Betreffend: Den Einjährig⸗Freiwilligen Militärdienst.
Diejenigen Webrpflichtigen, welche als Einjäbhrig⸗ Freiwillige dienen wollen und im Großherzogibum Hessen nach§. 23 und 24 der Ersatz Ordnung vom 28. Septbr. 1875(Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) 89 und 91 der Ersatz⸗ Ordnung enthaltenen, nachstehend im Auszuge mitgetheilten, Bestimmungen mit dem Anfügen, daß die Bestimmungen über die Pflichten der zum Einjährig⸗Freiwilligen⸗Dienst Berech⸗ und die Meldung zum Dienstantritt in den§. 93 und
gestellungspflichtig sind, werden auf die in 8 aufmerksam gemacht,
tigten 94 l. c. enthalten sind.
Bei Nichtbeobachtung der bestehenden Vorschriften oder ver ⸗
späteter Einreichung der Gesuche, kann nächsten Prüfung nicht stattfinben, bezw. der verliehen werden.
Die vorstehenden, sowie die Bestimmungen des unten abgedruckten
§. 89 gelten sowohl für diejenigen Wehrpflichtigen, unterziehen wollen, als auch für die, zeugnisses den Berechtigungsschein nachsuchen.
detem 17. Lebensjahr nachgesucht werden.
Bezirk der Wehrpflichtige gestellungspflichtig ist(§. 23
3. Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der unter Nr. 2
bezeichneten Prüfungs⸗Commission spätestens bis ersten Militärpflichtjahres zu melden. Dieser Meldung sind beizufügen: a. ein Geburts⸗Zeugniß; b. ein Einwilligungs⸗Attest des Vaters der Erklärung über die Bereitrwilligkeit
Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, aus
zurüsten und zu verpflegen; e, ein Unbescholtenbeits⸗Zeugniß, welches
Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen)
§. 91. Nachweis der wissenschaftli 1. Wer die wissenschaflliche Befähigung für den Einjährig⸗Fr eiwilligen⸗Dienst durch
eine Prüfung nachweisen will, bal sich auf Vorladung persönlich im Prüfungstermin einzufinden.
Betreffend: Die Aufstellung der Gemeindevoranschläge
Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen hiermit den Großberzoglichen Bürgermeistereien, nach vorherigem Benehmen mit den Lehrern, den für das nächsst
Berechtigungsschein nicht
welche auf Grund eines Schul
§.
1. Die Berechtigung zum Einjährig⸗Freiwilligen⸗Dienst darf nicht vort vollen⸗
Der Nachweis derselben ist
bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April des ersten Militärpflichtjahres(§. 20,2) zu erbringen.
2. Die Berechtigung wird bei derjenigen Prüfungs⸗Commission nachgesucht, in deren
Bekanntmachung.
um Zulassung spätestens
Ist bereits früher
Ueber die Anfor gestellt werden e.
die Zulossung zu der die Prüfung stattfindet,
welche fich der Prüfung
89. Nachsuchung der Berechtigung.
Polizei⸗Obrigkeit
Freiwilligen ⸗Dienst no und 24). i Commission geschehen. Der Meldung bei der
zum 1. Februar des 5. Zeugnisse,
oder Vormundes mit und Fähigkeit, den äußersten Termin ausgesetzt
In dem Gesuche welchen zwei fremden §. 1). Auch hat der sich
für Zöglinge von höheren beizufügen ꝛ0.
der Prüsungs⸗Commission Das Gesuch um Zulassu
zum 1. Febr., für die Herbsiprüsung spätestens bis zum 1. August angebracht werden 20.
für 1879.
Jahr voraussichtlich nöthigen Betrag für Anschaffung und Unterhaltung von Lehrmitteln und Schulg die Beschaffung einiger, wenn auch nur weniger und billiger Turngeräthe gehören wird, und
Schwämme u. s. w. in aller Kürze schriftlich mitzutheilen, damit Wir machen Sie hierbei noch besonders auf Art. ung des nöthigen Materials für weibliche Handarbeiten und der Bücher u. s. w.
gesehen wird.
Ihnen auch bei dieser Veranlassung die Erhaltung auch nur mit einem kleinen Anfang, angelegentlich
der erforderliche Kostenaufwand
empfohlen haben wollen. Dr. Braden.
