Donnerstag den 19. Dezember. M 150.
berhessischer Anzeiger.
e Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und 43 5; Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags . Freitag Abend ausgegeben. f Areisblatt für den Kreis Friedberg. 1 Donnerstags 195 Samstags. 5
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N ad 0 N Cas 1 1 5 einspaltige Petitzelle wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. nnoneen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
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8— 14 8 2 wahl. 1 5 Amtlicher Theil. Ausftel 19 ee ee ꝛc. sind im Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches publicirt worden: 1 er. 36. Allerhöchster Erlaß, betreffend di Berechti f 8 1870% 1 zum B a setzlichen E lage, 1 I S. 361. Allerhöchster Erlaß, betreffend die d n Melee di Sten Male Ne Kalser,. FF 10 N 8 Zetreffend: Die Abnahme des Verfassungseides vom IV. Quartal 1878. Friedberg den 17. Dezember 1878. Pfei* 1 N f 1 1 5„ 75 7 N 2 5 r Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 8 Bazar. 5 Zur Ausschwörung des Verfassungseides durch die im IV. Quartal dieses Jahres aufgenommenen, sowie die hiermit sich noch im Rückstande
1. SIe befindlichen Ortsbürger und die, welche ohne Ortsbürger zu werden geheirathet haben, aber in der Gemeinde heimaths berechtigt sind, haben wir auf 1 N Dienstag den 7. Januar 1879, Vormittags 11 Uhr, auf dem Rathhause zu Friedberg für die aus den früheren Orten des Kreises Friedberg und J Nil, Mittwoch ten 8. Januar 1879, Vormittags 9 Uhr, auf dem Selzerbrunnen bei Groß Karben für die zur Ausschwörung des Verfassungseides Ver⸗ een vflichteten aus den dem Kreise Friedberg einverleibten Gemeinden des früheren Kreises Vilbel Termin anberaumt. Zugleich werden wir in dem
b weitgenannten Termine andern Angehörigen der ersteren Orte, welche Beschwerden und Wünsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen. Sie wollen viernach Einladung ergehen lassen und die im Rückstand befindlichen unten Verzeichneten zugleich bei 3 Mark Strafe vorladen lassen und bis zum lan-* Clas⸗ 5. Januar 1879 unfehlbar Verzeichnisse mit Bescheinigung, daß Vorladung erfolgt oder Bericht, daß keine zu laden sind, an uns einsenden. Dr. Braden. ren 1 g Georg Friedrich Lehr von Assenheim, Johannes Richter von Nieder⸗Weisel, Georg Gröninger VIII. von Ockstadt, Heinrich Häuser von een, Frais Münzenberg, Konrad Philippi von Wisselsheim, Georg Karl Friedrich Schüßler von Büdesheim, Daniel Friedrich Seip von Büdesheim,
Heorg Heinrich Stelz von Groß-Karben, Peter Johannes Muth von Vilbel.
Jetreffend: Maßregeln gegen die Verbreitung des Scharlachfiebers und der Rachenbräune(Diphtherie). Friedberg den 16. Dezember 1878. Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg an die Schulvorstände des Kreises. Die in obigem Betreffe an uns ergangene Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, Abtheilung für Schulangelegenheiten vom
1 3. dieses Monats zu Nr. 16107 theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme, Bedeutung der Lehrer und gewissenhaften Befolgung mit. Dr. Braden.
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Das Großherzogliche Ministerium des Innern, Abtheilung für Schulangelegenheiten, a un die Großherzoglichen Directionen der Gymnasten, der Realschulen, der Schullehrer-Seminarien und Taubstummen-Anstalten, die 7
ckbückiuge Saen Mittheilung gemacht wird, damit in Erwägung gezogen werden kann, ob und welche weitere Maßregeln, wie z. B. Schließung der Schule, zu
0 such 8 agreifen sein möchten, um der Weiter verbreitung der Krankheit vorzubeugen. Die Schulvorstände sind insbesondere darauf hinzuweisen, daß sie nach
I* Maßgabe der Bestimmung unter Nr. 3 dieses Ausschreibens von jedem Erkrankungsfalle eines Schülers am Scharlachfieber oder Diphtherie sofort „ein, opwohl der betreffenden Kreis- Schulcommission als auch dem betreffenden Kreisgesundheitsamt Anzeige zu machen haben.
tagte ee Darmstadt am 13. Dezember 1878. Knorr. Rauten busch. nt Aer. 1 9 5 pellfische, Bekanntmachung. .„ ern betreffend: Den Geschäftsbetrieb der Feuer- Versicherungs-Aetien-Gesellschaft für Deutschland„Adler“ zu Berlin im Großherzogthum.
