sec. Lt. der Res. des 3. Gr. Inf.⸗Regts. Nr. 117, Heß, Wallau, Vice⸗ wachtm. von dems. Bat., zu Sec.⸗Lts. der Res.

des Rhein. Drag.⸗Regts. Nr. 5 besördert; Kamp, schters, Herrn Pi st or, Theil zu nehmen ge⸗ Vetter, Römheld, Viceseldw, vom 1. Bat. 4. Gr.

Landwettegts. Ni. 118, za Sti- Ets. der Ref. g des Nassau. Feld.-Art.-Regts. Nr. 27 befördert; Set. Lt. von der Landw. Inf. des Abschied bewilligt.

Darmstadt. Den Bürgermeistern, resp. Beigeordneten, wird demnächst eine neue Function übertragen werden. Nach F. 420 der deutschen Strasproceßordnung ist nämlich wegen Beleidig⸗ ungen, insoferne nicht einer der im§. 196 des Strafgesetzes bezeichneten Fälle vorliegt, die Er hebung der Klage erst zulässig, nachdem von einer durch die Laudesjustizverwaltung zu bezeichnenden Vergleichsbehörde die Sühne erfolglos versucht worden ist. Unsere Regierung beabsichtigt nun, die Bürgermeister resp. Beigeordneten, oder wenn einer derselben z. B. durch persönliche Betheiligung, an Vornahme des Sühneversuchs verhindert sein sollte, ein Mitglied der Gemeindevertretung zu einer Vergleichsbehörde zu ernennen.

In der letzten, die Jahre 187375 um- fassenden Finanzperiode lieferte die hiesige Münz- stätte durch ihre Betheiligung an der Ausprägung von Reichsmünzen einen Ueberschuß von 40,280 fl., der sich in den Jahren 1876 78 voraussichtlich noch erheblich gesteigert haben dürfte.

Zu den Gesetzes-Entwürsen, welche zur Ausführung der Justiz Gesetze den Ständen bereits zugegangen sind, wird auch noch ein bisber nicht erwähntes Gesetz kommen, welches den Gerichts stand des Landesherrn und der Mitglieder der landesherrlichen Familie, sowie das in Proeessen

gegen dieselben einzuhaltende Verfahren regelt. Regts. Nr. 31, Bekanntlich ist in dem Einfübrungs⸗Gesetz zum Landes angewiesen, gegen den Handel und die

Gerichts verfassungs-Gesetz bezüglich jener hohen Personen der Vorbehalt gemacht, daß die Be stimmungen des Gerichts versassungs-Gesetzes nur insoweit auf sie Anwendung leiden soll, als nicht

die Vorschriften der Hausverfassungen oder die

Landesgesetze abweichende Bestimmungen enthalten.

Berlin, 27. Dee. Ueber einen dem Kron

beldw. von dem). Bat., zum Sec. Lt. der Res. des prinzen am ersten Feiertage zugestoßenen Unfall, Aus Güröllb, wo der Kaiser und die Kaiserin

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vetlautet authentbisch Folgendes: Bei der Rück⸗ kehr von einer Spazierfahrt waren die Pferde vor dem Palais nicht zum Stehen zu bringen, und gerieth der Wagen durch eine rasche Biegung in's Wanken; der Kronprinz wurde mit seinem Adju⸗ tanten aus dem Wagen geschleudert, nahm jedoch glücklicherweise keinerlei Schaden.

DieKreuz Zeitung hat Grund, die Nachticht von der Berufung der Hosprediger Kögel und Bauer in den evangelischen Ober- kirchenrath für richtig zu balten und fügt hinzu:

Erledigung dieser Frage der Ausdruck des Ver trauens des Kaisers für den Cultusminister voran.

DemReichs- Anz. zufolge beabsichtigt der Handelsminister, vorläufig nur versuchsweise, eine beschränkte Anzahl angesehener mit den allgemeinen Verkebrsverhältnissen des Landes ver⸗ trauter Männer aus den Kreisen des Handels, der Industrie, der Land- und Forstwirthschaft, sowie der Privat-Eisenbahnen zu einem wirth schaftlichen Beirath der Central-Eisenbahn- Ver- waltung zu vereinigen.

Trotz entgegenstebender Gerüchte wird von gut unterrichteter Seite gemeldet, daß der Reichstag im Febr. zusammentreten werde, um baldmöglichst sein Votum über den neuen Meistbegünstigungs- Vertrag mit Oesterreich-Ungarn abzugeben. Auch dürften bei dieser Gelegenheit oder kurz nachher tingehende Erörterungen über die geplante Finanz- und Zoll-⸗Reform stattfinden. Die Arbeiten der betreffenden Commission des Bundesrathes sollen auf das Aeußerste beschleunigt werden und sobald als irgend möglich dem Reichstage zugeben.

Posen. Der polnische Volksbildungs⸗Verein, welcher die ganze Provinz umfaßt, ist polizeilich geschlossen, weil er seinen Statuten entgegen sich mit öffentlichen Angelegenheiten der Schule und Kirche zu beschäftigen begonnen hatte.

Carlsruhe. Das Ministerium des Innern hat die Verwaltungs- und Polizeibehörden des

öffentliche Ausstellung obscöner Bilder und besonders gegen die öffentlichen Blättern, welche die religiösen und siulichen Einrichtungen karikiren und verletzen, mit allen Mitteln des Gesetzes einzuschreiten. Ausland. Orsterreich⸗Ungarn.

Schriften und Anzeigen in

Wien, 27. Dec.