. 1878. Dienstag den 19. März. M 34.
„Oberhessischer Anzeiger.
Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags,
Kreisblatt für den Kreis Friedberg. 7
Donnerstags und Samstags.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
17. 1— 5* 1 N 1 IE 8— 1* 9 1 4 f Be 7 1 ert 5 Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. 1 feln Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Wohn 2 Betreffend: Vormusterung des Pferdebestandes im Frübjahre 1878. Friedberg am 14. März 1878. mung, Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und den Gr. Polizeicommissär zu Wickstadt. * Nachdem auf Grund des F. 1 des Reglements vom 6. April 1876, die Beschaffung der Mobilmachungspferde betreffend, die Abhaltung einer Vormusterung fämmtlicher Pferde im Lande im Frühjahre laufenden Jahres angeordnet und Termin hierzu für den Kreis Friedberg vom 4. bis *
9 einschließlich 13. April laufenden Jahres durch das Großberzogliche Ministerium des Innern bestimmt worden ist, so weisen wir Sie andurch an, 1* das in§. 5 des Reglements bezeichnete Verzeichniß der in Ihrer Gemarkung vorhandenen Pferdebesitzer und der Anzahl der im Besitze derselben
ale, befindlichen Pferde sofort aufzustellen und die eine Aus fertigung hiervon baldthunlichst und spätestens bis zum 30. laufenden Monats an uns einzu— 3 senden, die zweite Aussertigung dagegen— unter Anschluß einer etwaigen Nachtragsliste über inzwischen erfolgte Ab- und Zugänge— im Vor— 3 musterungstermin, wozu nach§. 5 des Reglements die Bürgermeister oder im Verhinderungefalle deren Stellvertreter sich einzufinden haben, der - lüsbaaren, Commission zu übergeben. Zugleich wollen Sie die Pferdebesstzer durch ortsübliche Bekanntmachung darauf aufmerksam machen, daß Uebertretungen
der hinsichtlich der Anmeldung und Stellung der Pferde zur Vormusterung getroffenen Anordnungen nach§. 27 des Gesetzes über die Kriegsleistungen Idee 1 vom 13. Juni 1873 mit einer Geldstrafe bis zu 150 Mark geahndet werden. Die Vormusterung wird zufolge diesbezüglicher Bestimmung Groß- * herzoglichen Ministeriums des Innern an den Musterungsorten: 1) Groß Karben am 4., 5. und 6. April, 2) Friedberg am 8., 9. und 10. April, 1 3) Butzbach am 11., 12. und 13. April laufenden Jahres stattfinden und regelmäßig Vormittags prätis 9 Uhr ihren Anfang nehmen, weßhalb die 22 Pferde eine halbe Stunde vor diesem Termine an den durch die Bürgermeister der Musterungsorte zu bezeichnenden Plätzen und zwar nach alphabetischer a N 0 Ordnung der betreffenden Gemeinden aufgestellt sein müssen. In dem Musterungsorte Groß Karben sind die Pferde aus nachbenannten Gemeinden mand Ci vorzuführen, und zwar: a. Donnerstag den 4. April 1878 dirjenigen aus den Gemeinden Büdesheim, Burg ⸗Gräsenrode, Dortelweil, Groß- Karben, Harheim, Heldenbergen, Holzhausen und Kaichen; b. Freitag den 5. April 1878 diejenigen aus den Gemeinden Klein-Karben, Kloppenheim, Massen- * beim, Nieder Erlenbach, Nieder Eschbach, Ober- Erlenbach, Ober Eschbach und Okarben; e. Samstag den 6. April 1878 diejenigen aus den Gemeinden Petterweil, Rendel, Rodheim, Stammheim und Vilbel. In dem Musterungsorte Friedberg sind die Pferde aus nachbenannten Gemeinden vorzuführen, und zwar: a. Montag den 8. April 1878 diejenigen aus den Gemeinden Assenheim, Bad Nauheim, Bauernbeim, Beienheim, Bönstadt, Bruchenbrücken, * Dorbeim und Dorn Assenheim; b. Dienstag den 9. April 1878 diejenigen aus den Gemeinden Fauerbach b. Fr., Friedberg, Ilbenstadt, Nieder-Florstadt, Frirbrich. Nieder- Rosbach, Nieder- Wöllstadt und Ober- Florstadtz e. Mitiwoch den 10. April 1878 diejenigen aus den Gemeinden Ober- Rosbach, Ober- — Wöllstadt, Ockstadt, Ossenbeim, Reichele heim, Schwalheim, Staden, Weckesbeim und Wickstadt. In dem Musterungsorte Butzbach sind die Pferde aus Malen nachbenannten Gemeinden vorzuführen, und zwar: a. Donnerstag den 11. April 1878 diejenigen aus den Gemeinden Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. H., N* Gambach, Griedel, Hausen, Hoch⸗Weisel, Kirch-Göns, Langenhain mit Ziegenberg und Maibach; b. Freitag den 12. April 1878 diejenigen aus den Gemeinden Melbach, Münster, Münzenberg, Nieder⸗Mörlen, Nieder Weisel, Ober-Mörlen, Oes, Oppershofen, Ostheim und Pohl-Göns; c. Samstag S Srtubtint den 13. April 1878 diejenigen aus den Gemeinden Rockenberg, Rödgen, Södel, Steinfurth, Trais- Münzenberg, Wisselsheim, Wölfersheim und Wohnbach. 1 7 70 Dr. Braden. en, N 2 „ Bekanntmachung.
