Samstag den 23. März. MN 36.
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berhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und 5 3 5 5 Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstags und Samstags. l
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Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches publicirt worden: Nr. 3. Gesetz, betreffend die Einlösung und Präklusion der Darlehenskassenscheine des vormaligen Norddeutschen Bundes, S. 5. Bekanntmachung, betreffend
zen Aufruf ꝛc. der Einhundertmarknoten der vormaligen Preußischen Bank, S. 6.
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— Militärdienstnachrichten. Ritsert, Set. Lt. Die Nachricht, daß der Cultus- Minister Falk
Betreffend: Das Ersatzgeschäft pro 1878. Friedberg am 21. März 1878. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Die nach§ 45 pos. 7 der Ersatz Ordnung zu fertigenden Auszüge aus dem Sterberegister des letztverflossenen Kalenderjahres über die
Todesfälle männlicher Personen, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wollen Sie fofort und längstens bis zum 5. kommen- en Monats anber einsenden. Dr. Braden.
getreffend: Die Vertilgung der Raupennester. Friedberg am 21. März 1878. re—„„* Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg m die Großherzogl. Bürgermeistereien, Großherzogl. Polizeiverwaͤltung Bad-Nauheim und Großherzogl. Polizeicommissariat Wickstadt. Wir beauftragen Sie sofort durch ortsübliche, öffentliche Bekanntmachung zur Säuberung der Bäume, Hecken und Sträucher von Raupen zstern binnen 8 Tagen mit dem Anfügen aufzufordern, daß Säumige nach dem unten abgedruckten§. 368 pos. 2 des Strafgesetzes bestraft würden. zuwiderbandelnde sind nach Ablauf der Frist zur Anzeige zu bringen und der Befolg bis zum 8. kommenden Monats anzuzeigen. Wegen der gemeinheitlichen Bäume wollen Sie, sofort das Nöthige veranlassen. Wir haben Anordnung getroffen, daß die Ausführung tiger Maßtegel controlirt wird. N Dr. Braden. §. 368 des Strafgesetzes: Mit Geldstrase bis zu 20 Thalern oder mit Haft bis zu 14 Tagen wird bestraft: 1c. 1c. 2) Wer das durch gesetzliche oder polizeiliche Anordnungen gebotene Raupen unterläßt
NDetreffend; Die Ausführung des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874. Friedberg am 16. März 1878. Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Schulvorstände und Vorsteher von Privatlehranstalten des Kreises. Mit Bezug auf die§§. 7, 8, 9 und 14 der Justruction vom 30. April 1875 benachrichtigen wir Sie, daß wir die vorjährigen Listen
ider die Wiederimpfung an Sie abgesendet haben. Die neuen Jahrtslisten, sowie die Listen von 1877 sind den Großherzoglichen Kreisärzten bis bätestens zum 15. April d. J. mitzutheilen. ade
Deutsches Reich. Coup. Chef vom 2. Inf. Regt. Nr. 116, als Kasse pro 1875 in dritter Lesung entsprechend Darmstadt. An die Stände gelangte Major der Abschied bewilligt. Hamm, Major den Beschlüssen der zweiten Lesung und genehmigte ene Vorlage der Regierung, zur Ausführung von a. D. zur Dioposition gestellt. schließlich in zweiter Lesung auf den Antrag der deubauten und baulichen Herstellungen für die Berlin. Finanzminister Camphausen ist die Budget Cemmisston das Capitel des Ausgabe- mnächst zu errichtenden Amtsgericht in Offen- Entlassung zugesichert. Sein Nachfolger als Vice: Etats über die Controle der Zölle und Ver⸗ lach, Seligenstadt, Zwingenberg, Lich, Butzbach, Präsident des preußischen Ministeriums ist wahr- brauchs Steuern. Aefeld, Bad Nauheim, Friedberg, Grünberg, scheinlich Graf Stolberg Wernigerode, der auch,— Die von allen Seiten bestätigte Mittheilung, zudda, Schotten, Vilbel, Nieder-Olm, Wöllstein als Stellvertreter des Reichskanzlers guserseden daß der Papst Leo XIII. vor etwa zehn Tagen ud Wörrstatt die Summe von 438,200 M. zu ist. Zum preußischen Finanzminister ist Präsident dem Katser seine Berufung auf den apostolischen
Er willigen und die Zustimmung zu erthetlen, daß Hoffmann von Danzig designitt. Vom Finanz: Stuhl in einem eigenen Schreiben angezeigt habe,
r seilher ars den Gebühren für die Einträge ministerium werden die Domänen und Forsten ist noch durch die weitere Mittheilung zu ergänzen, die Handels- und Zeichenregister angesammelte abgetrennt und dem Landwirihschafts Ministerium daß bereits der Tod des Papstes Pius IX. durch nds von beiläufig 72,293 M. zur Beschaffung zugewiesen, wo Friedenthal bleibt. Vom Handels- ein Schreiben des Cardinals Collegiums dem erforderlichen Mobiliar Einrichtungen der Ministerium werden die Stͤats- und Privat- deutschen Kaiser gemeldet wurde, und daß dieses Schöffen Säle in den Amtsgerichtslocalen und Bahnen abgezweigt und einen Eisenbahn Minister Schreiben von dem damaligen Cardinal-Camerlengo, verbleibende Ueberschuß zu Bibliothekzwecken unterstellt. Achenbach bleibt Handels Min ster; der mit dem jetzigen Papst identisch ist, unter- fun die Amtsgerichte verwendet werde. als Eisenbahn-Minister wird Maybach bezeichnet. zeichnet war.
Ausland.
Un 1. Juf.⸗Regt. Nr. 115 wurde zum Prem. Lt., seinen Rücktritt in Aussicht gestellt habe, ist durch Oe sterreich⸗Ungarn. Wien, 21. Marz. f, Prem. Lt. vom 2. Inf. Regt. Nr. 116 zum aus unwahr. Aus parlamentaxischen Kreisen wird Der Friedens- Vertrag hat hier keinen schlimmen uptmann und Comp. Chef befördert. Kolb, mitgetheilt, die definitive Besetzung des Ministeriums Eindruck gemacht. In London wird dagegen be— raft. Port.-Fähnr. vom 4. Inf.-Regt. Nr. 118, des Innern sei erfolgt, indem der seitherige Ober- hauptel, das vorgelegte Document bilde nicht den Port.⸗Fähnr.; Alter, Port. Fähnr. von dems. Präsident der Provinz Hannover, Graf Eulenburg, ganzen Vertrag, sondern es kxistire noch ein
gt zum Sec.⸗ Et. befördert. Petri, Sec. Et. dieses Portefeuille übernommen habe.— Der wichtiger Geheimpakt. Die Congreß⸗ Frage ist
4. Inf.⸗Regt. Nr. 118 von seinem Commando„Reichs- Anzeiger“ publicirt das Gesetz, betreffend noch unentschieden; das Zustandekommen des Con-
Erzicher bei dem Kattenhause in Berlin ent- die Stellvertretung des Reichskanzlers. gresses wird in officiellen Kreisen nicht bezweifelt, ben; Hahn, Port.⸗Fähnr, vom Feld-Art.-Regt.— 21: März. Der Reichstag überwies in jedoch sehlt derzeit noch die Verständigung über
25 zum außerctatsmäßigen Sec Lt.; Mayer, seiner heutigen Sitzung den Gesetz-Entwurf über! die Vorfragen. England hat noch nicht nachgegeben.
Frankreich. Versailles, 21. Marz. Die Deputirten- Kammer hat das ganze Budget der Einnahmen fast einstimmig bewilligt. Der
e Feldw. vom 2. Bat. 4. Landw. Regt. den Feingehalt von Gold- and Silber- Waaren 118, zum Sec. Et, der Res. des 4. Inf., in erster Lesung an eine besondere Commission, Mi. Nr. 118 befördert. Kröll, Hauptm, und erledigte die Rechnung der Oberrechnungskammer—