Für die im nächsten Herbst stattfindende Prüfung sind die Gesuche
bei der unterzeichneten Prüsungs Commission einzureichen.
bleibt dem erneuten Gesuch nur ein Unbescholtenheitszeugniß beizulegen.
zur Ers.⸗Ord.) Aufschluß. Bezüglich des Prüfungs⸗Termins, sowie des Locals, worin
Eine specielle Ladung erfolgt e nicht. Darmstadt, den 31. Mai 1878. Großherzogliche Prüfungs- Commission für Einjährig⸗ Freiwillige.
durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die
Sämmlliche Papiere sind im Original einzureichen. 4. Außerdem bleibt die wissenschaftliche Befähigung für den Einjährig⸗
von Schulzeugnissen oder durch Ablegung einer Prüfung vor der Prüfungs⸗
durch welche die wissenschaftliche Befähigung nachgewiesen werden kann(F. 90), beizufügen, oder es ist in der Meldung das Gesuch um Zulassung zur Prüfung auszusprechen.
Die Einreichung der Zeugnisse darf bis zu dem unter Nr. 1 genannten
chen Befähigung durch Prüfung. 2. Alljährlich finden 2 Prüsungen flatt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst,
in dem betreffenden Voranschlag in Ausgabe vor⸗ 26 des Schulgesetzes und§. 19 Ihrer Instruction aufmerksam, wonach die Beschaff⸗ für arme Kinder Ihrer Sorgfalt anheimgegeben ist, sowie wir und Erweiterung der bestehenden Schülerbibliotheken, und bezw. die Gründung derselben, wenn
bis zum 1. August 1878
ein Gesuch um Zulassung eingereicht worden, so
derungen, welche an die zu Prüfenden gibt die Prüfungs⸗Ordnung(Anl. 2
erfolgt weitere Bekanntmachung.
Der Vorsitzende: Spamer.
oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist. ch nachzuweisen. Dies kann entweder durch Beibringung Prüsungs⸗Commission sind daher entweder die Schul; werden.
um Zulassung zur Prüfung ist anzugeben, in Sprachen der sich Meldende geprüft sein will(Anl. 2, Mel dende einen selbsigeschriebenen Lebenslauf
ug zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis
Friedberg am 20. Juli 1878.
träthschasten, wozu fast in allen Gemeinden noch für sonstige Schulbedürfnisse als Tinte, Kreide,
Deutsches Reich.
Darmstadt. Das 11. Armeecorps wird nun doch sein Raisermanöver haben. Dasselbe wird jedoch 14 Tage später stattfinden als ursprünglich geplant wurde. Der Kaiser hat ausdrücklich den Wunsch geäußert, diesem Manöver persönlich, wenn auch nur vom Wagen aus, beizuwohnen. Die Hauptmanövertage fallen auf die Tage vom 23. bis 26. September.
— Militärdienstnachrichten. v. Rehsues, Sec ⸗ Lt. vom 4. Großh. Inf. Regt. Nr. 118 zum Prem. ⸗Et., Thaer, Vicefeldwebel vom 1. Bat. 2. Großh. Landw. Regts. Nr. 116 zum Sec.“ Lt. der Reserve des 2. Inf.⸗Regts. Nr. 116 be⸗ fördert. Spamer, Sec. Lt. vom 3. Großh. Inf. Regt. Nr. 117, Schoen, Sec.⸗-Lt. à la suite des 2. Großh. Drag. Regts. Nr. 24 ausgeschieden.
Berlin, 20. Juli. Der Kräfte⸗Zustand des Kaisers macht die baldige Uebersiedelung zunächst nach Babelsberg und dann den Kurgebrauch in Teplitz, sowie eine Nachkur in Gastein wahrscheinlich. Leibarzt v. Lauer ist in Babelsberg zur Vor- bereitung des dortigen Emfanges des Kaiser be- reits eingetroffen. Der Kaiser hat heute Nachmittag um 3 Uhr die erste Spazierfahrt unternommen.