Betreffend: Reglement die Beschaffung der Mobilmachungspferde vom 6. April 1876.
ö U N U Bezugnehmend auf diesbezügliche kreisamtliche Bekanntmachung vom 10. Juli 1875— Oberbessischer Anzeiger Nr. 80 von 1875— wird N*
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hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß mit Genebmigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 6. laufenden Monats die Bemeinden Melbach, Rödgen, Södel, Wisselsheim und Wölfersbeim aus dem J. Musterungsbezirk Friedberg ausgeschieden und dem II. Musterungs- vezirk Butzbach zugetheilt worden sind. Die für die einzelnen Musterungebezirke gewählten Musterungs-Commissionen bleiben unverändert.
ur unmen Friedberg den 14. März 1878. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 1 Dr. Braden. Mädchen Bekanntmachungen, 3 4 betreffend den Remonte- Ankauf pro 1878. 4 Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise drei und Die von der Militär-Commission erkauften Pferde werden zur Stelle 1 usnahmeweise vier und fünf Jahren sind im Bereich des Großberzog— abgenommen und gegen Quittung sofort baar bezahlt. Pferde mit solchen Awolt 10 ums Hessen-Darmfladt für dieses Jahr nachstehende Morgens um 8 Uhr Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind * eginnende Märkte anberaumt worden und zwar vom Verkäufer gegen Erstattung des Kauspreises und der sämmtlichen orn. am 21. Juni in Alsfeld, Unkosten zurückzunehmen, auch sind Krippensetzer vom Kaufe ausgeschlossen. gchloß 29. Juni in Nidda, Die Verkäufer sind ferner verpflichtet jedem verkauften Pferde eine * 4. Juli in Nieder ⸗Wöllstadt, neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und Ringen versehen, 1 rten, 5. Juli in Bieberau, eine starke Kopfhalster von Leder oder Hanf mit zwei mindestens zwei 0 d* 6. Juli in Bickenbach, Meter langen starken Hansstricken ohne besondere Vergütung mitzugeben. n 8. Juli in Groß-Gerau, Berlin den 1. März 1878. 1 9. Juli in Goddelau, Kriegs-Ministerium, Abtheilung für das Remonte-Wesen. 10. Juli in Gernsheim.(gez.) von Rauch, von Uslar.
Polizei-Verordnung zum Schutze der Mineral-Quellen in Bad Nauheim negen gemeinschädliche Einwirkungen des Bergbaues.
Auf Grund des Art. 189 des Berggesetzes vom 28. Januar 1876 wird auf Antrag der Bergbehörde und nach Vernehmung der Lokal- blizeibebörde sowie des Ortsvorstandes der Gemeinde Bad-Naubeim mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 4, laufenden Nonats zu Nr. M. d. J. 2940 für die Gemarkung Bad-Nauhelm das Nachstehende verordnet:
ö§. 1. Innerhalb der Gemarkung Bad Nauheim ist die Vornahme von Schürfarbeiten zum Zwecke der Gewinnung der im Art. 1 des Verggesetzes vom 28. Januar 1876 erwähnten Mineralien, sowie die Gewinnung der letzteren mittelst Bergbaubetriebs unbedingt untersagt, insofern
431 licht vorher die spezielle Genehmigung der Bergbehörde dazu eingeholt worden ist. a 8 1. 2. Uebertretungen der gegenwärtigen Pollzel-Verordnung werden nach Art. 200 bezw. 199 des Berggesetzes mit Geldstrafe bis zu er 650 Mart bestraft.
mmer Friedberg den 13. März 1878. Großberzogliches Kreisamt Friedberg. 9 Dr. Braden.