1 Zufolge Mittheilung Großherzoglichen Ministeriums des Innern hat die Direction der Feuer⸗Versicherungs-Actien-Gesellschaft für Deutschland „„% Adler“ zu Berlin den Beschluß der Auflösung und Liquidation dieser durch Ministerialverfügung d. d. 20. Mai 1873 zum Geschäftsbetriebe im
1 OGroßherzogthum zugelassenen Gesellschaft angezeigt. intschnah, Friedberg den 17. Dezember 1878. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.
Sill. ah Deutsches Reich. Darmstadt. Das Regierungsblatt Nr. 27 man von letzteren absieht, so umfaßt der Entwurf 2 che, 2 Darmstadt, 16. Dec. Zu der am Mittwoch enthält die Bekanntmachung über die Landes- nur wenige Artikel. tnt 5 1 sattfindenden Beisetzung der verewigten Großherzogin trauer wegen des Ablebens der Großherzogin.— 15. Dec. Gestern ist der Gesetzgebungs- n verben die Prinzen von Wales und Leopold von Während 14 Tagen werden alle öffentlichen Tänze, Ausschuß zweiter Kammer zusammengetreten, um
baoßbritannien, die Großherzoge von Baden und Spiele, Musik(Kirchenmusik ausgenommen) und über die Ausführungs- Gesetze zu den Reichsjustiz—
. 3 Titustmidt, RNlecklenburg wie auch Prinz Christian von Schles. sonstige Lustbarkeiten allgemein eingestellt. Gesetzen, soweit solche bis jetzt vorliegen, zu be- ente tiig⸗Holstein hier eintreffen. Prinz Heinrich von Darmstadt. Wie die„N. H. V.“ hören, rathen, und wird die ferneren Berathungen in r„ bhessen ist gestern Nachmittag bereits hier einge- wird die evangelische Landessynode im Laufe des nächster Woche in der Weise fortsetzen, daß die ö 1 leicht toffen und im Bessunger Palais abgestiegen. Monats Januar zusammentreten. Dem Vernehmen Theile der Gesetze, welche Morgens im Ausschuß und tel terner traf ein: der Landgraf Friedrich von nach werden in einem der ersten Monate des durchgesprochen worden sind, in Nachmittags Sitz Achlitt 457 Hbessen und der Fürst von Schwarzburg⸗Rudolßtadt. nächsten Jahres bei dem Ministerium des Innern ungen mit der Regierung erledigt werden sollen. ö. r Als Vertreter treffen ein: Für den Kaiser: General Conferenzen sämmtlicher Realschul- Directoren des Dem Vernehmen nach sind die Vorarbeiten aller + 17 Graf von der Goltz; für die Kaiserin: Ceremonien- Landes slatlfinden, in welchen ein Lehrplan für Referate für die Vorbesprechungen erledigt und 700 zeister Graf von Matuschka; für den Kronprinzen: die Realschulen zweiter Ordnung festgestellt wer- dürfte der Ausschuß erst nach völliger Fertigstell⸗ 5 el ejutant Mafor von Panwitz; für die Kron- den soll. ung seiner Berichte auseinander gehen. 3 p inzessin: Kammerherr Graf von Seckendorff:— Das Ausführungsgesetz zu der Strafproceß-— Der Abgeordnete Schröder hat Namens N
is den König der Belgier: General Burnell und Ordnung ist jetzt an die Stände gelangt. Der des Finanz Ausschusses zweiter Kammer Bericht Ceutenant Burnell; für den König von Bayern: Inhalt betrifft: Competenzeenflicte, Zustellungen, über die Vorlage der Regierung wegen Abänderung dveiherr Pergler von Perglas; für die Königin Hinterlegungen, Vertzleichsbehörden, Strafvoll-] der Verfassung und landständischen Geschästsord⸗ GVittwe von Bayern: Graf Dürkheim. streckung und Uebergangsbestimmungen. Wenn! nung erstattet, die dahin zielt, eine schleunigere


