Ausgabe 
24.9.1878
 
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Dienstag den 24. September. M 113.

hessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und

Freitag Abend ausgegeben.

Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Betreffend: Die Abnahme des Verfassungseides vom III. Quartal 1878.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

a Zur Ausschwörung des Verfassungseides durch die im III. Quartal dieses Jahres aufgenommenen, sowie die hiermit sich noch im Rückstande befindlichen Ortsbürger und die, welche, ohne Ortsbürger zu werden, geheirathet haben, aber in der Gemeinde heimathsberechtigt sind, baben wir auf Dienstag den 1. October l. J., Vormittags 11 Uhr, auf dem Rathhause zu Friedberg für die aus den früheren Orten des Kreises Friedberg und

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil. Friedberg am 18. September 1878.

Mittwoch den 2. October l. J., Vormittags 9 Uhr, auf dem Selzerbrunnen bei Groß-Karben für die zur Ausschwörung des Verfassungscides Ver-

pflichteten aus den dem Kreise Friedberg einverleibten Gemeinden des früheren Kreises Vilbel Termin anberaumt. genannten Termine andern Angehörigen der ersteren Orte, welche Beschwerden und Wünsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen.

Zugleich werden wir in dem zweit- Sie wollen hiernach

Einladung ergehen lassen und die im Rückstand befindlichen unten Verzeichneten zugleich bei 3 Mark Strafe vorladen lassen und bis zum 28. September laufenden Jahres unfehlbar Verzeichnisse mit Bescheinigung, daß Vorladung erfolgt oder Bericht, daß keine zu laden find, an uns einsenden.

Dr. Braden.

Heinemann Meier II. zu Kirch-Göns, Johannes Werner zu Münster, Johannes Ofenbacher zu Münster, Johannes Fischer III. zu Nieder- Moritz Strauch zu Nieder- Wöllstadt, Jacob Meisinger zu Ober-Wöllstadt, Konrad Schmidt zu Büdesheim, Heinrich Hild IV. zu Helden⸗

bergen, Georg Gerlach II. zu Heldenbergen, Florian Vogel zu Stammheim, Ludwig Nagel zu Stammheim, Johannts Friedrich Nagel zu Stammheim

und Carl Eckel zu Stammheim.

Betreffend: Den Holzsamenbedarf für die Gemeindewaldungen pro 1879.

Friedberg am 16. September 1878.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir weisen Sie an, die Anschaffung des nicht aus dem Holzsamen Magazin zu beziehenden Samens, in der seitherigen Weise den Groß

verzoglichen Oberförstereien zu überlassen.

Dr. B

Bekanntmachung.

Wegen Verlegung des Geschäftslokals des unterzeichneten Gerichts in den s. g. Feldwebelbau der hiesigen Burg fallen während der

Dauer des Umzugs die Amtstage am 24. und 26. des laufenden, sowie am 1. und 3. des künftigen Monats aus und es ist die Geschäfts

bhätigkeit des Gerichts auf Erledigung eilender Sachen beschränkt.

Nertrigung.

fit sctt gut g egen Bützm n wetett. Art Senbet.

Friedberg den 16. September 1878.

Großherzogliches Landgericht Friedberg. N ee

Deutsches Reich. Darmstadt. Dem Director Dr. Schwabe um Prediger Seminar zu Friedberg wurde der Sharakter alsGeheimer Kirchenrath verliehen.

Gelegentlich der Berathung des von der Regierung dem vorigen Landtag vorgelegten Ge ietzes- Entwurfs betreffend die Brand ⸗Assecurranz-

Dednung hatten die Stände die Regierung um ine gründliche Revision der gesammten einschlägigen Hesetzgebung gebeten. In Ausführung dieses Wunsches findet in dieser Woche auf dem hiesigen Rathhause eine Landes Enquete statt.

1 Berlin, 20. Sept. Wie dasTagblatt erfährt, wurde Fürst Bismarck nach Schluß der Neichstags Sitzung vom Dienstag, in welcher er

imgelangt, von einem heftigen Unwohlsein ergriffen, as sich bis zu einem Gallen Erbrechen steigerte. Im Laufe des gestrigen Tages ist im Befinden es Fürsten Besserung eingetreten. Nach anderen Nachrichten habe Bismarck die Nesselsucht bekommen.

20. Sept. Der Kronprinz verließ erst hestern Berlin. Die Entscheidung des Kaisers wegen Wiederübernahme der Regierung soll erst

in Baden erfolgen. Das Abschiedsgesuch Werner's ist Thatsache. 20. Sept. England und Deutschland er-

weilten den Befehlshabern ihrer Flotten in den hinesischen Gewässern identische Weisungen behufs Lorgehens gegen die Piraten.