— Die„Post“ bezeichnet die von ihr gebrachte Nachricht, daß der Kaiser den Wunsch hege, den Reichstag persönlich zu eröffnen, als unrichtig. Wenn es auch nicht unmöglich sei, daß das Be⸗ finden des Kaisers zu dem in Aussicht genommenen Zeitpunkt sich wesentlich gebessert haben dürfte, so sei doch die Eröffnung des nächsten Reichstages vom Throne aus überhaupt nicht beabsichtigt.
— 18. Juli. OGortschakoff ist zunächst nach
Commission hatte heute ihre erste Sitzung.— Zu schnellerer Bergung der Ladung des„Großen Kur · fürsten“ werden die deutschen Taucherkräfte bei den Hebungs Arbeiten vermehrt. Der„König Wilhelm“ ist am 14. Juli in Wilhelmshaven außer Dienst ge- stellt worden. Die Werft hat den Auftrag, alle Geschütze und schweren Gewichte von Bord zu nehmen. Dann soll das ganze Schiff in Dock gelegt und einer gründlichen Ausbesserung unter- worfen werden.
— 19. Juli. Rhangabe übergab hier eine griechische Note, welche laut dem Berliner Ver⸗ trag eine Vermittlung der Mächte gegen die Pforte in Auspruch nimmt. Letztere wolle nur die Grenz- linie von Volo nach Arta mit Einschluß von Larissa, aber nicht Prewesa bewilligen. Englands Schutz wird direkt angerufen, um die Pforte günstiger zu stimmen.
— Es mehren sich die Zeichen von Versuchen der Anbahnung eines Modus vivendi zwischen Berlin und dem Vatikan. Als ein solches Zeichen be⸗ trachtet man auch die soeben getroffene Anordnung, daß die Schreiben des Kaisers und Kronprinzen an den Papst Leo XIII. durch die Amts- und andere amtliche Blätter weiter verbreitet werden sollen.
— 20. Juli. Der Kronprinz hat die Gesetz⸗ Vorlagen gegen die socialdemokratischen Umtriebe genehmigt; dieselben gehen dem Bundesrathe so⸗ fort nach dem Schluß seiner Ferien zu. Vordem dürfte über den Inhalt nichts Zuverlässiges be⸗ kannt werden.
— Der ersten Sitzung der Commission für die Tabaks- Enquete wohnte ein amerikanischer Finanzeommissär bei, um Aufschlüsse über die Art
Petersburg zurückgekehrt.— Die Tabaks ⸗Enquete⸗
und Weise der amerikanischen Besteuerungs⸗Ver⸗
hältnisse zu geben; die Commission arbeitet einen Fragebogen für die einheimischen Tabaks ⸗ Bauer, Händler und Fabrikanten aus.
— Der General Director Fabricius ist ge⸗ rüchtweise zum Chef des Reichsschatzamts desig nin. von Bülow wird während seines Urlaubs in politischer Beziehung durch Bucher und Radowilß, im Uebrigen durch Philippsborn vertreten.
Kiel. Die Nachricht mehrerer Zeitunge von der Freisprechung der bei der Katastropf des„Großen Kurfürsten“ betheiligten Offizie
durch die Havarie-Commission ist unrichtig. Die
Havarie- Commission hat lediglich ein technischtz Gutachten erstaltet. Dasselbe liegt gegenwärtg dem Stationschef vor und geht dann an di Admiralität. Gutachtens ist nicht bekannt.
Köln. Die neuen, weit hinausgeschobene Forts, welche Köln im Halbkreis umgeben, siiß sämmilich fertig und ist man schon seit einig Zeit damit beschäftigt, diese Saane armiren. Die Hälfte derselben ist bereits ständig armirt, was bei den anderen auch bald Dual sache sein wird. Dazu werden sast durchweg neue, theils bronzene, theils eiserne Geschütze bes größten Kalibers verwendet. Monatlich femmen mehrmals Schießpulver-⸗Transporte, welche in dit een Festungen dirigirt werden. Die Ar mit; ung von Straßburg und Metz hat sich bereit vollständig vollzogen.
Ausland. Oesterreich⸗-Ungarn. Wien, 19. Juli
In Folge der Weigerung der österreichisch u, garischen Regierung, gewisse Forderungen det
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