20. Sept. In der gestrigen Sitzung der Commission für das Socialisten-Gesetz brachte Lasker zu§. 1 folgenden Antrag ein: Vereine, Helche durch socialistische Bestrebungen den Um- furz der bestehenden Staats und Gesellschafts⸗ Ordnung bezwecken, oder in welchen socialdemo- Hatische, auf Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschafts- Ordnung gerichtete Bestrebungen in em öffentlichen Frieden, oder die Eintracht der

eine große Rede gehalten, in seiner Wohnung

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verschiedenen Classen der Bevölkerung gefährden durch die Polizeibehörde in Beschlag zu nehmen. der Weise zu Tage treten, sind zu verbieten. Nachdem das Verbot endgültig geworden, ist das Ein weiterer Antrag Lasker's bezweckt die Ueber- in Beschlag genommene Vereinsvermögen durch weisung des Cassenbestandes der genossenschaftlichen die Verwaltungsbehörde zu liquidiren und nach Cassen an eine besondere Administration unter den gesetzlich zulässigen Verpflichtungen und Zwecken Erhaltung der ursprünglichen Zweckbestimmung, des Vereins zu verwenden. Gegen die Anord- anstatt der im Entwurfe vorgeschlagenen Ueber- nungen der Behörde findet nur eine Beschwerde weisung an die Orts- Armen-Cassen. In der an die Aufsichtsbehörden statt, mit dem Vorbehalt heutigen Sitzung wurde dann zu§. 1 die von jedoch des Rechtsweges für vermögensrechtliche Lasker vorgeschlagene Fassung mit 13 gegen 8 Ansprüche Dritter und der Vereinsmitglieder.§. 5 Stimmen(6 Stimmen des Centrums und 2 der wird in folgender Fassung angenommen: Versamm- Fortschrittspartei) angenommen.§. 1 4(Ge lungen, worin socialdemokratische, socialistische oder nossenschaftscassen sind in Verwaltung zu nehmen communistische, auf den Umsturz der bestehenden u. s. w.) wurde in Lasker's Fassung mit der Staats- und Gesellschafts-Ordnung gerichtete Be gleichen Majorität angenommen. Die§§. 25 strebungen zu Tage treten, sind aufzulösen. Ver- wurden vorläufig von der Berathung abgesetzt. sammlungen, von denen auf Grund von That §. 6 betr. die Presse, wurde, nachdem zahlreiche sachen anzunehmen ist, daß sie zur Förderung dazu gestellte Amendements mit sehr verschiedenen obiger Bestrebungen bestimmt sind, sind zu ver⸗ Majoritäten theils angenommen, theils abgelehnt bieten. Versammlungen werden öffentlichen Fest worden waren, als Ganzes in der Schlußabstimmung lichkeiten und Aufzügen gleichgestellt. Zuständig abgelehnt; eine Verständigung darüber wird noch an- für das Verbot und die Auflösung ist die Polizei- gestrebt. 21. Sept. Die Commisston des behörde. Die Beschwerde folgt dem landesgesetzlich Socialistengesetzes nahm in heutiger Sitzung den vorgeschriebenen Instanzenzug gegen Polizei-Ver⸗ gestern abgelehnten§. 6 der Vorlage mit 13 gegen 7 fügungen entsprechender Art. Hierauf folgte die Stimmen(ein Mitglied der Centrumspartei fehlte) Berathung des§. 4(Recurs an den Bundesrath), in folgender Fassung Lasker's an: Druckschriften, die heute nicht abgeschlossen wurde. Gneist sprach worin socialistische oder communistische, auf den für die Uebertragung des letzten Entscheides an Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschafts- den Reichskanzler, weil dadurch auch der Einfluß Ordnuag gerichtete Bestrebungen in einer den des Reichstags gewahrt bleibe. Lasker will das öffentlichen Frieden oder die Eintracht der Be- preußische Oberverwaltungs Gericht als oberste völkerungsklassen gefährdenden Weise zu Tage Recursinstanz. Seitens des Bundesraths treten treten, sind zu verbieten. Bei periodischen Druck] Sachsen und Bapern für die Bundesraths-Com- schriften kann zugleich mit dem zweiten auf Grund mission als letzte Instanz ein. Minister Graf dieses Gesetzes ergehenden Verbot einer einzelnen Eulenburg äußerte sich nicht.

Nummer das Verbot ferneren Erscheinens er- DieNordd. Allg. Ztg. hört, daß mit folgen. Hierauf erfolgte die Annahme der§§. 2 Rücksicht darauf, daß die Winterzeit wenig geeignet und 3, des letzeren in folgender Fassung: Auffsei, weitere Hebungsarbeiten an demGroßen Grund des Verbotes sind Vereinscassen ferner Kurfürsten vorzunehmen, die Ordre gegeben alle für Vereinszwecke bestimmten Gegenständel wurde, daß die SchiffeLorelei undBoreas

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